-->Hallo meine Freunde,
kennt ihr schon den Artikel von Ferndiant Lips"Warum goldgedeckte Währungen Kriege verhindern helfen" hier ein ausschnitt der Rest auf meiner neuen Seite unter Publikationen Lips. Viele neue Erfahrungen und viel Spaß beim Lesen.
Grüße
F.T.
Ich beginne meinen Vortrag gleich mit einer Behauptung: Sie alle, die sich hier in diesem Saale getroffen haben, Sie alle sind hier zusammengekommen aus einem wichtigen Grunde. Sie sind gekommen, weil 1914, zu Beginn des Ersten Weltkrieges, der internationale Goldstandard des 19. Jahrhunderts aufgegeben wurde. Wie ich aus dem Programm entnommen habe, sind nämlich alle Themen, die uns hier beschäftigen, in gewisser Weise auf dieses eine Ereignis zurückzuführen. Die Weltgeschichte zeigt, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Währungsordnung sowie Krieg und Frieden gibt. Sie zeigt auch, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Währungsordnung sowie Ethik und Moral gibt. Das 19. Jahrhundert war, was wenig bekannt ist, eine Periode der Prosperität und des Wachstums ohne Inflation. Es mutet uns an wie ein Märchen, wenn wir feststellen, dass damals die wichtigsten Währungen der Welt während langer Zeit stabil waren. Der französische Francs sogar während voller 100 Jahre. Es war das Zeitalter des Goldstandards. So funktionierte der Goldstandard
<ul> ~ http://www.konstanzer-kreis.de</ul>
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-->Hi Diogenes,
> Worin drückt sich der Wert von GZ aus?
Der Wert des GZ drückt sich in der Sanktion aus, die Du erfährst, wenn Du das GZ zum Steuertermin nicht liefern kannst. Dies ist deswegen so, weil GZ das Mittel zur Tilgung Deiner Steuerschuld ist.
> (GZ, das nicht mehr GZ ist, ist auf Null)
GZ, das nicht mehr GZ ist, hat natürlich keinen Wert mehr. Der Wert des GZ ergibt sich aus der Möglichkeit, damit seine Steuerschuld begleichen zu können.
> In GZ selbst kann's ja nicht sein. Also in was?
In der Sanktion, s.o., bzw. in dem, was Du hergeben mußt, um zum Steuertermin an das GZ zu gelangen (ein halbes Schwein z.B. oder einen Sack Kartoffeln oder einfach Deine Arbeitszeit).
> P.S. Denke nicht"Wert" (dieser ist immer subjektiv), sondern"Preis".
Naklar, mach' ich. Siehe Link unten.
Herzliche Grüße, <font color=#008000>Zandow</font>
<ul> ~ Zu Wert und Preis hier entlang -></ul>
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-->Hi,
>zum GZ hab' ich da mal eine Frage:
>Worin drückt sich der Wert von GZ aus? (GZ, das nicht mehr GZ ist, ist auf Null)
>In GZ selbst kann's ja nicht sein. Also in was?
Falls ich darf: Es ist so.
Zum GZ gehören vor seiner Einführung bestehende Schulden (aus früheren GZ-Vorgängen). Oder mit seiner Einführung selbst eingeführte Schulden. Dies ergibt sich aus der Nomenklatur:"Zahlungsmittel" ist kein Tauschmittel (sonst hieße es GT), sondern etwas, mit dessen Hilfe auf es selbst lautende Schulden bedient werden können. Eine Zahlung setzt einen Grund für nämliche voraus.
Nahmen wir die mit seiner Einführung entstehenden Schulden, dann lauten sie auf das, was demnach Schuldendeckungsmittel ist. Am einfachsten bei der (allen"privaten-kontraktlichen" Schulden vorangehenden) Abgabenschuld. Diese muss den privaten Kontraktschulden vorangehen, da es ein Herrschafts- bzw. Machtsystem geben muss, bevor sich Kontraktschulden entwickeln können, die sich nur entwickeln, nachdem Besicherung und Vollstreckung (beides Macht-Derivate) garantiert sind.
Führt nun die Obrigkeit (wer und in welcher Form auch immer) Abgabenschulden (ex nihilo, da nicht auf Kontraktbasis beruhend, sondern per"Ukas" festgesetzt) ein, muss sie gleichzeitig den oder die Schuldner benennen, die Höhe der Schuld (ausgedruckt in Einheiten des Abgabenmittels) und den Termin, zu dem die Schuld fällig wird.
Zum Termin gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Haben alle Schuldner das geschuldete Gut in geschuldeter Höhe, weil sie es selbst erstellen bzw. leisten können, ist das Abgabengut nur für den Abgabengläubiger (Obrigkeit) von Belang: Er kann es verzehren, vernichten, verschenken, thesaurieren usw. Er kann es aber keinem Abgabenschuldner gegen etwas, das der"außerdem" noch hat und abgeben könnte, anbieten, da der Schuldner die Abgabe bereits stetig selbst leistet und sie nicht gegen etwas anderes eintauschen muss.
Das Interesse des Schuldners wird sich darauf richten, das Abgabengut mit möglichst abnehmendem eigenen Einsatz zu erstellen, also"produktiver" zu operieren und dem Gläubiger dann mit einem Lächeln vor die Tür zu kippen. In dessen Interesse wird es also liegen, ein Abgabengut zu erfinden, das ihn in eine Position versetzt, nicht nur immer wieder das Abgabengut zur freien Verfügung zu erhalten (siehe oben), sondern mit Hilfe des Abgabengutes auch selbst andere Güter erwerben zu können.
