Mysterious
19.12.2004, 13:29 |
Stichwort Inventur/Bilanzierung Thread gesperrt |
-->Hi:-)
Aufgrund der erfreulichen Entwicklung meines Ladens (An-und Verkauf von gebrauchten CDs und DVDs)wurde mir die zweifelhafte Freude der Bilanzierungspflicht zuteil.
Nur???? ich werd nich so ganz schlau daraus.
Vorsichtiges erstes Fazit: Viiieeeel Arbeit und alle Vorteile liegen beim FA.
Noch mehr Arbeit weil wir noch immer ohne EDV auskommen.
Zu meinen Problemen:
1. Gibts denn nirgends im Net eine Inventuranleitung?
2. Wie verhalte ich mich in Zukunft anders/geschickter als bisher?
Hier gibt es doch sicher einige Bilanzierer die ich hiermit auffordern möchte mal ein wenig aus dem Nähkästchen zu plaudern.
MfG Karsten
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ottoasta
19.12.2004, 14:46
@ Mysterious
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Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... |
-->......such dir dringends einen guten Steuerberater!
Ohne den zahlst du dich dumm und dämlich und wenn du mal eine Betriebsprüfung hast, ja dann erst wirst du dich wundern! Nachzahlen bis die Schwarte kracht!
Nimm einen, der der DATEV angehört!
Ich spreche aus Erfahrung, würde niemals etwas ohne Beratung machen!
Gruss
Otto
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Mysterious
19.12.2004, 15:01
@ ottoasta
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Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... |
-->Hi:-)
soviel ist relativ, sinde doch feste Grenzen: so um die 250000,- Jahresumsatz und 24500,- Gewinn. Beides sind nicht solche Größen
>>>......such dir dringends einen guten Steuerberater!
Steuerberater ist vorhanden, da diese Ersatz für meinen letzte Ostern verstorbenen Steuerberater ist muß sich die Güte erst noch erweisen habe aber kein schlechtes Gefühl bis jetzt.ASus dem Nähkästchen allerdings sprechen diese erst wenn man sich besser kennt
>>>>Ohne den zahlst du dich dumm und dämlich und wenn du mal eine Betriebsprüfung hast, ja dann erst wirst du dich wundern! Nachzahlen bis die Schwarte kracht!
2 habe ich schon hinter mir, war aber nich weiter schlimm.
Allerdings habe ich zu der Zeit noch nicht bilanziert, deshalb ja meine Frage die so doch besser zu klären sind meine ich.
>Nimm einen, der der DATEV angehört!
Ist so
>Ich spreche aus Erfahrung, würde niemals etwas ohne Beratung machen!
>Gruss
zurück:-)
>Otto
Karsten
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Dieter
19.12.2004, 15:59
@ Mysterious
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Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung |
-->Hallo,
so wie ich Dein Gewerbe einschätze ist die Arbeit der Buchführung und Bilanzierung (incl. Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens = Inventur)rein technisch vom einem Auszubildenden zum Steuerfachgehilfen im 2. Jahr gut zu meistern, zumindest wenn alles legal ablaufen soll.
Sollte man der Auffassung sein, daß der gesetzmäßig auszuweisende Gewinn etwas korrigiert werden sollte, dann ist schon etwas mehr Know-How erforderlich.
Aber bedenke bitte, daß Manipulationen bei der Bewertung einen Doppeleffekt haben. Solltest Du bspw. Deinen Warenbestand sehr niedrig bewerten innerhalb der Inventur (normalerweise der EK) z.B. durch ungerechtfertigte Sonderabschreibungen (Ware außer Mode gekommen, oder teilw. beschädigt) so würde sich diese Manipulation im aktuellen Jahr gewinnmindernd auswirken. Allerdings im Folgejahr, oder wenn man es verschleppt, in folgenden Jahren würde sich eine gleichhohe steuerliche Gewinnerhöhung aus diesem Posten bilden.
Insofern sind alle Bilanzmanipulationen über die Jahre gesehen neutral zu bewerten, ggf. lassen sich dadurch Einkommensspitzen ausgleichen und somit das Einkommen über Jahre nivellieren, sodaß eine konstante Steuerprogression anzuwenden ist.
Ein ganz anderer Effekt entsteht bei krimineller Unterschlagung von Umsätzen (Schwarzgeld). Hier kommt es natürlich zu einer echten Steuervermeidung.
Dieser Ansatz hat natürlich wenig mit Bilanzierung zu tun, sondern dann geht es mehr darum, die dem Finanzamt darzustellenden Zahlen plausibel zu halten.
