Hallo, miteinander,
da sitzen sie jetzt also wieder mal beisammen, die hohen Damen und Herrn, lassen es sich gut gehen, und bestimmen, was für uns gut ist.
Draußen herrscht halber Bürgerkrieg (in Nizza), aber was solls, die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.
Dafür kriegen wir jetzt eine Grundrechtecharta. Heureka.
Wir dürfen Luft atmen, am Erdboden laufen, existieren. Wir dürfen Steuern zahlen, folgsam sein, und denen da oben huldigen, laßt uns deren Gesslerhut grüßen.......Nein, das war jetzt wieder der Ketzer im Baldur.
Wir haben also gem. Art.11 das Recht auf freie Meinungsäußerung.
(Es darf halt nur nicht eine ketzerische sein, dann gibt eine auf den Deckel).
Humor haben sie auch, die Perversokraten, Art. 42 garantiert das Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Europ. Parlaments, des Rates, der Kommission.
Der Baldur hat das mal wissen wollen und fragte nach einem Dokument, das nach Angaben eines hohen Beamten vorhanden sein müsse.
Nee, da hätte der was falsch verstanden, ein solches Dokument sei nicht auffindbar, hieß es auf meine Nachfrage.
Nur eigenartig, daß dann die Jungs in Brüssel einfach so aus der hohlen Hand heraus tätig sind. Komisch.
Ja, wieder ein Schelm, der Böses denkt. Gell, Herr Bohl, ex-Kanzleramtsministro.
Jou, und dann gibt es doch den schönen Art. 52.
Da steht drin, daß all die heeren Rechte und Freiheiten wieder eingeschränkt werden dürfen, wenns notwendig ist.
Als Ketzer denke ich jetzt an Kaiser Nero und die tolle Darstellung durch Peter Ustinov."Ich gewähre Euch gnädigst......, und wenn ich mirs anders überleg, dann kommt ihr ins Loch......"
Ja, diese Einschränkungen müßten also notwendig sein, und den von der EU anerkannten, dem gemeinwohl dienenden Zielsetzungen tatsächlich entsprechen.
Sie wollen nur unser Bestes, (aber sollen wir ihnen das geben?)
Das ist echt super. Danke, Leute.
Verfassungs- und Staatsrechtsprofessor Schachtschneider vergleicht es mit einem Rückfall hinter die Aufklärung des 18.Jahrhunderts.
Was man meinen dürfe, und was nicht, ließ mal der Fischers Fritze anklingen, als er sagte, die Grenze zwischen einer zu tolerierenden und einer zu diskriminierenden (!) Einstellung sei das Kriterium"antieuropäisch".
Man darf sogar gegen den Euro sein, lt. Verfassungsschutzbericht 1998, aber nur aus sachlichen Gründen, nicht jedoch, falls man es als Angriff gegen die europäische Vermolochung sähe.
Nein, das dürfe man nicht, wer gegen die EU ist, frißt kleine Kinder und will den Atomkrieg..........
Bernard Connolly schrieb ein vielbeachtetes Buch, The Rotten Heart of Europe, prangerte Mißstände an.
Daraufhin hat man ihn rausgeschmissen, klaro.
Ja, und jetzt wurde seine Klage dagegen zum zweiten Male abgewiesen, ahnt der Baldur (er weiß ja nix).
Er ahnt auch, daß es unter Rückgriff auf das berühmte britische Blasphemie-Urteil Wingrove v. UK geschah.
Also, Leute, zwangsläufig ist es also BLASPHEMIE, Gotteslästerung, wenn man Repräsentanten der EU angreift, das müsse nicht geduldet werden.
Übrigens, der Fall von Connolly muß vom Richter Melchior Wathelet verhandelt worden sein, ahnt der Baldur, dem ehemaligen belgischen Justizminister, der wegen des Falles des mutamßlichen Kinderschänders und Mörders Dutroux in Belgien seinen Hut hatte nehmen müssen, wie es heißt.
Ich erinnere mich, daß es in irgendeinem EU-Vertrag einen Passus über Kapitalverkehrskontrollen geben soll.
Von wegen Euro und so.
Leute, auch wenn der Baldur nichts weiß, und trotzdem seine Klappe aufreißt, auch seine Ahnungen sind schlimm genug.
Es hat auch einen Vorteil: wenn ich an die o.a. Schweinereien denke, brauche ich mein Brechmittel nicht einnehmen.
Nur, leider ist das nicht zum Lachen.
Es gab mal in der frühen Bimbesrepublik einen Fall, daß ein Verteidiger den Richter ziemlich direkt verbal angriff, weil er dachte, in einem falschen Film zu sein, so unglaublich verlief die Verhandlung gegen seinen Mandanten.
Daraufhin wurde versucht, ihm die RA-Zulassung zu entziehen, wegen Unzurechnungsfähigkeit.
Denn: nur ein unzurechnungsfähiger könne es wagen, einen Richter so zu kritisieren, zumal er RA sei.
Toller Ansatz, nicht wahr?
