nereus
05.11.2004, 08:41 |
offtopic: Euklid, Dein Rat ist gefragt Thread gesperrt |
-->Hallo Euklid!
Vor ein paar Monaten hatte ich wohl schon mal nachgefragt, allerdings wird es jetzt konkret.
Ich suche den Rat eines Immo-Experten.
Sachverhalt:
Im April 2003 unterschrieb ich eine Kaufabsichtserklärung für den Erwerb von zwei Eigentumswohnungen und 2 dazugehörigen Garagen.
Die Garagen wurden mit 1.500 bis 1.800 EUR taxiert.
Dieser Preis war eine grobe Daumenschätzung, welcher kein Gutachten zu Grunde lag.
Der Sinn der Kaufabsichtserklärung war vor allem die Sicherstellung des Wohnungsverkaufs.
Der Erwerb der Eigentumswohnungen erfolgte im August 2003, doch die Garagen blieben außen vor.
Im Kaufvertrag für die Wohnungen werden die Garagen nur beiläufig und mit keinem Preis erwähnt, da sich alle Vertragspartnern auf eine spätere Klärung geeinigt hatten.
Da die bisherigen Nutzer hohe Entschädigungen forderten und der Verkäufer wenig zahlen wollte, zog sich die Angelegenheit bis August diesen Jahres hin. Die Entschädigungen wurden inzwischen gezahlt.
Nun fordert der Verkäufer von mir einen durchschnittlichen Kaufpreis von 1.650 EUR je Garage, also in Summe 3.300 EUR.
Ein von mir im Juli in Auftrag gegebenes Gutachten erbrachte jedoch für Garage 1 nur 950 EUR und für Garage 2 gar nur 450 EUR. Das wären in Summe 1.400 EUR, also satte 1.900 EUR weniger.
Ich möchte daher nur die 1.400 EUR bezahlen.
Der Verkäufer beruft sich auf die Kaufabsichtserklärung, die meiner Ansicht nach jedoch keinen wirklichen Vertragscharakter hat, da der spätere Kaufvertrag zwar die Kaufabsicht nicht jedoch den Preis fixiert hat.
Gestützt auf mein Gutachten rechne ich mir gute Chancen in einem Rechtsstreit aus, da der frühere Daumenpreis ohne jede optische Augenscheinnahme am grünen Tisch vereinbart wurde.
Liege ich mit dieser Annahme richtig oder falsch?
mfG
nereus
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Euklid
05.11.2004, 09:11
@ nereus
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OT:@nereus |
-->Hallo nereus guten Morgen
das Problem dürfte da eher juristischer Art sein,sodaß es hier am Board sicher Leute gibt die bessere Auskünfte geben können als ich es tun könnte.
Die von Dir angegebenen Garagenpreise scheinen schon sehr tief zu sein;-))
Alleine der Nutzwert der Garagenfläche ohne Aufbauten (bei Abriß) zur Sicherstellung der Tomatenversorgung für Dich selbst in schwieriger Zeit
Aus pragmatischer Sicht dürfte die Einschaltung eines Juristen teurer werden als der Differenzbetrag um den es letztendlich geht.
Es dürfte sich also für beide besser rechnen wenn man die Formel (a+b)/2 anwendet.
Dann gibt es 2 Sieger.
Jeder hat eigentlich dann mehr als den vollen Preis würde er die Kosten der Juristerei echt bewerten.
Wenn man dann noch die eigene Arbeit rechnet um den Juristen in den Wissensstand einzuarbeiten, der sich natürlich bei beiden Parteien unterschiedlich gestaltet, und dann erneute Arbeit und Kosten anfallen,schlage ich vor daß man sich samt Frauen in einem ordentlichen Lokal bei einem zünftigen Essen trifft und die echt eingesparten Kosten für Juristerei gleich mal ordentlich investiert.
Würde dafür ruhig mal 450 Euro investieren,denn dafür gibts dann auch die Trüffel und am Ende auch sicherlich den Garagenkontrakt.
Mit Schalk im Gesicht könntest Du dann behaupten daß die eine Garage ja jetzt bereits bezahlt sei. [img][/img]
Gruß Euklid
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nereus
05.11.2004, 11:53
@ Euklid
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Re: OT:@nereus - Euklid |
-->Hallo Euklid!
Du schreibst: Die von Dir angegebenen Garagenpreise scheinen schon sehr tief zu sein;-)) Alleine der Nutzwert der Garagenfläche ohne Aufbauten (bei Abriß) zur Sicherstellung der Tomatenversorgung für Dich selbst in schwieriger Zeit dürften die angebotenen höheren Preise schon rechtfertigen.
Das ist sicher wahr, aber zu verschenken gibt es nichts im wilden Osten.
mfG
nereus
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Herbi, dem Bremser
05.11.2004, 16:13
@ nereus
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Re: OT:@nereus - Euklid |
-->Moin nereus,
fein wärest du aus einem Schneider, wenn
.. die Garagen wurden mit 1.500 bis 1.800 EUR taxiert..
zu beiden Preisangaben geschrieben stünde, beide seien Daumenwerte ,
denn, deine Worte, zu verschenken gibt es nichts im wilden Osten.
Auch wenn €uklid die Problematik trüffelwarm an schaumig gerührten (a+b)/2 serviert hat [img][/img],
würde ich als Verkäufer mit dieser Kaufabsichtserklärung den Waffengang antreten,
zumal die Bindung an/durch eine solche Erklärung auch für den Verkäufer gilt - wenn ihm plötzlich für seine Objekte mehr geboten würde.
Gruß
Herbi
ps.:
Recht haben und Recht bekommen..
soll demnächst großgeschrieben werden,
aber groß bekommen wird man es selten.
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fridolin
05.11.2004, 16:21
@ Herbi, dem Bremser
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Beurkundungspflicht |
-->Nun ja, ich habe in einem anderen (Rechts-)Forum gelesen, daß Immobiliengeschäfte ausnahmslos notariell beurkundet werden müssen und daher Kaufabsichtserklärungen oder Vorverträge rechtlich gar nichts bewirken.
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LenzHannover
06.11.2004, 01:02
@ fridolin
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Genau, Wohnungskaufvertrag nur per Notar und folgerichtig |
-->kann eine wirksame/zwingende Verpflichtung nur per Notar beurkundet werden.
Und Absichten hatte ich heute mindestens 20 [img][/img] - Wenn du jetzt meinst, pro Garage nur noch 1000 oder er meint 5000 dann hat das alles keinen Wert.
Mit dem Papier kann man sich gegenseitig beschimpfen, rechtlich hat es keinen Wert für dich!
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