Nachtigel
04.10.2004, 16:30 |
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-->Ich AG droht Milliardengrab zu werden
Nach Meinung von Experten gründen viele Jobsuchende pro forma Ich AGs und streichen die Anschubfinanzierung ein - nur, um kein Arbeitslosengeld II beantragen zu müssen. Die Bundesagentur für Arbeit will die Mittelvergabe für Existenzgründer deshalb in Zukunft deutlich restriktiver handhaben.
Berlin - Für Arbeitslose soll es nach Informationen der"Welt" im kommenden Jahr erheblich schwieriger werden, sich mit einem Zuschuss der Arbeitsagentur selbstständig zu machen. Das Blatt beruft sich dabei auf informierte Kreise des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach sollen der Existenzgründungszuschuss für die Ich AG und das sechsmonatige Überbrückungsgeld ab 2005 nicht länger als Pflichtleistung, sondern nach Ermessen ausgezahlt werden. Darauf habe sich der BA-Verwaltungsrat bei seiner Sitzung am vergangenen Freitag geeinigt, das letzte Wort habe aber die Bundesregierung.
Hintergrund der Forderungen des Verwaltungsrates ist die überraschend hohe Zahl an Existenzgründungszuschüssen. Derzeit gibt es rund 160.000 Ich AGs. Bereits im Juni 2004 mussten die eingeplanten Haushaltsmittel um 250 Millionen auf insgesamt 850 Millionen Euro aufgestockt werden. Jetzt musste die BA erneut 230 Millionen Euro zusätzlich bewilligen. Ein Mitglied des BA-Verwaltungsrats, Hans-Jürgen Aberle, sagte dem Blatt:"Diese Ausgaben belasten den Haushalt erheblich. Es kann nicht angehen, dass der Verwaltungsrat in regelmäßigen Abständen zu Nachbewilligungen vergewaltigt wird."
<ul> ~ Einladung zum Missbrauch</ul>
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Kallewirsch
04.10.2004, 20:06
@ Nachtigel
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So ein Blödsinn - peinlich für den Verwaltungsrat (und denSpiegel) |
-->1. Die Ich-AG wie auch das Überbrückungsgeld sind eine gesetzliche Pflichtleistung.
2. Da kann nicht irgendein Verwaltungsrat (und wenn es auch der vom Arbeitsamt ist) beschließen, dass diese Leistungen nunmehr eine Ermessensleistung sind
3. Beschließen kann der Verwaltungsrat viel - die Folgen können gleich Null sein -wie hier.
4. Der Verwaltungsrat kann die Bundesregierung FRAGEN, ob sie vielleicht die GÜTE HÄTTE, einen entsprechenden GESETZENTWURF in den Bundestag einzubringen. In diesem Fall scheint sie NICHT die Güte zu haben.
5. Hat nicht die Bundesregierung das letzte Wort sondern der Gesetzgeber
6. Nur der Bundestag und evtl. in Folge der Bundesrat können über Gesetzesänderungen entscheiden
7. Nur wenn der Verwaltungsrat durch den Bundestag ERMÄCHTIGT ist, über bestimmte Regelungen zu entscheiden, kann er dies auch tun.
8. Eine solche Ermächtigung liegt im Gesetz NICHT VOR.
Sind wir jetzt in einer Bananenrepublik oder was. Seit wann entscheidet die Exekutive über die Legislative?? Wilkür läßt grüßen.
Ein Armutszeugnis für den Sprecher des Verwaltungsrates, der keine Ahnung zu haben scheint.
Gruß
Kalle
Gruß
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