fridolin
05.10.2004, 16:23 |
Gehaltsreport: Was Journalisten verdienen Thread gesperrt |
-->Die Gehaltsexperten der Vergütungsberatung PersonalMarkt haben die Daten aus der Medienbranche ausgewertet: Redakteure mit bis zu zwei Jahren Berufserfahrung verdienen, unabhängig vom Medium, durchschnittlich etwa 34.000 Euro. Die Bandbreite liegt jedoch zwischen 26.400 Euro und 40.000 Euro jährlich. Wer mehr als zwei Jahre Berufserfahrung hat, kommt auf durchschnittlich 43.600 Euro im Jahr. Das Gehaltsspektrum reicht hier von 32.500 Euro bis 51.800 Euro jährlich.
Voller Text: http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,321531,00.html
<font color=#0000FF>Was mich als Laien mal interessieren würde: inwieweit"lohnt" es sich für einen Journalisten/Reporter überhaupt finanziell, besonders spektakuläre Geschehnisse zu berichten (z.B. Aufdeckung eines spektakulären politischen Skandals), anstatt sich nur dem Tagesjournalismus auf dem üblichen Qualitätsniveau zu widmen? Daß vom theoretischen Berufsverständnis des Journalisten her hier hohe Ansprüche bestehen, ist bekannt - aber wie ist es in der Praxis? Wie wird es honoriert, wenn man ausgetretene Wege verläßt?</font>
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dottore
05.10.2004, 17:08
@ fridolin
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Re: Gehaltsreport: Was Journalisten verdienen |
-->>Die Gehaltsexperten der Vergütungsberatung PersonalMarkt haben die Daten aus der Medienbranche ausgewertet: Redakteure mit bis zu zwei Jahren Berufserfahrung verdienen, unabhängig vom Medium, durchschnittlich etwa 34.000 Euro. Die Bandbreite liegt jedoch zwischen 26.400 Euro und 40.000 Euro jährlich. Wer mehr als zwei Jahre Berufserfahrung hat, kommt auf durchschnittlich 43.600 Euro im Jahr. Das Gehaltsspektrum reicht hier von 32.500 Euro bis 51.800 Euro jährlich.
>Voller Text: http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,321531,00.html
Wie die auf die Zahlen kommen, bleibt mir unerfindlich. Die SPIEGEL-Leute selbst liegen da in ganz anderen Bereichen. Aber vielleicht hat der"Donaukurier" den Schnitt gesenkt.
>Was mich als Laien mal interessieren würde: inwieweit"lohnt" es sich für einen Journalisten/Reporter überhaupt finanziell, besonders spektakuläre Geschehnisse zu berichten (z.B. Aufdeckung eines spektakulären politischen Skandals), anstatt sich nur dem Tagesjournalismus auf dem üblichen Qualitätsniveau zu widmen?
In der Farbenskala nach rechts zu wandern.
>Daß vom theoretischen Berufsverständnis des Journalisten her hier hohe Ansprüche bestehen, ist bekannt - aber wie ist es in der Praxis? Wie wird es honoriert, wenn man ausgetretene Wege verläßt?
Dann kann man"Borderliner" werden und Stories erfinden, so geschehen nicht nur im SZ-Magazin (getürkte Interviews), sondern sogar in den Hochkarätern wie NYT (16 Seiten lange Berichtigungen, Entschuldigungen, CR-Rauswurf) oder der Washington Post (Irak-Berichte usw.).
Ganz dumm läuft's, wenn man auf"Zeugen","amtliche Stellen", usw. reinfällt. Auf Sebnitz ist nicht nur BILD, sondern auch gleich noch die FAZ ("unser Reporter vor Ort") reingefallen.
"Ausgetretene Wege verlassen" ist eine heiße Übung. Denn nichts machen Journalisten lieber als auf der Lauer zu liegen, um anderen Fehler und schlechtes Handwerk vorzuwerfen. Eine Natterngrube ist ein Elysium dagegen.
Und dann erkklär mal deinem CR, Herausgeber oder Verleger, warum du dir die"Geda" (Gegendarstellung) eingefangen hast.
Oft kommst du auch gar nicht zum Artikel selbst, weil in der Archivakte, die du zur Basisrecherche brauchst, obenauf erst mal Dutzende von Unterlassungserklärungen liegen. Die kann sich jedermann fix besorgen - und schon wird er nicht wieder angefasst. Vom"Caroline-Urteil" noch ganz abgesehen.
Als altgedienter Praktiker kann ich nur vermelden: Alsbald nur noch Einheitsbrei von allen - am Ende werden dann die Agenturen (dpa usw.) gleich direkt ins Blatt gehoben. Du hast deine Ruhe - und gehst dir einen geben.
Gruß!
