SchlauFuchs
27.08.2005, 17:50 |
Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel? Thread gesperrt |
-->Hallo,
Ich bräuchte Informationen über Art und Weise eine Klage vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Auch Kosten, und evtl wer dort als Anwealt auftreten könnte, was formale Voraussetzungen sind.
Es geht um eine Angelegenheit mit dem Finanzamt, Klagewert etwa 17k EUR. Kann man eine Klage aus Fristgründen einreichen und die Gründe nachliefern?
Wenn sich jemand hier damit auskennt, bitte kurz antworten, auch per mail.
Ciao!
Kai
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fridolin
27.08.2005, 18:13
@ SchlauFuchs
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Re: Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel? |
-->Zunächst mal hier lesen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/texte/deutsch/organisation/verfassungsbeschwerde.html
Insbesondere: In der Zeit von 1951 bis 2001 sind beim Bundesverfassungsgericht 136.622 Anträge eingegangen. Darunter waren 131.445 Verfassungsbeschwerden. Sie wurden ganz überwiegend nicht zur Entscheidung angenommen. Nur 3.268 Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich. Das sind 2,5%.
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SchlauFuchs
27.08.2005, 18:54
@ fridolin
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Re: Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel? |
-->>Zunächst mal hier lesen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/texte/deutsch/organisation/verfassungsbeschwerde.html
>Insbesondere: In der Zeit von 1951 bis 2001 sind beim Bundesverfassungsgericht 136.622 Anträge eingegangen. Darunter waren 131.445 Verfassungsbeschwerden. Sie wurden ganz überwiegend nicht zur Entscheidung angenommen. Nur 3.268 Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich. Das sind 2,5%.
Im gegeben Fall handelt es sich um ein Urteil durch den Oberfinanzgerichtshof, welches eine akute Verletzung/Untergrabung von §13 GG darstellt. Darf ein Finanzamtbeamter eine Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl betreten, um zu überprüfen ob Anspruch auf Eigenheimzulage besteht...
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bernor
28.08.2005, 01:50
@ SchlauFuchs
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Re: Klage vor Bundesverfassungsgericht: wer, wie, wann und wieviel? |
-->Hi SchlauFuchs,
Im gegeben Fall handelt es sich um ein Urteil durch den Oberfinanzgerichtshof, welches eine akute Verletzung/Untergrabung von §13 GG darstellt. Darf ein Finanzamtbeamter eine Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl betreten, um zu überprüfen ob Anspruch auf Eigenheimzulage besteht...
Du meinst wahrscheinlich den Bundesfinanzhof (BFH) - weiter unten gibt's nur das jeweilige Finanzgericht (FG) und das Finanzamt (FA).
Wenn allerdings schon der BFH so einen"Eingriff" in das o.a. Grundrecht nicht beanstandet hat, sieht es eher mau aus.
Und wenn wir nochmal ins GG schauen (ein Blick in das Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung;-)), sehen wir, daß es beim Artikel (nicht §) 13 neben dem Absatz 1 ("Die Wohnung ist unverletzlich." - darauf einen Tusch!) noch einen Absatz 2 (und 3) gibt, der dieses schöne Grundrecht, kaum"garantiert", auch gleich wieder einschränkt, indem er"Durchsuchungen" erlaubt - zwar grundsätzlich"nur durch den Richter", aber - jetzt kommt's -"bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe [also auch Finanzamt]" selbst angeordnet werden darf.
Und"Gefahr im Verzuge" ist ein dehnbarer Begriff - die Steuerfahnung muß sich auf keinen Fall vorher ankündigen und der Vollziehungsbeamte auch nicht.
Diese beiden benötigen schon mal keine richterliche Anordnung (Vollz.-Bea. braucht keinen normalen Vollstr.-Titel)
Alle anderen sollen sich vorher ankündigen bzw. den Termin absprechen. Treffen sie allerdings den Steuerpflichtigen nicht an bzw. werden nicht reingelassen, können sie sich, wenn auch normalerweise nur mit Richterbeschluß und, auf jeden Fall, polizeilicher Unterstützung, Zutritt zur Wohnung (bzw. Betrieb) verschaffen - wenn sie von nicht von vorneherein den anderen Weg gehen und den Steuervorteil (USt-Guthaben, Eigenheimzulage o.ä.) einfach streichen, weil der Steuerpflichtige"seiner Mitwirkungspflicht an der Aufklärung des Sachverhalts" nicht nachgekommen ist.
Inwieweit es hier tatsächlich möglich ist, bei"Gefahr im Verzuge" ohne Richterbeschluß zu agieren (eventuell bei Vermutung einer"Steuerstraftat"), kann ich jetzt allerdings nicht sagen - vielleicht stellst Du mal die betreffende(n) Passage(n) des o.a. Urteils oder einen Link dazu hier rein?
Gruß bernor
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LenzHannover
31.08.2005, 03:11
@ bernor
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Als Richter würde ich es auch so ablehnen und da wird es bestimmt genug |
-->alte Fälle geben.
Und:... Darf ein Finanzamtbeamter eine Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl betreten, um zu überprüfen ob Anspruch auf Eigenheimzulage besteht?
Betreten darf er die sicher und wenn er sagt: Ist keine Wohnung, entfällt ggf. dein Grund [img][/img].
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