LeCoquinus
22.11.2004, 17:45 |
EU - Haftbefehl: Sollte das stimmen, dann rappelts aber!! Thread gesperrt |
-->Man lese dort bitte nach.
Was können Juristen zu diesen Ausführungen sagen? Stimmt das?
Danke und Gruß!
<ul> ~ Pffffffffffffrrrrrtzzzzz</ul>
|
kingsolomon
22.11.2004, 18:17
@ LeCoquinus
|
Re:hier das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte |
-->soweit ich das beurteilen kann übertreibt Hagen da erst mal ein wenig; es scheint in erster Linie um"schwere Verbrechen" zu gehen.
<ul> ~ 15/097</ul>
|
Baldur der Ketzer
22.11.2004, 18:20
@ LeCoquinus
|
Re: EU - Haftbefehl: Volltext notwendig: hier - und: ja, es stimmt völlig ;-(( |
-->Hallo,
das muß im Volltext rein:
Der europäische Haftbefehl
Köln, im Nebelmond/November 2004
Liebe Freunde von Gerechtigkeit und Freiheit!
Der Europäische Haftbefehl ist seit dem 23.08.2004 bei uns geltendes Recht, kann jedoch auch auf Straftaten angewandt werden, die VOR der Ratifizierung begangen wurden!
Demnach kann JEDER für eine tatsächlich oder angeblich begangene Handlung auf Ersuchen an jeden beliebigen EU-Staat ausgeliefert werden, AUCH wenn die Handlung in Deutschland gar nicht strafbar ist, sondern nur nach dem Strafgesetz des um Auslieferung ersuchenden Staates. Ja, es ist noch nicht einmal notwendig, die Tat im auslieferungsersuchenden Land begangen zu haben!
Und wenn es sich bei dieser realen oder Ihnen auch nur unterstellten Tat um eine solche handelt, die auf einer Liste von bisher 32 Straftaten steht, auf die sich alle EU-Länder geeinigt haben (ungeachtet der jeweiligen nationalen Gesetzgebung), dann findet in Ihrer Heimat keinerlei Überprüfung statt, ob Sie auch wirklich schuldig sind! Sie können sogar in Abwesenheit von dem ersuchenden Staat verurteilt worden sein - niemand ist befugt, dieses Auslieferungsbegehren und den Schuldspruch von Deutschland aus rechtlich zu überprüfen. Außerdem ermöglicht der Rahmenbescheid 2003/577/GAI den Einzug Ihres Vermögens - falls vorhanden - welches Ihnen sonst bei einer Verteidigung fern der Heimat, mit Dolmetscher oder angereistem deutschen Anwalt, hätte nützlich sein können.
Also, überlegen Sie gut: haben Sie Feinde? Neider? Konkurrenten? Betätigen Sie sich politisch? Das Blockieren von Castor-Transporten könnte von Griechenland als terroristischer Akt (Liste der 32 Straftaten) verstanden, das Schreiben eines Leserbriefes zum Thema Muslime von Malta als Fremdenfeindlichkeit geahndet werden (Gefängnis nicht unter 2 Jahren!). Meinungsfreiheit wird gefährlich, da Bulgarien ein Antidiskriminierungsgesetz hat, mit dem Sie schnell in Konflikt geraten können (5 Jahre Haft).
Und wenn Sie das alles in diesem unseren schönen Land nicht für möglich halten sollten, so empfehlen wir Ihnen die Lektüre der Bundestagsdrucksache Nr. 15/1718 oder des Bundestagsprotokolls 15097, im Internet abrufbar unter http://www.bundestag.de
Aus dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 11.3.2004, Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU):"Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europäischen Haftbefehl aus Brüssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig."
Was aber die Fraktionen des Hohen Hauses nicht hinderte, diesen Europäischen Haftbefehl EINSTIMMIG anzunehmen! Eine merkwürdige Art von Demokratie!
