-->Mein Vater hat vor einigen Jahren einem Bekannten Geld geliehen.
Jener hat nur ein Drittel zurückbezahlt und seitdem jährlich Mahnschreiben angenommen.
Nun steht ab Jahresende die Verkürzung der Verjährungsfrist von 30 Jahren auf 3 Jahre an, wenn nicht vorher ein Mahnbescheid ergeht.
Also hat mein Vater einen Mahnbescheid aufgegeben.
Der Schuldner hat das Ding ohne Angabe von Gründen abgelehnt, was wohl nach neuer Rechtsprechung möglich ist.
Frage: Reicht für die Aufschiebung der Verjährung das ZUSTELLEN des Mahnbescheides (wie geschehen) oder muss der Schuldner den Mahnbescheid auch noch AKZEPTIEREN (letzteres würde m.E. einen Mahnbescheid ad absurdum führen)?
Wäre um eine hilfreiche Antwort dankbar.
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