dottore
26.04.2005, 12:13 |
Salzgitter insolvent Thread gesperrt |
-->Hi,
Salzgitter hat als erste Großstadt mit einer Bilanz überrascht. Resultat: Insolvenz.
Aus dem Text:
"Die Stadt Salzgitter hat ihre Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2005 nach den Grundsätzen der kaufmännischen doppelten Buchführung (Doppik) für Gemeinden aufgestellt. Es hat sich eine Bilanzsumme von 585,367 Mio. € und ein negatives Basis-Reinvermögen (=Stammkapital nach HGB) von 4,368 Mio. € ergeben."
Die Lage nach der Doppik
Gruß!
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BillyGoatGruff
26.04.2005, 12:45
@ dottore
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Ein Anfang ist gemacht, nun sollten alle öff. Körperschaften folgen (o.Text) |
-->
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LOMITAS
26.04.2005, 12:57
@ dottore
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Re: Frage dazu |
-->
Hallo Dottore
haben wir doch anders gelernt, oder?
Stadt, Land, Bund. Wie kann eine Stadt insovent gehen? Hab immer gedacht das, wenn eine Stadt pleite ist, springt das Land ein, beim Land der Bund usw.
Irgendwie ratlos.
LOMITAS
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Helmut
26.04.2005, 13:01
@ LOMITAS
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DIE WELT dazu: |
-->Das ganze ist ja wohl mehr als Schuss vor den Bug gemeint:
<ul> ~ Die Offenbarung </ul>
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LenzHannover
26.04.2005, 13:59
@ dottore
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Stadt Salzgitter! - kurz vor dem Herzinfarkt... |
-->Hallo dottore,
da haben Sie meinen Kreislauf aber mächtig angetrieben - dachte sofort an die Salzgitter AG, die eigentlich eine recht gute Bilanz haben sollte .
Wurden die Immo's so kreativ wie bei der Telekom bewertet? [img][/img]
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BillyGoatGruff
26.04.2005, 14:06
@ LOMITAS
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Schon recht: 'Der Staat kann nicht pleite gehen' |
-->weil niemand da ist, bzw. dazu vorgesehen, um zu vollstrecken.
>Hallo Dottore
>haben wir doch anders gelernt, oder?
>Stadt, Land, Bund. Wie kann eine Stadt insovent gehen? Hab immer gedacht das, wenn eine Stadt pleite ist, springt das Land ein, beim Land der Bund usw.
>Irgendwie ratlos.
>LOMITAS
PS: Lomitas, was heisst oben"usw"? (Bund - Europa - Welt - Milchstrasse, dann die intergalaktische Haftung?)
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off-shore-trader
26.04.2005, 14:18
@ dottore
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Re: Salzgitter insolvent |
-->Eigentlich müssten sämtliche Bilanzposten mit Zerschlagungswerten angesetzt worden sein, denn von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach §252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist ja wohl nicht auszugehen.:-) Aber das haben Abschlussprüfer bestimmt über eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft weggebügelt.
Wie auch immer.
greets
off-shore-trader
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dottore
26.04.2005, 14:49
@ BillyGoatGruff
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Re: Schon recht: 'Der Staat kann nicht pleite gehen' |
-->>weil niemand da ist, bzw. dazu vorgesehen, um zu vollstrecken.
>>Hallo Dottore
>>haben wir doch anders gelernt, oder?
>>Stadt, Land, Bund. Wie kann eine Stadt insovent gehen? Hab immer gedacht das, wenn eine Stadt pleite ist, springt das Land ein, beim Land der Bund usw.
>>Irgendwie ratlos.
>>LOMITAS
>PS: Lomitas, was heisst oben"usw"? (Bund - Europa - Welt - Milchstrasse, dann die intergalaktische Haftung?)
Hi,
vielleicht hilft das aus der Gemeindeordnung von S-H weiter (stammt aus 2003, in N-S ist es wohl noch nicht soweit, die anderen BuLänder war ich zu faul zum Raussuchen):
§ 131
Zwangsvollstreckung und Insolvenz
(1) Zur Einleitung der Zwangsvollstreckung gegen die Gemeinden wegen einer Geldforderung bedarf die Gläubigerin oder der Gläubiger einer Zulassungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde, es sei denn, dass es sich um die Verfolgung dinglicher Rechte handelt. In der Verfügung hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Vermögensgegenstände zu bezeichnen, in welche die Zwangsvollstreckung zugelassen wird, und über den Zeitpunkt zu befinden, in dem sie stattfinden soll. Die Zwangsvollstreckung wird nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung durchgeführt.
(2) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinde findet nicht statt.
Klartext:
Die Kommunalaufsichtsbehörde ist Dreh- und Angelpunkt ("Herrin des Verfahrens"), bestimmt vor allem den Termin.
Da es keinen"Konkurs" gibt (= Zusammenlaufen der Gläubiger, die sich dann auseinanderdividieren müssen, Rangfolge der Forderungen usw.) stellt sich der am besten, der zuerst mahlt.