Alle, die ihre Freiheit lieben, die nicht ständig in der Furcht leben wollen, aufgrund bösartiger Anschuldigungen in einem abgelegenen Winkel Europas vom Rechtsstaat, von Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit nur noch träumen zu können, sind aufgerufen, sofort alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um möglichst viele Menschen über dieses Gesetzesmonstrum aufzuklären: Ihren zuständigen Abgeordneten, Ihnen bekannte Anwälte, Ärzte, Professoren, Journalisten, sonstige Multiplikatoren unseres"freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates a.D." usw. Schalten Sie Internetseiten zum Thema, gestalten Sie Aufkleber und Flugblätter, schreiben Sie Eingaben, sammeln Sie Unterschriften - egal! Nur - tun Sie bitte was und helfen Sie mit, etwas zu tun!
Ihre Deutschen Idealisten
Wilhelm-Kammeier-Verein e.V.
B. Hoffmann/G. Ullrich
info@deutsche-idealisten.de - www.deutsche-idealisten.de - www.wk-institut.de
Anmerkung TOKO: Die wahrlich unglaubhaft klingenden Ausführungen des"Wilhelm-Kammeier-Verein e.V." haben wir ungekürzt wiedergegeben. Falls die darin vorgetragenen Befürchtungen der Wirklichkeit entsprechen sollten, hätten trotz der seinerzeitigen dringenden Warnungen des ehemaligen sowjetischen Dissidenten Wladimir Bukowski die politisch verantwortlichen"Gutmenschen" in Europa ihre Völker (wissentlich?) in ein Tyrannentum geführt.
-------------soweit die Fundsache----------
Meiner Kenntnis nach sind derartige Kontrollmitteilungen, zwischenstaatlichen Übermittlungen, Stellvertreterakte etc., KEINE Verwaltungsakte und damit auch rechtlich vom Betroffenen NICHT anfechtbar.
Beispiel: eine Kontrollmitteilung in Steuersachen. Sie ght vom örtlichen Finanzamt über die bundesbehördliche Zentrale an die Zentrale des Partnerlandes und wieder runter bis zum örtlichen Finanzamt, und der Inhalt der Kontrollmitteilung wird vor Ort ungeprüft übernommen und zur Grundlage einer dortigen staatlichen Handlung gemacht - etwa, Steuernachzahlungsbescheid.
Erst dieser ist dann vor Gericht anfechtbar, die ursächliche Kontrollmitteilung aber ist nirgends überprüfbar, angreifbar, widerlegbar.
Man muß also vor einem, sagen wir, griechischen Finanzgericht mit geeigneten Unterlagen beweisen, daß die deutsche Kontrollmitteilung grob fehlerhaft war.
Wenn dann die griechischen Richter genauso äh äh rechtstaatlich gesonnen sind wie die Kollegen in hiesigen Gefilden, dann gute Nacht.
Es ist alles ein riesiger Skandal, der mit Riesenschritten immer weiter zu neuen EU-sowjetischen Verhältnissen drängt.
Nur, daß man diesmal kaum mehr sinnvolle Exilländer hat, da ja auch Nordamerika der tollwütigen Hysterie verfallen ist.
Beste Grüße vom Baldur
P.S.: Abteilung: wieder ein Grund gegen Girokonti und für Klappspaten
|
SchlauFuchs
22.11.2004, 20:30
@ kingsolomon
|
Statt suchen blättern: Seiten 157-159 des pdf |
-->>soweit ich das beurteilen kann übertreibt Hagen da erst mal ein wenig; es scheint in erster Linie um"schwere Verbrechen" zu gehen.
Die Liste der Verbrechen um die es geht wurde leider nicht aufgeführt.
|
Stephan
22.11.2004, 20:47
@ LeCoquinus
|
Ein Gesamtkonzept für europäische Strafrechtspflege entsteht erst |
--><center>Ein"Raum der Sicherheit”, ein"Raum der Freiheit”...</center>
Der Text von Wladimir Bukowski ist heftig, und provokant für diejenigen, die sich noch nicht mit der Dynamik von Gesellschaftssystemen beschäftigt haben, die über ihre optimale Größe hinauswachsen. Leopold Kohr sah übrigens die Europäische Union seit Maastricht auf dem Weg in den Sozialismus...
