Toby0909
30.06.2005, 14:23 |
OT: Zahnersatz - mein Brief an die Krankenkasse Thread gesperrt |
-->Meine Krankenkasse will nicht zuzahlen, weil ich nicht nachweisen kann, daß meine Frau ausreichend oft beim Zahnarzt war.
Angeblich müssen 5 Jahre nachgewiesen werden und dabei darf ein Jahr fehlen und dann gibt es den Zuschuß.
Hier nun der Brief den ich gerade geschrieben habe:
Sehr geehrte Frau xxxxx,
in der Anlage erhalten Sie das Bonusheft von meiner Frau.
Nachweislich hat meine Frau am 31.12.2000 das erste mal „deutschen Boden betreten“.
Leider weiß Fidel Castro nichts davon, dass unsere hiesigen Politiker absdruse Gesetze schaffen und man das Bonusheft auch bereits führen muss, bevor man das erste mal mit der EU und seinen Bürokraten Kontakt aufgenommen hat.
Jedoch ist sicherlich bekannt, dass in Cuba die ärztliche Versorgung a kostenlos und b relativ gut ist (je nachdem, was man als relativ gut bezeichnet). Somit sollte es also zur „Standarderwartung“ gehören, dass eine Cubana regelmäßig beim Zahnarzt war. Ein Nachweis ist aber in „deutscher Form“ nicht möglich, weil die Ärzte in Cuba weder Computer haben noch irgendwelche Krankenakten geführt werden. Da ist ein Holzverhau und da stehen ab 4 h morgens die Leute an und die ersten 3 Patienten haben Glück, wenn es in der Nacht eine Lieferung von Schmerzmitteln aus Havanna gegeben hat und der Rest hat eben Pech und wird ohne Betäubung bearbeitet.
 Sofern ein Zuschuß nicht genehmigt wird, sollten wir also einfach noch 6 Monate warten, weil dann kann ja der erforderliche Zeitraum mit der „genehmigten Abweichung“ von einem Jahr nachgewiesen werden und dann müssen Sie sowieso zahlen? Ist das der Sinn dieses Gesetzes?
Mit freundlichen Grüßen
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JLL
30.06.2005, 14:30
@ Toby0909
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Re: OT: Köstlich, da bin ich auf die Antwort gespannt!:-) (o.Text) |
-->
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certina
30.06.2005, 14:33
@ JLL
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Re: OT: Köstlich, da bin ich auf die Antwort gespannt!:-) |
-->
[img][/img]
tschuess
G.C.
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Ecki1
30.06.2005, 15:00
@ Toby0909
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Re: OT: Zahnersatz - wer hätte budgetieren müssen? |
-->Hallo Toby
Leider weiß Fidel Castro nichts davon, dass unsere hiesigen Politiker absdruse Gesetze schaffen und man das Bonusheft auch bereits führen muss, bevor man das erste mal mit der EU und seinen Bürokraten Kontakt aufgenommen hat.
Dieses Informationsdefizit der kubanischen Gesundheitsadministration ist in der Tat äusserst bedauerlich. Es ist also davon auszugehen, dass der kubanische Staat keinen Posten"Aufwendungen für Zahnersatz von Auswanderern" vorgesehen hat. Für die bundesrepublikanischen Krankenkassen sieht die Kassenlage wohl kaum besser aus, allerdings mit dem Unterschied, dass hier lediglich die Position"Aufwendungen für Zahnersatz von Einwanderern ohne 5 Jahre Prophylaxenachweis im Inland" fehlt und dass wohl eine Position"Aufwendungen für Zahnersatz von Einwanderern mit Prophylaxenachweis" durchaus existiert.
Frage: Wer hat hier nicht richtig budgetiert?
a) Fidel Castro?
b) die Krankenversicherungen auf der Basis der heutigen Beitragsstrukturen und der allgemein bekannten Zahlungsvoraussetzungen?
c) die Einwanderin?
d) der Ehemann der Einwanderin?
Schönen Tag noch & Grüsse
Ecki
P.S. Schweizerische Krankenversicherungen zahlen noch nicht einmal die zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Alles Privatsache. Ergebnis: bemerkenswerterweise deutlich bessere Zahngesundheit als in Ländern mit Staatsversorgung.
