-->Hallo Schlaufuchs
AGB sind eine einigermaßen komplizierte Sache mit ausufernder Kasuistik. Bei AGBs ist es so, dass nach den §§ 305 ff. BGB eine Inhaltskontrolle stattfindet. Was dieser Inhaltskontrolle nicht standhält gilt nicht.
Ich kann das nach Deinen kurzen Worten natürlich nicht einordnen, wenn Du sagen könntest welches Angebot Du da konkret angenommen hast (am liebsten mit Link zu den AGB), dann könnte man da mehr sagen.
Es klingt aber so, als könnte § 305c BGB Dich retten. Danach sind Klauseln unwirksam, die nach den Umständen und dem Erscheinungsbild des Vertrags so ungewöhnlich sind, dass man nicht mit ihnen zu rechnen brauchte.
Daneben kommt auch eine Anfechtung in Betracht, wenn Dir nicht klar war, dass Du eine längere Verpflichtung eingehen würdest. Dafür ist nötig, dass Du so schnell wie möglich dem Vertragspartner mitteilst, dass Du das nie wolltest (hier hast du höchstens ein paar Tage Zeit!). Andere Begründungen kannst Du dann auch nachreichen.
Zu Deiner Beruhigung kann ich Dir sagen, dass man gegen"böse" AGB Klauseln in Europa recht gut geschützt ist. Meiner bisherigen Erfahrung nach reicht es zur Klärung solcher Sachen auch meist aus, dem Vertragspartner/Gegner einen professionell geschriebenen Brief zu schicken, in dem man klarstellt warum man sich im Recht fühlt und durchblicken lässt, dass man deswegen nicht vorhat klein beizugeben. Wegen 60€ geht kaum jemand vor Gericht, das lohnt auch praktisch nie.
Viel Glück,
Tarantoga
P.S.: Alles natürlich ohne Gewähr und das ist auch keine Rechtsberatung.
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