Der Sachbearbeiter beim FA wird sicherlich die Bilanz auf ihre allgemeine Stimmigkeit hin überprüfen. Also:
Der Rohgewinnaufschlag sollte ähnlich den Werten der Betriebsprüferdatei sein, wenn nicht sollte eine plausibler Grund für die Abweichung bei Abgabe der Bilanz genannt werden.
Bei einer BP werden die Kosten der privaten Lebensführung vermutlich mit Deinen Entnahmen abgeglichen und falls der Lebensstil nicht zum ausgewiesenen Gewinn paßt und nicht aufgezeigt werden kann, woher die Knete ggf. kommt, dann dürfte auch kurzfristig statt der BP die Steuerfahndung im Haus sein.
In vielen Jahren habe ich meine Bilanzen (versch. Firmen) und Steuererklärungen selbst gefertigt, auch die Betriebsprüfungen habe ich z.T. ohne Steuerberater mit gutem Erfolg gemacht.
Wenn ich keine Lust zur Erstellung der Bilanzen hatte oder zu wenig Zeit, dann habe ich auch ein Steuerbüro hinzugezogen. Und bei schwierigen steuerfachlichen Problemstellungen auch mal einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht gegen Honorar zitiert.
Die Buchführung macht eine Mitarbeiterin von mir, die ich vor vielen Jahren dazu mal angelernt hatte.
Das Erstellen einer Bilanz ist tausend mal einfacher als das Erwirtschaften von Gewinnen.
Gruß Dieter
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Mysterious
19.12.2004, 17:19
@ Dieter
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Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung |
-->Hallo:-),
>Hallo,
>so wie ich Dein Gewerbe einschätze ist die Arbeit der Buchführung und Bilanzierung (incl. Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens = Inventur)rein technisch vom einem Auszubildenden zum Steuerfachgehilfen im 2. Jahr gut zu meistern, zumindest wenn alles legal ablaufen soll.
Ich denke Du schätzt dass schon ganz richtig ein und klar soll alles legal ablaufen wobei ich nix gegen Kenntnisse habe es im möglichen Rahmen eher vorteilhaft für uns zu gestalten.
>Sollte man der Auffassung sein, daß der gesetzmäßig auszuweisende Gewinn etwas korrigiert werden sollte, dann ist schon etwas mehr Know-How erforderlich.
Da ich diese Auffassung allein schon aus existentiellen Gründen interessant finde, kann ich ein mindestens rudimentäres Interesse kaum ohne Gewissenskonflikt abstreiten...
>Aber bedenke bitte, daß Manipulationen bei der Bewertung einen Doppeleffekt haben. Solltest Du bspw. Deinen Warenbestand sehr niedrig bewerten innerhalb der Inventur (normalerweise der EK) z.B. durch ungerechtfertigte Sonderabschreibungen (Ware außer Mode gekommen, oder teilw. beschädigt) so würde sich diese Manipulation im aktuellen Jahr gewinnmindernd auswirken. Allerdings im Folgejahr, oder wenn man es verschleppt, in folgenden Jahren würde sich eine gleichhohe steuerliche Gewinnerhöhung aus diesem Posten bilden.
>Insofern sind alle Bilanzmanipulationen über die Jahre gesehen neutral zu bewerten, ggf. lassen sich dadurch Einkommensspitzen ausgleichen und somit das Einkommen über Jahre nivellieren, sodaß eine konstante Steuerprogression anzuwenden ist.
Komplex und viel Arbeit was meiner Meinung nach die Vorteile nicht aufwiegen.
So habe ich es vertreten während unserer Gespräche.
>Ein ganz anderer Effekt entsteht bei krimineller Unterschlagung von Umsätzen (Schwarzgeld). Hier kommt es natürlich zu einer echten Steuervermeidung.
>Dieser Ansatz hat natürlich wenig mit Bilanzierung zu tun, sondern dann geht es mehr darum, die dem Finanzamt darzustellenden Zahlen plausibel zu halten.
>Der Sachbearbeiter beim FA wird sicherlich die Bilanz auf ihre allgemeine Stimmigkeit hin überprüfen. Also:
>Der Rohgewinnaufschlag sollte ähnlich den Werten der Betriebsprüferdatei sein, wenn nicht sollte eine plausibler Grund für die Abweichung bei Abgabe der Bilanz genannt werden.
Noch komplexer noch mehr Arbeit, kollidiert irgendwie mit meiner eher faulen Natur. Rohgewinnaufschlag, dass würde mich ja interessieren.