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fridolin
30.06.2005, 15:30
@ Ecki1
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Grund? |
-->P.S. Schweizerische Krankenversicherungen zahlen noch nicht einmal die zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Alles Privatsache. Ergebnis: bemerkenswerterweise deutlich bessere Zahngesundheit als in Ländern mit Staatsversorgung.
<font color=#0000FF>Liegt es tatsächlich an der schweizerischen Eigenverantwortung für die Zahngesundheit? Oder soll es, wie ich auch mal gehört habe, im wesentlichen daran liegen, daß dort die Fluoridierung des Trinkwassers schon seit langem eingeführt ist?
Nebenbei: ich kann mir rein logisch (nun ja, da schließe ich vielleicht von mir auf andere) nicht vorstellen, daß jemand seine Zahnprophylaxe bewußt vernachlässigt, weil die Krankenkasse später den Zahnersatz zahlt. Oder sind die Leute so versessen auf frühzeitigen Zahnverfall mit allen seinen Problemen?
</font>
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Toby0909
30.06.2005, 15:50
@ fridolin
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Re: Grund? |
-->Das mit dem Fluorid scheint mir eher der Grund zu sein.
Sollte man bei uns auch machen.
Aber gut - in der Schweiz ist einfach alles besser.
Da müssen wir EU-Bürger uns eben dran gewöhnen. Die Schweiz hat schönere Berge, schönere Frauen, schönere Dialekte, schönere Städte - dafür sind wir größer.
Aber ich habe kein Problem mit den Schweizern und von mir aus können wir unser System auch voll auf Selbstversorgung umstellen.
Die Krankenkassen zahlen doch eh nix.
Meine Diabetes-Test-Streifen muss ich selbst zahlen (kosten rund 100 - 150 Euro pro Monat, je nachdem, wo der Zucker gerade steht). Meine Diabetes Medikamente zahlt mir offiziell die Kasse - aber die Ärzte verschreiben immer die kleinsten Packungen. Neulich musste ich bei Medikamenten im Wert von 22,63 Euro eine Zuzahlung von 20 Euro leisten! Was soll das? Für was bin ich versichert? Beim Arzt muss man jedes Quartal 10 Euro zahlen. Dann hat unsere regierung das tolle DMP-Programm eingeführt (Diabetes Mellitus Programm) - dafür, daß ich da drin bin bekommt mein Arzt eine Fangprämie (zwischen 30 und 100 Euro) und die Krankenkasse bekommt zusätzlich einen jährlichen Ausgleich - ich weiss nicht mehr genau wieviel das ist aber irgendwo zwischen 2000 und 3000 Euro pro Jahr.
Als"Dank" darf ich meine Arzt-10-Euro-Quittungen (wie so Supermarkt-Zettel) dann sorgfältig irgendwo ein Jahr aufheben, dann am Ende des Jahres einen Antrag stellen und dann 12 Seiten Formularwust ausfüllen um dann gegen Portogebühren eine Rückerstattung der 40 Euro zu verlangen.
Das ganze System ist absurd und krank.
Toby
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Ecki1
30.06.2005, 16:00
@ fridolin
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Re: Grund? |
-->Liegt es tatsächlich an der schweizerischen Eigenverantwortung für die Zahngesundheit?
Denke schon. Die ums Familienbudget besorgten Eltern haben einen deutlich höheren Einfluss als etwa der Schulzahnarzt, der alle halbe Jahre seinen Besuch abstattet.
Oder soll es, wie ich auch mal gehört habe, im wesentlichen daran liegen, daß dort die Fluoridierung des Trinkwassers schon seit langem eingeführt ist?
Auszuschliessen ist das nicht, aber hierfür gibt es kein Bundesgesetz. Der Entscheid wird auf regionaler Ebene getroffen (wahrscheinlich kantonal).
Nebenbei: ich kann mir rein logisch (nun ja, da schließe ich vielleicht von mir auf andere) nicht vorstellen, daß jemand seine Zahnprophylaxe bewußt vernachlässigt, weil die Krankenkasse später den Zahnersatz zahlt.
Klar, nicht bewusst werden wohl solche Entscheide getroffen, sondern von frühester Kindheit an bestimmte Verhaltensmuster eingeübt.
