Dieter
11.07.2005, 09:47 |
Kfz-Steuer für SonderKFZ Thread gesperrt |
-->Wer zu viel will, bekommt gar nichts.
Zur Zeit sind die Länder dabei, die KFZ-Steuer zu ändern. Da ist dann auch mein rollendes Haus betroffen.
Das Fahrzeug kostete bislang ca.450 Euro KFZ-Steuer. Demnächst soll er nach Hubraum besteuert werden. Dann dürfte er ca. 2.200 Euro an KFZ-Steuer kosten.
Sollte die neue Regelung durchkommen, wird der Deutsche Staat vermutlich überhaupt keine Kfz-Steuer mehr von mir erhalten. Dann melde ich die Fahrzeuge in Portugal an.
Mein Wohnmobil würde dann ca. 170 Euro Kfz-Steuer kosten, statt demnächst ca. 2200 oder bislang gut 400
- und ein Kleinwagen, den ich dabei habe, kostet im Jahr 8,64 Euro Kfz-Steuer.
Auch die KFZ-Versicherung ist wesentlich billiger.
Ich vermute mal, daß die erwarteten Mehreinnahmen bei der Kfz-Steuer vor allem für Wohnmobile nicht aufgehen werden.
Andere werden ihre Wagen billig in Holland zulassen, usw.
Gruß Dieter
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Fischli
11.07.2005, 09:57
@ Dieter
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In Holland zahlt man erst mal BPM (ca 40%) auf Neuzulassungen; geht mit Alter |
-->anteilig zurueck. Allerdings gibt es keine Moeglichkeit dies zu umgehen, es sei denn das Auto ist aelter als 15 Jahre.
Bzgl KFZ Erhoehung - denk dran, in D haengt zu viel vom Automobil ab, als dass dies einfach so akzeptiert wird.
gruss
fischli
>Andere werden ihre Wagen billig in Holland zulassen, usw.
>Gruß Dieter
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Dieter
11.07.2005, 10:38
@ Fischli
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Re: In Holland zahlt man erst mal BPM (ca 40%) auf Neuzulassungen; geht mit Alte |
-->>anteilig zurueck. Allerdings gibt es keine Moeglichkeit dies zu umgehen, es sei denn das Auto ist aelter als 15 Jahre.
Deshalb werden dann auch meist Gebrauchtwagen genommen.
>Bzgl KFZ Erhoehung - denk dran, in D haengt zu viel vom Automobil ab, als dass dies einfach so akzeptiert wird.
Es geht hauptsächlich um SUV´s, schwere Geländewagen, Sonder-Kfz über 2,8 to. All diese Fahrzeuge kommen hauptsächlich aus ausländischer Produktion.
Nur die Wohnmobile, die auch betroffen sind, vor allem die großen, stammen vorwiegend aus deutscher Produktion.
In Portugal gibt es auch eine Steuer, die beim Kauf des Wagens zu zahlen ist. Wenn man aber umzieht nach Portugal (2. Wohnsitz), entsteht die Steuer m.W. nicht.
Gruß Dieter
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fridolin
11.07.2005, 10:52
@ Dieter
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Vorsicht - nicht so einfach |
-->Das"Ausflaggen" von Autos, indem man sie einfach in einem anderen Land anmeldet, ist so einfach nicht. Vor allem befreit es nicht unbedingt von der deutschen Kfz-Steuer. Grundsätzlich unterliegt nämlich auch"das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden" der deutschen Kfz-Steuer. Ausnahmen bestehen für normale Fahrzeuge nur, wenn auch der Halter seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat (also typischerweise Tourist auf Deutschlandreise).
Ich würde mich da zumindest genau über Einzelheiten der rechtlichen Machbarkeit genauer informieren.
<ul> ~ Kfz-Steuer-Gesetz</ul>
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Dieter
11.07.2005, 12:07
@ fridolin
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Re: Vorsicht - nicht so einfach |
-->Hallo Fridolin,
besten Dank für Deine kritischen Notizen vom Fachmann - sie sind hilfreich, im Grunde hatte ich mir ähnliches gedacht.
Da ich rein zufällig eine kleine Hütte, so eine Art Hühnerstall in Portugal besitze hatte ich gedacht, ich melde mich dort an (zumal ich ohnehin für ein paar Monate im Jahr dort bin). Die Einfuhr des Wagens mit Zulassung in Portugal ist zwar eine Behördentortur, aber im Prinzip problemlos möglich.
Wenn der Wagen in Deutschland steht, dann ruht er in einer geschlossenen Halle. Es müßte mich schon jemand anzeigen.
Ein weiterer Gedanke wäre, dafür zu sorgen, daß ich hauptsächlich im Ausland wohne und somit kein Inländer wäre - somit natürlich auch Auswirkungen auf die EST usw.....
Hier aus dem Gesetz:
Steuerbefreiung gibt es für:
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum
vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu
einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der
entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von
Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
im Inland haben;
Wie machen das eigentlich die Angehörigen ausländischer Streitkräfte mit der Deutschen KfZ-Steuer. Die, die nicht in der Kaserne wohnen (kein Inland) fahren ausländische Kennzeichen, haben aber ihren Wohnort im Inland.
Gruß, Dieter
>Das"Ausflaggen" von Autos, indem man sie einfach in einem anderen Land anmeldet, ist so einfach nicht. Vor allem befreit es nicht unbedingt von der deutschen Kfz-Steuer. Grundsätzlich unterliegt nämlich auch"das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden" der deutschen Kfz-Steuer. Ausnahmen bestehen für normale Fahrzeuge nur, wenn auch der Halter seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat (also typischerweise Tourist auf Deutschlandreise).