Heribert Prantl schrieb zum werdenden EU-Strafrecht bereits am 07.07.2003 in der Süddeutschen-Zeitung:
[i]»Das gesamte EU-Strafrecht befindet sich in einem traurigen Zustand. Diese Entwicklung begann mit dem Corpus Juris, einem Strafprogramm zum Schutz der finanziellen Interessen der EU, dem man anmaßend den Namen des berühmtesten aller alten Gesetzbücher gab. Dieses Corpus Juris ermöglicht es, die zweckwidrige Verwendung jedweder Subvention mit Strafe zu belegen. Die EU-Bürokraten können ihre Vergaberegeln also so stricken, dass bei jedem Verstoß ein Strafprozess droht. Zusammen mit dem Grünbuch der Europäischen Kommission wird das abenteuerliche Konsequenzen zeitigen: Ein Bauer aus Niederbayern kann dann, bei Abgabe der Strafsache von der nationalen an die europäische Staatsanwaltschaft, an einem beliebigen Ort der EU angeklagt werden. Wenn seine subventionierten Kartoffeln nach Valencia geliefert wurden, muss er sich gegebenenfalls dort verantworten, möglicherweise aufgrund von Beweisen, die auf der Basis eines Beschlusses des Gerichts in Tessaloniki erhoben wurden. Der Kartoffelbauer wird notgedrungen jeden Deal annehmen, den ihm die EU-Bürokraten anbieten: Einstellung seines Verfahrens gegen stattliche Geldzahlung. So beschreibt Eberhard Kempf, der Vizepräsident der Anwaltschaft am Ständigen Internationalen Strafgerichtshof, die europäischen Aussichten.
Das werdende Strafrecht ist so konstruiert, dass die EU-Strafverfolger einen Eingriff in Grundrechte immer in dem Land beantragen können, wo es am leichtesten geht: Wie im Supermarkt nimmt man sich aus jedem Regal etwas heraus, und so werden die Dinge aus dem nationalen Kontext gerissen.«[/i]
Kompletter Text: SF-39364
gruß
<ul> ~ Vielleicht tut sich ja doch was</ul>
|
kingsolomon
22.11.2004, 22:03
@ kingsolomon
|
Re:Sammlung des BGH dazu |
--><
<ul> ~ Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG</ul>
|
Baldur der Ketzer
22.11.2004, 23:27
@ LeCoquinus
|
Re: EU - Haftbefehl: hierzu nochn Fund |
-->Auf dem Weg in die Diktatur
[ Prophezeiungen zum aktuellen Weltgeschehen ]
Geschrieben von P.Conner am 22. November 2004 22:01:24:
Als Antwort auf: Unglaublich: Der Europäische Haftbefehl geschrieben von (Johannes für) Franz_2 am 22. November 2004 15:30:20:
Servus Gemeinde.
Diese Info habe ich am Wochenende erhalten. Wenn das war ist, dann gute
Nacht für alle, die sich per Leserbrief etc. noch zur Wehr setzen.