[/i]Oder sind die Leute so versessen auf frühzeitigen Zahnverfall mit allen seinen Problemen?[/i]
Nein. Aber ein gewisses Allgemeinbildungsdefizit mag ich für Deutschlands Bevölkerung nicht ausschliessen, was ja auch für bestimmte andere ökonomische, medizinische und rechtliche Belange gilt.
Gruss!
Ecki
></font>
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wheely
30.06.2005, 16:13
@ Toby0909
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Zwangsfluoridierung |
-->Bevor man das fordert sollte man sich erst mal etwas informieren. Selbstverständlich gibt es - wie überall - zu jeder positiven auch negative"Studien" (man muß halt nachforschen, von wem initiiert und bezahlt...)
Grundsätzlich halte ich von"zwangsverordneten" Dingen absolut gar nichts. Wer meint, Fluor tue seinen Zähnen gut, wird nicht abgehalten, es zu nehmen.
Leider entkommt man heute der Zwangsfluordierung und - jodierung kaum mehr. In allen möglichen Lebensmitteln heute schon grundsätzlich fluoridiertes Jodsalz enthalten.
Hier mal ein paar Sachen dazu:
http://bibliothek.pyrokar.lima-city.de/Fluor.htm
Fluor - sinnvolle Kariesprophylaxe oder gesundheitliches Risiko?
Seit den 30er Jahren werden weltweit ständig wiederkehrende Debatten um eine Zwangsfluoridierung der Bevölkerung zur Kariesprophylaxe geführt. In einigen Ländern wird dies durch Trinkwasser- oder Speisesalzanreicherung bereits praktiziert. Auch in Deutschland liegt nun seit Mai 1998 ein vom Bundesgesundheitsminister Seehofer verfasster Beschluss vor, das Lebensmittelrecht zu ändern und fluoridiertes Jodsalz in Bäckereien, Metzgereien, Kantinen und in der Nahrungsmittelindustrie einzusetzen. Hier ein Bericht über die Hintergründe und die gesundheitliche Bedeutung einer derartigen Maßnahme.
Fluor
Fluor zählt zu den Halogenen und ist ein äußerst aggressives Gas. Es wird in geringer Menge vom Körper benötigt und kommt in zahlreichen Nahrungsmittel vor (schwarzer Tee, Hirse, Gelatine, Mineralwasser, Fisch etc.).
Fluor besitzt eine sehr starke Affinität zu Kalzium ("Kalzium-Fresser") und eine ausgesprochene Tendenz, sich im Körper anzusammeln; nicht nur in den Knochen und Zähnen, sondern auch in weichen Geweben wie etwa Arterienwänden und Schilddrüse. Eine permanente Einnahme in geringer Konzentration führt u.a. zu der sog. Dentalfluorose, die sich zuerst durch eine kreidige Abstumpfung des Zahnschmelzes, später dann durch eine fleckige Pigmentierung der Zähne bemerkbar macht.
Weitaus alarmierender sind jedoch weltweite Beobachtungen und Studien, die sich mit der chronischen Fluorintoxikation befaßt haben. So wurde nachgewiesen, daß Fluorid in der geringen Menge von nur 1 ppm (parts per million= Teile auf eine Million Teile) im Trinkwasser den Abbau von Kollagen verursacht, was allein das Knorpelgewebe betreffend unweigerlich zu Arthritiden und Steifigkeit der Gelenke führt. In mehreren Studien wirde ferner eine reduzierte Wanderungsgeschwindigkeit der Leukozyten (und somit auch reduzierter Phagozytose) bei Menschen nachgewiesen, die in fluoridierten Gebieten leben. Chromosomenbrüche und-verletzungen wurden bereits in den 70er Jahren im Tierversuch bemerkt. Krebs, Leberschäden und Unfruchtbarkeit als Folge der Langzeitfluoreinnahme werden weltweit diskutiert.
