T. Mai 08.08.2005, 16:41 |
Unterhaltspfl.Vater muss auch für 1100 €/monatl. Privatschule des Kindes latzen![]() |
-->Ein unterhaltsplichtiger Elternteil (ja meist der Vater) muss für ein Kind grundsätzlich auch die Kosten für den Besuch einer Privatschule tragen. Das hat das OLG Koblenz jetzt entschieden. Der Beklagte koenne sich insbesondere nicht mit dem Argument wehren, der Besuch der Privatschule sei unnötig. |