Taktiker
15.01.2005, 10:52 |
Man muß auch mal was Positives anmerken dürfen... Thread gesperrt |
-->EinkStErkl abgegeben in der letzten Dezemberwoche 04, elektronisch über Elster.
Heute der Bescheid, schöne Erstattung, und alles anerkannt. Da kann man ja
wohl nicht meckern.
Und die letzten Jahre gings immer genauso schnell.
Sicher gibt das jetzt bissige Kommentare....
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Ecki1
15.01.2005, 12:13
@ Taktiker
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Re: Und hier etwas noch Positiveres: |
-->EinkStErkl abgegeben in der letzten Dezemberwoche 04, elektronisch über Elster.
Heute der Bescheid, schöne Erstattung, und alles anerkannt.
Erstattung ist gut...:-) Hier im bergigen Süden wird vor der Jahressteuerrechnung kein Rappen fällig:-)))
Da kann man ja wohl nicht meckern.
Kommt halt immer auf den Vergleichsmassstab an:-)
Gruss!Ecki[img][/img]
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fridolin
15.01.2005, 12:43
@ Ecki1
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Nachfrage... |
-->Erstattung ist gut...:-) Hier im bergigen Süden wird vor der Jahressteuerrechnung kein Rappen fällig:-)))
<font color=#0000FF>Hallo,
mal konkret nachgefragt, was im"bergigen Süden" (also wohl Schweiz) steuerlich üblich ist:
1) Ein Arbeitnehmer wird doch sicherlich monatliche Lohnsteuerabzüge haben, die dann auf seine Einkommensteuerschuld angerechnet werden?
2) Existiert kein Zinsabschlag o.ä. auf ausgeschüttete Zinsen und Dividenden?
3) Muß ein Selbständiger (bzw. jemand, der keine laufenden Lohnsteuerabzüge oder sonstigen Steuerabschläge zahlt) gar keine Vorauszahlungen während des laufenden Jahres auf seine voraussichtliche Einkommensteuerschuld leisten?
4) Wann kommt denn die"Jahressteuerrechnung" für das abgelaufene Jahr, welche Frist steht zu deren Begleichung zur Verfügung, und wird die Schuld ggf. verzinst?
Wäre interessant, da mal Details zu erfahren.
Gruß
</font>
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Ecki1
15.01.2005, 14:51
@ fridolin
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Re: Details |
-->mal konkret nachgefragt, was im"bergigen Süden" (also wohl Schweiz) steuerlich üblich ist:
1) Ein Arbeitnehmer wird doch sicherlich monatliche Lohnsteuerabzüge haben, die dann auf seine Einkommensteuerschuld angerechnet werden?
Nein (ausser für Ausländer ohne C-Bewilligung)
2) Existiert kein Zinsabschlag o.ä. auf ausgeschüttete Zinsen und Dividenden?
Das hingegen gibt`s, allerdings sind die Zins- und Dividendenerträge gegenüber den für Privatanleger steuerfreien Kursgewinnen meist vernachlässigbar gering.
3) Muß ein Selbständiger (bzw. jemand, der keine laufenden Lohnsteuerabzüge oder sonstigen Steuerabschläge zahlt) gar keine Vorauszahlungen während des laufenden Jahres auf seine voraussichtliche Einkommensteuerschuld leisten?
Nein. Die Rechnung kommt nach der Jahressteuererklärung.
4) Wann kommt denn die"Jahressteuerrechnung" für das abgelaufene Jahr, welche Frist steht zu deren Begleichung zur Verfügung, und wird die Schuld ggf. verzinst? Wäre interessant, da mal Details zu erfahren.
Bitte die Suchmaschine mit"Kantonales Steueramt [Kantonsname]" füttern.
Gruss!Ecki[img][/img]
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Emerald
15.01.2005, 14:54
@ fridolin
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paradies'ische Zustände................ |
-->in hiesigen Breitengraden wird die Vorjahres-Steuer spätestens im nachfolgenden
Jahr per 31.März fällig. Punkt.
Abzüge von Steuer-Betreffnissen sind nur bei Saison-Arbeiter(Innen)die Regel,
damit der Staat nicht seinem Geld hinterher laufen muss.
Sobald ein Steuerpflichtiger umfangreiche, weil durch Wertpapier-Anlagen mit
Bankauszügen und Steuer-Verzeichnissen zu dokumentieren, Veranlagungen zu
tätigen hat, wird dieser eine Nachfrist erhalten, bzw. einholen, welche
fast ausnahmslos bis zum Dezember des nachfolgenden Jahres erhältlich sind.
In diesem Falle schickt das Steueramt dem Schuldner eine Steuer-Voraus-Rechnung im Umfange der Vorjahres-Deklaration, bzw. Einschätzung. Ziel 1/4-Jahres-Raten
Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember.
Ist eine Steuerzahler flüssig (d.h. liquide genug) bezahlt ihm das Finanzamt
auf die Vorauszahlung der Total-Summe 1,5 bis 2 % Zinsgutschrift auf die
Steuerschuld, was sehr sehr viele Steuerzahler willkommen ausnützen!
1,50 % bis 2 % Zins erhält hier nicht einmal mehr ein Junioren-Spar-Konto,
weshalb dieser Modus dem Staat als auch dem Schuldner zugute kommt.
alle obigen Angaben beziehen sich auf natürliche Personen. Bei Firmen gehen
viele Kantone ähnlich vor, wobei hier die Frist-Erstreckungen zur Einreichung
der Steuererklärung wegen der Komplexität oftmals 24 Monate und länger sein
können.
(Emerald)
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