-->man beachte vor allem das Thema"Kontenevidenzzentrale"!
hier der Artikel (tschuldigung, wenn ich Urheberschutz verletze, aber das hier ist schon von"öffentlichem Interesse"):
26. August 2004 Mit der Hartz-IV-Reform sind Bedenken aufgeflammt, die Behörden wollten das Bankgeheimnis aushebeln. Derzeit werde geprüft, wie die gesetzliche Möglichkeit zur Kontenüberprüfung umgesetzt werden solle, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) am Donnerstag dieser Zeitung. Im kommenden Jahr bekommen die Behörden allerdings durch eine ganz Deutschland umfassende Kontendatei beim Bundesamt für Finanzen zusätzliche Informationsmöglichkeiten.
Bereits heute ist die BA berechtigt, regelmäßig zu überprüfen, ob und wie viele Freistellungsaufträge Leistungsempfänger bei ihrer Bank abgegeben haben. Weitere Daten dürften jedoch nicht an die Arbeitsagenturen weitergegeben werden, beschwichtigte die Sprecherin. Die Informationen über die Freistellungsaufträge sammelt das Bundesamt für Finanzen; es gibt sie im Rahmen eines automatisierten Datenabgleichs an die Sozialleistungsträger weiter.
Eine solche Überprüfung finde schon jetzt bei den Arbeitslosenhilfebeziehern am Ende der Zeiträume statt, in denen Leistungen bewilligt wurden, hieß es weiter. Die Mitteilung des Bundesamtes für Finanzen diene der Behörde als"Plausibilitätsprüfung" für die angegebenen Vermögensverhältnisse. Unklar sei, in welcher Form und in welchen Zeitabständen die Prüfungen künftig bei den Arbeitslosengeld-II-Beziehern erfolgten.
Online feststellen, wo jeder Bürger aktuell welche Konten und Depots führt
Für Sozialleistungsträger darf das Bundeamt für Finanzen schon seit 1999 einen automatisierten Abgleich mit den Kontendaten durchführen, die ihm durch Freistellungsaufträge bekannt waren, und den Agenturen das Ergebnis mitteilen (Paragraph 45 d Einkommensteuergesetz). Vor zwei Jahren ist zudem nach den Anschlägen in New York bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eine"Kontenevidenzzentrale" eingerichtet worden.
Damit sollten Terrorismus und Geldwäsche bekämpft werden. Sämtliche 2900 Geldinstitute in Deutschland müssen seither eine Computer-Schnittstelle unterhalten, mit der die Allfinanzaufsicht jederzeit online feststellen kann, wo jeder Bürger aktuell welche Konten und Depots führt.
Verschärfte Kontrollen durch die Finanzämter
Diese Abfragen durch die Behörden müssen unbemerkt möglich sein. Die Dateien geben allerdings nur Auskunft über die sogenannten Stammdaten - also die Identität des Kontoinhabers, sein Geburtsdatum und die Art seiner Konten (Paragraph 24 c Kreditwesengesetz). Einzelne Geldbewegungen und der Kontostand lassen sich dagegen auf diese Weise nicht feststellen. Nach Angaben der Bafin gab es dort in den ersten neun Monaten bereits rund 16 700 Anfragen, überwiegend durch die Polizei, und 81 000 Auskünfte.
Im Dezember vergangenen Jahres hat der Bundestag obendrein - im Gegenzug zur Verabschiedung der Steueramnestie - verschärfte Kontrollen durch die Finanzämter beschlossen. Geldinstitute sind seither verpflichtet, ihren Kunden jährlich eine Aufstellung aller Erträgnisse (Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne) auszustellen.
Finanzamt bekommt Zugriff auf die"Kontenevidenzzentrale"
Jeder Steuerzahler erhält zudem nach und nach eine bundesweit gültige, einheitliche Identifikationsnummer. Banken müssen sämtliche Wertpapiergeschäfte an die Bafin melden; dies sind täglich rund zwei Millionen Daten. Außerdem müssen sie permanent alle Konten auf Verdachtsmomente für Geldwäsche durchrastern (Monitoring).
Von April kommenden Jahres an bekommt durch diese Gesetzesänderung das Bundesamt für Finanzen den Zugriff auf dieselben Daten, die der Bafin mit der"Kontenevidenzzentrale" bereits zur Verfügung stehen (Paragraph 93 b Abgabenordnung). Sozialbehörden können über die Finanzämter ebenfalls auf diese Daten zurückgreifen, wenn"eigene Ermittlungen keinen Erfolg versprechen" (Paragraph 93 Absatz 8).
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