Tacitus
30.06.2005, 10:53 |
OT: Urlaubsanspruch Thread gesperrt |
-->Guten Morgen!
ich hätte mal eine kleine Frage: Ich habe zum 1. August 2005 gekündigt - habe allerdings schon meinen gesamten Jahresurlaub (30 Tage) für 2005 beansprucht.
Hat mein Arbeitegeber jetzt das Recht mir den"zuviel" genommenen Urlaub vom Juli-Gehalt abzuziehen? Immerhin wären das, prozentual umgerechnet, 12 Tage.
Gruß
Tacitus
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Andar
30.06.2005, 14:27
@ Tacitus
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Re: OT: Urlaubsanspruch |
-->Klar. Du hast einen geldwerten Vorteil gehabt, der mit deinem Gehaltsanspruch des Monats Juli verrechnet werden kann. So wärs jedenfalls laut BGB Recht. mfg
>Guten Morgen!
>ich hätte mal eine kleine Frage: Ich habe zum 1. August 2005 gekündigt - habe allerdings schon meinen gesamten Jahresurlaub (30 Tage) für 2005 beansprucht.
>Hat mein Arbeitegeber jetzt das Recht mir den"zuviel" genommenen Urlaub vom Juli-Gehalt abzuziehen? Immerhin wären das, prozentual umgerechnet, 12 Tage.
>Gruß
>Tacitus
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Sorrento
30.06.2005, 14:45
@ Tacitus
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Wäre doch gelacht wenn sowas in D nicht gesetzlich geregelt wäre |
-->>Guten Morgen!
>ich hätte mal eine kleine Frage: Ich habe zum 1. August 2005 gekündigt - habe allerdings schon meinen gesamten Jahresurlaub (30 Tage) für 2005 beansprucht.
>Hat mein Arbeitegeber jetzt das Recht mir den"zuviel" genommenen Urlaub vom Juli-Gehalt abzuziehen? Immerhin wären das, prozentual umgerechnet, 12 Tage.
>Gruß
>Tacitus
in diesem Falle im Bundesurlaubsgesetz
§ 4
Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
§ 6
Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
http://dejure.org/gesetze/BUrlG
Also IMHO (dem Gesetze nach eine rechtsunkundige Person!) geht dies deinen alten AG nichts mehr an, aber dein neuer AG hat ein Recht drauf, daß er von deinem alten AG eine Bescheinigung erhält und du daher in 2005 bei ihm keinen Urlaubsanspruch mehr erwirbst.
Sorrento
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Tacitus
01.07.2005, 07:58
@ Andar
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Also: Jein? |
-->>Klar. Du hast einen geldwerten Vorteil gehabt, der mit deinem Gehaltsanspruch des Monats Juli verrechnet werden kann. So wärs jedenfalls laut BGB Recht. mfg
Das steht aber im Widerspruch zu Sorrentos Antwort.
P.S.
Danke für die Antworten!
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Eugippius
01.07.2005, 10:20
@ Tacitus
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Re: Also: Jein? |
-->Sorrento hat recht. Spezialgesetz geht vor.
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