ocjm
12.01.2005, 19:37 |
@ Baufachleute, Architekten und Bauherren hier auf dem Board Thread gesperrt |
-->Erst mal vielen Dank für die diversen Hinweise.
Gemäß der BauO NRW gilt ein Dachgeschoß NICHT als Vollgeschoß, wenn die Geschoßfläche des Dachgeschosses maximal 75 % der Geschoßfläche des EG beträgt.
<font color=#008000>Definition der Geschoßläche gemäß BauO NRW: Grundfläche des Dachgeschosses bei h = 2,30 m (von OK FF bis Dachhaut).
Gemäß Â§ 2 Abs. 5 BauO NRW handelt es sich bei einem Staffelgeschoss um ein Vollgeschoss, wenn seine Grundfläche bei h = 2,30 m mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses beträgt.
Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn seine Grundfläche bei h = 2,30 m mind. Drei Viertel seiner gesamten Grundfläche beträgt.</font>
Da ich im Dachgeschoß eine Dachterrasse geplant habe, bin ich davon ausgegangen, dass hierdurch die Geschoßfläche im Dachgeschoß dann noch ca. 75 % der EG-Geschoßfläche erreicht.
<font color=#008000>Laut § 20 Bau NVO ist jedoch zusätzlich geregelt:
Bei der Ermittlung der Geschossfläche bleiben Nebenanlagen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand und sonstige Abstandsflächen) zulässig sind oder zugelassen werden können, unberücksichtigt.</font>
Kann ich meine Rechtsauffassung durchsetzen erreiche ich im Dachgeschoß annnähernd die gleiche"WOHNFLÄCHE" wie im EG abzüglich 50% Bewertungsabschlag bei der Dachterrasse.
Entspreche ich der Rechtsauffassung der BAuaufsicht, verliere ich mehr als 11 qm.
Es geht damit um den Wert eines neuen Mittelklassewagens.</font>
Freue mich über jeden Hinweis, der dazu beiträgt, meine Rechtsauffassung zu untermauern.
Speziellen Dank an Euklid bezüglich Tricks mit Dämmung.
Leider hier nicht anwendbar, da Grenzbebauung (teilweise an der Nachbarwand), einseitiger Anbau an eigenes Objekt und Ausschöpfung der Grundstücksbreite mit 3 Meter Wegerechtsfläche (gleichzeitig Fläche der Abstandsflächen zum Nachbarn).
Demnach wird die nachträgliche Dämmung entweder auf fremden Grund ragen (Ärger) oder die notwendigen Abstandsflächen unterschreiten und damit die Abnahme unmöglich machen.
Ob eine Anwendung für das geplante Warmdach (sichtbare Dachsparren mit Aussendämmung unter Pfanne) Anwendung finden kann ist noch nicht klar.
Wo wird bei einem solchen Dach die h = 2,30 m (von OK FF bis Dachhaut) gemessen?
Unter dem Sparren, Oberkante Sparren, Oberkante der Holzbedachung, Oberkante der Dämmung, Unter- oder Oberkante der Dachpfannen?????
Info dringend erwünscht.
Leider ist mein Architekt nach nun mehr als 10 Baubesprechnungen bei der Bauaufsicht langsam überfordert.
Grüße und besten Dank im Voraus 8und für die bisherigen Tipps,
ocjm
OCJM@hotmail.com
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BillyGoatGruff
12.01.2005, 20:32
@ ocjm
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Kannst Du |
-->der Bauaufsicht nicht ein korrekt bemessenes"inducement" geben, sodass sie die Sache dann zügig in deinem Sinne entscheiden?
Das ist ja Flöhe gev.. molken, meine ich.
Mein verstorbener Onkel konnte seine Geschäfte als Importkaufmann in Basel (verderbliche Güter, z.B. Bananen!) mit den deutschen Zollbehörden schon vor Jahrzehnten auch nicht anders abwickeln. Er wusste genau, wo, wen und wieviel pro Bahnwagen voller Zwiebeln. Den Zwiebeln hat es nichts getan; die Leute verzehrten sie und furzten nach Notwendigkeit.
Vielleicht fehlen dir da wichtige, essentielle Kenntnisse?
Nix für ungut!
Gruss, BGG
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ocjm
12.01.2005, 22:18
@ BillyGoatGruff
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Re: Kannst Du @ BGG |
-->Hallo BGG
Sorry, aber nach meinen bisherigen Erfahrungen ist das eine blauäugige Einschätzung der Bauaufsicht Düsseldorf.