Insolvente Kommunen (bei denen also Passiva > Aktiva gilt) werden vielleicht zögerlicher beliefert. Andererseits sind die Kommunen die größten Auftragsgeber für die meisten (Handwerks-)Firmen in ihrem Bereich - also schaumermal.
Eine Bilanz allein sagt natürlich eh nix aus. Da wären solceh Finessen qwie G+V und vor allem eine schöne cash-flow-Analyse wertvoll.
Das Beste aber scheint zu sein:
Bund & Länder werden sich auf Dauer der Doppik nicht entziehen können - wie wärs mit einem Volksbegehren (zunächst der Länder, wo das geht)?
Gruß!
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BillyGoatGruff
26.04.2005, 15:08
@ dottore
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Ich überleg's mal - Volksbegehren in CH! (o.Text) |
-->
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Turon
26.04.2005, 15:23
@ dottore
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Als nächstes wohl: Salzgitter baut Mauer um die Stadt herum |
-->und führt folgende Gebühren auf:
a) für Bürger Salzgitters, die ihren Wohnort wechseln wollen wird eine Abgabe in Höhe von 12000 Euro eingeführt. Der Bürger genießt dabei die Zuvorkommenheit des Stadt Salzigitter und kann seine Schuld auch mittels zinsvergünstigten Kredit abbezahlen.
b) Bürger die nach Salzgitter einwandern wollen, bekommen als Anreiz 3000 Euro ausbezahlt, insofern sie mindestens ein Jahr in Salzgitter bleiben wollen.
(ab heute)
Für alle Bürger gilt dieser Vorschrift verbindlich und rückwirkend von 1.1.1990.
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Jetzt braucht die Stadt Salzgitter einen neuen Werbeslogan:
Zum Beispiel:
Wir packen es an und meinen es auch ernst:
ARBEIT FÜR ALLE.
;)
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Turon
26.04.2005, 15:25
@ LenzHannover
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Der Brüller: Wurden die Immo's so kreativ wie bei der Telekom bewertet?:LOL (o.Text) |
-->
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hoerby
26.04.2005, 15:41
@ LenzHannover
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Wurden die Immo's so kreativ wie bei der Telekom bewertet? |
-->Frag mal bei Waigel´s Theo.[img][/img]
mfg.h
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Zandow
26.04.2005, 16:02
@ dottore
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Salzgitter insolvent... Na und? |
-->Hi dottore,
tja, die Sache nähert sich dem Ende. Unten (Kommunen) fängt's an. Nun wird alles rückabgewickelt.
Das Dilemma ist nur: Wen interessiert's?
Solange die Bürger die Pleite der Stadt nicht persönlich zu spüren bekommen, juckt's doch niemanden.
Irgendwann kommen die insolventen Kommunen unter Zwangsverwaltung. Dann werden zunächst Stellen abgebaut und einige Einrichtungen geschlossen. All dies schön sozialverträglich natürlich!
Fatal wird die Angelegenheit erst, wenn das materielle Elend die Massen ergreift, also wenn's ans Eingemachte geht (Hunger z.B.). Erst dann, und wirklich erst dann, brechen Revolten aus. Ehe es soweit ist, passiert gornüscht. Man mault halt a bissl, wählt vielleicht eine andere Partei und kümmert sich ansonsten um seine eigenen Angelegenheiten.
Interessant wird das jetzt beginnende 'Streching'. Mal sehen, was den Mächtigen da so alles einfällt.
Bevor mir jetzt wieder jemand hier im Forum den ewigen Pessimismus vorwirft:
Geschichtlich gesehen wurden die Phasen nach den Staatsbankrotten, in denen die Wirtschaft eigentlich gar nicht stattfand und nur Elend war, immer kürzer. Danach ging es wieder bergauf (nach Etablierung einer neuen Macht). Und was besonders wichtig ist: Es gab in diesen Neuanfängen immer MEHR Freiheiten für die Menschen (mehr Machtzessionen), als zuvor.
Die Zeit nach dem kommenden Staatsbankrott wird für alle hart. Danach jedoch, einige Jahre vielleicht, geht's um so schneller und für alle besser ins neue Zeitalter!
Optimistische Grüße, <font color=#008000>Zandow</font>
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JLL
26.04.2005, 16:06
@ LenzHannover
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Re: Danke Lenz, bitte dottore nimm' bei der Wahl Deiner Überschriften... |
-->... künftig etwas mehr Rücksicht auf die Gesundheit der Forumsteilnehmer, Deine Freude über den Zusammenbruch sei Dir ja unbenommen. ;-)
Schönen Tag
JLL
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bernor
26.04.2005, 16:09
@ dottore
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Wenn schon"Doppik", dann richtig... |
-->Hi Dottore,
Bund & Länder werden sich auf Dauer der Doppik nicht entziehen können - wie wärs mit einem Volksbegehren (zunächst der Länder, wo das geht)?