--------------------------------------------------------------------------
archipEl gUlag
Der ganz konkret geplante Europäische Haftbefehl würde die gesamte EU zu
einem wahrhaftigen Archipel Gulag machen. Er sieht u.a. vor:
* 32 extrem schwammig definierte und daher fast beliebig auslegbare
Straftatbestände;
* unter ihnen diejenigen des"Terrorismus", der"Umweltkriminalität" oder
des"Rassismus" bzw. der"Fremdenfeindlichkeit";
* als"Rassismus" sollen auch alle nicht näher eingegrenzten
"Diskriminierungen" (man bedenke, was das in der Praxis heißt!) gelten, die
sich auf die Volkszugehörigkeit, Religion (!) oder weltanschauliche
Überzeugung (!) anderer Menschen gründen;
* die endgültige Ausweitung der zunächst 32 (nahezu undefinierten) auf
sämtliche"Straftaten" überhaupt ist ebenfalls schon ins Auge gefaßt;
* EU-weit strafbar sind alle"Taten", die die auch nur in einem einzigen
EU-Mitgliedsstaat gegen dessen nationales Strafgesetz verstoßen, denn dieser
Staat kann EU-weit die Auslieferung eines jeden fordern, der die fragliche
"Tat" in seinem eigenen Heimatland völlig legal oder jedenfalls als
Ordungswidrigkeit"begangen" hat;
* es genügt die bloße Beschuldigung seitens des die Auslieferung begehrenden
Mitgliedsstaats, um dem Auslieferungsbegehren stattzugeben, so daß selbst
jede von vornherein falsche, aus der Luft gegriffene Beschuldigung
unweigerlich zur Deportation führt;
* das Vermögen jedes Beschuldigten kann zeitgleich mit seiner Auslieferung
eingezogen werden, so daß er keine finanziellen Mittel zu seiner
Verteidigung vor Gericht mehr besitzt;
* die Auslieferung an und nachfolgende Anklage/Verurteilung/Vollstreckung in
mehreren Mitgliedsstaaten wegen ein und desselben Delikts ist zulässig!
Klare, ganz offenbar beabsichtigte Folge:
* kein EU-Bürger, ja überhaupt kein Mensch kann die - übrigens ständigen
Änderungen unterworfenen! - Strafgesetzbücher aller derzeit bereits 25
EU-Mitgliedsstaaten kennen;
* also schwebt jeder EU-Bürger ständig in Gefahr, gegen ihm unbekannte
ausländische Strafgesetze zu verstoßen und zum"Verbrecher" zu werden.
* selbst wenn er gegen nichts verstoßen haben sollte, sind boshafte
Auslegungen, aber auch erdichtete Anschuldigungen jederzeit möglich;
* nur wer sich ergeben duckt und gegen nichts mehr muckt, kann zumindest
hoffen, von der ständig drohenden Einkerkerung irgendwo im fernen EU-Ausland
verschont zu bleiben;
* sämtliche bürgerlichen Freiheiten sind de facto abgeschafft!
Quelle: Eine Untersuchung des ehemaligen Richters und gelehrte italienische
Jurist Dr. Carlo Alberto Agnoli
<ul> ~ Quelle</ul>
|
Stephan
23.11.2004, 00:56
@ Stephan
|
Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung |
--><center>Ein"Raum der Sicherheit”, ein"Raum der Freiheit”???
Wirklich? das wollen wir doch mal sehen!</center>
Das Problem sind grundsätzlich die Bürgerrechte. Die Souveränität des Bürgers wächst eben nicht, wenn die Bevölkerung wächst oder sich vereinigt.
Dazu folgende Thesen bzw. Bewertungen von Professor Dr. Bernd Schünemann der Universität München.
<h3>Thesen zur „Europäisierung der Strafverfolgung durch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung”</h3>
1.) Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist mit Recht in der 3. Säule des EU-Vertrages zu einem gemeinsamen Anliegen aller Mitgliedsstaaten gemacht worden. In einem Raum der Freiheit und des Rechts, wie sich die EU selbst definiert, darf dieses Ziel aber nur mit Mitteln verfolgt werden, die die Bürgerrechte respektieren. Das „Prinzip der gegenseitigen Anerkennung” der Entscheidungen in Strafsachen, das gegenwärtig durch Rahmenbeschlüsse des Rates praktiziert wird und im Verfassungsentwurf des Konvents ausdrücklich vorgesehen ist, verstößt gegen dieses Gebot.
