Denis
27.08.2004, 21:17 |
Frage zur Erbschaftssteuer Thread gesperrt |
-->Die Oma eines Freundes hatte 30000,- Euro Bar unterm Bett (so wie das bei Veteraninnen der Hungerjahre oft der Fall ist). Er freut sich nicht über das Ableben der Oma, aber über den Geldsegen. Freut sich das Finanzamt auch, oder ist da Erbschaftssteuer fällig? Wie hoch ist der Freibetrag?
Danke für die Antworten
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Euklid
27.08.2004, 21:22
@ Denis
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Re: Frage zur Erbschaftssteuer |
-->Wie kannst Du nur fragen?
Gruß Euklid
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Popeye
27.08.2004, 21:22
@ Denis
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Re: Frage zur Erbschaftssteuer |
-->>Die Oma eines Freundes hatte 30000,- Euro Bar unterm Bett (so wie das bei Veteraninnen der Hungerjahre oft der Fall ist). Er freut sich nicht über das Ableben der Oma, aber über den Geldsegen. Freut sich das Finanzamt auch, oder ist da Erbschaftssteuer fällig? Wie hoch ist der Freibetrag?
>Danke für die Antworten
keine Rechtsberatung - Zahlen überprüfen - am besten direkt beim Finanzamt, Erbschaftsteuerstelle
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Hermes
27.08.2004, 21:46
@ Denis
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Oma |
-->wenn es die Oma in direkter Linie war ist die Steuer auch für den ehrlichen Erben nicht sehr hoch.
ca. 10.000 Freibetrag und der Rest ist mit ca. 12% zu versteuern.
Die Werte sind aus dem Gedächtnis, aber die Grössenordnung stimmt.
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H. Thieme
27.08.2004, 22:59
@ Denis
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du zahlst keine Steuern, denn |
-->die Oma hat nicht ihr Leben lnag auf Zinsen verzichtet, damit du nun zum Finanzamt rennst; nehmen und vergessen....
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LenzHannover
28.08.2004, 00:37
@ H. Thieme
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Nach dem generve mit einem Anfänger beim Fiskus würde ich es |
-->aktuell wohl eher einsacken und nicht auffällig verprassen.
Diese(r) Anfänger(in) tät wohl Fragen, wie DU beweisen kannst, daß es nicht vielleicht 300.000 waren?!
Wenn diese Person weiter nervt werde ich beim Chef nach einem Finanzbeamten mit Erfahrung fragen; es gibt nix nervigeres als Berufsanfänger - egal welche Branche [img][/img]
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fridolin
28.08.2004, 09:50
@ LenzHannover
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@Lenz: Beschwerden beim FA |
-->Wenn diese Person weiter nervt werde ich beim Chef nach einem Finanzbeamten mit Erfahrung fragen; es gibt nix nervigeres als Berufsanfänger - egal welche Branche.
<font color=#0000FF>
Hallo,
mal eine allgemeine Frage in diesem Zusammenhang. Wenn der Sachbearbeiter"nervig" wird (z.B. überflüssige Ermittlungen, überzogene Anforderungen von Nachweisen, generelles Mißtrauen, Nichtbeachtung oder Unkenntnis von Vorschriften bzw. Gerichtsurteilen) - bringt dann eine förmliche Fachaufsichtsbeschwerde beim Vorsteher des Finanzamtes etwas, oder wird das doch nur abgebügelt und führt zur weiteren Verhärtung der Fronten?
Damit meine ich keine unspezifischen Nörgeleien wegen angeblicher Ungerechtigkeiten des Gesetzes, auch keine Beschwerden wegen des persönlichen Verhaltens (z.B. Unhöflichkeit) des Sachbearbeiters, sondern fachliche Fehler bzw. offensichlicher falscher Ermessensgebrauch.
Oder gibt es zwischen dem Dialog mit dem Sachbearbeiter und der förmlichen Beschwerde beim FA-Vorsteher noch andere Wege, sich effektiv zu wehren?
Danke und Gruß. </font>
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Euklid
28.08.2004, 10:07
@ fridolin
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Re: @Lenz: Beschwerden beim FA |
-->Guten Morgen fridolin
zu Beginn meiner Selbständigkeit habe ich damals erhebliche Werte in die Firma in Form von Literatur eingebracht.
Die junge Zicke auf dem Finanzamt hat mir dann unterstellt ich würde versuchen auch Bücher aus Studienzeiten abzusetzen.
