Nachtigel
26.04.2005, 22:05 |
Privatverkäufe: Auch hier lauert der Fiskus / TV-Tip z.Zt. ARD (o.Text) Thread gesperrt |
-->
<ul> ~ Auch hier lauert der Fiskus</ul>
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JLL
26.04.2005, 22:54
@ Nachtigel
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Re: Ist auch für Verluste interessant. Also nehmen wir mal an... |
-->... der A, der B und der C haben ein paar Bauernmöbel, die sie sich immer wieder im Kreis verkaufen.
A kauft 'nen Bauernschrank für 10.000 Euro von B und verkauft ihn nach 3 Monaten an C, leider nur für 5.000 Euro. Steuerwirksamer Verlust: 5.000 Euro. Dort steht das Ding für 14 Monate in der Ecke. Dann hat der C Glück und verkauft den Schrank für 15.000 Euro an den B. Steuerfreier Gewinn: 5.000 Euro. Der B verkauft dann wieder für 10.000 Euro an den A. Nach 4 Monaten ist das leider ein steuerwirksamer Verlust von 5.000 Euro. Parallel laufen die Tauschringe auch in entgegengesetzter Richtung. Und vielleicht macht auch noch ein D, ein E und ein F mit. Damit ließen sich doch praktisch steuerliche Verluste in beliebiger Höhe produzieren, oder liege ich da falsch? Eignet sich fast noch besser für Sammler, die bei einem schönen Stück schon mal einen irrwitzigen Preis zahlen und es sich dann doch anders überlegen...
Nächtle
JLL
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Worldwatcher
27.04.2005, 06:25
@ JLL
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Re: Ist auch für Verluste interessant. Gilt dies auch für Aktien? |
-->Hallo JLL,
Da Aktien ja sowas wie selbst produziertes Geld darstellen, kann man sich vorstellen das unter Einhaltung von gesetzlichen Fristen Vermögensverschiebungen steuerfrei getätigt werden können.
Besonders wenn von beiden Geschäftspartnern durch Aktientausch das gesetzliche Zahlungsmittel Geld vermieden wird.
fragt sich Ww
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JLL
27.04.2005, 07:59
@ JLL
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Re: Ist auch für Verluste interessant. Also nehmen wir mal an... |
-->Kleine Korrektur:
Der C macht natürlich einen steuerfreien Gewinn von 10.000 Euro.
Ach ja, vielleicht sollte man das Finanzamt auch erst Mal mit einem schnellen Gewinn in Höhe von 300 Euro anfüttern. Mit der Bitte um schriftliche Auskunft, ob die Ergebnisse derartiger privater Veräußerungsgeschäfte denn wohl tatsächlich steuerpflichtig seien? Schließlich handle es sich doch um eine Sammlung von Bauernschränken, Münzen, etc. Im nächsten Veranlagungszeitraum hagelt's dann die Verlusthämmer. Wie das Leben manchmal so spielt...
Ich muss mich manchmal wirkich über meine unkeuschen Gedanken wundern.
Schönen Tag
JLL
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Nachtigel
27.04.2005, 08:28
@ JLL
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Nix da: Gewinnerzielungsabsicht fehlt = Liebhaberei/ergo Verlust nicht absetzbar (o.Text) |
-->
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JLL
27.04.2005, 08:35
@ Nachtigel
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Re: Daher mein Hinweis auf das"Anfüttern" mit einem Gewinn |
-->Im nächsten VZ hagelt es dann Verluste.
Apropos, wie ist es eigentlich, wenn ich einen Gewinn mache, ohne, dass ich es beabsichtige? Beispiel: Ich muss aus objektiv nachvollziehbaren Gründen verkaufen und mache dabei zufällig Gewinn. Auch steuerfrei, da ohne Gewinnerzielungsabsicht?
Schönen Tag
JLL
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Nachtigel
27.04.2005, 08:41
@ JLL
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Re: Daher mein Hinweis auf das"Anfüttern" mit einem Gewinn |
-->>Im nächsten VZ hagelt es dann Verluste.
>Apropos, wie ist es eigentlich, wenn ich einen Gewinn mache, ohne, dass ich es beabsichtige? Beispiel: Ich muss aus objektiv nachvollziehbaren Gründen verkaufen und mache dabei zufällig Gewinn. Auch steuerfrei, da ohne Gewinnerzielungsabsicht?
>Schönen Tag
>JLL
hab aber nichts textliches grad zur Hand.
Aber das Beispiel in der Reportage"mit den Klamotten" war doch ähnlich gestrickt. Der Fiskus hat doch immer (das) Recht (auf seiner Seite), oder?
