LenzHannover
09.11.2004, 00:52 |
Doppelehe kann Nachteile haben - bin leicht verwundert über die Thread gesperrt |
-->Rechtssprechung in diesem Lande merken da welche was?
Wobei mich eine Doppelehe nicht sonderlich stört, wenn die Allgemeinheit nicht zahlen muß.
Männer mit 2 Frauen, die den Unterhalt zahlen können sind mir lieber als welche, die eine Frau nicht unterhalten können und zum Sozialamt schicken.
Eine Doppelehe führt bei eingebürgerten Ausländern zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Das OVG Lüneburg hat entschieden. Das OVG wies den Antrag eines Mannes zurück, der mit einer deutschen Frau und mit einer zweiten Frau in Pakistan verheiratet ist. Dem Mann fehle die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“, heißt es in dem am Montag bekannt gewordenen Beschluss. Das OVG bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Az: 14 LA 58/04).
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kizkalesi
09.11.2004, 09:04
@ LenzHannover
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Re: Doppelehe kann Nachteile haben - bin leicht verwundert über die |
-->>Eine Doppelehe führt bei eingebürgerten Ausländern zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Das OVG Lüneburg hat entschieden. Das OVG wies den Antrag eines Mannes zurück, der mit einer deutschen Frau und mit einer zweiten Frau in Pakistan verheiratet ist. Dem Mann fehle die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“, heißt es in dem am Montag bekannt gewordenen Beschluss. Das OVG bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Az: 14 LA 58/04).
hallo,
wie stört dich, du bist verwundert?
Mich hätte eher gestört, wenn die liberale dt. Unrechtssprechung wieder irgendwelche Hintertürchen gefunden hätte, und solchem multikulti- Treiben keinen Riegel vorgeschoben hätte.
aws.
kiz
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LenzHannover
09.11.2004, 16:35
@ kizkalesi
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Re: Doppelehe kann Nachteile haben - bin leicht verwundert über die |
-->> du bist verwundert?
Auf jeden Fall!
Grundgesetz Artikel 6 [Ehe - Familie - Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Über diesen"Weg", bekommt man doch fast jeden hier ins Land, wenn man mit einem Trauschein winken kann. Familie folgt, laut"ZDF" dürfen Deutsch-Russen nur kommen, wenn diese Deutsch sprechen. Dann kommt die Oma und der Rest kommt via Grundgesetz - das ist absurd!
Andere Version: Schwestern / Töchtern werden der Verwandschaft"versprochen" und wieder hat jemand das (relativ) goldene Los gezogen.
Deswegen JA zum Schutz der Familie, ja zum Asyl, nur das WO sollte man nicht auf Dt. fixieren.
Von daher zu diesem Urteil [img][/img]
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