mangan
06.12.2004, 15:01 |
Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? Thread gesperrt |
-->Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden?
Unsere 12 ETW-Anlage besitzt 4, als Sondernutzung an die oberen 4 ETW vergebene, Mansarden.
Auf dem brachliegenden Dachbodenrest (früher gelegentl. als Trockenboden genutzt) lassen sich, baulich leicht, 8 weitere Mansarden einrichten.
Die 4 oberen ETW- und Mansardenbesitzer wollen inoffiziell niemand zusätzlich über ihren Köpfen und sind der offiziellen Meinung sie brauchen ihren Trockenboden und deshalb komme das wandeln in zusätzliche Mansarden gegen ihren Wunsch rechtl. nicht in Frage.
Für (eventuellen?) Eintrag von Nutzungsänderung/Sondernutzung in die Teilungserklärung sei Einstimmigkeit nötig.
Der ungenutzte"Trockenboden" wäre schließlich altes (Un)Recht.
Die mansardenlose Mehrheit sieht das natürlich ganz anders.
Meine Umfrage (bei Anwälten) ergaben keine eindeutige Rechtslage.
Der Verwalter druckst herum.
1.) Ist ein Mehrheitsbeschluß zwingend?
2.) Entscheidet das Gericht?
3.) Hat gar die mansardenbesitzende Minderheit der Mansardengegner Recht?
4.) Muß Nutzungsänderung in Einzelmansarden als Sondernutzung in die Teilungserklärung?
Lange Fragerei, kurzer Sinn:
Wie erhalten die 8 Mansardenlosen auch ihre Mansarde?
Mit Dank für Auskunft
m
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Cross
06.12.2004, 15:51
@ mangan
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Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? |
-->>Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden?
>Hallo Mangan
Mansarde (frz. nach dem Baumeister J. Hardouin Mansart ) Wohnung
im ausgebauten Dachgeschoß eines Hauses, wobei das Dach
nicht zwingend als"Mansardendach geformt" sein muß.
Ist der Dachboden A) brachliegender Dachboden
B) brachliegender Wohnraum
Es ist ein großer Unterschied ob A)oderB). Wenn die Flächen in Wohnraum umgewandelt werden sollen, ist dies nur unter verschärften Bedienungen möglich.
( 1. Rettungsweg, 2. Rettungsweg, Decke F 90?........)
Vom Bauardnungsrechtlichen sind die bestehenden Dachbodenflächen wahllos aufgeteilt worden - Das ist eine Vermutung von mir. Es sind also in den
Teilungsplänen diese Bereiche nicht ausgewiesen. Somit existieren Sie
nicht. Was die anderen jetzt auch vor haben,(bzw Du ) geht in die gleiche Richtung.
Schwarzausbau
In rechtlichen Auseinandersetzung ist uns einmal gesagt worden, daß ein
Schwarzbau sich auch nicht im laufe der Jahre in einen legalen Bau verwandelt.
( Ausnahme: Bestandsschutz im Osten und es hat dort irgendwann eine Legalisierung von Schwarzbau stattgefunden )
Es ist das Beste sich das Ganze aus dem Kopf zu schlagen - gibt nur ÄÄÄÄrger.
Ansonsten nur einen REchtsanwalt nehmen der von Baurecht Ahnung hat.
Gruß Bürger cross
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mangan
06.12.2004, 18:20
@ Cross
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Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? |
-->gibt nur ÄÄÄÄrger
Ja, ist schon viel Ärger. Details spare ich.
Jeder zieht Gründe zum eigenen Vorteil an. Kein bemühen um Einvernehmen.
Sozusagen Egoismus pur der Besitzenden, leider.
Da wird nur die Rechtslage entscheiden und die kennt offenbar niemand richtig.
Der Istzustand vorhandener 4 Mansarden ist ummauerter Raum, Gaube, keine Sanitäreinrichtungen.
