JoBar
26.08.2004, 07:42 |
Manche Steuer-Nichtzahler sind eben gleicher Thread gesperrt |
-->Bis zu 100.000 Türken schulden dem deutschen Staat Steuern. Jetzt wollen sie sich freikaufen - mit 500 Millionen Euro.
Fatma Yilmaz* und ihr Mann (* Name von der Redaktion geändert) hatten immer eisern gespart, seit sie 1971 nach Berlin gekommen waren. Fatma Yilmaz, heute 59, arbeitete bei AEG, ihr Gatte bei einem Getränkekonzern. Nur alle drei Jahre machten sie Urlaub in der Türkei. Was übrig blieb, kam aufs deutsche Sparkonto. Bis sie von einer anderen Anlagemöglichkeit hörten.
Von 1976 an konnten türkische Staatsangehörige in Deutschland ihre Ersparnisse an die türkische Nationalbank Türkiye Cumhuriyet Merkez Bankasi (TCMB) in Ankara überweisen. Für Beträge ab 2.000 Mark richtete die TCMB DM-Sparkonten ein und schüttete, bei Einlagen über 50.000 Mark und einer Laufzeit von zwei Jahren, einen zweistelligen Zinssatz aus - weit mehr als in Deutschland. Einzahlungen waren an jedem Schalter der Dresdner Bank möglich, die mit der TCMB eine Vereinbarung geschlossen hatte.
Als das Ehepaar Yilmaz von der TCMB auch noch ein Werbevideo zugeschickt bekam, war es überzeugt. Schließlich versicherte darauf der damalige Chef der Nationalbank, Yavuz Canevi:"Einnahmen, die das Geld auf diesen Konten einbringt, sind nicht zu versteuern." 1991 überwies Fatma Yilmaz 50.000 Mark, drei Jahre später weitere 100.000. Wie sie transferierten Zehntausende in Deutschland lebende Türken ihre Ersparnisse nach Ankara. Mitte 2003 soll die Gesamtsumme an Spareinlagen und Zinsen, verteilt auf 286.000 Konten bei der TCMB, 13 Milliarden Euro betragen haben.
Was die Anleger mit deutschem Wohnsitz offenbar nicht wussten: Das Versprechen der Steuerfreiheit war falsch. Auf alle Zinseinkünfte wäre eine jährliche Kapitalertragsteuer in Deutschland fällig gewesen. Die fordern nun die deutschen Finanzämter rückwirkend ein. Immer mehr Türken erhalten Post, in der sie gebeten werden, ihre Kapitalerträge nachzuweisen - mit dem Hinweis,"dass durch die Berichtigung von unvollständigen Angaben bzw. durch die erstmalige Abgabe von inhaltlich vollständigen Steuererklärungen Straffreiheit erlangt werden kann".
[www.stern.de]
<hr>
Vielleicht sollten sich der gewöhnliche deutsche"Michel Zinssteuerhinterzieher" diesem Deal anschließen?
J
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Immo
26.08.2004, 09:37
@ JoBar
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und wo ist das Problem? |
--> mit dem Hinweis,"dass durch die Berichtigung von unvollständigen Angaben bzw. durch die erstmalige Abgabe von inhaltlich vollständigen Steuererklärungen Straffreiheit erlangt werden kann".
das heißt ja nicht, dass die Steuern dafür nicht nachgezahlt werden müssten, lediglich die Strafe bleibt erspart-ist ein durchaus üblicher Weg... oder habe ich da was falsch verstanden?
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bernor
26.08.2004, 20:55
@ Immo
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Re: und wo ist das Problem? |
-->> mit dem Hinweis,"dass durch die Berichtigung von unvollständigen Angaben bzw. durch die erstmalige Abgabe von inhaltlich vollständigen Steuererklärungen Straffreiheit erlangt werden kann".
> das heißt ja nicht, dass die Steuern dafür nicht nachgezahlt werden müssten, lediglich die Strafe bleibt erspart-ist ein durchaus üblicher Weg... oder habe ich da was falsch verstanden?
Nein, genauso ist es.
Der o.a. Passus ist eine Standardformulierung; die Steuerstrafsachenstellen sind offenbar nur an"großen Fischen" bzw."Wiederholungstätern" interessiert.
Allerdings ist auf jedem Fall mit einer Festsetzung von Hinterziehungszinsen zu rechnen, da die formale Voraussetzung hierfür, die Steuerstraftat als solche, bestehen bleibt.
Gruß bernor
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LenzHannover
27.08.2004, 01:56
@ bernor
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Dem ist so.... - Den Überwachungsstaat gibt es so nicht! |
-->Ich hatte in 200? zuviele Freistellungsaufträge erteilt, da ich ja alles angebe war er mir wurscht.
Es gab dann so einen Brief....
Das Ding war albern, hätten die in meine Steuererklärung geschaut, hätten die gesehen: Naja, der hat alles angegeben - ist halt den doch in Ordnung.
Hätte ich wirklich massiv hinterzogen, wär das der Hinweis: Koffer packen für ewig
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