Wir hatten in 12/2003 mit der Bauaufsicht im Vorgespräch die Konturen des vorhandenen Gebäudes abgeklärt (Inanspruchnahme von Schmalseitenprivileg ohne nachbarschaftliche Zustimmung) und danach, am 19.12.03, einen entsprechenden Bauantrag abgegeben. Das Gebäude liegt in einem im B-Plan ausgewiesenen Baufenster welches zum Ausgleich des Baurechtsverlust im Widerspruchverfahren zu B-Plan ausgewiesen wurde. Leider ist eine Grenzbebauung im B-Plan nicht festgeschrieben. Herdurch kam es zu den nachfolgenden Problemen.
Anfang Februar 2004 erhielten wir die Mitteilung, dass 3 nachbarschaftliche Zustimmungen notwendig sind, da Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke ragen. (Die Sachbearbeiterin hatte zwischenzeitlich einen Kurs über Abstandsflächen besucht).
Da von den 3 Nachbarn zumindest einer nicht zustimmen wird, waren weitere Baupläne notwendig. Nach weiteren 10 Besprechungen mit Architekt bei der Bauaufsicht hatte zwischenzeitlich hat dann ein 2. Nachbar seine Zustimmung zurückgezogen.
Erst nachdem ich per 12/04 der Bauaufsicht SCHRIFTLICH mit Schadenersatz wegen Baugenehmigungen die Abstandsflächen auf unserem Grundstück ausgelöst haben gedroht habe, kam vom Rechtsamt der Stadt eine weiße Fahne und die in Aussichtstellung einer Baugenehmigung gemäß erstem Bauantrag mit nur einer nachbarschaftlichen Zustimmung.
Am 11.01.05 gab es hierzu eine Besprechung, die die Konturen gemäß erstem Bauantrag bestätigten. Allein die Geschoßfläche im Dachgeschoß und Glasbausteine in F 90 in einer Grenzwand ist jetzt noch streitig bzw. liegt zur Klärung beim Rechtsamt.
Die Kerle haben die Hosen voll, nachdem allein der B-PLan von seiner Vorlage (1968) bis zu seiner Rechtskräftigkeit (1984, wegen mehr als 200 Einsprüchen, gedauert hat und hier wegen historischer Bausubstanz eine komplizierte Bebauung besteht, die zu abstrusen Preisen geführt hat.
In 2003 und 2004 kostete hier:
1 qm Grund zwischen 1.000 und 1.100 Euro und
1 qm Eigentumswohnung neu (totalsaniert)(ohne Garage) so zwischen 4.000 und 7.000 Euro
1 qm Kaltmiete neu (totalsaniert) bei Neuvermietung zwischen 11 und 16 Euro
1 Garage (für SUV) neu (totalsaniert) ab 120 Euro Kaltmiete monatlich.
An allen Ecken und Enden suchen Investoren nach ausbaufähigen Grundstücken und erreichen dann eine Baugenehmigung, die mit dem B-Plan keinerlei Übereinstimmung hat.
Die im B-Plan festgeschriebenen Daten wie: Grundflächenzahl, Geschoßflächen, Baumassenzahl oder Gebäudehöhe werden ebenso wie die gesetzlichen Auflagen zum Nachweis von Stellplätzen regelmäßig nicht eingehalten.
Es fließ ganz offensichtlich Geld!!!! oder wir haben ein Beziehungsgeflecht wie unter Neuber.
Wenn also irgendwer einen Weg findet, wie ich im Dachgeschoß die Geschoßfläche nach meiner Lesart durchsetzen kann, darf er sich bei mir einen Barren Silber
(1 KG) persönlich abholen bzw. ich bring den dann auch gern vorbei.
OCJM@hotmail.com
ocjm
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ocjm
12.01.2005, 22:19
@ ocjm
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@ Euklid |
-->Hallo Euklid,
Kannst Du bitte mal Stellung nehmen oder Tipps geben.
OCJM
>Hallo BGG
>Sorry, aber nach meinen bisherigen Erfahrungen ist das eine blauäugige Einschätzung der Bauaufsicht Düsseldorf.
>Wir hatten in 12/2003 mit der Bauaufsicht im Vorgespräch die Konturen des vorhandenen Gebäudes abgeklärt (Inanspruchnahme von Schmalseitenprivileg ohne nachbarschaftliche Zustimmung) und danach, am 19.12.03, einen entsprechenden Bauantrag abgegeben. Das Gebäude liegt in einem im B-Plan ausgewiesenen Baufenster welches zum Ausgleich des Baurechtsverlust im Widerspruchverfahren zu B-Plan ausgewiesen wurde. Leider ist eine Grenzbebauung im B-Plan nicht festgeschrieben. Herdurch kam es zu den nachfolgenden Problemen.
>Anfang Februar 2004 erhielten wir die Mitteilung, dass 3 nachbarschaftliche Zustimmungen notwendig sind, da Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke ragen. (Die Sachbearbeiterin hatte zwischenzeitlich einen Kurs über Abstandsflächen besucht).