Die werden genutzt als ETW zugeordneter (Sondernutzungsrecht) Stauraum, Büro(ablage), gelegentl. Besucherübernachtung, früher z.T. von Kindern bewohnt.
Rest Fall A: Brachliegender Dachboden.
Angestrebt ist möglichst komplikationslose Teilung in Leichtbauweise für gleiche Nutzung wie vorhandene Mansarden. Also kein Wohnraum, aber statt nutzloser leerer Allgemeinbrache eine Zusatznutzfläche für jede ETW.
Euklids Bauexpertenmeinung würde mich sehr interessieren.
MfG und Dank
m
>>Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden?
>>Hallo Mangan
>Mansarde (frz. nach dem Baumeister J. Hardouin Mansart ) Wohnung > im ausgebauten Dachgeschoß eines Hauses, wobei das Dach > nicht zwingend als"Mansardendach geformt" sein muß.
>Ist der Dachboden A) brachliegender Dachboden > B) brachliegender Wohnraum
>Es ist ein großer Unterschied ob A)oderB). Wenn die Flächen in Wohnraum umgewandelt werden sollen, ist dies nur unter verschärften Bedienungen möglich.
>( 1. Rettungsweg, 2. Rettungsweg, Decke F 90?........)
>Vom Bauardnungsrechtlichen sind die bestehenden Dachbodenflächen wahllos aufgeteilt worden - Das ist eine Vermutung von mir. Es sind also in den
>Teilungsplänen diese Bereiche nicht ausgewiesen. Somit existieren Sie
>nicht. Was die anderen jetzt auch vor haben,(bzw Du ) geht in die gleiche Richtung.
>Schwarzausbau
>In rechtlichen Auseinandersetzung ist uns einmal gesagt worden, daß ein
>Schwarzbau sich auch nicht im laufe der Jahre in einen legalen Bau verwandelt.
>( Ausnahme: Bestandsschutz im Osten und es hat dort irgendwann eine Legalisierung von Schwarzbau stattgefunden )
>Es ist das Beste sich das Ganze aus dem Kopf zu schlagen - gibt nur ÄÄÄÄrger.
>Ansonsten nur einen REchtsanwalt nehmen der von Baurecht Ahnung hat.
>Gruß Bürger cross >
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LenzHannover
07.12.2004, 00:41
@ mangan
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Einzig sinnvolle: Verkauf denen oben das Nutzungsrecht am Dachboden |
-->die haben eine ETW ohne Lärm von oben und da kannst du denen nix anderes reinwürgen. Einzig sinnvolle: Die nutzen den Boden selber.
Wenn du z.B. 10 2-3 Zi Wohnungen hast, kann man sich sogar dagegen wehren, daß da einer ne 5 Zi Wohnung aufmacht, wenn dann da 3 Kinder einziehen - mehr Lärm usw. Ist etwa pervers, ist aber so
0 wirkliche Chance!
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Euklid
07.12.2004, 07:18
@ mangan
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Mansardenwohnung |
-->Hallo mangan guten Morgen
da scheint es irgendwie zu Problemen bei der Aufteilung des Wohneigentums gekommen zu sein.
Tipp: Notare haben Verträge so abzufassen daß sie eindeutig und klar sind und nicht zweideutig ausgelegt werden können.
Daher gelten zuerst mal grundsätzlich die Aufteilungserklärungen,auch wenn der eine Sondernutzung der Mansarde gekauft hat,der andere aber nicht.
Es ist sicher zulässig Wohnungen mit verschiedenen Sondernutzungsrechten auszustatten.
Außer den von Cross genannten baulichen Bedingungen ist dieses Problem rein juristischer Natur,sodaß ich mich hier aufs Glatteis begeben würde,wenn ich eine Ferndiagnose vom grünen Tisch zaubern wollte.
Das Problem dürfte daher abschließend eher durch anwaltliche Beratung zu lösen sein als durch einen Bauingenieur.
Aber der Notar muß zu seiner Protokollierung eigentlich klipp und klar Stellung nehmen können.