...generell müßte der Staat (welche Gebietskörperschaft auch immer) auch die Quelle seiner Einnahmen ="Steuerbasis" bilanzmäßig aktivieren - vielleicht, mit leicht sozialem Touch, etwa so:
Wert der Steuerbasis = ("BIP" eines bestimmten Gebietes -"Existenzminimum" seiner Einwohner) mal durchschnittliche Lebensarbeitsjahre (o.ä.) der Einwohner mal Bewertungsfaktor"politische Durchsetzbarkeit der Besteuerung" [img][/img] [zwischen 0 und 1] mal Quote am Gesamtsteueraufkommen.
Fragt sich nur, ob dies noch ausreicht, um das jeweilige große, gähnende Loch zu stopfen...
Eine Bilanz allein sagt natürlich eh nix aus. Da wären solceh Finessen qwie G+V und vor allem eine schöne cash-flow-Analyse wertvoll.
Vor allem die Abschreibungen werden so manchem ein Aha-Erlebnis bescheren.
Gruß bernor
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thomas
26.04.2005, 16:49
@ bernor
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Staats-Aktiva: Größtenteils Sklaven |
-->Hallo bernor,
dies ist besonders vielsagend:
<em>...generell müßte der Staat (welche Gebietskörperschaft auch immer) auch die Quelle seiner Einnahmen ="Steuerbasis" bilanzmäßig aktivieren - vielleicht, mit leicht sozialem Touch, etwa so:
Wert der Steuerbasis = ("BIP" eines bestimmten Gebietes -"Existenzminimum" seiner Einwohner) mal durchschnittliche Lebensarbeitsjahre (o.ä.) der Einwohner mal Bewertungsfaktor"politische Durchsetzbarkeit der Besteuerung"
Gruß, Thomas
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dottore
26.04.2005, 17:17
@ bernor
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Re: Ja. Sehr schöne Formel übrigens - Danke! (o.Text) |
-->
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dottore
26.04.2005, 17:40
@ Turon
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Re: Abzugssteuer / Machtzession: Interessant - aber auch schon mal da |
-->Hi,
Dein Vorschlag einer Abzugssteuer ist vollendet. In der Geschichte freilich nichts Neues, siehe das aus der württembergischen Geschichte:
Beim Landtag in Tübingen kam es durch fürstliche und kaiserliche Vermittlung zu einem weitgehenden Interessenausgleich zwischen Herzog und Landständen. Die Ergebnisse wurden am 8.7.1514 im Tübinger Vertrag schriftlich festgehalten.
Dieser Vertrag gilt als einer der Vorläufer unseres GG, by the way.
Darin verpflichteten sich die Stände (Adel, Geistlichkeit, Städte, usw.) über einen Zeitraum von fast vierzig Jahren für die herzoglichen Schulden aufzukommen.
Deshalb war es gerade zu dem"Landtag" gekommen (siehe 1789 Frankreich die"Generalstände"): Herzog Ulrich (1498-1550) stand vor dem Bankrott und unten drängelte sich das Volk im Aufstand des "Armen Konrads".
Als Gegenleistung erhielten sie vom Herzog umfangreiche Zugeständnisse, d.h. der Herr musste Macht zedieren:
- Mitspracherecht bei der Steuererhebung des Landes
- Mitspracherecht beim Kriegswesen, Landesverteidigung sowie bei der Veräußerung von Landesteilen
- Ein anderer Artikel gestand allen Untertanen die Abschaffung der grundherrlichen Abzugssteuer und damit freie Auswanderung zu
- Sogar"ordentliche Prozesse" (nicht einfach Kopf ab auf herzogliches Geheiß) wurden garantiert
Tja, und warum ließ sich der Herzog dazu herab? Der da:
[img][/img]
So konnte er an der Macht bleiben. Er führte aber flott weiter Krieg und behielt seinen Stil bei - bis ihm der Schwäbische Bund schließlich seine Herzogtum unterm Allerwertesten wegzog und an Ã-sterreich verkaufte.
Gleicher Trog, neuer Herr.
Vielleicht liest es nereus auch....
Gruß!
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dottore
26.04.2005, 17:42
@ JLL
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Re: Ja, tut mir leid, aber den Gag konnte ich mir nicht verkneifen (o.Text) |
-->
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Baldur der Ketzer
26.04.2005, 18:03
@ thomas
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Re: Staats-Aktiva Sklaven - deswegen die DDR-Mauer, deswegen die BRD-, äh....... |
-->....äh, kommt noch.....
beste Grüße vom Baldur
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Jermak Timofejewitsch
26.04.2005, 22:10
@ dottore
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so weit muss man gar nicht zurück; der Bund kennt das als Wegzugsbesteuerung |
-->seit 1972 im Aussensteuergesetz festgehalten
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LenzHannover
27.04.2005, 22:46
@ dottore
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Alles unter http://www.doppik.de mL |
-->http://www.doppik.de
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