Sorrento
15.12.2004, 12:28 |
über Berufsverbote in Deutschland Thread gesperrt |
-->oder wie die Bürokratie Existenzgründern wieder mal Knüppel zwischen die Beine wirft:
Energieberatung kann in Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz geraten. Darüber berichtete unlängst das Fernsehmagazin Fakt des MDR. Ein Bericht von Günter Ederer.
Stefan Fügner aus Zwingenberg an der Bergstraße hat sich selbstständig gemacht. Energieberatung. Fügners Fähigkeit im Entziffern unverständlicher Energierechnungen verwandelte sich für das Kreiskrankenhaus in Weißenfels in Sachsen-Anhalt in Bargeld. Als die Asklepios-Kette die Klinik übernahm, mussten die Energiekosten runter, um überhaupt wirtschaftlich arbeiten zu können. Fügner fing an, die Stromverträge zu analysieren und kam auf jährlich über 120.000 Mark oder 35% Ersparnisse. Für die Großwäscherei in Weißenfels war es bereits fünf vor zwölf: Wegen zu hoher Energiekosten drohte die Schließung und damit der Verlust von zirka 40 Arbeitsplätzen in einer ohnehin schon wirtschaftlich stark gebeutelten Stadt.
Verwirrungsverträge
Der Verband der Elektrizitätswirtschaft und die deutschen Gerichte unterstützen indirekt Verträge, die nur Experten durchschauen können. In den Verbandsmitteilungen wird auf die gängige Rechtsprechung verwiesen, die da lautet:"Die Stromversorger müssen ihre Kunden nicht unaufgefordert über die individuell günstigsten Stromtarife beraten. Vielmehr sei es Sache des Kunden, auf Grund der von den Stromversorgern regelmäßig veröffentlichten Preisinformationen die Beratung durch ihren Stromversorger zu suchen." Heißt: Der Kunde muss sehen, wie er ohne fremden Berater mit den Klauseln zurechtkommt.
Oberlandesgericht verbietet Beratung
Dank Stefan Fügners Einsicht in die Verträge der Großwäscherei konnte er helfen, die Arbeitsplätze zu retten, indem er auf andere für Industrieunternehmen gültige viel niedrigere Tarife hinwies. Die waren um rund 275.000 Mark pro Jahr niedriger. Die Wäscherei existiert jetzt noch, doch ahnte Stefan Fügner nicht, dass er sich strafbar machte und seine Existenz aufs Spiel setzte. Denn wegen dieser Beratung verurteilte ihn das Brandenburgische Oberlandesgericht im Namen des Volkes wegen unerlaubter Rechtsberatung und verbot ihm unter Androhung von 500.000 DM oder ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft, in Zukunft Energieverträge zu erklären. Praktisch ein Berufsverbot.
Haussuchung beim Energieberater
Nach dem Berufsverbot schlugen die Energieversorger erst richtig zurück. Das Amtsgericht Bensheim ordnete einen Durchsuchungsbefehl nach Strafprozessordnung §102 an: Für die Wohnung, die Garage, das Kraftfahrzeug und Bankschließfächer. Zu beschlagnahmen waren alle Unterlagen, die unerlaubte Rechtsberatung beweisen sollten. Zwei Aktenordner nahm der Vertreter der Staatsanwaltschaft mit: Die Beratung für den Weißenfelder Reinigungsbetrieb und eine Bensheimer Großschlachterei. Für die hatte Stefan Fügner eine jährliche Energieersparnis von über 30.000 DM errechnet, was eine Reduktion der Stromkosten um 30% bedeutete. Seither schrillten beim Bensheimer Energieversorger GGEW schon die Alarmglocken, wenn Fügner nur in ihre Nähe kam. Doch jetzt müssen sie keine Angst mehr haben. Denn mit Hilfe des Rechtsberatungsgesetzes ist er lahmgelegt, darf er niemand mehr helfen, Energiekosten zu sparen....