Hat er unklar oder zweideutig protokolliert müßte er haften.
Gruß Euklid
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Cross
07.12.2004, 07:46
@ mangan
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Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? |
-->>Guten Morgen mangan
Ein wichtiges Gesetz ist das" Gesetz über das Wohnungseigentum und
das Dauerwohnrecht" vom 15.03.1951 (BGBl.I 175, ber. S. 209) WEG
In den Vorschriften des WEG sind die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt. Im WEG sind insbesondere die einzelnen
Eigentumsspähren scharf gegeneinander abgegrenzt, die Rechtsbeziehung
der Wohnungseigentümer untereinander eingehend gereglt,.......
aus Baurecht von A-Z, 6. Auflage, Werner,Pastor,Müller
Du brauchst einen der sich unter anderem in diesem Text auskennt.
Viel Erfolg beim vergleichen.
>>Gruß cross
>>
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mangan
07.12.2004, 09:58
@ Euklid
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@ Euklid, bzw. Re: Mansardenwohnung |
-->Ja Euklid,
hat in der Tat unten stehende Vorgeschichte.
Nun möchten die leer Ausgegangenen wenigstens den ihnen gehörenden, brachliegenden, Dachbodenrest persönl. nutzen dürfen.
Der Notar habe jedenfalls im Rahmen des jurist. erlaubten geteilt.
Vorgeschichte:
Man brauchte sofort eine Teilungserklärung zum schnellen ETW-Verkaufsbeginn, ohne schon zu wissen, wer später (im Verkaufsverlauf) tatsächlich Mansarden, Garagen, Parkplätze bekam.
Diese Dinge konnte man also in der Teilungserklärung den Wohnungen noch nicht als Sondereigentum zuordnen.
Deshalb machte man einfach Sondernutzungsrechte daraus, gab sie in einen Pool und verkaufte nach Bedarf aus dem Pool Sondernutzungsrechte.
Wg."Verkaufshandling" aus wohnungsgeldpflichtigem Sondereigentum Sondernutzungsrecht zu Lasten von Wohngeldzahlung/Sonderumlagen der Allgemeinheit zu machen, hat leider jeder Käufer unterschrieben.
Was juristisch einwandfrei erscheinen mag, kann doch gegen"Treu und Glauben" verstoßen und damit juristisch anfechtbar sein?
In derzeitiger unbefriedigender Situation rechnet sich nur jeder aus, wo sein größter Vorteil gegenüber seinem Nachbar liegt.
Es wurden einige"kleine Gauner" in der ehem. friedlichen Gemeinschaft produziert.
MfG und Dank
m
>Hallo mangan guten Morgen
>da scheint es irgendwie zu Problemen bei der Aufteilung des Wohneigentums gekommen zu sein.
>Tipp: Notare haben Verträge so abzufassen daß sie eindeutig und klar sind und nicht zweideutig ausgelegt werden können.
>Daher gelten zuerst mal grundsätzlich die Aufteilungserklärungen,auch wenn der eine Sondernutzung der Mansarde gekauft hat,der andere aber nicht.
>Es ist sicher zulässig Wohnungen mit verschiedenen Sondernutzungsrechten auszustatten.
>Außer den von Cross genannten baulichen Bedingungen ist dieses Problem rein juristischer Natur,sodaß ich mich hier aufs Glatteis begeben würde,wenn ich eine Ferndiagnose vom grünen Tisch zaubern wollte.
>Das Problem dürfte daher abschließend eher durch anwaltliche Beratung zu lösen sein als durch einen Bauingenieur.
>Aber der Notar muß zu seiner Protokollierung eigentlich klipp und klar Stellung nehmen können.
>Hat er unklar oder zweideutig protokolliert müßte er haften.
>Gruß Euklid
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LOMITAS
07.12.2004, 12:55
@ mangan
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Re: Sei froh das du dir keine Gulaschkanone bauen willst.... (o.Text) |
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