Interessenshintergründe
Es wäre anzunehmen, daß die Entwicklung der Idee einer Zwangsfluoridierung Ergebnis medizinischer Forschung sei. Aber weit gefehlt! Fluor, ein Abfallprodukt der metallverarbeitenden Industrie, wurde bis zu den 50er Jahren ungefiltert in die Gewässer geleitet, bis dies aufgrund eines großen Fischsterbens gerichtlich verboten wurde. Nun wurde nach neuen Absatzmöglichkeiten der Fluoridabfälle gesucht und zum Teil in der Ratten und Insektenvernichtung auch gefunden, wofür sich die Fluorverbindungen hervorragend eignen. Da aber durch diese Möglichkeit nur ein geringer Teil der angefallenen Abfälle entsorgt werden konnte, wurde ein Zahnarzt, Gerald G. Cox, mit der Lösung des Fluorverwertungsproblems beauftragt. Dieser mit besten Beziehungen in die Zahnärzteschaft ausgestattete Demagoge erreichte schließlich die erste Trinkwasserfluoridierung in den USA.
Fluor für alle?
Die kritiklose Fluorverabreichung unterscheidet sich von einer wirklichen therapeutischen Maßnahme vehement. So fehlt z.B. die notwendige Grundlage einer jeden arzneilichen Behandlung: Die Prüfung der Indikation und Gegenindikation, die gewährleistet, daß durch die Fluorgabe nicht etwa Schwangerschaft, Arteriosklerose, Nierenleiden, Knochenerkrankungen oder Allergien negativ beeinflußt werden können.
In der Betrachtung, ob eine Zwangsfluoridierung sinnvoll ist, sollte die Berücksichtigung der Kindesentwicklung nicht außer acht gelassen werden. So reichert der Mensch im Alter Fluor (als Kalziumfluorid) im Körper an, ist hingegen als Kleinkind fast frei davon. Die Muttermilch ist ebenso frei von Fluor- selbst wenn die Mutter Fluor einnimmt!. Das läßt den Schluß zu, daß das Kind Fluor nicht benötigt oder sogar davor geschützt werden soll.
Im Kindesalter weist der Knochen eine natürliche Elastizität auf. Eine künstliche Verhärtung, wie es eine Fluormedikation zur Folge hätte, ist daher mehr als unphysiologisch.
Darüber hinaus sind Fälle bekannt, bei denen Kinder an einer Überdosis Fluortabletten oder nach Herunterschlucken der Fluorlacke bei der zahnärztlichen Behandlung gestorben sind. Nachdenklich macht hier auch die Tatsache, daß ein kleines Kind mit einem Gewicht bis zu etwa 20 Pfund die Einnahme einer kompletten Tube Fluor-Zahnpasta nicht überleben würde. Zahncreme für den Giftschrank?
Die Wirkung auf die Zähne
Neben der bereits erwähnten Dentalfluorose hat die Medikation von Fluor u.a. zur Folge, daß Zahnschmelz und Zahnbein geschwächt werden, weil die Härtung der Zähne durch Fluor zwangsläufig zu einer Versprödung führt. Ferner wurde festgestellt, daß Fluor Zahnfleischentzündungen verursacht und die Zahnhaftung im Kiefer herabsetzt.
Vergleichende Untersuchungen zwischen Bürgern der Schweiz, wo seit Jahrzehnten bereits die Kochsalzfluoridierung durchgeführt wird und Bürgern anderer europäischer Länder ergaben den schlechtesten Zahnbefund just bei 35-44-jährigen Schweizern.
Im Internet sind aktuelle Dissertationen zugängig, verfaßt von der Abteilung Kinderzahnheilkunde der Universität Giessen, die sich sehr wohlwollend mit dem Einfluß der Fluoridierung auf das Gebiß auseinandersetzen. So ist hier zwar der günstige Einfluß auf die Kariesverbreitung im permanenten Gebiß erwähnt, jedoch unter der Maßgabe der zusätzlichen Begleitung von umfangreichen Aufklärungsmaßnahmen, was sie Zahnhygiene betrifft. Im Milchgebiß konnten jedoch keinerlei Hinweise auf eine Änderung des Kariesstatus nach Fluorgabe bemerkt werden.
