Prosciutto 13.04.2005, 13:21 |
dt. StGB: Stimmts wirklich? Wer nukleare Explosionen verursacht,...![]() |
-->StGB SS328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. |
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LenzHannover 15.04.2005, 11:05 @ Prosciutto |
Das richtet sich wohl nur gegen AKW Betreiber und Angestellte (o.Text) |
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