Meine dahingehende Einlassung sie möge das bitte beweisen da die Quittungen dazu dann ja als Einkommensteuerzahler eingereicht worden sind hat sie mit einem Lächeln quittiert.
Daraufhin habe ich auf einen Termin mit ihrem Vorgesetzten beharrt und gebeten daß er sich gleich mein Büro anschauen könnte weil alle Bücher perfekt in einem Literatur-Verzeichnis aufgeführt seien und auch so in meinem Büro standen.
Das geschah dann auch prompt und meine Aufzeichnungen wurden vollständig anerkannt.
Also war sofort eine Betriebsprüfung zur Eröffnung die für das Finanzamt nichts als Kosten gebracht hat.
Im Prinzip war das ganz gut so denn ab da wußte ich was ich zu tun hatte.
Alles peinlichst genau und korrekt darstellen.
Von Anfang an keine Chance lassen.
Gruß Euklid
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bernor
28.08.2004, 17:36
@ fridolin
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Re: @fridolin & Euklid: Beschwerden beim FA |
-->Wenn diese Person weiter nervt werde ich beim Chef nach einem Finanzbeamten mit Erfahrung fragen; es gibt nix nervigeres als Berufsanfänger - egal welche Branche.
<font color=#0000FF>
Hallo,
mal eine allgemeine Frage in diesem Zusammenhang. Wenn der Sachbearbeiter"nervig" wird (z.B. überflüssige Ermittlungen, überzogene Anforderungen von Nachweisen, generelles Mißtrauen, Nichtbeachtung oder Unkenntnis von Vorschriften bzw. Gerichtsurteilen) - bringt dann eine förmliche Fachaufsichtsbeschwerde beim Vorsteher des Finanzamtes etwas, oder wird das doch nur abgebügelt und führt zur weiteren Verhärtung der Fronten?
Damit meine ich keine unspezifischen Nörgeleien wegen angeblicher Ungerechtigkeiten des Gesetzes, auch keine Beschwerden wegen des persönlichen Verhaltens (z.B. Unhöflichkeit) des Sachbearbeiters, sondern fachliche Fehler bzw. offensichlicher falscher Ermessensgebrauch.
Oder gibt es zwischen dem Dialog mit dem Sachbearbeiter und der förmlichen Beschwerde beim FA-Vorsteher noch andere Wege, sich effektiv zu wehren?
Danke und Gruß. </font>
Hi,
grundsätzlich ist es das beste, sich bei Schwierigkeiten mit dem direkten Vorgesetzten, dem Sachgebietsleiter, des Sachbearbeiters auseinander zu setzen - egal, um was es da geht.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde (geht immer an den Vorsteher) ist nur dann angebracht, wenn sich der Sachbearbeiter, unabhängig vom steuerlichen Problem,"unmöglich" aufführt (Anpöbeln, Verletzung des Steuergeheimnisses, offensichtliche Schikanen usw.).
Zum"falschen Ermessensgebrauch" ist allerdings zu sagen, daß dieser nicht von vornherein aus dem Grundsatz der"überschlägigen" Fallbearbeitung (anhand Plausibilität) abzuleiten ist: um hier Steuerausfälle kleinzuhalten, werden z.B. jährlich bestimmte Sachverhalte (z.B. Mieteinkünfte) zu"Prüffeldern" erklärt (von Land zu Land und Amt zu Amt verschieden), die entsprechend eingehed zu überprüfen sind (was hier also nichts mit einem persönlichen Mißtrauen zu tun hat); eventuell liegt aber auch irgendein"Problem" aus der Vergangenheit vor, welches beim Bearbeiter, zu recht oder zu unrecht, für Mißtrauen sorgt.
Dies kann man im Streitfall mit dem Sachgebietsleiter (der auch fachlich kompetent sein sollte) klären - die Prüffelder z.B. sind keine Geheimsache und es gibt auch das Recht auf Akteneinsicht.
Für"Mißtrauen" sorgt bezüglich Steuerpflichtigen, die irgendetwas neu anfangen, eben, daß man sie noch nicht richtig einschätzen kann (Voraussetzung für"überschlägige" Bearbeitung) - hier hat sich Euklid damals ganz richtig verhalten.
Er war - und ist (hoffentlich immer noch)- ein Muster-Steuerbürger...[img][/img]
Gruß bernor
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