Albrecht
05.09.2005, 17:32 |
OT: Frage zu"Private Haftpflichtversicherung" Thread gesperrt |
-->Hallo zusammen,
habe eine Frage an die Versicherungsexperten.
Vor kurzem hatte ich einen Haftpflichtschaden bei meiner Versicherung geltend gemacht.
Schadensumfang: zerbrochene Duschtür
Die Versicherung teilte dem Geschädigten mit, daß sie die Kosten nur in Höhe des Zeitwertes der Tür regulieren wolle. Es lag also ein Scheck bei, der lediglich 75% des entstandenen Schadens abdeckt.
Nach meiner Vorstellung müßten die Kosten doch ganz übernommen werden, oder irre ich mich?
Wenn ich an einem fremden Auto eine Tür so stark beschädige, daß Sie ausgetauscht werden muß, bekommt der Anspruchsteller 100% der Reparaturkosten ersetzt und nicht nur 75%. Wieso soll das nicht auch im Haushalt gelten?
Die beschädigte Dusche wird ja nicht im Zeitwert aufgewertet, weil das Seitenteil, die Dichtungen etc. ja noch im Originalzustand sind.
Kennt sich jemand in der Regulierung solcher Schäden aus?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Gruß
Albrecht
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off-shore-trader
05.09.2005, 18:02
@ Albrecht
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Vollkaskomentalität |
-->>Hallo zusammen,
>habe eine Frage an die Versicherungsexperten.
>Vor kurzem hatte ich einen Haftpflichtschaden bei meiner Versicherung geltend gemacht.
>Schadensumfang: zerbrochene Duschtür
wat?? zerbrochene Duschtür? Kein Wunder, dass die Prämien so hoch sind. Ich habe glaube ich EUR 500 Selbstbehalt. Wo bleibt die Eigenverantwortung? Ich habe die private Haftpfl. nur für exixtenzielle Notfälle abgeschlossen. Also wenn ich aus Versehen mal den Kanzler überfahren sollte und mich seine Gattin auf Schadensersatz verglagt. Wer versichert meinen Regenschirm, wenn ich ihn verliere??
Kopfschüttel..
Sorry, nicht gegen Dich pers., musste einfach mal was loswerden...
Greets
off-shore-trader
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Toby0909
05.09.2005, 18:26
@ off-shore-trader
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Schaden? Kanzler überfahren? Versteh ich nicht! owT |
-->>>Hallo zusammen,
>>habe eine Frage an die Versicherungsexperten.
>>Vor kurzem hatte ich einen Haftpflichtschaden bei meiner Versicherung geltend gemacht.
>>Schadensumfang: zerbrochene Duschtür
>wat?? zerbrochene Duschtür? Kein Wunder, dass die Prämien so hoch sind. Ich habe glaube ich EUR 500 Selbstbehalt. Wo bleibt die Eigenverantwortung? Ich habe die private Haftpfl. nur für exixtenzielle Notfälle abgeschlossen. Also wenn ich aus Versehen mal den Kanzler überfahren sollte und mich seine Gattin auf Schadensersatz verglagt. Wer versichert meinen Regenschirm, wenn ich ihn verliere??
>Kopfschüttel..
>Sorry, nicht gegen Dich pers., musste einfach mal was loswerden...
>Greets
>
>off-shore-trader
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kulli
05.09.2005, 19:58
@ off-shore-trader
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Re: Vollkaskomentalität |
-->Für solche"Unglücke des täglichen Lebens" ist eine private Haftpflichtversicherung doch da!
Natürlich bin ich auch gegen das scharmlose Ausnutzen von Versicherungen,
aber wenn ein berechtigter Schaden/Anspruch besteht ist es doch legitim sich bei seiner Versicherung zu melden.
Eine private Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt über 250€ halte ich für Unsinn.
Der Beitrag ist nur ein paar Euro unter der ohne und Schäden oberhalb von 250€ treten kaum auf.
... und wieso hohe Prämien?