2.) Das „Prinzip der gegenseitigen Anerkennung” hat seinen Ursprung und seine Berechtigung auf dem Gebiet des Warenverkehrs. Seine Übertragung auf das Gebiet der Strafverfolgung führt zu einer europaweiten Exekutierbarkeit der jeweils punitivsten Strafrechtsordnung und zerstört die Balance, die die Strafverfolgungsmacht des Staates und die Garantien der bürgerlichen Freiheit in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen erfahren haben. Seine schärfste Ausprägung in Gestalt des Europäischen Haftbefehls.läuft durch die überstellung sogar der eigenen Staatsangehörigen ins Ausland, die bei einem langen Katalog von teilweise nur vage bezeichneten Delikten ohne Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit erfolgen muß, <font color=red>auf eine Verletzung der Bürgerrechte hinaus.</font color=red>
3.) Es ist zumindest auf dem Gebiet des Strafrechts eine unverzichtbare Bedingung der Demokratie, dass die Bürger nur solchen Eingriffen in ihre Freiheit ausgesetzt sind, auf deren Regelung sie durch eine parlamentarische und nicht durch ein gubernative Rechtssetzung Einfluß nehmen konnten.
4a.) Der deutsche Gesetzgeber darf die Rahmenbeschlüsse des Rates, soweit sie diesen Grundsätzen widersprechen, nicht in deutsches Recht transformieren.
4b.) Zukünftige Rahmenbeschlüsse des Rates haben diese Grundsätze zu beachten.
4c.) <font color=red>In der im Konventsentwurf vorgesehenen pauschalen Form darf das „Prinzip der gegenseitigen Anerkennung” nicht in die Europäische Verfassung aufgenommen werden.</font color=red>I
4d.) Für die gegenwärtige Hektik bei der Einführung einer völlig neuen Architektur des Strafrechts in Europa gibt es keinen sachlichen Grund.
Copyright Peter Lange/Andreas Homuth für Lehrstuhl Professor Dr. Bernd Schünemann 2004.
Bei Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit dieser Website, wenden Sie sich bitte an PDL@LangeLaw.com.
Stand: 09. November 2004.[/i]
___
So, das lüftet den Nebel um das neue EU-Strafrecht etwas. Bleibt noch die Frage, ob das das nicht wieder einer von vielen Debatierclubs wird, der eine vermeintliche Demokratie vortäuscht.
Schaun mer mal
Gruß
Stephan
<ul> ~ http://www.eu-strafrecht-ae.jura.lmu.de./archiv_2.html</ul>
|
Turon
23.11.2004, 02:15
@ Baldur der Ketzer
|
Jo. Ich glaube man sollte ganz dringen Suworow zur Hand nehmen |
-->so wie die gesamte Lteratur, die mir zur Verfügung steht, niedergeschrieben
von Opfern der Staatssicherheit usw.
Und so langsam möchte ich noch etwas beisteuern. Auch wenn ich die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben habe, daß es uns gelingt sich gegen die EU-Ignorranz und EU-Arroganz zu behaupten - so schwindet sie.
Alles was die EU bisher beschlossen hat, ist"totschka w totschke" (übersetzt aus dem Russischen: Punkt für Punkt) stalinistisches Regime langsamer und noch ohne Brutalität eingeführt.
Und natürlich verkauft man uns den Scheiß als Freiheit.
Ich glaube dottore - der Freiheitsfanatiker schlechthin sollte uns dann erklären was das alles ist - denn mir ist das alles mittlerweile auch schon zu hoch.
Laßt und Giraffen zu Politikern wählen - die können es besser.
Gruß
|
Turon
23.11.2004, 02:18
@ Turon
|
Noch eine kleine Korrektur |
-->Ich habe hier an dottore geschrieben:
Polen war unter sowjetischer Herrschaft versklavt, jetzt - unter EU ist sie endgültig verloren. Offenbar dachte ich nicht grenzenüberschreitend. Es gilt für alle EU Länder.
Gruß
|