Ich nehme an hier werden einfach ähnliche Unternehmen zu Rate gezogen aber kann man die auch irgendwo einsehen?
>Bei einer BP werden die Kosten der privaten Lebensführung vermutlich mit Deinen Entnahmen abgeglichen und falls der Lebensstil nicht zum ausgewiesenen Gewinn paßt und nicht aufgezeigt werden kann, woher die Knete ggf. kommt, dann dürfte auch kurzfristig statt der BP die Steuerfahndung im Haus sein.
>In vielen Jahren habe ich meine Bilanzen (versch. Firmen) und Steuererklärungen selbst gefertigt, auch die Betriebsprüfungen habe ich z.T. ohne Steuerberater mit gutem Erfolg gemacht.
>Wenn ich keine Lust zur Erstellung der Bilanzen hatte oder zu wenig Zeit, dann habe ich auch ein Steuerbüro hinzugezogen. Und bei schwierigen steuerfachlichen Problemstellungen auch mal einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht gegen Honorar zitiert.
Wir sind ja bereit die Inventur zu machen nur es fehlt ein wenig Anleitung bezüglich der Form und der Vorgehensweise. Das FA hätte am liebsten eine Einzelauflistung was aber zeitlich nicht machbar ist (keine EDV Unterstützung).
Schrauben kann ich wiegen statt zu zählen, ähnlich kann ich die jeweiligen Anzahlen meiner CDs/DVDs/LPs usw. realistisch schätzen.Ich kann aber nicht einschätzen wie weit ich mit den Vereinfachungen gehen darf bzw. wieviel sinnvoll istdeshalb meine Frage nach einer Inventuranleitung.
>Die Buchführung macht eine Mitarbeiterin von mir, die ich vor vielen Jahren dazu mal angelernt hatte.
Ich wollte gerade schreiben für meinen kleinen Betrieb zu hohe Kosten allerdings befinde ich auch unsere Steuerberatergebühren als zu hoch.
>Das Erstellen einer Bilanz ist tausend mal einfacher als das Erwirtschaften von Gewinnen.
Na dann sollten wir das erstere auch schaffen
>Gruß Dieter
Gruß zurück Karsten
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Dieter
19.12.2004, 18:07
@ Mysterious
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Stichwort Inventur |
-->Zur Inventur:
Alles zu zählen und zu bewerten ist sehr zeitaufwendig und mühsam. Ohne dem kennt man allerdings nicht seinen Gewinn.
Wenn es Dir reicht, den Gewinn in etwa zu haben, quasi aus´m Bauch heraus, dann kannst Du die Inventur natürlich auch schätzen. Du schreibst einfach relativ krumme Zahlen als Inventurwert in Deine Bilanz für Deine Warenvorräte. Der Wert sollte realistisch klingen (muß es aber nicht sein). Im Folgejahr machst Du es genauso, usw.
Die Inventur wird dem Finanzamt nicht vorgelegt. Erst wenn ein Betriebsprüfer kommt, will der die natürlich sehen. Dann hast Du 2. Möglichkeiten:
1. Du sagst, Du hast die Inventur verloren (der Hund hat sie gefressen, usw.). Das ist nicht strafbar und kann in Deinem Fall eigentlich keine gravierenden Konsequenzen haben. Falls Dein Bilanzansatz unrealistisch war, kann der Prüfer ggf. den Inventurwert im Schätzverfahren erhöhen und sich damit brüsten, daß er wieder mal Steuernachforderungen erarbeitet hat, aber wie ich im vorherigen Posting dargestellt hatte, gleicht sich das im nächsten Jahr schon wieder aus, würde also zu einer Steuererstattung im Folgejahr führen.
Die Schätzung des Finanzbeamten muß auch realitätsnah sein. Der kann nicht einfach eine Mondsumme ansetzen. Ansonsten würde ich ihn rausschmeißen.
2. Du schreibst schnell eine frisierte, fiktive Inventur nach, die den in der Bilanz ausgewiesenen Betrag ausweist, macht genausoviel Arbeit wie das Original an Arbeit hervorgebracht hätte. Diese Ausfertigung (Nachtarbeit) wird dem Prüfer dann auf Verlangen vorgelegt.
Es gibt natürlich auch Zwischenformen:
Du kannst z.B. sagen, Du hast einen Warenbestand von billigen CDS von 5000 Stck. (geschätzt nach Gewicht) a 0,50 Euro ohne Titelnennung usw. Dagegen würdest Du die gebrauchten aktuellen `Hits´ einzeln notieren und bewerten.