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BillyGoatGruff
05.10.2004, 19:50
@ dottore
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Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung? |
-->>Dann kann man"Borderliner" werden und Stories erfinden, so geschehen nicht nur im SZ-Magazin (getürkte Interviews), sondern sogar in den Hochkarätern wie NYT (16 Seiten lange Berichtigungen, Entschuldigungen, CR-Rauswurf) oder der >Oft kommst du auch gar nicht zum Artikel selbst, weil in der Archivakte, die du zur Basisrecherche brauchst, obenauf erst mal Dutzende von Unterlassungserklärungen liegen. Die kann sich jedermann fix besorgen - und schon wird er nicht wieder angefasst.
....und wozu dient die?
Ich bin selber vor einem Jahr in der CH-Presse ungerechtfertigterweise perfid (advokatensicher, jedenfalls hat mein Anwalt abgewunken) in geschäftsschädigender Weise angegriffen worden. Wäre eine solche Erklärung etwas für mich, sodass ich nicht wieder angefasst werde??
Für eine kurze Antwort danke ich herzlich im voraus.
BGG
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crosswind
05.10.2004, 23:14
@ BillyGoatGruff
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Das gibst in der |
-->CH vermutlich noch gar nicht. Die Exzesse kommen im wilden Alpenland etwas verspätet oder gar nicht mehr.
cw
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dottore
06.10.2004, 12:04
@ BillyGoatGruff
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Re: Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung? |
-->Hi,
>....und wozu dient die?
Sie ist eine freiwillig abgegebene Willenserklärung (hatten wir kürzlich was dazu), des Inhalts, in Zukunft das oder jenes nicht mehr zu behaupten, zu zeigen (Fotos) oder damit zu werben usw.
Man schreibt also sinngemäß:
"... verpflichten sich, das und das zu unterlassen..."
Dazu gibt's dann eine Streitwert (also zu zahlende Strafe, falls doch), der im Rahmen von 50 bis 500 Mille sich bewegt.
Damit wird Folgendes erreicht:
Man vermeidet den Erlass einer"Einstweiligen Verfügung" (gibt's in D nach 935 ff. Zivilprozessordnung, in CH weiß ich nicht), die jedermann gegen jeden erwirken kann und was gleich Geld kostet.
Eine EV kann auch jeder gegen jeden erwirken. Sie gilt dann bis zur eigentlichen Verhandlung über den Streitgegenstand vor Gericht. Und weil das lange dauern kann, sind E.V.s sehr unbeliebt.
Mit der UE wird diese also unterlaufen. Und es kommt nicht zum Prozess. Natürlich kann die Gegenseite auf einer EV bestehen, gibt' wie gesagt sofort und ohne Prüfung des Sachverhaltes. Risiko aber: Man unterliegt in der Hauptverhandlung, die automatisch folgt und kann dort unterliegen, was dann richtig ins Geld geht, zumal bei mehreren Instanzen.
Gegen die EV gibt es noch einen speziellen Trick: Die Hinterlegung einer sog."Schutzschrift". Die verhindert, dass eine E.V. erlassen wird.
Beispiel: Zeitung berichtet über X. Der hört davon, beschafft sich einen Andruck, geht zum Gericht und erlässt eine EV gegen die weitere Auslieferung der Zeitung. Normalerweise müsste dann gestoppt werden - mit entsprechenden verheerenden Folgen. Die Schutzschrift verhindert den GAU und es geht dann evtl. weiter mit Gedas, Widerruf, Schadensersatz usw. usw.
>Ich bin selber vor einem Jahr in der CH-Presse ungerechtfertigterweise perfid (advokatensicher, jedenfalls hat mein Anwalt abgewunken) in geschäftsschädigender Weise angegriffen worden. Wäre eine solche Erklärung etwas für mich, sodass ich nicht wieder angefasst werde??
Die UE müsste das Presse-Organ abgeben, falls es diese Instanzenzüge auch in CH gibt, was ich, wie gesagt nicht weiß. Aber der Anwalt wird das wohl genau gewusst haben.
Gruß!
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fridolin
06.10.2004, 13:11
@ dottore
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Schutzschrift |
--><font color=#0000FF>Hallo dottore,</font>
Dazu gibt's dann eine Streitwert (also zu zahlende Strafe, falls doch), der im Rahmen von 50 bis 500 Mille sich bewegt.
<font color=#0000FF>Gibt es in diesem vorgerichtlichen Stadium überhaupt einen"Streitwert"? Ich nehme an, daß hier die im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung zu zahlende Vertragsstrafe gemeint ist.</font>
Natürlich kann die Gegenseite auf einer EV bestehen, gibt' wie gesagt sofort und ohne Prüfung des Sachverhaltes.
<font color=#0000FF>Das mindeste dürfte sein, daß der Antragsteller sein Anliegen einem Richter glaubhaft machen muß, z.B. durch eidesstattliche Versicherung bestimmter Behauptungen. Zumindest eine summarische Prüfung muß also stattfinden.</font>
Gegen die EV gibt es noch einen speziellen Trick: Die Hinterlegung einer sog."Schutzschrift". Die verhindert, dass eine E.V. erlassen wird. Beispiel: Zeitung berichtet über X. Der hört davon, beschafft sich einen Andruck, geht zum Gericht und erlässt eine EV gegen die weitere Auslieferung der Zeitung. Normalerweise müsste dann gestoppt werden - mit entsprechenden verheerenden Folgen. Die Schutzschrift verhindert den GAU und es geht dann evtl. weiter mit Gedas, Widerruf, Schadensersatz usw. usw.
