JosstheBoss
30.08.2005, 18:47 |
Offtopic: Neues von den abGEZockern! Urteil des VG Frankfurt!.... Thread gesperrt |
-->Ein Gerichtsurteil, oh mann, was für Weltfremde Bremser waren da am Werk??? Hoffentlich wird die GEZ auch eines Tages eingestampft. Aber lest selbst!
Joss
VG Frankfurt am Main: Verkauf von Rundfunk- und Fernsehgeräten in Supermärkten löst Rundfunkgebühren aus
Supermärkte, die Rundfunk- oder Fernsehgeräte zum Verkauf anbieten, müssen für diese Geräte Rundfunkgebühren zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. am 25.08.2005 für den Geltungsbereich des hessischen Rundfunkstaatsvertrages entschieden und die Klage der ALDI GmbH & Co.KG Langenselbold gegen einen Gebührenbescheid des Hessischen Rundfunks abgewiesen (Az.: 10 E 4208/04).
Hintergrund
De Hessische Rundfunk hatte die Klägerin aufgefordert, für den Zeitraum von Januar 2000 bis Juni 2004 Rundfunkgebühren in Höhe von 852 Euro zu zahlen. Die Klägerin betreibt als Regionalgesellschaft des ALDI-Firmenkomplexes für ihre Region die ALDI-Filialen. Im Zeitraum 2000 bis 2003 waren ihr rechtlich und tatsächlich 45, im Jahre 2004 70 ALDI-Märkte zugeordnet. Der Hessische Rundfunk verlangte aufgrund des Händlerprivilegs nur für je ein Rundkfunkempfangsgerät in jedem einzelnen ALDI-Markt Gebühren. In den Filialen finden regelmäßig wöchentlich Verkaufsaktionen von Rundfunk- und Fernsehgeräten statt. Dafür werden die Geräte an die einzelnen Märkte ausgeliefert. Das dortige Personal stellt die Kartons im Geschäftsraum auf und versieht sie mit einem Verkaufsschild. Informationen über die Geräte erhalten die Kunden über diese Schilder oder über Handzettel. Den Kunden werden die Geräte weder gezeigt noch durch Inbetriebnahme vorgeführt. Daher halte sie auch keine Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenrechts «zum Empfang bereit», argumentierte die Klägerin. Das VG sah dies anders und wies die Klage ab.
Tatsächlicher Gebrauch des Gerätes nicht erforderlich
Seiner Ansicht nach halten Verbrauchermärkte, nach deren Verkaufsphilosophie für ein Ã-ffnen der Packungen oder Verführen der Geräte kein Personal zur Verfügung steht, die aber beanstandete Geräte ohne weiteres zurücknehmen, Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenrechts zum Empfang bereit. Sie seien daher zahlungspflichtig. Nach der gesetzlichen Definition im Rundfunkgebührenstaatsvertrag komme es ausschließlich darauf an, dass das entsprechende Gerät objektiv technisch ohne weiteres für den Empfang benutzt werden könne. Dies löse die Zahlungspflicht aus.
Aldi-Regionalgesellschaft als Rundfunkteilnehmerin
Zahlungspflichtig sei nach dem Gesetzeswortlaut der Rundfunkteilnehmer. Dies sei derjenige, der darüber entscheiden dürfe, ob und wie das Gerät genutzt werden solle. Auch juristische Personen wie die Klägerin könnten unstreitig Rundfunkteilnehmer sein. Maßgeblich sei, wer die rechtlich gesicherte Verfügungsmacht über das Empfangsgerät besitze, also die Möglichkeit habe, das Gerät zu nutzen oder eine verbindliche Nutzungsregelung zu treffen. Im vorliegenden Fall besitze die Klägerin das uneingeschränkte Bestimmungsrecht hinsichtlich des Einsatzes der in ihren Verkaufsstellen angebotenen Geräte. Sie sei befugt festzulegen, ob das Personal die Geräte in Benutzung nehmen dürfe. Damit sei sie als Rundfunkteilnehmerin zahlungspflichtig.
Rechtslage von Bundesland zu Bundesland verschieden
Das Urteil hat grundlegende Bedeutung für die Zahlungspflichtigkeit von Verbrauchermärkten in Hessen. Das Gericht wies aber auf die Unterschiede in den einzelnen Rundfunkstaatsverträgen der Länder hin, die zu einer unterschiedlichen Rechtslage in anderen Bundesländern führen könne. In Rheinland-Pfalz würden Supermärkte beispielsweise nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen.
|
- Elli -
30.08.2005, 19:41
@ JosstheBoss
|
Re: Absurdisan live (o.Text) |
-->
|
ocjm
30.08.2005, 20:00
@ - Elli -
|
Re: Absurdisan live (o.Text) |
-->Man sollte sich nicht wundern, wenn Aldi jetzt die Muttergesellschaft, bei der die gewinne anfallen, auf den Kaymaninseln anmeldet.