Im übrigen mußt Du wissen, daß es Branchen gibt, in denen der gesamte Warenbestand un sei er mehrere zig Millionen wert im Schätzverfahren ermittelt wird - aufgrund gesetzlicher Basis.
Ich würde die gesamte Problematik der Inventur nicht überbewerten. Fehler in einem Jahr werden automatisch durch das Folgejahr negiert. Und das weiß auch jeder Prüfer. Insofern werden auf dem Gebiet nur Scheingefechte geführt.
Im übrigen sind auch die Betriebsprüferstatistiken manipuliert. Die meisten Beträge resultieren nämlich aus Bewertungsfragen, deren unterschiedliche Interpretation nur zu zeitlichen Verschiebungen führt. In der Prüferstatistik fehlt sozusagen immer der Ausgleichsposten mit umgekehrten Vorzeichen der Folgejahre. Summasummarum verdient ein Prüfer nicht sein Geld was er kostet.
Gruß Dieter
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Mysterious
19.12.2004, 19:30
@ Dieter
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Danke (o.w.Text) |
-->>Zur Inventur:
>Alles zu zählen und zu bewerten ist sehr zeitaufwendig und mühsam. Ohne dem kennt man allerdings nicht seinen Gewinn.
>Wenn es Dir reicht, den Gewinn in etwa zu haben, quasi aus´m Bauch heraus, dann kannst Du die Inventur natürlich auch schätzen. Du schreibst einfach relativ krumme Zahlen als Inventurwert in Deine Bilanz für Deine Warenvorräte. Der Wert sollte realistisch klingen (muß es aber nicht sein). Im Folgejahr machst Du es genauso, usw.
>Die Inventur wird dem Finanzamt nicht vorgelegt. Erst wenn ein Betriebsprüfer kommt, will der die natürlich sehen. Dann hast Du 2. Möglichkeiten:
>1. Du sagst, Du hast die Inventur verloren (der Hund hat sie gefressen, usw.). Das ist nicht strafbar und kann in Deinem Fall eigentlich keine gravierenden Konsequenzen haben. Falls Dein Bilanzansatz unrealistisch war, kann der Prüfer ggf. den Inventurwert im Schätzverfahren erhöhen und sich damit brüsten, daß er wieder mal Steuernachforderungen erarbeitet hat, aber wie ich im vorherigen Posting dargestellt hatte, gleicht sich das im nächsten Jahr schon wieder aus, würde also zu einer Steuererstattung im Folgejahr führen.
>Die Schätzung des Finanzbeamten muß auch realitätsnah sein. Der kann nicht einfach eine Mondsumme ansetzen. Ansonsten würde ich ihn rausschmeißen.
>2. Du schreibst schnell eine frisierte, fiktive Inventur nach, die den in der Bilanz ausgewiesenen Betrag ausweist, macht genausoviel Arbeit wie das Original an Arbeit hervorgebracht hätte. Diese Ausfertigung (Nachtarbeit) wird dem Prüfer dann auf Verlangen vorgelegt.
>Es gibt natürlich auch Zwischenformen:
>Du kannst z.B. sagen, Du hast einen Warenbestand von billigen CDS von 5000 Stck. (geschätzt nach Gewicht) a 0,50 Euro ohne Titelnennung usw. Dagegen würdest Du die gebrauchten aktuellen `Hits´ einzeln notieren und bewerten.
>Im übrigen mußt Du wissen, daß es Branchen gibt, in denen der gesamte Warenbestand un sei er mehrere zig Millionen wert im Schätzverfahren ermittelt wird - aufgrund gesetzlicher Basis.
>Ich würde die gesamte Problematik der Inventur nicht überbewerten. Fehler in einem Jahr werden automatisch durch das Folgejahr negiert. Und das weiß auch jeder Prüfer. Insofern werden auf dem Gebiet nur Scheingefechte geführt.
>Im übrigen sind auch die Betriebsprüferstatistiken manipuliert. Die meisten Beträge resultieren nämlich aus Bewertungsfragen, deren unterschiedliche Interpretation nur zu zeitlichen Verschiebungen führt. In der Prüferstatistik fehlt sozusagen immer der Ausgleichsposten mit umgekehrten Vorzeichen der Folgejahre. Summasummarum verdient ein Prüfer nicht sein Geld was er kostet.
>
>Gruß Dieter
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LenzHannover
20.12.2004, 15:29
@ Mysterious
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Ich denke auch, bei seinem Laden geht das ohne (o.Text) |
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