Aiwass7
16.08.2004, 10:55 |
Herbert Masslau..Notstandsgesetze mal genauer betrachtet..- bald Arbeitspflicht? Thread gesperrt |
-->Finde den Masslau sehr gut... geb gleich nochmal den ganzen Link durch..
so, so,
Noch beschränkt sich die Notstandsgesetzgebung aus dem Jahre 1965 auf die Zwangsverpflichtung von Wehrpflichtungen auch zu zivilen Diensten. Aber was wird daraus, wenn die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft ist? Und zwangsläufig damit auch der zivile Ersatzdienst? Dann fallen die verpflichtbaren Personenkreise weg! Dafür muß Ersatz beschafft werden, und Idiot, wer glaubt, dies sei dann nicht eine allgemeine Arbeitspflicht für alle (kriegstauglichen Jahrgänge der ) 15- bis 65-Jährigen.
Wie schon ab 15? Alle sind gut beraten, sich die ab 1.1.2005 geltende neue Sozialgesetzgebung [1] genauestens anzuschauen. Die machen nicht generell vor Minderjährigen halt!
Und unter Berücksichtigung einiger maßgeblicher Gutachten hinsichtlich Rentenalter - hier bezogen auf die Dauer des Berufslebens unter dem Aspekt des „lebenslangen Lernens“ - ist auch bei 65 demnächst nicht Schluß, sondern geht es „open end“ darüber hinaus! [2]
Und es muß sich niemand irgendwelcher Illusionen bezüglich Verfassungsrechte, bezüglich Menschenrechte hingeben:
Die Notstandsgesetze wurden 1965 verabschiedet, die Notstandsverfassung erst 1968.
Und im März 2004 endete Vergleichbares nur teilweise mit der Kassierung der entsprechenden Paragraphen durch das Bundesverfassungsgericht: Der „Große Lauschangriff“ in seinen in verachtender Weise die Menschenrechte mißachtender Ausuferung in Form der §§ 100,101 Strafprozeßordnung (StPO) von 1998 ließ sich durch einseitige Interpretation des Artikel 13 Absatz 3 Grundgesetz (GG) seitens der Exekutive und Legislative nicht durchsetzen.
Wie viele Jahre wird es dauern, wenn 2005 die allgemeine Arbeitspflicht für Arbeitslose als Gesetz eingeführt würde? Auch 6 Jahre bis das Bundesverfassungsgericht - aber nur wenn jemand klagt! - das Gesetz mit der Würde des Menschen und mit Artikel 12 GG für nicht vereinbar hält?
Moin
Aiwass7
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Dieter
16.08.2004, 11:15
@ Aiwass7
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mal nach Dänemark schauen |
-->es kann auch sein, daß es Norwegen war.
Jedenfalls sind dort die Gemeinden zuständig für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Die Gemeinden schauen wo ggf. Arbeit wäre, bilden aus, um, und verpflichten die Personen dazu ggf. auch gemeinnützige Arbeit. Wer nicht möchte, kein Problem, keiner muß genau das machen, aber die Allgemeinheit muß dann auch nicht zahlen.
Gruß Dieter
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JLL
16.08.2004, 11:22
@ Aiwass7
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Re: Der gute Herr Masslau hat ein bißchen viel Schaum vor dem Mund (o.Text) |
-->
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Zardoz
16.08.2004, 12:49
@ Dieter
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Re: Falsch |
-->>Wer nicht möchte, kein Problem, keiner muß genau das machen, aber die Allgemeinheit muß dann auch nicht zahlen.
Die"Allgemeinheit" zahlt immer. Oder bekommst Du jetzt eine Steuergutschrift wegen der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe?
Nice week,
Zardoz
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