Gundel
20.07.2005, 17:47 |
Eibl Kontenprüfung. Davor scheinen manche Banken mächtig Mores zu haben. Thread gesperrt |
-->Hi,
am 1.5.05 hat bonjour dankenswerterweise auf diese Firma hingewiesen. Diese prüft u.a. Bankkonten im Hinblick auf Wertstellungsmissbrauch etc.
Ein leiser Hinweis, dass ich erwäge, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, hatte einen gar erschröckten Gesichtsausdruck des Filalleiters meiner Hausbank zur Folge.
Natürlich auch hier wieder rein zu-fällig: Gestern kam der Bescheid für die Weiterfinanzierung meines Hauses (Zinsbindungsfrist läuft aus): Zusage, 3,42% eff. für 5 Jahre fest.
Im Moment meint es entweder der Jupiter oder der Vollmond oder die Inflation aber echt gut mit mir [img][/img]
Gundel
<ul> ~ EIBL Kontenprüfung</ul>
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bonjour
20.07.2005, 21:15
@ Gundel
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Re: Jetzt nutze ich mal die Gelegenheit |
-->
erstmal um dich zu beglückwünschen zu deinem günstigen Anschlußkredit!! Das finde ich super, und wenn mein Hinweis dazu beigetragen hat, hab ich das doppelt so gern getan.
Mich verfolgt in letzter Zeit leider ein gewisses Pech.
Eine Sache (von vielen in der letzten Zeit,z.B. die Anzeige gegen unseren Hund..)die mich richtig schafft, ist folgende:
Ein Vermesser hat uns für unser Grundstück/Hauseinmessung nach fünf Jahren eine Rechnung geschickt! Jaja, man kann nun sagen, warum haben wir nicht nachgefragt....es ist eben untergegangen, war keine Absicht.
Ein Anwalt gab uns dann noch dazu den falschen Rat, die Rechnung sei verjährt. Wir versäumten also, Widerspruch fristgerecht einzulegen.
Die Rechnung ist, wie sich rausgestellt hat (der BDVI hat das zunächst festgestellt, wurde dann aber vom Vermesser belehrt, seine Erkenntnisse zurückzunehmen) um das doppelte zu hoch.
Wir haben um eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gebeten, was der Vermesser abgelehnt hat.
Da wir eine Ratenzahlung vereinbart hatten, die wir erst nach der Ablehnung der Wiedereinsetzung bedienten (denn es hätte sonst eine neue Rechnung gegeben), hat der Vermesser das als verspätete Zahlung angesehen, der ersten Rate,und uns entgegen seiner Zusicherung im Ratenvertrag eine Zwangssicherungshypothek auf das Haus eintragen lassen.
Wir müssen jetzt unser Vorhaben, das Haus umschulden zu lassen, um einen günstigeren Zinssatz zu bekommen,wohl vorerst aufgeben.
Ich habe mich in die Vermessungssachen etwas eingelesen, Urteile usw. und kann nur sagen, wenn jemand mal eine wirklich einzigartig privilegierte Berufsgruppe kennenlernen will, dann sind es wohl die öffentlich bestellten Vermessungs -ingenieure.
Gute Ratschläge nehme ich gerne entgegen, ich fürchte nur, es gibt keine.
Den Anwalt, der den Verjährungsrat gegeben hat, haben wir verklagt. Im Zuge dieses Prozesses wird vielleicht die Rechnung des Vermessers geprüft, rechtskräftig ist sie trotzdem.
gruß bonjour
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LenzHannover
22.07.2005, 02:37
@ bonjour
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Sehr sehr merkwürdig, wenn eine"normale" Rechnung kommt, die |
-->verjährt ist, würde ich das eher als Aufforderung zu einer Spende betrachten, welcher ich bei manchen Lieferanten durchaus nachkommen würde.
Verjährt ist verjährt, Rechnung hin oder her. Den"Einwand" verjährt gibt man ggf. gegenüber dem Gericht an, wenn der klagt oder bei einem Mahnbescheid [img][/img].
Ob eine Teilzahlung rechtlich eine Wirkung hat, mag ich nicht interpretieren wollen.
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LOMITAS
22.07.2005, 10:17
@ LenzHannover
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Re: Sehr sehr merkwürdig, wenn eine"normale" Rechnung kommt, die |
-->>verjährt ist, würde ich das eher als Aufforderung zu einer Spende betrachten, welcher ich bei manchen Lieferanten durchaus nachkommen würde.
>Verjährt ist verjährt, Rechnung hin oder her. Den"Einwand" verjährt gibt man ggf. gegenüber dem Gericht an, wenn der klagt oder bei einem Mahnbescheid [img][/img].
>Ob eine Teilzahlung rechtlich eine Wirkung hat, mag ich nicht interpretieren wollen.
