-->Hallo,
meine Frage hat etwas mit der Macht der Katholischen Kirche zu tun. Ich habe in diesem Forum gelernt, dass es sowohl beim Staat als auch bei vielen anderen Organisationen um die Machtausübung geht. Mir geht es speziell um die katholische Kirche. Das Zölibat soll verhindern, dass es erbberechtigte Nachkommen gibt. Der offizielle Grund, dass sich der Priester allein Gott und der Gemeinde hingeben soll, ist sekundär. Wird in der Kirche also auch Brot und Wasser gepredigt, doch Kaviar und Wein verspeist?
Die Priester werden in Anlehnung an den öffentlichen Dienst als Akademiker besoldet. Dieses Gehalt ist für eine Einzelperson mehr als ausreichend. Ausgehend von den Fall, dass der Priester in wilder Ehe mit einer Frau lebt und dass es Nachkommen gibt, warum kommt dann, wie ich irgendwo gelesen habe, die Kirche für den Unterhalt der Kinder auf? Das müsst doch Privatangelegenheit des Priesters sein.
Gibt es eigentlich Unterhaltsklagen vor Gericht in dieser Angelegenheit?
Dankenswerte Grüße für Antworten
Aleph
|