Fluor und Homöopathie
Was eine prophylaktische Fluorverabreichung im Rahmen der homöopathischen Denkweise bedeutet, braucht wohl nicht näher ausgeführt zu werden. Es sei hier besonders auf das Arzneimittelbild von Natrium fluoratum hingewiesen werden, da Fluor in dieser Verbindung in der Kariesprophylaxe am häufigsten zur Anwendung kommt:
Gemüt:
Aphasie, Bewußtlosigkeit, Ruhelosigkeit, Stupor, Traurigkeit
Allgemein:
Konvulsionen, Puls unregelmäßig, Rucke der Muskeln, Schwäche, Zucken
Im Fall von Speisesalzfluoridierung wird das besonders toxische Kaliumfluorid zum Einsatz kommen. Jan Scholten schreibt hierüber:
Symptome:
Drüsenschwellungen, Abszesse, Fisteln, Zahnerkrankungen, Karies, Arterienverkaltung, Krampfadern, Gelenkentzündungen, Knochenabweichungen, Exostosen, Urethritis, Entzündungen der Vagina, sexuelle Beschwerden, Geschlechtskrankheiten.
Was tun?
Zunächst einmal: Karies ist keine Fluormangelkrankheit! Wenn wir uns dies und die wirklichen Ursachen einer Karies vor Augen halten, fällt die Entscheidung leicht. Mit ausgewogener Ernährung, Einschränkung des Zuckerkonsums und einer vernünftigen Zahnhygiene läßt sich nicht nur Karies verhindern. Eine Zwangsverordnung von Fluor lenkt lediglich von kausaler Kariesvorbeugung ab.
Fluor stellt ohne Zweifel ein starkes Enzym-, Zell- oder Speichergift dar, das nachhaltig das Skelett und die Funktion der Ausscheidungsorgane beeinflußt. Die Aussage der Befürworter, daß nur die Dosis das Gift mache, gilt nicht für die Langzeitverabreichung und berücksichtigt nicht die kumulative Wirkung. Bei nahezu keinem anderen Stoff liegen physiologische Wirkung und Toxizität so nahe beieinander. Da jedoch die Fluoraufnahme völlig unkontrolliert über Tabletten, Zahnpasten, Mundwasser, Nahrungsmittel und z.T. stark angereichertem Mineralwasser erfolgt, entgleist bereits jetzt die Dosierungsfrage völlig. Auf eine zusätzliche Belastung durch fluoridiertes Speisesalz kann mit Sicherheit verzichtet werden!
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wheely
30.06.2005, 16:20
@ wheely
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Re: Zwangsfluoridierung - Links dazu |
-->http://www.das-gibts-doch-nicht.de/seite036.php
Viele Infos auch zu Büchern usw. Erst lesen, Urteil bilden, dann entscheiden...
Gruß
wheely
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certina
30.06.2005, 18:16
@ Toby0909
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Re: Grund? |
-->hi Toby,
nich Insulin, ne?
tschuess
G.C.
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Toby0909
01.07.2005, 08:35
@ certina
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nein - brauch ich nicht - nur Metformin und Approvel owT |
-->>hi Toby,
>nich Insulin, ne?
>tschuess
>G.C.
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certina
01.07.2005, 10:53
@ Toby0909
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Re:@Toby0909 - nein - brauch ich nicht - nur Metformin und Approvel |
-->>>hi Toby,
>>nich Insulin, ne?
>>tschuess
>>G.C.
hi Toby,
Verstehe deinen Unmut über die hohen Zuzahlung nicht so recht:
Warum verschreibt dir dein Arzt immer nur die kleinsten Packung? Entweder du diktierst ihm in den Rezepblock, er solle dir die größte (!!!) Packung aufschreiben oder du suchst dir einen anderen.
Das ist eine Unverschämtheit, und das ist keine „Richtlinie/Verordnung“, an die er sich vielleicht vorgibt, halten zu müssen.
Der drangsaliert dich lediglich unnötig und liegt dir unnötig auf der Tasche, hat entweder keine Ahnung, hat Aktien bei deiner Versicherung (wenn es eine private, börsennotierte ist) oder er mag dich nicht.
Die Barmer beispielsweise (und die DAK auch, die AOK auch und diverse Betriebskk. auch) erlauben durchaus, die größte Darreichungsform bei Chronikern zu verordnen. Alles andere wäre ja auch auch Verfassungsklagegerecht.