>Da von den 3 Nachbarn zumindest einer nicht zustimmen wird, waren weitere Baupläne notwendig. Nach weiteren 10 Besprechungen mit Architekt bei der Bauaufsicht hatte zwischenzeitlich hat dann ein 2. Nachbar seine Zustimmung zurückgezogen.
>Erst nachdem ich per 12/04 der Bauaufsicht SCHRIFTLICH mit Schadenersatz wegen Baugenehmigungen die Abstandsflächen auf unserem Grundstück ausgelöst haben gedroht habe, kam vom Rechtsamt der Stadt eine weiße Fahne und die in Aussichtstellung einer Baugenehmigung gemäß erstem Bauantrag mit nur einer nachbarschaftlichen Zustimmung.
>Am 11.01.05 gab es hierzu eine Besprechung, die die Konturen gemäß erstem Bauantrag bestätigten. Allein die Geschoßfläche im Dachgeschoß und Glasbausteine in F 90 in einer Grenzwand ist jetzt noch streitig bzw. liegt zur Klärung beim Rechtsamt.
>Die Kerle haben die Hosen voll, nachdem allein der B-PLan von seiner Vorlage (1968) bis zu seiner Rechtskräftigkeit (1984, wegen mehr als 200 Einsprüchen, gedauert hat und hier wegen historischer Bausubstanz eine komplizierte Bebauung besteht, die zu abstrusen Preisen geführt hat.
>In 2003 und 2004 kostete hier:
>1 qm Grund zwischen 1.000 und 1.100 Euro und
>1 qm Eigentumswohnung neu (totalsaniert)(ohne Garage) so zwischen 4.000 und 7.000 Euro
>1 qm Kaltmiete neu (totalsaniert) bei Neuvermietung zwischen 11 und 16 Euro
>1 Garage (für SUV) neu (totalsaniert) ab 120 Euro Kaltmiete monatlich.
>An allen Ecken und Enden suchen Investoren nach ausbaufähigen Grundstücken und erreichen dann eine Baugenehmigung, die mit dem B-Plan keinerlei Übereinstimmung hat.
>Die im B-Plan festgeschriebenen Daten wie: Grundflächenzahl, Geschoßflächen, Baumassenzahl oder Gebäudehöhe werden ebenso wie die gesetzlichen Auflagen zum Nachweis von Stellplätzen regelmäßig nicht eingehalten.
>Es fließ ganz offensichtlich Geld!!!! oder wir haben ein Beziehungsgeflecht wie unter Neuber.
>Wenn also irgendwer einen Weg findet, wie ich im Dachgeschoß die Geschoßfläche nach meiner Lesart durchsetzen kann, darf er sich bei mir einen Barren Silber
>(1 KG) persönlich abholen bzw. ich bring den dann auch gern vorbei.
>OCJM@hotmail.com
>ocjm
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Euklid
13.01.2005, 13:30
@ ocjm
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Re: @ ocjm |
-->Hallo ocjm guten Tag
am besten zusammen mit dem Architekten beim Amt einen Termin vereinbaren und dort darauf bestehen daß zusammen am Tisch die Zahlen bearbeitet werden.
Ganz dezent,aber wirklich ganz dezent daran erinnern daß die Bauwirtschaft in Deutschland aufgrund der Auftragslage jeglichen abgewiesenen Auftrag nicht gebrauchen kann.
Und so etwas wie Bagatellklauseln soll es ja auch noch geben.
Die Frage ist doch im Endeffekt ob man dem Nachbarn irgend etwas wegnimmt wenn die Wohnungen 15 qm mehr haben.
Kein Mensch kann das doch überhaupt stören.
Die allerbeste Lösung:
Rede mit den Nachbarn über deine Planung,stelle dabei dein Projekt und dich selbst vor,dann wirst du die 3 Unterschriften kriegen und das Amt kann dich doch dann kreuzweise.
Die haben doch nur Angst in irgendeine Mühle zu geraten.
Der Kontakt beim Bauen muß sowieso sein.
Schon das Überschwenken eines Kranes über ein Nachbarhaus müßte streng genommen geregelt werden.
Böse Nachbarn erzwingen sonst eine teure Schwenkbegrenzung.
Nur mit gutgesinnten Nachbarn läßt sich auf Dauer etwas erreichen.
Ich habe schon immer darauf geachtet mit Nachbarn sogar ein herzliches Verhältnis aufzubauen.
Das sollte meiner Ansicht nach sogar so weit gehen daß man einem von Ihnen sogar einen Zweitschlüssel geben kann sofern es sich um ein gutes Verhältnis handelt.
Gruß Euklid
Gruß Euklid
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