LOMITAS
29.06.2005, 17:30 |
Frage zum Vertragsrecht Thread gesperrt |
-->
Hallo,
folgender Fall lag gestern zugrunde. Eine Firma schliesst im Januar 05 mit einem Winterdienstbetrieb für die Dauer von Oktober 05 bis März 06 einen Dienstleistungsvertrag ab.
Just im Juni 05 kam die Kündigung mit der Massgabe" fristgerecht".
Von VOB im Vertrag kein Wort, ergo BGB.
Die Firma selbst ist nicht Pleite sondern der Standort wird aus Kostengründen aufgelöst. Standortschliessung ist am 31. Juli 05.
Welches Recht hat der Auftragnehmer?? Ich persönlich meine eine Abfindung/Entschädigung müsste durchsetzbar sein. Ist aber nur Bauchgefühl
LOMITAS
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Ricoletto
29.06.2005, 18:39
@ LOMITAS
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Re: Frage zum Vertragsrecht |
-->Bin zwar kein Jurist, aber sofern keine Frist für die Kündigung im Vertrag vereinbart war, ist zunächst diese lt. BGB zu prüfen. Stellt sich heraus, dass der Vertrag zu Unrecht gekündigt wurde, stünde dem AN der entgangene Gewinn zu.
(Ich quäl mich gleich mal durch's BGB - muss eh für meine Prüfung lernen:-))
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Ricoletto
29.06.2005, 19:17
@ Ricoletto
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§ 649 BGB (mL) |
-->Damit dürfte wohl alles (un)klar sein:-)
<ul> ~ http://dejure.org/gesetze/BGB/649.html</ul>
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Dionysos
30.06.2005, 01:34
@ LOMITAS
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Re: Frage zum Vertragsrecht |
-->Hallo Lomitas,
eine Abfindung wird wohl nur zum Teil vom Auftragnehmer geltend gemacht
werden können. D.h., er müsste sich drei Angebote einholen und wenn diese
teurer sind als die Bedingungen in diesem Dienstleistungsvertrag, kann er die
Differenz geltend machen. Das dürfte allerdings kaum den Gang zum Anwalt
Wert sein. Da der Vertrag sowieso erst im Oktober 05 beginnt, ist die Sache
meines Erachtens aussichtslos.
Gruß Dionysos
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