schlaffi 19.08.2004, 11:12 |
Frage an die Verkehrsrechtexperten!![]() |
-->Hallo! |
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Nachfrager 19.08.2004, 11:34 @ schlaffi |
Re: Frage an die Verkehrsrechtexperten! |
-->Ja, sie darf. |
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Tofir 19.08.2004, 11:38 @ Nachfrager |
Auch wenn Du nicht fährst....? |
-->...also Du stellst deinen Roller mit intaktem Glas hin, jemand schlägt Dir das Glas ein, Du bemerkst es und fährst nicht damit. Du bestellst vielmehr ein neues Glas und willst es später VOR der nächsten Fahrt einsetzen und inzwischen kommt die Busse...??? Irgendwie gegen die Intuition. |
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Nachfrager 19.08.2004, 11:54 @ Tofir |
Aber sicher, die Abkasssier-Mentalität kennt eben keine Grenzen |
-->Wenn Dein Roller angemeldet ist und auf einer öffentlichen Straße steht, ist er Teil des Straßenverkehrs. Und somit kann ein Mangel mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. |
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certina 19.08.2004, 11:55 @ schlaffi |
Re: Frage an die Verkehrsrechtexperten! |
-->>Hallo! |
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schlaffi 19.08.2004, 12:56 @ schlaffi |
Danke für die Antworten! Das heißt dann für mich, Zahlemann und Söhne (o.Text) |
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