Wenn er partout nicht will (warum???) wechselst du halt den „Lieferanten/Dienstleister“, nichts anderes ist doch der Weißkittel.
Und dann bestellst du problemlos die Dinger beim DocMorris. Hervorragende Abwicklung - brauchst nur mit der Rezeptdahinschickerei und der Lieferzeit von 3 Tagen eine Woche Vorlaufzeit.
Dafür sparst du aber g e n e r e l l jedes Mal die Hälfte (!!!)j e d e r Zuzahlung. Ohne wenn und aber,
Also, wenn du bei deinem Apotheker 5 Euro dazuzahlst, zahlst du da 2,50 Euro, und wenn du draussen 10 Euro dazuzahlst, zahlst du da nur 5 Euro dazu. Auch bei krummen Zuzahlungen natürlich. Und du kriegst sogar eine Rechnung über den „vollen Betrag“, die du so selbstverständlich in voller (nicht gezahlter ) Höhe bei der Zusammenzählerei bis zur 1%-Maximalzahlungsgrenze (als Chroniker) einsetzen kannst.
Das läppert sich, und du bist sozusagen nach der Hälfte der Zeit (eben weil nur 50 % Zuzahlung) vollkommen befreit.
Guck mal hier und da drunter die beiden Medikamente.
Haben die natürlich in jeder Darreichungsform.
[https://www.0800docmorris.com/cgi-bin/WebObjects/0800DocMorris.woa/44/wa/main?wosid=SM63d4v6j9UeLexwPJ2hD0]
[https://www.0800docmorris.com/cgi-bin/WebObjects/0800DocMorris.woa/44/wa/s?s=+Metformin+&SMB_SH0=Go&shstr=1&lang=DE&wosid=SM63d4v6j9UeLexwPJ2hD0]
[https://www.0800docmorris.com/cgi-bin/WebObjects/0800DocMorris.woa/44/wa/s?s=Aprovel&SMB_SH0=Go&shstr=1&lang=DE&wosid=SM63d4v6j9UeLexwPJ2hD0]
alles Gute
tschuess
G.C.
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fridolin
01.07.2005, 11:31
@ certina
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Mal ne Nachfrage... |
-->Also, wenn du bei deinem Apotheker 5 Euro dazuzahlst, zahlst du da 2,50 Euro, und wenn du draussen 10 Euro dazuzahlst, zahlst du da nur 5 Euro dazu. Auch bei krummen Zuzahlungen natürlich. Und du kriegst sogar eine Rechnung über den „vollen Betrag“, die du so selbstverständlich in voller (nicht gezahlter ) Höhe bei der Zusammenzählerei bis zur 1%-Maximalzahlungsgrenze (als Chroniker) einsetzen kannst.
>Das läppert sich, und du bist sozusagen nach der Hälfte der Zeit (eben weil nur 50 % Zuzahlung) vollkommen befreit.
<font color=#0000FF>Hallo,
da habe ich mal eine Nachfrage. Die Preise verschreibungspflichtiger Medikamente sind ja ebenso festgelegt wie die Zuzahlungen von Kassenpatienten. Ebenso liegt die Belastungsgrenze fest, ab der man (insbesondere als Chroniker) von Zuzahlungen befreit wird.
Kann so ein"Bonus" überhaupt funktionieren, bzw. ist er zulässig? Der Bonus muß ja in der Rechnung korrekt ausgewiesen werden, kann also nicht unterderhand gewährt werden. In der Beispielrechnung, die DocMorris auf seiner Webseite hat, steht auch beides so drin.
Wieso soll die Befreiungsbescheinigung der Krankenkassen bei Erreichen der Belastungsgrenze auf der formalen Zuzahlung beruhen und nicht auf der effektiv geleisteten Zuzahlung, d.h. gesetzliche Zuzahlung minus Bonus?
Funktioniert so etwas überhaupt in der Praxis?
Danke und Gruß
</font>
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certina
01.07.2005, 14:25
@ fridolin
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Re: Mal ne Nachfrage... |
-->>Also, wenn du bei deinem Apotheker 5 Euro dazuzahlst, zahlst du da 2,50 Euro, und wenn du draussen 10 Euro dazuzahlst, zahlst du da nur 5 Euro dazu. Auch bei krummen Zuzahlungen natürlich. Und du kriegst sogar eine Rechnung über den „vollen Betrag“, die du so selbstverständlich in voller (nicht gezahlter ) Höhe bei der Zusammenzählerei bis zur 1%-Maximalzahlungsgrenze (als Chroniker) einsetzen kannst.
