Cosa
11.08.2005, 16:00 |
OT: Mietrecht - Frage Thread gesperrt |
-->Hallo,
hab einen verhängnisvollen Fehler begangen, der korrigiert werden muss und könnte dabei das gesamte Forum-Fachwissen für Mietrecht gebrauchen.
Fakten: eigentlich war ein Wohnungswechsel geplant; alte Wohnung gekündigt, neue angemietet, Mietkaution hinterlegt.
Nun will ich aber doch nicht umziehen; Kündigung zurückgenommen, aber dann....
wie komm ich aus dem neuen Mietvertrag heraus? Lt. Vertrag beginnt das Mietverhältnis am 1.9. Wie halte ich meine Kosten gering?
bin für Vorschläge dankbar
viele Grüsse
Cosa
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JosstheBoss
11.08.2005, 17:54
@ Cosa
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etwas genauere Infos bitte... |
-->Du hast je nach Konstellation des Ganzen zahlreiche Möglichkeiten, je nachdem wie es genau bei den beiden Verträgen und ZUstandekommen dieser ausgesehen hat?!
Anfechten wegen Irrtums (eher schlecht?!)
Widerrufen (Zeitfaktor, wenn überhaupt möglich)
Sofort neuen MV kündigen (als sichere Variante, wohl ohnehin zu empfehlen, durch die neuen Kündigungsfristen wohl am klügsten)
Nachmieter suchen, der ab 1.9. einziehen kann, da fallen dann wohl keine Kosten an!
mfg
Joss
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr! [img][/img]
>Hallo,
>hab einen verhängnisvollen Fehler begangen, der korrigiert werden muss und könnte dabei das gesamte Forum-Fachwissen für Mietrecht gebrauchen.
>Fakten: eigentlich war ein Wohnungswechsel geplant; alte Wohnung gekündigt, neue angemietet, Mietkaution hinterlegt.
>Nun will ich aber doch nicht umziehen; Kündigung zurückgenommen, aber dann....
>wie komm ich aus dem neuen Mietvertrag heraus? Lt. Vertrag beginnt das Mietverhältnis am 1.9. Wie halte ich meine Kosten gering?
>bin für Vorschläge dankbar
>viele Grüsse
>Cosa
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Popeye
11.08.2005, 18:02
@ Cosa
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Re: OT: Mietrecht - Frage |
-->>Hallo,
>hab einen verhängnisvollen Fehler begangen, der korrigiert werden muss und könnte dabei das gesamte Forum-Fachwissen für Mietrecht gebrauchen.
>Fakten: eigentlich war ein Wohnungswechsel geplant; alte Wohnung gekündigt, neue angemietet, Mietkaution hinterlegt.
>Nun will ich aber doch nicht umziehen; Kündigung zurückgenommen, aber dann....
>wie komm ich aus dem neuen Mietvertrag heraus? Lt. Vertrag beginnt das Mietverhältnis am 1.9. Wie halte ich meine Kosten gering?
>bin für Vorschläge dankbar
>viele Grüsse
>Cosa
Hallo, @Cosa -
so schwer mir diese Aussage von den Lippen kommt, der Vermieter kann auf der Einhaltung der vertraglichen/gesetzlichen Kündigungsfrist bestehen falls keine Formfehler oder offensichtlichen und unzumutbaren Mängel vorliegen. (Tatbestandsfragen??) Sicherheitshalber sofort kündigen, Nachmieter suchen, Verhandlungslösung versuchen - wie schon an anderer Stelle empfohlen.
Herzliche Grüße
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DIRK
11.08.2005, 19:17
@ Cosa
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Re: OT: Mietrecht - Frage |
-->Hi Cosa,
versuche zunächst die Auflösung des Vetrages in gegenseitigem Einvernehmen
telefonisch zu erreichen und schriftlich zu fixieren.
Sollte das Scheitern, dann suche einen stichhaltigen Grund, warum es für
dich unzumutbar ist die Wohnung zu beziehen und kündige außerordentlich
(fristlos) und in gleichem Schreiben hilfsweise ordentlich (3 Monate Frist)
zum 30.11. Zugang des Schreibens beim Vermieter bis zum 03.09.05 -> Wichtig!
Bitte in gleichem Schreiben um Erlaubnis die Wohnung, da für Dich unzumutbar
diese zu beziehen, untervermieten zu dürfen, mit dem Hinweis, das es Dir nicht möglich ist zwei Mieten gleichzeitig zu zahlen.
Sollte der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung nicht erteilen, hast
Du gute Chancen, da Bezug für Dich unzumutbar!!, kurzfristiger aus dem Vertrag
zu kommen. Sollte bei Privatvermieter klappen, etwas schwieriger bei gewerbl.
Vermieter, Genosssenschaft, etc.. (die haben ein dickes Fell und lassen es
drauf ankommen).
Gesetzlich hast Du nur die ordentliche Kündigung mit drei Monatsfrist.
Aber ein GUTER Grund sollte Dir doch einfallen oder!?
Gruß, Dirk
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Cosa
11.08.2005, 20:51
@ Cosa
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Re: OT: Antwort an Euch dreien |
-->Hallo,
ich danke Euch dreien für die Antworten. Ich sehe jetzt klarer, hab so ungefähre Vorstellungen wie ich vorzugehen hab.
einen schönen Abend wünscht
Cosa
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