Vlad Tepes
29.11.2004, 20:53 |
OT: Steuerrecht - Sacheinnahmen Thread gesperrt |
-->Huhu ich schon wieder?:-)
Was ich mich schon immer gefragt habe:
Werden bei Unternehmen, die an Stelle von Geld Sachwerte für Ihre Dienstleistungen oder Waren nehmen diese Einnahmen genau so besteuert wie Geldeinnahmen?
Voraussetzung es ist natürlich ein Gewinn!
Wie macht man das dem Finanzamt klar?
Und hat ein Unternehmen überhaupt die Pflicht Sacheinnnahmen anzugeben?
Wie verfährt dann das Finanzamt?
Wird geprüft wie hoch der Verkaufswert ist und dann daruaf die Steuer berechnet?
Sorry für die schwammige Formulierung.
Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
mfg Vlad
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JoBar
29.11.2004, 21:12
@ Vlad Tepes
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Re: OT: Steuerrecht - Sacheinnahmen -- Ja, auch da muß der Pflichtige löhnen! |
-->>Werden bei Unternehmen, die an Stelle von Geld Sachwerte für Ihre Dienstleistungen oder Waren nehmen diese Einnahmen genau so besteuert wie Geldeinnahmen?
Ja
>Und hat ein Unternehmen überhaupt die Pflicht Sacheinnnahmen anzugeben?
Ja
>Wie verfährt dann das Finanzamt?
>Wird geprüft wie hoch der Verkaufswert ist und dann daruaf die Steuer berechnet?
Das FA schätzt die Marktpreise schlägt einen Sicherheitszuschlag darauf und erläßt dann Bescheide.
Du kannst ja versuchen andere Werte nachzuweisen *höhnischgrins*
Wegen genaueren Details bitte an den GZ-Experten wenden [img][/img]
J
PS Die wollen aufjeden Fall"Ihr"/Dein Geld abgreifen!!
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Ventura
29.11.2004, 23:13
@ JoBar
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Geldwerter Vorteil heißt das u.a., einfach gurgeln u.finden (o.Text) |
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bernor
30.11.2004, 16:29
@ JoBar
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So ist es: Sacheinnahmen sind wie"Wörglis"... |
-->...siehe http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/262070.htm.
Gruß bernor
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