-->hallo
eine große Debatte ist um "gesetzlich vorgschriebene Mindeslöhne" entbrannt. Hier in Spanien gibt es meines Wissens einen generellen Mindeststundenlohn von 6,85 €, wobei das grosse Kontigent in der Tourismusbranche arbeitene Kellnerpersonal ohne SDtundenlohn arbeitet, lediglich ein Fixum und meist freie Unterkunft und Logie erhält.
hier mal Sätze aus GB, F, und USA:
<font size="4">Großbritannien: 6,15 Euro </font>
Die Einführung eines Mindestlohns war eines der fünf Versprechen, mit denen Tony Blair im Mai 1997 die Unterhauswahl in Großbritannien gewann. Nach der tiefen Rezession zu Beginn der neunziger Jahre hatte sich zwar der Arbeitsmarkt stetig erholt, freilich mussten sich viele Briten mit befristeten oder schlecht bezahlten Jobs zufrieden geben. Gerade Jüngere konnten froh sein, einen Stundenlohn von einem Pfund (1,50 Euro) zu verdienen.
Viele Bewunderer der Reformen, mit denen die konservative Regierung unter Margaret Thatcher den Arbeitsmarkt liberalisiert hatte, warnten eindringlich vor einem Mindestlohn. Der Arbeitgeber-Verband prophezeite höhere Arbeitslosenzahlen. Als der Mindestlohn im April 1999 eingeführt wurde, blieb der Schock aus - womöglich, weil die Regierung den Lohn vorsorglich erheblich niedriger angesetzt hatte als die von den Gewerkschaften geforderten fünf Pfund (7,50 Euro). Junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren erhielten damals umgerechnet 4,50 Euro, Ältere umgerechnet 5,40 Euro.
Ausnahmen für bestimmte Branchen gab es von Anfang an nicht; freilich gelten für Zeiten der Fortbildung niedrigere Raten, auch Kosten für eine Unterkunft dürfen die Arbeitgeber vom Mindestlohn abziehen. Am 1. Oktober werden die Mindestlöhne wieder einmal angehoben. Knapp zwei Millionen Arbeitnehmer über 21 Jahren erhalten dann 7,27 Euro pro Stunde, rund 125 000 Jüngere müssen mit 6,15 Euro zufrieden sein. Erstmals erhalten dann auch 16- und 17-Jährige einen Mindestlohn von 4,50 Euro; davon dürften nach Berechnung des Gewerkschafts-Dachverbandes TUC rund 50 000 Teenager profitieren. Insgesamt sind unter den Empfängern des Mindestlohnes Frauen (70 Prozent) und Teilzeitarbeiter (66 Prozent) deutlich in der Mehrheit. Verstöße gegen die Gesetzgebung halten sich offenbar in engen Grenzen, schließlich herrscht besonders im Süden des Landes in vielen Branchen Arbeitskräfte-Mangel
<font size="4">Frankreich: 7,61 Euro </font>
Um den Menschen wenigstens einen minimalen Lebensstandard zu sichern, wurde in Frankreich 1950 per Gesetz ein Mindestlohn eingeführt, der salaire minimum national interprofessionnel garanti (Smig). Seine Höhe richtete sich damals nach der Zugehörigkeit zu gesetzlich festgelegten geographischen Zonen, die als unterschiedlich teuer galten. Entsprechend wurde der erste Mindestlohn für den Großraum Paris - die teuerste Gegend Frankreichs - auf 78 Francs (11,89 Euro), für die Region mit den niedrigsten Lebenshaltungskosten auf 64 Francs festgelegt. Zwei Jahre später versuchte die Regierung Antoine Pinay, den Smig durch ein weiteres Gesetz der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen.
Den heute gültigen Mindestlohn, der jährlich der Lohn- und Preisentwicklung angepasste Smic (Salaire minimum interprofessionnel de croissance), führte 1970 Premierminister Jacques Chaban-Delmas ein. Unter der konservativen Regierung von Jean-Pierre Raffarin wurde er 2003 und 2004 um insgesamt 11,4 Prozent auf aktuell 7,61 Euro pro Stunde erhöht. Für weniger darf kein Arbeitnehmer ab 18 Jahren angestellt werden, egal in welchem Bereich er tätig ist. Der Smic gilt für rund 2,6 Mio. Menschen in Frankreich - gut 14 Prozent aller französischen Angestellten. Der größte Anteil der Smic-Empfänger kommt heute aus dem Dienstleistungssektor, vor allem aus Einzelhandel, Hotellerie und Gastgewerbe. In der Industrie wird der Mindestlohn vor allem im Nahrungsmittelsektor gezahlt. Frauen bekommen zwei Mal so oft Smic wie Männer. Häufig sind die spöttisch"Smicard" genannten Mindestverdiener in kleinen und mittleren Betrieben angestellt, oft mit Teilzeit- oder befristeten Verträgen, oft ist der Mindestlohn mit Nacht- und Wochenendarbeit verbunden
<font size="4">Vereinigte Staaten: 4,18 Euro </font>
Die Debatte um einen Mindestlohn ist auch in den Vereinigten Staaten wieder aufgeflammt. Der demokratische Präsidentschaftsbewerber John Kerry fordert, ihn anzuheben. Amtsinhaber George W. Bush hält grundsätzlich nichts von staatlich verfügten Garantiepreisen. Zuletzt hatte Bill Clinton den Mindestlohn 1997 angehoben. Während seiner Wahlkampfreisen versucht Bush, die Wähler davon zu überzeugen, dass gerade die unteren Einkommensgruppen die Verlierer wären, wenn der Mindestlohn stiege. Die Jobs würden einfach verschwinden, wenn sie zu teuer würden, warnt der US-Präsident. Seit Bush vor dreieinhalb Jahren ins Weiße Haus eingezogen ist, stagniert der Mindestlohn bei 5,15 Dollar (4,18 Euro). Kein Wunder, denn die konservativen Republikaner dominieren beide Häuser des Kongresses. Außerdem kann der Präsident jedes Gesetz mit einem Veto blockieren.
Die Debatte betrifft ohnehin nur eine Minderheit. In den USA verdienen sieben Millionen Menschen zwischen 5,15 und sieben Dollar die Stunde. Wie in Deutschland regeln auch in den Vereinigten Staaten zumeist Tarifverträge die höhere Bezahlung der Arbeitnehmer. Zuständig sind für die Löhne ohnehin zunächst die einzelnen Bundesstaaten. Zurzeit liefert sich Kalifornien eine Schlacht um das Für und Wider einer Anhebung. Das von den Demokraten dominierte Landesparlament in Sacramento hat in der vergangenen Woche beschlossen, den Stundenlohn in zwei Schritten von 6,75 auf 7,75 Dollar anzuheben. Dagegen verlangen die Wirtschaftsverbände, dass Gouverneur Arnold Schwarzenegger das Gesetz mit einem Veto blockiert. Schwarzenegger ist Republikaner.
Für Arbeitnehmer gilt das Günstigkeitsprinzip. Wenn der Mindestlohn in einem Bundesstaat unter dem Bundesmindestlohn liegt (Kansas und Ohio), haben sie Anspruch auf die bundeseinheitlichen 5,15 Dollar. Liegt er darüber, wie in Kalifornien und zwölf weiteren Bundesstaaten, gilt automatisch der höhere Landestarif. Arbeitnehmer, deren Einkommen zum Großteil aus Trinkgeldern besteht (Kellner, Hotelpagen) haben lediglich Anspruch auf die Differenz.
Studenten, Jugendliche und Schwerbehinderte haben keinen Anspruch auf einen Mindestlohn.
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