bonjour
04.09.2005, 15:53 |
Auslandskonto Verrechnungsscheck Thread gesperrt |
-->Hallo,
kurze Frage:
ein Mieter zahlt nur noch mit Verrechnungsscheck. der ist erst nach Tagen auf dem Konto und kann in der Zwischenzeit zurückgezogen werden.
Wie ist es, wenn ich den Scheck auf ein Konto im Ausland einzahle, kann er dann auch ohne weiteres zurückgezogen werden?
gruß b.
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fridolin
04.09.2005, 16:30
@ bonjour
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Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck |
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>ein Mieter zahlt nur noch mit Verrechnungsscheck. der ist erst nach Tagen auf dem Konto und kann in der Zwischenzeit zurückgezogen werden.
>Wie ist es, wenn ich den Scheck auf ein Konto im Ausland einzahle, kann er dann auch ohne weiteres zurückgezogen werden?
<font color=#0000FF>Ein Scheck wird eigentlich nicht"zurückgezogen", sondern die bezogene Bank wird vom Scheckaussteller angewiesen, den Scheck nicht zu zahlen - er wird also gesperrt.
Wenn der Scheck zur Gutschrift auf einem Auslandskonto eingereicht wird, muß er auch erst einmal zurück zur bezogenen Bank und ist solange nicht endgültig gutgeschrieben (allenfalls vorläufig"Eingang vorbehalten"). Außerdem dürften dann erhebliche Bankgebühren anfallen.
Normalerweise werden in einem Mietvertrag auch die Zahlungsmodalitäten genau festgelegt, üblicherweise Überweisung auf ein inländisches Bankkonto. Sofern das der Fall ist, braucht sich der Vermieter auf etwas anderes wie z.B. Scheckzahlung nicht einzulassen. </font>
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ManfredF
04.09.2005, 16:37
@ bonjour
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Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck |
-->>Hallo,
>kurze Frage:
>ein Mieter zahlt nur noch mit Verrechnungsscheck. der ist erst nach Tagen auf dem Konto und kann in der Zwischenzeit zurückgezogen werden.
>Wie ist es, wenn ich den Scheck auf ein Konto im Ausland einzahle, kann er dann auch ohne weiteres zurückgezogen werden?
>gruß b.
ein Scheck kann 'immer' platzen...
ein umgekehrtes Beispiel, bei Einlösung von Auslandsschecks ist die Valutierung zu beachten, vielleicht hilfts etwas...
ich mußte gelegentlich USD-Schecks einer US-Bank in Deutschland einlösen. Es gibt 2 Möglichkeiten der Valutierung:
1. sofort(ca 3 Tage), wenn Deine Bonität bei Deiner Bank gut genug ist
2. nach 8-12 Wochen, offenbar abwartend einer Widerspruchsfrist
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bonjour
04.09.2005, 20:48
@ fridolin
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Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck |
-->"Sofern das der Fall ist, braucht sich der Vermieter auf etwas anderes wie z.B. Scheckzahlung nicht einzulassen."
Ich habe das schon moniert, aber er zahlt beharrlich weiter per Scheck. Entstanden ist das ganze, weil ich seine ewigen unpünktlichen Überweisungen angemahnt habe, ab da zahlte er per Scheck, reine Schikane (u.a. weil er weiß, wie weit ich es zur Bank habe). Ich habe ihn dann, als ein Scheck platzte, wegen unpünktlicher Zahlungen und ordentlich gekündigt. Er hat um eine weitere Räumungsfrist (zusätzlich zu den drei Monaten) gebeten. Mein RA hat sie ihm gewährt, weil er meint, daß es ein Erfolg sei, daß er die Kündigung überhaupt anerkannt habe. Diese Scheckzahlungen habe ich gestrichen satt, aber jetzt hat er ja keinen Mietvertrag mehr, weil die ordentliche Kündigungsfrist um ist. Gilt die vereinbarte Zahlungsweise jetzt auch noch?
Mein RA sagt immer, ich solle froh sein, daß er überhaupt zahlt...
gruß b.
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fridolin
04.09.2005, 21:04
@ bonjour
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Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck |
-->>"Sofern das der Fall ist, braucht sich der Vermieter auf etwas anderes wie z.B. Scheckzahlung nicht einzulassen."
>Ich habe das schon moniert, aber er zahlt beharrlich weiter per Scheck. Entstanden ist das ganze, weil ich seine ewigen unpünktlichen Überweisungen angemahnt habe, ab da zahlte er per Scheck, reine Schikane (u.a. weil er weiß, wie weit ich es zur Bank habe). Ich habe ihn dann, als ein Scheck platzte, wegen unpünktlicher Zahlungen und ordentlich gekündigt. Er hat um eine weitere Räumungsfrist (zusätzlich zu den drei Monaten) gebeten. Mein RA hat sie ihm gewährt, weil er meint, daß es ein Erfolg sei, daß er die Kündigung überhaupt anerkannt habe. Diese Scheckzahlungen habe ich gestrichen satt, aber jetzt hat er ja keinen Mietvertrag mehr, weil die ordentliche Kündigungsfrist um ist. Gilt die vereinbarte Zahlungsweise jetzt auch noch?
>Mein RA sagt immer, ich solle froh sein, daß er überhaupt zahlt...
<font color=#0000FF>Tja, was will man jetzt noch machen? Die logische Reaktion war halt Abmahnung und dann (ordentliche) Kündigung wegen Vertragsverletzungen. Nun läuft halt die vereinbarte Räumungsfrist. Wenn bis zu deren Ende nicht geräumt wird, bleibt nur Räumungsklage und dann ggf. Zwangsräumung - wobei alle Kosten erst mal vom Vermieter vorzuschießen sind. Ich denke mal auch, daß man da über jeden (nicht geplatzten) Scheck froh sein sollte - es könnte schlimmer kommen.
Gruß </font>
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bonjour
04.09.2005, 21:20
@ fridolin
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Re: Auslandskonto Verrechnungsscheck |
-->"es könnte schlimmer kommen."
wird es wohl, denke ich mal..hab da so eine Vorahnung.
Ist doch ein Unding, so ein Mietrecht oder?
gruß b.
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