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JLL
27.04.2005, 08:44
@ JLL
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Re: Da Du Dich auskennst, noch eine Nachfrage |
-->10.000 Euro Gewinn nach 14 Monaten -> steuerfrei
5.000 Euro Verlust nach 3 Monaten -> steuerpflichtig
Per Saldo ist das ein Gewinn von 5.000 Euro, steuerlich aber ein Verlust von 5.000 Euro. Kann man da mangelnde Gewinnerzielungsabsicht unterstellen?
Bei Aktien beispielsweise werden ja ohnehin viele so verfahren, dass Verlierer vor Fristablauf steuerwirksam geräumt werden, während Gewinne an sichere steuerfreie Ufer gerettet werden, sofern es der Markt hergibt.
Danke für Infos.
JLL
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JLL
27.04.2005, 08:48
@ Nachtigel
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Re: Die Beispiele hinken ohnehin, besonders der Porsche |
-->Gewinnmindernd ist hier die neue Lackierung, gewinnerhöhend die Nutzung in der Zwischenzeit, oder so.
Schönen Tag
JLL
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Dimi
27.04.2005, 08:56
@ JLL
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Re: Dein"Anfüttern" geschieht ja aus Täuschungsabsicht,... |
-->genauso wie das ganze Kreisgeschäft. Also gerade nicht aus Gewinnabsicht.
Verrechnen kann man die Verluste übrigens nur gegen Gewinne aus Spekulation, nicht gegen andere zu versteuernde Einkünfte.
>Bei Aktien beispielsweise werden ja ohnehin viele so verfahren, dass Verlierer vor Fristablauf steuerwirksam geräumt werden, während Gewinne an sichere steuerfreie Ufer gerettet werden, sofern es der Markt hergibt.
Das ist okay, die Aktien handelt man ja grundsätzlich aus Gewinnabsicht, und sich von der Steuer beeinflussen lassen - das darf man.
Die Gesetzgebung ist übrigens ein völliger Schmarrn. Wirtschaftlich macht es keinen Unterschied, ob man eine Aktie 360 oder 370 Tage hält. Dennoch ist die Besteuerung völlig unterschiedlich. Eine der vielen Fehlallokationen, die das Steuerrecht verursacht, zuzüglich Aufwand in der Verwaltung, des Steuerberaters, des Anlegers usw. - für nichts, nur aus Dummheit und Gewohnheit des Apparates.
Gruß, Dimi
P.s.: Was für Ideen Du hast.... Hätte man Dir gar nicht zugetraut... ;-)
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Nachtigel
27.04.2005, 09:11
@ JLL
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Re: Da Du Dich auskennst, noch eine Nachfrage |
-->>10.000 Euro Gewinn nach 14 Monaten -> steuerfrei
>5.000 Euro Verlust nach 3 Monaten -> steuerpflichtig
>Per Saldo ist das ein Gewinn von 5.000 Euro, steuerlich aber ein Verlust von 5.000 Euro. Kann man da mangelnde Gewinnerzielungsabsicht unterstellen?
>Bei Aktien beispielsweise werden ja ohnehin viele so verfahren, dass Verlierer vor Fristablauf steuerwirksam geräumt werden, während Gewinne an sichere steuerfreie Ufer gerettet werden, sofern es der Markt hergibt.
>Danke für Infos.
>JLL
Hallo JLL,
hoppla langsam mit den Pferden! Auskennen ist zuviel der Ehre. Ich versuche immer am Ball zu bleiben, was mich konkret betrifft.
Zu Deinem o. g. Beispiel würde ich sagen, kommt drauf an, wie das derjenige sieht, der das mal beim FA zu beurteilen hat.[img][/img]
Aber bilde Dich selbst:
http://www.sis-verlag.de/050316/rses/10R6201.HTM
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1999/XX990366.HTM
http://www.zingel.de/amway.htm
LG N8-igel
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Dimi
27.04.2005, 09:18
@ JLL
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Re: Die ganze Steuer ist ein Fehlgriff |
-->Wer wird in der Praxis einen Gewinn aus privaten Veräußerungen versteuern? Jeder Zehnte?
Das läuft erheblich der"Gleichmäßigkeit der Besteuerung" zuwider.
Unsere Superschlaumeier in Regierung, Ministerien und Gerichten stellen diese seit Neuestem gerne durch Spitzeleien wieder her, anstatt einfach die Gesetze gleichmäßiger zu machen.
Ein Klage vor den Steuergerichten, und die Gleichmäßigkeit wird durch Aufpasser auf Flohmärkten, bei Ebay und für Kleinanzeigen gesichert. Das gibt Stellen in der Verwaltung, bei der Polizei, in den Finanzbehörden, bei den Anwälten, Steuerberatern und bei Gerichten! Deutschlands Zukunft ist gesichert.
Gruß, Dimi
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