kizkalesi
03.11.2004, 08:21 |
David gegen Goliath:Kleine Volksbank wehrt sich gegen staatliche Ausspioniererei Thread gesperrt |
--><font size="5">David kämpft gegen Goliath </font>
Eine kleine Volksbank wehrt sich gegen Aufweichung des Bankgeheimnisses
Die Tagespresse stellt heute noch einmal fest, was scheinbar unausweichlich ist: In ganz Deutschland haben Fiskus und Sozialämter ab April nächsten Jahres Einblick in die Konten der Bürger.
Und nur eine einzige kleine Volksbank im Münsterland wehre sich (für ihre Kunden) gegen die Aushöhlung des Bankgeheimnisses. Die Volksbank Raesfeld habe Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit anlegt. Inzwischen habe das Gericht ein Aktenzeichen vergeben, habe der Chef der Bank, Hermann Burbaum, zufrieden in Frankfurt konstatiert. Zugleich habe er eine einstweilige Anordnung beantragt, die das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern oder zumindest aufschieben soll.
Bislang stünde die Bank mit ihrem Ansinnen allein da. Weder der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken noch die großen deutschen Privatbanken würden dieses Vorhaben offiziell unterstützen. Offenbar wolle sich keines der Geldhäuser mit dem Gesetzgeber anlegen, denn ein Teil der neuen Regelungen wurde ja unter dem Vorwand dadurchinitiiert, Geldwäsche und Terrorfinanzierung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zu unterbinden.
Doch die neuen Gesetze träfen ja in erste Linie nicht Terroristen, sondern normale Bürger. Ab dem 1. April 2005 könnten fast alle deutschen Behörden - egal ob Finanz- oder Sozialamt - per Knopfdruck über die Bonner Finanzaufsicht BaFin die Stammdaten sämtlicher Konten in Deutschland abrufen.
Die Konteninhaber müssten noch nicht einmal darüber informiert werden. Da begänne der abschüssige Weg in den Schnüffelstaat, befürchtet Gunter Widmaier, der als Anwalt die Volksbank vor dem Verfassungsgericht verträte. Denn nun könnten Behörden ohne jegliche Kontrolle die Anzahl von Konten und Bankverbindungen jedes Deutschen abfragen. Mit diesen Informationen sei es dann leicht, auch noch den Kontostand herauszubekommen, stellt Widmaier fest. Der Steuerpflichtige müsse demnächst dem Fiskus bei Verdacht nachweisen, daß er kein Einkommen in seiner Steuerklärung verschwiegen habe.
Nicht nur Finanzämter und Sozialbehörden hätten somit Zugriff auf die Kontodaten. Schon seit Frühjahr 2004 könne jede Strafverfolgungsbehörde diese Informationen abfragen. Auch hier erfahre der Bürger davon nichts. In der Konsequenz erhalte damit selbst der Dorfpolizist im kleinsten Ort die Kontoverbindungen seiner Anwohner. Eine staatsanwaltschaftliche oder richterliche Anordnung brauche er nicht mehr.
Was bei solch routinemäßigen Prüfungen so alles zu Tage gefördert werden dürfe, könne sich jeder mit ein bißchen Phantasie ausmalen. Männer, die für die heimliche Geliebte ein Konto eingerichtet hätten, müssten sich künftig genauso vorsehen wie Steuersünder.
Genutzt würden die neuen Möglichkeiten von den Behörden angeblich reichlich, wird berichtet. Schon in den ersten sieben Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes hätten sie 2200 Einzelabfragen gestartet, berichtet Anwalt Widmaier.
Ob Volksbank-Chef Burbaum und sein Rechtsanwalt Widmaier mit ihrer Verfassungsbeschwerde die neuen Regelungen grundsätzlich kippen werden, bleibe allerdings abzuwarten. Es wäre schon ein riesiger Erfolg, wenn die Behörden ihre Einzelabfragen den Betroffenen im Nachhinein melden müßten.
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rocca
03.11.2004, 12:30
@ kizkalesi
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Schon seltsam dass es dazu keine Kommentare gibt (o.Text) |
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SchlauFuchs
03.11.2004, 12:40
@ rocca
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gelesen hab ichs aber (o.Text) |
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bernor
04.11.2004, 00:04
@ kizkalesi
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Re: Kleine Volksbank wehrt sich... / Könnte ein Hornberger Schießen werden |
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Die Konteninhaber müssten noch nicht einmal darüber informiert werden. Da begänne der abschüssige Weg in den Schnüffelstaat, befürchtet Gunter Widmaier, der als Anwalt die Volksbank vor dem Verfassungsgericht verträte. Denn nun könnten Behörden ohne jegliche Kontrolle die Anzahl von Konten und Bankverbindungen jedes Deutschen abfragen.
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Es wäre schon ein riesiger Erfolg, wenn die Behörden ihre Einzelabfragen den Betroffenen im Nachhinein melden müßten.
Sollte dies tatsächlich als verfassungswidrig beanstandet werden, werden die Formulare eben um einen neuen Passus wie"Ich ermächtige das Sozialamt (Finanzamt u.a.), bei Bedarf meine Kontendaten bei..." oder so ergänzt.
Und schon ist alles wieder total legal.
Gruß bernor
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