>Ich würde mich da zumindest genau über Einzelheiten der rechtlichen Machbarkeit genauer informieren.
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ufi
11.07.2005, 13:59
@ Dieter
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Alles kein Problem.... |
-->Hallo Dieter,
mein PKW ist zugelassen auf meine Schwiegermutter, von der ich ihn mir geliehen habe. Da ist nix zu wollen.
Nach gleichem Prinzip sollte es funktionieren, wenn Du in Portugal einen Wohnmobilverleih zur Not in GmbH-Form (porutgiesische Form) hast und Dir Dein Mobil von dort für x Oiro im Jahr mietest. Das muß europaweit geregelt saein ;-)
Vieleicht ist das sogar ein Geschäftsmodell?
Gruß
ufi
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Nachtigel
12.07.2005, 10:24
@ Dieter
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Re: Kfz-Steuer für SonderKFZ - Ergänzung |
-->Besteuerung von Personenkraftwagen (08.07.05)
Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 05.07.05 - Verkehrsrecht, Steuerberatung
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der eine Umstrukturierung der Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen in den Mitgliedstaaten anregt.
Ziel des Vorschlags ist zum einen, das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Beseitigung der steuerlichen Hindernisse für die innergemeinschaftliche Verbringung von Personenkraftwagen zu verbessern.
Des weiteren soll die Nachhaltigkeit durch die Umstrukturierung der Bemessungsgrundlagen der Zulassungssteuern und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern gefördert werden. Sie sollen künftig Elemente mit einem direkten Bezug auf die Kohlendioxid-Emissionen der Personenkraftwagen enthalten. Der Vorschlag zielt lediglich auf die Festlegung einer EU-weiten Struktur für die Besteuerung von Personenkraftwagen ab. Dies würde weder zur Harmonisierung der Steuersätze führen, noch Mitgliedstaaten zur Einführung neuer Steuern verpflichten.
Der Richtlinienvorschlag der Kommission umfasst drei Elemente:
Abschaffung der Zulassungssteuern während einer Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren. Die Einnahmen der Mitgliedstaaten würden nicht sinken, wenn die schrittweise Abschaffung der Zulassungssteuern mit einer Erhöhung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern und ggf. auch anderer Steuern einherginge. Bei einer schrittweisen Umstellung wären die Kraftfahrzeughalter vor einem drastischen Wertverlust ihrer Fahrzeuge geschützt. Mitgliedstaaten mit hohen Zulassungssteuern könnten die Übergangszeit für die Umstrukturierung ihrer Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen nutzen.
Ein System, bei dem der Mitgliedstaat, in dem ein Personenkraftwagen zugelassen ist, bis zur Abschaffung der Zulassungssteuer einen Teil davon erstatten müsste, wenn das Fahrzeug nach der Zulassung ausgeführt oder auf Dauer in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Ziel dieser Maßnahme sind die Vermeidung von Doppelbesteuerungen und die Erhöhung der Steuergerechtigkeit, die durch die Verknüpfung dieser Steuern mit dem Ort der tatsächlichen Nutzung des Personenkraftwagens gewährleistet werden soll. Für die jährlichen Kraftfahrzeugsteuern würde ein ähnliches Erstattungssystem eingeführt werden.
Die Bemessungsgrundlagen sowohl der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern als auch der Zulassungssteuern sollten künftig eine Kohlendioxid-Komponente enthalten. Dies würde bedeuten, dass die Steuern auf der Grundlage der Kohlendioxid-Emissionen des jeweiligen Personenkraftwagens in Gramm je Kilometer gestaffelt würden. Bis zum 31. Dezember 2008 müsste das Gesamtaufkommen aus Zulassungs- und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern zu mindestens 25 % auf der Kohlendioxid-Komponente beruhen und dieser Anteil sollte bis zum Jahr 2010 auf 50 % steigen.
<ul> ~ Umstrukturierung der Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen </ul>
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Dieter
12.07.2005, 11:45
@ Nachtigel
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Danke für die Info, |
-->hier geht es um PKWs bei der EU-Harmonisierungsbestrebung. Sonder-KFZ sind davon ausgenommen, sowie auch Nutzfahrzeuge.
Ufis Gedanken könnten auch etwas bringen. Sollten die besherigen Vorschläge in der Länderkammer durchkommen, dann werde ich das ausländische Geschäftsmodell prüfen, zumindest für Wohnmobile mit Basis von Nutzfahrzeugen könnte das interessant sein bei Ländern mit niedriger jährlicher KFZ-Steuer.
Gruß Dieter
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LenzHannover
13.07.2005, 10:35
@ ufi
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oder nach Zypern, aktuell in der LKW-Branche wohl"in" |
-->http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,2337313,00.html
Spedition flaggt nach Zypern aus
Dumpinglöhne für Fahrer - Arbeitsplätze in Gefahr
Die erste deutsche Spedition flaggt aus Kostengründen nach Zypern aus. Der Uelzener Spediteur Hubertus Kobernuss gründet in dem EU-Mitgliedsland eine neue Firma, weil er dort deutlich weniger Lohn und Steuern zahlt. Folgen weitere Firmen diesem Beispiel, könnte Deutschland nach Ansicht von Experten Steuereinnahmen in Millionenhöhe verlieren.......
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