<font color=#0000FF>Zur"Schutzschrift": wenn ich es richtig recherchiert habe, ist eine Schutzschrift ein von der Zeitung vorsorglich beim zuständigen Gericht hinterlegter Antrag, im Falle der Beantragung einer EV durch Herrn X wegen dieses oder jenes Sachverhalts diese nicht zu erlassen bzw. hilfsweise vorher eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Dafür muß die Zeitung ihrerseits wieder ihre Sichtweise der Dinge dem Richter vorsorglich darlegen und natürlich auch glaubwürdig machen."Verhindern" wird dies eine EV auch nur dann, wenn diese Darlegung als glaubwürdiger eingestuft wird als diejenige des Herrn X.
Ist das so richtig?
Schönen Gruß</font>
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dottore
06.10.2004, 13:48
@ fridolin
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Re: Schutzschrift |
-->><font color=#0000FF>Hallo dottore,</font>
>Dazu gibt's dann eine Streitwert (also zu zahlende Strafe, falls doch), der im Rahmen von 50 bis 500 Mille sich bewegt.
><font color=#0000FF>Gibt es in diesem vorgerichtlichen Stadium überhaupt einen"Streitwert"? Ich nehme an, daß hier die im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung zu zahlende Vertragsstrafe gemeint ist.</font>
Richtig. Das"Zuwiderhandeln" kann allerdings streitig werden, z.B. hat man erklärt ein Foto, das Herrn X zeigt, nicht mehr zu drucken, druckt es dann doch und pixelt den Betreffenden. Nun kommt der und meint, aus 5 Meter Entfernung können man ihn doch erkennen. Wie ist die Rechtslage?
>Natürlich kann die Gegenseite auf einer EV bestehen, gibt' wie gesagt sofort und ohne Prüfung des Sachverhaltes.
><font color=#0000FF>Das mindeste dürfte sein, daß der Antragsteller sein Anliegen einem Richter glaubhaft machen muß, z.B. durch eidesstattliche Versicherung bestimmter Behauptungen. Zumindest eine summarische Prüfung muß also stattfinden.</font>
Ist wg."Eilbedürftigkeit" oft sehr"summarisch". Natürlich kann ich keine EV erwirken, dass mich X ohrfeigt, wenn ich nicht erklären kann, warum er mich überhaupt ohrfeigen sollte oder dass er mich schon mal geohrfeigt hat.
>Gegen die EV gibt es noch einen speziellen Trick: Die Hinterlegung einer sog."Schutzschrift". Die verhindert, dass eine E.V. erlassen wird. Beispiel: Zeitung berichtet über X. Der hört davon, beschafft sich einen Andruck, geht zum Gericht und erlässt eine EV gegen die weitere Auslieferung der Zeitung. Normalerweise müsste dann gestoppt werden - mit entsprechenden verheerenden Folgen. Die Schutzschrift verhindert den GAU und es geht dann evtl. weiter mit Gedas, Widerruf, Schadensersatz usw. usw.
><font color=#0000FF>Zur"Schutzschrift": wenn ich es richtig recherchiert habe, ist eine Schutzschrift ein von der Zeitung vorsorglich beim zuständigen Gericht hinterlegter Antrag, im Falle der Beantragung einer EV durch Herrn X wegen dieses oder jenes Sachverhalts diese nicht zu erlassen bzw. hilfsweise vorher eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Dafür muß die Zeitung ihrerseits wieder ihre Sichtweise der Dinge dem Richter vorsorglich darlegen und natürlich auch glaubwürdig machen."Verhindern" wird dies eine EV auch nur dann, wenn diese Darlegung als glaubwürdiger eingestuft wird als diejenige des Herrn X.
>Ist das so richtig?
>Schönen Gruß</font>
Ja, es geht letztlich um Zeitgewinn und der ist bei mündlicher Verhandlung gegeben. Die Schutzschrift hat RAin Frau Dr. Damm erfunden und inzwischen ist ziemlich ausgepaukt, wie die im Idealfall auszuschauen hat. Eben um die benötigte Zeit zu gewinnen (nach Auslieferung müssten weitere EVs gegen den Verkauf usw. erwirkt werden). Der"stern" konnte mal eine EV verhindern, weil sie nicht zugestellt werden konnte. Der Redakteur sagte dem Zusteller in der Halle, er sei der Pförtner und nicht zuständig. Oben hatten sie das Licht gelöscht und der Zusteller zog wieder ab. Wenn's an die Druckerei geht, wird der Druck verlagert, usw., usw.
Kurzum: Die Profis haben alle Tricks drauf.
Schönen Gruß zurück!
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BillyGoatGruff
06.10.2004, 14:18
@ dottore
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Besten Dank für Deine Mühe! Es hilft. (o.Text) |
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