Zu verdenken wäre es me nach diesem Entscheid wohl kaum.
Ergebnis: GEZ + ein paar Tausend. Eichel und Nachfolger - ein paar Mio`s.
Schade nur, das die kleinen Mittelständler nicht diese Möglichkeit haben.
Es gibt me nur eine Antwort auf diesen IRRSINN
<font color=#FF0000>Entzieht dem Staat so viel Kohle, dass er seine eigenen Bediensteten, die solchen Unsinn verzapfen, nicht mehr bezahlen kann.
Aber leider ist das ein langer langer dornenreicher Weg, der ohne Solidarität (ein Fremdwort in der heutigen Zeit), nicht erfolgreich sein kann.
Also armer Michel penn weiter.</font>
OCJM
Ps.: Es muss noch viel dicker kommen
|
Spartakus
30.08.2005, 20:27
@ JosstheBoss
|
Re: Offtopic: Neues von den abGEZockern! Urteil des VG Frankfurt!.... |
-->viel schlimmer finde ich die GEZ für Internet-PC's ab 2006. Damit hat man de facto wohl keine Chance mehr dieser Mafia zu entkommen. Für mich wäre es beruflich schlicht unmöglich ohne Web-Anschluß zu sein, während ich ohne TV bestens lebe.
|
- Elli -
30.08.2005, 20:31
@ ocjm
|
Re: Bitte auf die Betreffzeile achten (o.Text) |
-->
|
ocjm
30.08.2005, 21:27
@ - Elli -
|
Re: Absurdisan live.-- Auf besonderen Wunsch von Elli hier Korrektur! |
-->Geschrieben von ocjm am 30. August 2005 20:00:21:
Als Antwort auf: Re: Absurdisan live (o.Text) geschrieben von - Elli - am 30. August 2005 19:41:50:
Man sollte sich nicht wundern, wenn Aldi jetzt die Muttergesellschaft, bei der die gewinne anfallen, auf den Kaymaninseln anmeldet.
Zu verdenken wäre es me nach diesem Entscheid wohl kaum.
Ergebnis: GEZ + ein paar Tausend. Eichel und Nachfolger - ein paar Mio`s.
Schade nur, das die kleinen Mittelständler nicht diese Möglichkeit haben.
Es gibt me nur eine Antwort auf diesen IRRSINN
Entzieht dem Staat so viel Kohle, dass er seine eigenen Bediensteten, die solchen Unsinn verzapfen, nicht mehr bezahlen kann.
Aber leider ist das ein langer langer dornenreicher Weg, der ohne Solidarität (ein Fremdwort in der heutigen Zeit), nicht erfolgreich sein kann.
Also armer Michel penn weiter.
OCJM
Ps.: Es muss noch viel dicker kommen
An den Administrator
@ ELLI:
Ist das jetzt kostenpflichtig, wenn man so'ne Kleinigkeit übersieht.
Die Staedte und Gemeinden praktizieren das gerade par exelence; kleine Uebertretungen werden mit Bussgeldern geahndet bis es kracht. Verrichtung der Notdurft ohne ERREGUNG Ã-FFENTLICHEN Ergenisses ab 10 Euro aufwaerts; 30er Zone auf der Bundesstrasse B9 in Krefeld ueberwacht mit Blitzern in Muelltonnen (kostet ab 39 km/h nur Euro 25,00), Abstützung von Markiesen auf oeffentlichem Boden fuehrt zum Entzug der Sondernutzungserlaubnis, bedarf zur Genehmigung eines kostenpflichtigen Antrages mit einer Baugenehmigung mit Statik, oeffentlicher Vermessung und anderen Beschaeftigungsprogrammen für Beamte und Angestellte des oeffentlichen Dienstes.
qed.
Blockwarte ihr bleibt nicht unerkannt. Schili ist ueberall.
Wo ist eigentlich Euklied?????????????
Schade, wenn zu substantiellen Beiträgen nur Formalismen rueberkommen.
War frueher schoener hier.
|
Histrio
30.08.2005, 22:02
@ Spartakus
|
Ist das denn schon amtlich?? Klagen? Rechtsprechung? Danke für etwaige Infos. (o.Text) |
-->
|
- Elli -
31.08.2005, 10:39
@ ocjm
|
Re: Absurdisan live.-- ocjm |
-->>@ ELLI:
>Ist das jetzt kostenpflichtig, wenn man so'ne Kleinigkeit übersieht.
Nein, es war nur eine Bitte.
|