Zahle als Single ohne Selbstbehalt grad mal 40€ im Jahr. [img][/img]
P.S.: Bin aber froh das ich meine private Haftpflichtversicherung
noch nie in Anspruch nehmen musste!
kulli
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Laui
05.09.2005, 20:26
@ Albrecht
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Private Haftpflicht: Zeitwertersatz oder Reparaturrechnung |
-->>Hallo zusammen,
>habe eine Frage an die Versicherungsexperten.
>Vor kurzem hatte ich einen Haftpflichtschaden bei meiner Versicherung geltend gemacht.
>Schadensumfang: zerbrochene Duschtür
>Die Versicherung teilte dem Geschädigten mit, daß sie die Kosten nur in Höhe des Zeitwertes der Tür regulieren wolle. Es lag also ein Scheck bei, der lediglich 75% des entstandenen Schadens abdeckt.
>Nach meiner Vorstellung müßten die Kosten doch ganz übernommen werden, oder irre ich mich?
>Wenn ich an einem fremden Auto eine Tür so stark beschädige, daß Sie ausgetauscht werden muß, bekommt der Anspruchsteller 100% der Reparaturkosten ersetzt und nicht nur 75%. Wieso soll das nicht auch im Haushalt gelten?
>Die beschädigte Dusche wird ja nicht im Zeitwert aufgewertet, weil das Seitenteil, die Dichtungen etc. ja noch im Originalzustand sind.
>Kennt sich jemand in der Regulierung solcher Schäden aus?
>Für eine Antwort wäre ich dankbar.
>Gruß
>Albrecht
Ich kann dir nur sagen, wie es bei uns in Ã-sterreich läuft:
entweder der Kunde legt eine entsprechende Reparaturrechnung oder er erhält einen Zeitwertersatz. Sollte die Reparaturrechnung über dem Zeitwert liegen, haftest du als Schädiger für die Mehrkosten.
Im KFZ-Bereich leicht zu erklären:
wenn die Reparatur der beschädigte Türe mehr kostet als der Zeitwert des KFZ liegt ein Totalschaden vor.
Hoffe gehelft zu haben ;-)
Gruß Laui
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Laui
05.09.2005, 20:42
@ Laui
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Hier ein link dazu oT (o.Text) |
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<ul> ~ Haftpflichtversicherung</ul>
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Albrecht
05.09.2005, 21:26
@ Laui
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Vielen Dank für die Antworten! (o.Text) |
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Robert S.
05.09.2005, 21:48
@ Albrecht
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Re: OT: Frage zu"Private Haftpflichtversicherung" |
-->>Hallo zusammen,
>habe eine Frage an die Versicherungsexperten.
>Vor kurzem hatte ich einen Haftpflichtschaden bei meiner Versicherung geltend gemacht.
>Schadensumfang: zerbrochene Duschtür
>Die Versicherung teilte dem Geschädigten mit, daß sie die Kosten nur in Höhe des Zeitwertes der Tür regulieren wolle. Es lag also ein Scheck bei, der lediglich 75% des entstandenen Schadens abdeckt.
>Nach meiner Vorstellung müßten die Kosten doch ganz übernommen werden, oder irre ich mich?
>Wenn ich an einem fremden Auto eine Tür so stark beschädige, daß Sie ausgetauscht werden muß, bekommt der Anspruchsteller 100% der Reparaturkosten ersetzt und nicht nur 75%. Wieso soll das nicht auch im Haushalt gelten?
>Die beschädigte Dusche wird ja nicht im Zeitwert aufgewertet, weil das Seitenteil, die Dichtungen etc. ja noch im Originalzustand sind.
>Kennt sich jemand in der Regulierung solcher Schäden aus?
>Für eine Antwort wäre ich dankbar.
>Gruß
>Albrecht
Ließ die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen.
Da wird dir geholfen!
MfG Robert
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Ricoletto
05.09.2005, 22:27
@ Toby0909
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Jo, da gibt's die Beiträge der letzten 10 Jahre zurück und Du wirst |
-->vom Versicherer gefragt, ob Du noch 'n paar Bolidigger überfahren kannst:-)
[img][/img]
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