LenzHannover
01.08.2005, 19:31 |
Frage: Wohnungseigentum - Vorkaufsrecht des Mieters Thread gesperrt |
-->BGB: Kapitel 6 Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten
Wohnungen
BGB § 577 Vorkaufsrecht des Mieters
(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter
Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen
Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn
der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen
Angehörigen seines Haushalts verkauft. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden
Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.
Person X hat von Erbengemeinschaft Y ein Haus gekauft. Wohl erst dann [img][/img] kam er auf die Idee, das Haus einzeln als Eigentumswohnungen zu verkaufen.
Zu gerne würde ich ja meine"Wohnung" zu dem Preis kaufen, zu dem die Erbengemeinschaft verkauft hat und alle anderen würden zu dem Preis wohl auch kaufen. Hat da jemand eine Idee?
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Uwe
01.08.2005, 19:50
@ LenzHannover
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Re: Frage: Wohnungseigentum - Vorkaufsrecht des Mieters |
-->>LenzHannover:[i]...Zu gerne würde ich ja meine"Wohnung" zu dem Preis kaufen, zu dem die Erbengemeinschaft verkauft hat und alle anderen würden zu dem Preis wohl auch kaufen. Hat da jemand eine Idee?[/i]
Hallo, @LenzHannover,
wohl zu spät, um mit den Verkaufspreisen der Erbengemeinschaft gegenüber der Person X zu argumentieren, denn die Erbengemeinschaft hat, so wie Du den Fall darstellst, keinerlei Rechte mehr am Objekt.
Die Mietaobjekte stehen nun ausschließlich der Person X zur freien Verfügung (sofern nicht Vertragsrechte zwischen Y und X noch zu erfüllen sind).
Jedoch kann ich auch nicht erkennen, welchen Vorteil es Dir als (gedachten?) Mieter bringt, ob Du mit der Erbengemeinschaft Y oder dem Einzeleigentümer X über das Vorkaufsrecht verhandelst? Das Vorkaufsrecht für Dich als Mieter bleibt doch so oder so bestehen, solange nicht das Recht des im Haushalt des Vermieters lebenden Familienangehörigen geltend gemacht wird, nun eben eines Angehörigen von der Person X.
Da scheine ich etwas nicht an der Problemstellung richtig verstanden zu haben, oder?
Gruß,
Uwe
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LenzHannover
02.08.2005, 00:48
@ Uwe
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Hallo Uwe, es geht bei uns um rund 20.000 € und um dumme Kapitalisten ;-) |
-->Die Erbengemeinschaft hat sich das Haus (nach Jahren im Eigentum derer) für die üblichen ca. 700 Euro pro qm vom Ihrem Hausverwalter (!) abschwatzen lassen. Nun könnten wir den qm für 1.000 Euro kaufen.
Trotz ziemlicher Unfähigkeit meinerseits habe auch ich schon Geld an der Börse erzockt (von verdienen mag ich nicht sprechen), nur bei 300 Euro pro qm steht das ganze nicht im"Sinn" der damaligen Bundestagsdrucksache. Der § 577 ist für mich nicht klar nachvollziehbar.
... Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll,
Nun den, er hat das Haus gekauft und einen Monat später kam er auf die Idee...
Unter diesem Aspekt würde ich gerne alle Verkäufe von Immobilien an"Heusckrecken" unterlaufen (die nehmen das, was man denen anbietet). Die üblichen 700 Euro bedeuten incl. 1% Tilgung aktuell nicht einmal 3 Euro"Kaltmiete". Wenn hier z.B. die Sozen überlegen Immo-Gesellschaften zu verschleudern kommen in mir Sprüche hoch, die ich Göbbels zuordnen würde.
PS: Nebenbei sehe ich bei XXP Spiegel TV und könnte wieder [img][/img]
Wasserski-Laden: Ihr habt alle (brav) den Haftungsausschluß unterschrieben? Super...
oder genialer, Papa fischt mit Kindern:
StGB § 293 Fischwilderei
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
1. fischt oder
2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten
zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. oder gleich in den Kerker?
und bei einem"wilden" Camper tauchte das Ordnungsamt gleich mit der Polizei auf... (immerhin hat kein SEK das Wohnmobil gestürmt... ). Immerhin 50 Euro für die Stadtkasse.
Alternativ lese ich in der Dorfpresse:
"Dorf" 25-7-2005 Klaut Kinderbande in Wunstorf?
Polizei hat Nienburger im Visier - Der jüngste Täter ist erst acht Jahre alt
.. Bei den Dieben, die in den vergangenen Wochen an verschiedenen Orten der Stadt auf Beutezug waren, könnte es sich um eine Kinderbande aus Nienburg handeln. Die Nienburger Polizei hat am Wochenende über eine Gruppe berichtet, die sich in der Weserstadt vor einem halben Jahr etabliert hat... Die Gruppe bestehe aus sechs Kindern und Jugendlichen im Alter von acht bis 14 Jahren. Die Kinder seien türkischer Herkunft. Die treibenden Kräfte seien vier Brüder. Die Kinder reisten mit der S-Bahn in umliegende Städte, „natürlich ohne Fahrschein“, wie die Polizei Nienburg schreibt. jau, man wird Sie nicht wegen klauen / meiner Meinung nach organisierter Kriminalität einsperren sondern wegen"schwarz fahren"...
Ihre Taten verübten sie mit außergewöhnlicher Frechheit und Dreistigkeit. Dabei treten sie laut Polizei immer in Gruppen von mindestens drei Kindern auf und gingen arbeitsteilig vor: „Während zwei von ihnen das Personal ablenken, wobei sie teilweise sogar offen Diebstähle begehen und wegrennen,... In dem Bewusstsein, dass juristische Folgen wegen ihrer Strafunmündigkeit ausbleiben - der Älteste ist gerade 14 geworden - und andere Maßregelungen erst verzögert einsetzen, würden sie immer dreister.
Die Eltern sind anerkannte Asylberechtigte. Sie sprechen und verstehen im Gegensatz zu ihren Kindern kein deutsch. Sie seien nach dem Urteil der Polizei mit der Erziehung ihrer Kinder völlig überfordert. Jugendhilfemaßnahmen scheitern an der Mitarbeit der Kinder, die offen sagen, dass sie keine Erziehung benötigen. Wozu auch....
Bin halt absolut genervt über so manches...
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