>>Das läppert sich, und du bist sozusagen nach der Hälfte der Zeit (eben weil nur 50 % Zuzahlung) vollkommen befreit.
><font color=#0000FF>Hallo,
>da habe ich mal eine Nachfrage. Die Preise verschreibungspflichtiger Medikamente sind ja ebenso festgelegt wie die Zuzahlungen von Kassenpatienten. Ebenso liegt die Belastungsgrenze fest, ab der man (insbesondere als Chroniker) von Zuzahlungen befreit wird.
>Kann so ein"Bonus" überhaupt funktionieren, bzw. ist er zulässig? Der Bonus muß ja in der Rechnung korrekt ausgewiesen werden, kann also nicht unterderhand gewährt werden. In der Beispielrechnung, die DocMorris auf seiner Webseite hat, steht auch beides so drin.
>Wieso soll die Befreiungsbescheinigung der Krankenkassen bei Erreichen der Belastungsgrenze auf der formalen Zuzahlung beruhen und nicht auf der effektiv geleisteten Zuzahlung, d.h. gesetzliche Zuzahlung minus Bonus?
>Funktioniert so etwas überhaupt in der Praxis?
>Danke und Gruß
></font>
hi,
ja - das funktioniert!!
Ich praktiziere das ja nun schon eineinhalb Jahre mit Rabattierung von DocMoriis und Anerkennung durch dies gesetzliche KK (der Barmer bspw.)
hier, so sieht irgendeine Rg./Lieferung von Doc Morris aus:
RECHNUNG
3 Schachteln cxcxcxcxc Zuzahlung-Bonusfähig Einzelbetrag 5,00 gesamt 15,00
2 Schachteln vyvyvxvxv 5,81 gesamt 11,62
3 Schachteln gdgsgdgsg 1,96 gesamt 5,88
10 Schachteln ahataatah 5,00 gesamt 50,00
Summe 82,50
Sofortbonus minus 41,26
Rechnungsbetrag 41,24
Der Betrag wird in den nächsten tagen von Ihrem Konto 0815....
__________________
Sozusagen als Blatt II gibt es eine"Zuzahlungsquittung" mit der aufgedruckten Bemerkung:
"Diese Quittung dient nur zur Volage bei der Krankenkasse. Sie wurde maswchinell....":
3 Schachteln cxcxcxcxc/Einzelpreis 22,36 - Zuzahlung 15,00
2 Schachteln vyvyvxvxv/Einzelpreis 58,13 - Zuzahlung 11,62
3 Schachteln gdgsgdgsg/Einzelpreis 19,57 - Zuzahlung 5,88
10Schachteln ahataatah/Einzelpreis 32,25 - Zuzahlung 50,00
Betrag inkl. 16 % Mwst 82,50 Euro
so geht's!
Du kriegst andauernd (per mail) genaue Laufzettel, wo deine Bestellung gerade ist, wann sie raus ist, wer sie liefert und alles wird vor Versand penibelst kontrolliert (4-Augensystem), penibelst auf dem Versandweg gekühlt (wenn nötig), was kein Apotheker leisten kann und kriegst keine billigeren Ersatzpillen augeschwatzt (vom Apotheker).
Allerdings musst du auf die Hustenbonbonpröbchen und die Pharmaindustrie-und ApothekerZeitung"Suizid" verzichten.[img][/img]
tschuess
G.C.
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LenzHannover
02.07.2005, 01:25
@ Ecki1
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Geld erzieht eindeutig, meine Beisser sind sicher auch so schlecht, |
-->weil es früher absout nix gekostet hat sich das giftige Amalgam reinschmieren zu lassen. Selbst umgerechnet nur 20 Euro Eintritt hätten massiv gewirkt.
Meine Aufklärung heute: Kinder, neue Zähne kosten richtig Geld und funktionieren auch nicht einwandfrei.