Dies geht aber nur, wenn das Abgabengut so konstruiert wird, dass es nicht immer alle Abgabenschuldner zum Termin in geforderter Höhe verfügbar haben, sondern es sich ihrerseits beschaffen müssen (zumindest einige), um die sonst fällige Sanktion bei Nichtlieferung zum Termin zu vermeiden. Dazu kann der Gläubiger die Schuld obrigkeitlich immer weiter in die Höhe treiben, bis die Ersten passen müssen oder er wechselt den Abgaben-"Stoff" so, dass der"neue" Stoff beschafft werden muss, da er nicht vom Schuldner selbst hergestellt werden kann. Sehr schön zu beobachten bei dem wiederholten Übergang von sog. Natural- zu Metall- oder gar Edelmetallabgaben in der Geschichte.
2. Fehlt also Schuldnern jetzt das Gut zum Termin, müssen sie es sich beschaffen oder die Sanktion ertragen. Damit entspricht der"Wert" des zur Zahlung (Abgabe) aufgerufenen Gutes dem der jeweils angedrohten Sanktion. Liefere ich also z.B. den Shekel Silber oder schicke ich meinen Sohn für 3 Jahre in die Schuldknechtschaft oder gebe ich 10 qm meines Subsistenzlandes ab oder lieber meinen Ochsen, usw. Schon habe ich für das"gesetzliche" (weil von oben vorgeschriebene)"Zahlungsmittel" entsprechende Relationen, Klartext: Preise, z.B. für Arbeitskraft, Land, Vieh, usw.
Der"Wert" des GZ resultiert also nicht aus seinem Haben, sondern aus seinem Nicht-Haben.
Und der"Preis" stellt sich fest zum Termin, da es nicht gehabt, aber geschuldet ist und zwar dann jeweils verglichen mit dem, was die Beschaffung kostet und dies, falls es nur ein Abgabengut gibt (welches spielt keine Rolle, das kann genausogut Metall sein wie es ZB-Zettel sein können), das zum Termin nicht verfügbar ist, gemessen in diesem Abgabengut.
Dabei kann sich aus dem Beschaffungszwang mit entsprechendem Preisbildungsprozess Weiteres ergeben:
- Die Obrigkeit bietet selbst das Abgabengut an (Tempelbank- oder ZB-System) und besteuert es zusätzlich. Der"Zins", ob an die thesaurierende Tempelbank zu entrichten, wo man sich das Gut leihen kann, ist ebenso eine Abgabe, wie der"Leitsatz" der modernen ZBs, allerdings mit dem Unterschied, dass gegenüber der modernen ZB niemals getilgt werden kann.
Der Vorteil von Realabgabensystemen, zu denen auch die Metallstandards gehörten, liegt darin, dass getilgt werden konnte - ganz einfach, indem privat, also von der Gesamtheit der Abgabenschuldner die"Realie" (Metall) zusätzlich produziert werden konnte, was beim heutigen Banknoten- bzw. GZ-Herstellungsmonopol nicht mehr möglich ist.
Der GZ-Monopolist ist heute also in seinem eigenen Käfig gefangen: Er marschiert entweder stracks in Richtung Überschuldung und Bankrott (mit hyperdeflationären Folgen) oder er fabriziert sich sein (auch für ihn und seine Verschuldung) allein zuständiges Zahlungsmittel selbst (mit hyperinflationären Folgen).
- Da sich das GZ, fällig zum Termin, zum Termin auch außerhalb des Machtbereichs (Tempel- oder Zentralbank) beschaffen lässt und zwar bei jenen, die es halten, ohne es bereits schuldig zu sein, entwickelt sich, beginnend beim bekannten"Wucherer", ein Geld- und Kapitalmarkt. Die dort erzielten Erträge, die aus Teilzessionen ("private Zinsen") künftiger (erwarteter) Zahlungen der Schuldner resultieren, lassen sich auch bestens besteuern, wie die aktuellen"Kapitalertragsteuer"-Debatten hinlänglich belegen. Dass dies nur Schnokus ist, da es keine Rolle sielt, an wen der Schuldner seine"Zinsen" (aus dann - falls! - bei ihm selbst später eintreffenden Zahlungen weiter leitet), bedarf keiner Erörterung.
Mehr als das, was an Zahlung erwartet wird, kann nicht vorab zediert werden (Zinsen werden immer ex ante vereinbart, auch wenn die Sätze floaten können). Und spätere Zahlungen ergeben sich nur, wenn sich spätere Schuldner finden.
Wehe, wenn nicht. Die Rückabwicklung ("Finanzkollaps") wäre verheerend. Daher ist es sehr schön, dass der Staat (in summa) nicht nur prolongiert (was das Nachschuldenproblem auf die Privaten verlagern würde), sondern so massiv in die Vollen geht.
Dass die Schulden dadurch in toto nicht geringer werden, insgesamt also keinerlei Entschuldung stattfindet, sondern der Nachtexpress Richtung gesamthafter Überschuldung immer mehr beschleunigt, nehmen wir mit Interesse zur Kenntnis.
Leider etwas länger geworden - umso herzlicher der Gruß!
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