Hallo,
und das Schlimme daran. Deine 3. Abteilung ist im Arsch. Für ewig. Das ist es was die Sache eigentlich so eklig macht.
LOMITAS
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bonjour
22.07.2005, 21:05
@ LOMITAS
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Re: @LOMITAS - 3.Abteilung |
-->>Hallo,
>und das Schlimme daran. Deine 3. Abteilung ist im Arsch. Für ewig. Das ist es was die Sache eigentlich so eklig macht.
>LOMITAS
Wie bitte??? Das wußte ich gar nicht....wieso?
Kannst du mir das erklären, was du damit meinst?
Ich dachte, wenn es bezahlt ist, ist es raus?
Und zur Verjährung:
In Brandenburg (und offenbar nur da) beginnt bei Rechnungen von Behörden erst mit der Zustellung die Verjährung.
Im Klartext heißt das, wenn ich einen Opa hatte, der Vermesser war und finde in seinem Keller noch ein paar Rechnungen, die er vergessen hat, geltend zu machen, dann man tau und schnell abgeschickt! Und das"Gute", niemand kann nach so vielen Jahren (bei uns waren es fünf) noch so genau nachvollziehen, was damals war. Bei uns z.B. hat das Bauamt, das wir nach den damaligen Auflagen wegen der Vermessung fragten, erstmal im Keller im Archiv gewühlt und krauses Zeug hervorgebracht.
Zusammen mit unseren Unterlagen ergibt das jetzt ein mühsam rekonstruiertes Bild von der Auftragslage, wobei ich denke, so ein öffentlich Bestellter hat doch auch Verpflichtung zur Beratung. Wie dem auch sei:
Abgesehen von der Zusendung nach 5 Jahren stimmt die Rechnung nämlich nicht (deshalb auch die Ratenzahlung, sonst rennen wir hernach dem Geld hinterher), sie ist um 50 % zu hoch. Da wir aber die Widerspruchsfrist versäumt haben (wegen Anwalts-Rat)ist die Rechnung nur über den Prozeß gegen den Anwalt zu prüfen. Der BDVI hat schon eins auf Dach gekriegt, weil er uns helfen wollte.
Es werden hier offenbar einzigartige Abrechnungsprivilegien mit Zähnen und Klauen verteidigt.
Gruß bonjour
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LOMITAS
23.07.2005, 07:25
@ bonjour
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Re: @LOMITAS - 3.Abteilung |
-->>>Hallo,
>>und das Schlimme daran. Deine 3. Abteilung ist im Arsch. Für ewig. Das ist es was die Sache eigentlich so eklig macht.
>>LOMITAS
>Wie bitte??? Das wußte ich gar nicht....wieso?
>Kannst du mir das erklären, was du damit meinst?
>Ich dachte, wenn es bezahlt ist, ist es raus?
>Und zur Verjährung:
>In Brandenburg (und offenbar nur da) beginnt bei Rechnungen von Behörden erst mit der Zustellung die Verjährung.
>Im Klartext heißt das, wenn ich einen Opa hatte, der Vermesser war und finde in seinem Keller noch ein paar Rechnungen, die er vergessen hat, geltend zu machen, dann man tau und schnell abgeschickt! Und das"Gute", niemand kann nach so vielen Jahren (bei uns waren es fünf) noch so genau nachvollziehen, was damals war. Bei uns z.B. hat das Bauamt, das wir nach den damaligen Auflagen wegen der Vermessung fragten, erstmal im Keller im Archiv gewühlt und krauses Zeug hervorgebracht.
>Zusammen mit unseren Unterlagen ergibt das jetzt ein mühsam rekonstruiertes Bild von der Auftragslage, wobei ich denke, so ein öffentlich Bestellter hat doch auch Verpflichtung zur Beratung. Wie dem auch sei:
>Abgesehen von der Zusendung nach 5 Jahren stimmt die Rechnung nämlich nicht (deshalb auch die Ratenzahlung, sonst rennen wir hernach dem Geld hinterher), sie ist um 50 % zu hoch. Da wir aber die Widerspruchsfrist versäumt haben (wegen Anwalts-Rat)ist die Rechnung nur über den Prozeß gegen den Anwalt zu prüfen. Der BDVI hat schon eins auf Dach gekriegt, weil er uns helfen wollte.
>Es werden hier offenbar einzigartige Abrechnungsprivilegien mit Zähnen und Klauen verteidigt.
>Gruß bonjour
Hallo,
die Sicherungshyph wird in die 3. Abteilung eingetragen. Nach Abzahlung wird sie zwar geloscht aber nicht UNSICHTBAR. Sie wird nur durchgestrichen.
Und nu geh mal zur Bank wegen z.B. einer Umschuldung. Der Bänker guggt rein sieht das Dingens. Frage; Was wird er tun?? Toller Schuldner. Mit Erklärungen kommste dann nicht weiter.
Ist wie ein Stern auf der Stirn.
LOMITAS
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