Popeye
18.07.2005, 10:08 |
EuropÀische Haftbefehl grundgesetzwidrig Thread gesperrt |
-->Einzelheiten spÀter
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fridolin
18.07.2005, 10:33
@ Popeye
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FTD-Artikel dazu |
-->http://www.ftd.de/pw/de/14766.html
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Popeye
18.07.2005, 11:59
@ Popeye
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Re: EuropÀische Haftbefehl grundgesetzwidrig |
-->Zur Vorgeschichte des Urteils darf ich auf folgenden Beitrag verweisen Wichtiger als Maastricht.
Das Urteil kritisiert nur die parlamentarische Umsetzung des sog. <a"href=http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_190/l_19020020718de00010018.pdf"> Rahmenbeschlusses zum EuropĂ€ischen Haftbefehl</a> nicht aber - und das ist die Ăberraschung - die prinzipielle UnzulĂ€ssigkeit des EuropĂ€ischen Haftbefehls.
AusdrĂŒcklich stellt das Gericht fest: âDer Schutz deutscher Staatsangehöriger vor Auslieferung kann allerdings nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG unter bestimmten
Voraussetzungen durch Gesetz eingeschrĂ€nkt werden.â
Und:
âDie EinschrĂ€nkung des
Auslieferungsschutzes ist kein Verzicht auf eine fĂŒr sich genommen
essentielle Staatsaufgabe.â
Kritik ĂŒbt das Gericht an der âVerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeitâ
Zitat: âDer Gesetzgeber war beim Erlass des Umsetzungsgesetzes zum
Rahmenbeschluss ĂŒber den EuropĂ€ischen Haftbefehl verpflichtet, das Ziel
des Rahmenbeschlusses so umzusetzen, dass die EinschrÀnkung des
Grundrechts auf Auslieferungsfreiheit verhĂ€ltnismĂ€Ăig ist. Insbesondere
hatte er dafĂŒr Sorge zu tragen, dass der Eingriff in den Schutzbereich
des Art. 16 Abs. 2 GG schonend erfolgt.â
Und dem Ausschluss des Rechtsweges:
Zitat: âDurch den Ausschluss des Rechtsweges gegen die Bewilligung einer
Auslieferung in einen Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union verstöĂt das
EuropÀische Haftbefehlsgesetz gegen Art. 19 Abs. 4 GG
(Rechtsweggarantie).â
Insgesamt gab es drei âSondervotenâ der Richter.
Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht - hier zur Pressemitteilung des BVG.
Insgesamt empfinde ich das Urteil enttÀuschend...
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Popeye
18.07.2005, 12:25
@ Popeye
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Re: EuropÀische Haftbefehl grundgesetzwidrig - Das Urteil mit LeitsÀtzen |
-->hier geht's lang
<ul> ~ ">http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20050718_2bvr223604.html] http://www.bverfg.de/entscheidungen...bvr223604.html[/link]</ul>
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bernor
18.07.2005, 13:05
@ Popeye
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Re: EuropÀische Haftbefehl grundgesetzwidrig |
-->Hi Popeye,
zu erwÀhnen wÀre noch etwas, auf den ersten Blick noch hoffnungsvoll stimmendes:
âWer als Deutscher im eigenen Rechtsraum eine Tat begeht, muss grundsĂ€tzlich nicht mit einer Auslieferung an eine andere Staatsgewalt rechnen. Anders fĂ€llt die Beurteilung hingegen aus, wenn die vorgeworfene Tat einen maĂgeblichen Auslandsbezug hat. Wer in einer anderen Rechtsordnung handelt, muss damit rechnen, hier auch zur Verantwortung gezogen zu werden. Diesem MaĂstab wird das EuropĂ€ische Haftbefehlsgesetz nicht gerecht.â
allerdings dann, schon deutlich windelweicher:
âEr hĂ€tte eine grundrechtsschonendere Umsetzung wĂ€hlen können, ohne gegen die bindenden Ziele des Rahmenbeschlusses zu verstoĂen. So etwa erlaubt[wirklich âerlaubtâ? - wie gnĂ€dig!] der Rahmenbeschluss den vollstreckenden Justizbehörden, die Vollstreckung des Haftbefehls zu verweigern, wenn er sich auf Straftaten erstreckt, die im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaates begangen worden sind. FĂŒr solche Taten mit maĂgeblichem Inlandsbezug hĂ€tte der Gesetzgeber die Möglichkeit [die"Möglichkeit"... - warum nicht, zum Schutz der eigenen BĂŒrger,"Verpflichtung"?]< schaffen mĂŒssen, die Auslieferung Deutscher zu verweigern.â
Insgesamt empfinde ich das Urteil enttÀuschend...
Wer ist bloĂ auf die Idee gekommen, daĂ Juristen, gerade beim BVerfG, RĂŒckgrat haben mĂŒssen?
Im ĂŒbrigen ist es ja gĂ€ngige Praxis, daĂ Richter, egal wo, sich nur insoweit mit angefochtenen Gesetzen, Verordnungen, BeschlĂŒssen von Vorinstanzen usw. befassen, wie dies aus ihrer Sicht fĂŒr eine BeschluĂfassung notwendig ist - im Klartext: wenn man im vorliegenden Fall ein Bundesgesetz schon allein wegen dessen formalen oder âhandwerklichenâ MĂ€ngeln auĂer Kraft setzen kann, erĂŒbrigt sich eine weitere Befassung mit allem weiteren, z.B. dem zugrunde liegenden EU-RahmenbeschluĂ.
GruĂ bernor
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Popeye
18.07.2005, 13:45
@ bernor
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Die Ungeheuerlichkeit bleibt⊠|
-->Hallo, @bernor
Die Ungeheuerlichkeit dieses Urteils bleibt aus meiner Sicht. Wer das nachempfinden will, sollte einmal die Artikel 2, 3, und 4 des sog. Rahmenbeschlusses zum EuropÀischen Haftbefehl nachlesen.
Dann warten wir zusĂ€tzlich bis Bulgarien, RumĂ€nien und die TĂŒrkei der EU beigetreten sind.
Hier nochmals (richtig verlinkt) der Rahmenbeschluss
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- Elli -
18.07.2005, 15:00
@ Popeye
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Re: EuropÀische Haftbefehl grundgesetzwidrig / Sammlung.... |
-->>Zur Vorgeschichte des Urteils darf ich auf folgenden Beitrag verweisen Wichtiger als Maastricht.
Ich habe im ursprĂŒnglichen Beitrag (der in der Popeye-Sammlung ist) auf diesen hier verwiesen.
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Diogenes
18.07.2005, 15:14
@ Popeye
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Re: EuropÀische Haftbefehl grundgesetzwidrig |
-->>Insgesamt empfinde ich das Urteil enttÀuschend...
Alle werden potentiell kriminalisiert und keiner traut sich mehr seinen Mund aufzutun, weil er nicht weiĂ, ob er irgendwo dafĂŒr verknackt wrden kann. Kontrolle durch GesetzeswillkĂŒr und Justizterror. PaĂt nahtlos in die fortschreitende Entwicklung zur totalĂŒberwachten BĂŒrokratur.
Was brauchen wir Terroristen, wir haben Volksvertreter.
Willkommen im EU-lag.
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LenzHannover
20.07.2005, 23:53
@ Popeye
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Unsere unsĂ€gliche Dorfpresse: Karlsruhe lĂ€Ăt TerrorverdĂ€chtigen laufen *kotz* (o.Text) |
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