Die Geldstrafe wegen ungebührlichen Verhaltens hätte er locker zahlen können, aber das reicht ja nicht, weil er die Schnauze ja nochmals aufgemacht hätte.
Nein, vernichten mußte man ihn, um ihn kleinzukriegen.
Und heute reicht es doch, die geschäftliche Basis abzuschneiden, das kommt einer bürgerlichen Vernichtung schon recht nahe.
Verlegern soll es ab und zu so ergehen, sagen manche manchmal.
Die hohen Herren in Brüssel darf man auch nicht mehr kritiseren, weil Gotteslästerung nicht sein darf. Das wissen wir seit dem Connolly-Fall.
ist es nicht herrlich, Leute?
machte sich da jemand den Staat zur Beute?
Klein fängt es an, groß wird es enden,
sofern nicht doch noch das Blatt wird sich wenden,
der Unfreiheit Anfang ist längstens gemacht,
und geht es so weiter, na dann, gute Nacht.
Vor zweihundert Jahren, da wollten die Bürger,
nur Freiheit und Rechte, nicht Herrscher und Würger,
die Tugend von Anstand und Brüderlichkeit
war das Motiv, nicht Zwietracht, nicht Neid.
Nach Kriegen und Wirrnis und schlimmen Geschehen,
sollte es uns endlich jetzt besser ergehen.
Sind doch die Leut´heut´ gescheit und auch mündig,
man interessiert sich für was, man wird ganz leicht fündig,
die Kindlein, die werden schon früh dran gewöhnt,
Probleme sind lösbar, man sei stets versöhnt,
die Guten und Braven, die wachen bei Nacht,
daß uns es gut gehe, daß wir sind bedacht,
daß unsre Heizung sei stets immer mollig und warm,
daß stets was zu tun hat unser Magen und Darm,
daß wir sind beschirmt und bemuttert, behütet,
nur das Beste für uns, es immer so tütet,
nicht denken, nicht grübeln, das manchen die oben,
wir sollen nicht stänkern, wir müssen sie loben.
Das erinnert mich sehr an den Fleischerverband,
und Kälber und Lämmer, die fressen von Hand,
auch ihnen der Landwirt macht leicht deren Leben,
und wer glaubt, s´wird so bleiben, der liegt halt daneben..............
Ein geruhsames Wochenende wünscht Euch der Baldur
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aus dem JoConrad-Forum ein Beitrag:
Frankreich will die Geistesfreiheit einschränken: (phi
3.12.2000) Vor einigen Monaten verabschiedeten
Mitglieder des fran-zösischen Parlaments ein Gesetz gegen
neue Religionen, das buchstäblich alle Religionen außer der
Katholischen und der Evangelischen Kirche betrifft. Im
wesentlichen beabsichtigt das Gesetz, sogenannte"mentale
Manipulation" als Verbrechen zu behandeln. Die Definition
ist dabei so breit gefaßt, daß beinahe jeder davon erfaßt
werden kann: Jede Religion, jeder Leh-rer, ja sogar Eltern.
Zudem würde das Gesetz der Regierung erlauben, jede
Gruppierung aufzulösen, die diesen vagen For-mulierungen
entspräche. Es wäre dann auch ein Verbrechen, eine solche
Gruppe in neuer Form wieder zu eröffnen. Um dieses
Gesetz durchzubringen, gingen die Initiatoren mit echt
freimaurerischer Geheimniskrämerei vor. Sie wählten zur
Beschlußfassung einen Tag während
Parlamentssommerferien, an dem nur 17 eingeschworene
Freunde anwesend waren, und nicht, wie sonst im
Parlament bei derartigen Vorgängen üblich,600 Mitglieder.
Außerdem hat Frankreich zusammen mit Deutschland die
politische Führerschaft in Europa inne. Sollte das Gesetz
dort durchgehen, wird es sich sicherlich bald auf den Rest
Europas ausbreiten. Das ist eine ernsthafte Situation. Denn
tatsächlich jede neue Religion, all ihre Anhänger, jede
Gruppe, die nicht konform geht, jedes Individuum, das sich
nicht eingliedert, jede spirituelle Bewegung, jeder, der
alternative Medizin verwendet, an einem Yoga-Lehrgang
oder einem alternativen Tanzkurs teilnimmt, kann dadurch
theoretisch in die Psychiatrie eingewiesen werden. Jedes
Verhalten, das der Bevölkerung"seltsam" erscheint, wie
Vegetarismus oder das Lesen esoterischer Literatur, kann
dann von einem Nachbarn gemeldet werden und im
Ergebnis zu einer polizeilichen Hausdurch-suchung bei
unschuldigen Menschen führen, nur weil irgend jemand sie
für"Sektenanhänger" hält. Natürlich fallen auch Gruppen
katholischer Fundamentalisten, welche den gegenwärtigen
Papst für einen Satanisten halten unter das neue
Sekten-gesetz. Ebenso sollen auch Gruppen von
Menschen, die an UFO’s glauben oder an Motoren, die mit
Wasser laufen oder an freie Energie, verboten werden
können.
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