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certina
04.07.2005, 11:28
@ certina
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Re: Mal ne Nachfrage...@ fridolin / Toby 0909 -hilft euch nun DocMorris? |
-->>>Also, wenn du bei deinem Apotheker 5 Euro dazuzahlst, zahlst du da 2,50 Euro, und wenn du draussen 10 Euro dazuzahlst, zahlst du da nur 5 Euro dazu. Auch bei krummen Zuzahlungen natürlich. Und du kriegst sogar eine Rechnung über den „vollen Betrag“, die du so selbstverständlich in voller (nicht gezahlter ) Höhe bei der Zusammenzählerei bis zur 1%-Maximalzahlungsgrenze (als Chroniker) einsetzen kannst.
>>>Das läppert sich, und du bist sozusagen nach der Hälfte der Zeit (eben weil nur 50 % Zuzahlung) vollkommen befreit.
>><font color=#0000FF>Hallo,
>>da habe ich mal eine Nachfrage. Die Preise verschreibungspflichtiger Medikamente sind ja ebenso festgelegt wie die Zuzahlungen von Kassenpatienten. Ebenso liegt die Belastungsgrenze fest, ab der man (insbesondere als Chroniker) von Zuzahlungen befreit wird.
>>Kann so ein"Bonus" überhaupt funktionieren, bzw. ist er zulässig? Der Bonus muß ja in der Rechnung korrekt ausgewiesen werden, kann also nicht unterderhand gewährt werden. In der Beispielrechnung, die DocMorris auf seiner Webseite hat, steht auch beides so drin.
>>Wieso soll die Befreiungsbescheinigung der Krankenkassen bei Erreichen der Belastungsgrenze auf der formalen Zuzahlung beruhen und nicht auf der effektiv geleisteten Zuzahlung, d.h. gesetzliche Zuzahlung minus Bonus?
>>Funktioniert so etwas überhaupt in der Praxis?
>>Danke und Gruß
>></font>
>hi,
>ja - das funktioniert!!
>Ich praktiziere das ja nun schon eineinhalb Jahre mit Rabattierung von DocMoriis und Anerkennung durch dies gesetzliche KK (der Barmer bspw.)
>hier, so sieht irgendeine Rg./Lieferung von Doc Morris aus:
>RECHNUNG
>3 Schachteln cxcxcxcxc Zuzahlung-Bonusfähig Einzelbetrag 5,00 gesamt 15,00
>2 Schachteln vyvyvxvxv 5,81 gesamt 11,62
>3 Schachteln gdgsgdgsg 1,96 gesamt 5,88
>10 Schachteln ahataatah 5,00 gesamt 50,00
>Summe 82,50
>Sofortbonus minus 41,26
>Rechnungsbetrag 41,24
>Der Betrag wird in den nächsten tagen von Ihrem Konto 0815....
>__________________
>Sozusagen als Blatt II gibt es eine"Zuzahlungsquittung" mit der aufgedruckten Bemerkung:
>"Diese Quittung dient nur zur Volage bei der Krankenkasse. Sie wurde maswchinell....":
>
>3 Schachteln cxcxcxcxc/Einzelpreis 22,36 - Zuzahlung 15,00
>2 Schachteln vyvyvxvxv/Einzelpreis 58,13 - Zuzahlung 11,62
>3 Schachteln gdgsgdgsg/Einzelpreis 19,57 - Zuzahlung 5,88
>10Schachteln ahataatah/Einzelpreis 32,25 - Zuzahlung 50,00
>Betrag inkl. 16 % Mwst 82,50 Euro
>
>so geht's!
>Du kriegst andauernd (per mail) genaue Laufzettel, wo deine Bestellung gerade ist, wann sie raus ist, wer sie liefert und alles wird vor Versand penibelst kontrolliert (4-Augensystem), penibelst auf dem Versandweg gekühlt (wenn nötig), was kein Apotheker leisten kann und kriegst keine billigeren Ersatzpillen augeschwatzt (vom Apotheker). >
>Allerdings musst du auf die Hustenbonbonpröbchen und die Pharmaindustrie-und ApothekerZeitung"Suizid" verzichten.[img][/img] >
>tschuess
>G.C. >
hi
hat euch das nun eigentlich weitergeholfen?
tschuess
G.C.
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