<ul> ~ Quelle</ul>
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ManfredF
15.12.2004, 13:55
@ Sorrento
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Rechtsanwalt als Strohmann |
-->wenn es dem Typ gelingt, solche Beträge einzusparen, dann könnte er sich mit seinem Honorar einen Rechtsanwalt als Strohmann leisten. So hätten 'die' gegen ihn keine Handhabe mehr.
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Euklid
15.12.2004, 14:20
@ ManfredF
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Re: Rechtsanwalt als Strohmann |
-->Hallo Manfred
ist doch klar warum der gute Mann aneckt und Erfolg zwangsläufig haben muß.
Dazu brauchts auch keinen Fachmann
Er nimmt als Vergleichsmaßstab bestimmt gezielt die Firmen unter die Lupe bei denen stille Teilhaber-Bollidigger mit ihrem unvergleichlich günstigen Saft durch die (D)Re(H) Regulierungsbehörde ihre Firmen von den Auswirkungen des Energiepreisökowahnsinns schützen konnten und dadurch einen ungeahnten Wettbewerbsvorteil haben.
Es gibt nicht nur Bürger 1.Klasse und 2.Klasse
Es gibt sogar Firmen 1. 2. und 3.Klasse.
Das Spektrum reicht von Gesetzen die Mitternachtslösungen definieren bis zu ganz diffizil eingefädelten nirgendwo niedergelegten Vergünstigungen und Provisionslösungen;-))
Und wie sogar die lange kämpfende Industrie plötzlich Feuer und Flamme für die Umweltzertifikate,ja fast will ich sagen Begeisterung gezeigt haben,spricht doch Bände.
Lediglich als es um den Niveaupegel ging gabs Krach.
Das war nämlich die Pegellinie die der Steuerzahlerknecht durch seine vielfältigen Abgaben schon vorher bezahlt hat.(sämtliche Luftreinhalteverordnungen mit Filteranlagen für hohe Kraftwerks- Schornsteine usw)
Und nun galt es eben diesen Niveaupegel herunterzuziehen um sich an diesen vorher schon durch Steuerknechte bezahlten Leistungen weidlichst laben zu können.
Damit konnte man sich die Pfründe sichern die der dumme Steuermichel jetzt doppelt löhnen muß.
Bollidigger verkaufen doch immer Steuergeschenke der Steuerknechte wenn sie privatisieren,was denn sonst?
Gruß Euklid
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foreveryoung
15.12.2004, 14:21
@ Sorrento
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Re: über Berufsverbote in Deutschland - wer hat denn den Knall? |
--> Denn wegen dieser Beratung verurteilte ihn das Brandenburgische Oberlandesgericht im Namen des Volkes wegen unerlaubter Rechtsberatung und verbot ihm unter Androhung von 500.000 DM oder ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft, in Zukunft Energieverträge zu erklären. Praktisch ein Berufsverbot.
hallo
ich glaube, mich tritt ein Pferd!
Diese Gerichte/Staatsanwälte würde ich durch meine (Opladener und Kölner) Kanzleien auseiander nehmen lassen.
Was hat denn der für Anwälte gehabt?
Unerlaubte Rechtsberatung?! [img][/img]
Euch allen gute Geschäfte.
A.Weber,
der sich auf die Schenkel vor Freude klopft,
daß er diesem Irrenhaus kein Bett mehr hat.
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foreveryoung
15.12.2004, 14:48
@ Euklid
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Re:.... genau- da ginge mir doch der Hut wieder hoch |
-->hallo Euklid,
du hast vollkommen recht.
Wenn ich den Zusammenhang an den CDU -"Ex Sozialausschüsse-Vogel" Arentz, diesen Pharisäer denke, und gestern den"armen,armen" alten Herr Wienand (SPD) dieses korrupte Arschloch aus der Kölner Filz- und Müll-Abteilung.
Das ist doch nur zum kotzen.
Ist noch nicht mal gestndig, hat keinerlei Unrechtsbewusstsein, steckt sich 2 Millionen in die eigene Täsch und kriegt -glaube ich- deftige 25.000 Euro Geldstrafe, + 2 Jahre auf Bewährung.
Wie affiger und absurder kann so eine Bananenrepublik denn an allen Ecken und Kanten noch auseinanderfaulen?
Ich wiederhole mich gerne noch einmal:
Ich kann mich nur halb totlachen vor Begeisterung, dass ich in diesem Irrenhaus
kein Bett mehr stehen habe.
Gute Geschäfte allen.
A.Weber[img][/img]
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foreveryoung
15.12.2004, 15:02
@ foreveryoung
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Re: dazu passt:Die Selbstversorger graben sich doch das Wasser nicht selbst ab |
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einige Zeilen aus einem Beitrag von Herrn von Arnim über Politiker, ihr Lobbyisten-Dasein und bezahlte Nebenjobs, und wie sie es schon jahrzehntelang verstehen, sich ja nicht selbst die Futtertröge zuzustellen:
http://www.welt.de/data/2004/12/15/374770.html
.....Unternehmen entlassen massenhaft Arbeitnehmer, um Kosten zu sparen. Da mag glauben, wer will, daß die RWE Abgeordneten das Geld hinterherwirft und sich von Leuten wie Hermann Josef Arentz, dem früheren Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, nicht auch etwas verspricht, nämlich politische Einflußnahme. Bei Beamten in ähnlicher Situation spricht mancher von strafbarem"Anfüttern": Der Empfänger wird für Anliegen des Gebers geneigt gemacht. Bei Abgeordneten herrscht nur deshalb größere Toleranz, weil sie die Gesetze selbst machen und hier im eigenen Interesse eine Lücke gelassen haben. Der Tatbestand der Abgeordnetenkorruption im Strafgesetzbuch ist so lächerlich eng gefaßt, daß er nie zur Anwendung kommen wird.
Der"Fall Arentz" dürfte nur die Spitze eines Eisbergs sein. Viele große Unternehmen führen Abgeordnete auf ihrer Gehaltsliste. Ob diese dann entsprechende Arbeiten im Büro verrichten, danach fragt häufig keiner mehr. Das Besondere ist lediglich, daß Arentz eingeräumt hat, daß er für sein Jahresgehalt von 60 000 Euro und das Stromdeputat nichts tut. Die CDU und ihr NRW-Vorsitzender Jürgen Rüttgers hatten, als der Fall aufkam, zunächst nicht reagiert, vermutlich deshalb, weil Insider wissen, daß viele andere Abgeordnete ebenfalls betroffen sind. Als die öffentliche Kritik nicht mehr zu bremsen war, versuchte man, den Fall als einmalig hinzustellen, um zu verhindern, daß die gesamte Problematik öffentlich diskutiert wird.
Charakteristisch sind das mangelnde Unrechtsbewußtsein der betroffenen Abgeordneten und die Verbreitung derartiger Fälle. Schon Helmut Kohl stand in seiner Zeit als Fraktionsvorsitzender der CDU im rheinland-pfälzischen Landtag auf der Gehaltsliste eines Chemieunternehmens. Die Zahlungen wurden erst eingestellt, als Kohl Ministerpräsident wurde. Deshalb fand der spätere Bundeskanzler Kohl auch nichts dabei, daß seine Parlamentarische Staatssekretärin Cornelia Yzer Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller wurde und ihr Abgeordnetenmandat behielt. Sein damaliger Forschungsminister Jürgen Rüttgers gratulierte Frau Yzer sogar zur neuen Aufgabe. Diener zweier Herren werden intern nicht geächtet. Der Korpsgeist hat umgekehrt dazu geführt, daß solche Abgeordnete oft als politische Schwergewichte gelten: Die Wirtschaft honoriert den politischen Einfluß ihrer Partner, die Politik honoriert die Verbindung der Abgeordneten mit der Wirtschaft.
http://www.welt.de/data/2004/12/15/374770.html
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LOMITAS
15.12.2004, 15:17
@ foreveryoung
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Re:....".. korruptes Arschloch" - kurz und knapp - - gefällt mir -)) (o.Text) |
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Koenigin
16.12.2004, 09:27
@ LOMITAS
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Re:....".. korruptes Arschloch" - kurz und knapp: ja -so kennen wir ihn!!!! |
-->hola
und ich haben keinen Zweifel, dass er richtig liegt!
adios y luego
D.K.
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