-->Viele Jahre zu Unrecht in Haft
Angeklagter freigesprochen
In einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Mannheimer Landgericht ist ein wegen versuchten Totschlags an seiner Ex-Frau verurteilter Mann am Donnerstag freigesprochen worden.
Der 39-jährige aus Birkenfeld (Baden-Württemberg) hatte vier Jahre und sieben Monate zu Unrecht im Gefängnis gesessen. Er soll eine Haftentschädigung erhalten. Das Gericht hielt es für nicht bewiesen, dass der Angeklagte Harry Wörz die Tat begangen hat.
Wörz war 1998 vom Landgericht Karlsruhe zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er versucht haben soll, seine damalige Frau umzubringen. Die damals 26 Jahre alte Polizistin war in der Nacht zum 29. April 1997 in ihrer Birkenfelder Wohnung mit einem Wollschal beinahe erdrosselt worden. Sie ist seit der Tat schwerst hirngeschädigt.
Der jetzige Freispruch wird voraussichtlich noch vom Bundesgerichtshof überprüft. Die Staatsanwaltschaft und auch der Anwalt des Opfers wollen Revision einlegen. Wörz, der seit November 2001 vorerst auf freiem Fuß war, kämpfte seit Jahren um seine Rehabilitierung. Das Landgericht Karlsruhe hatte den gelernten Installateur und Bauzeichner 1998 in einem Indizienprozess verurteilt.
Nachdem eine Zivilkammer des Karlsruher Landgerichts vor mehr als vier Jahren überraschend eine Schmerzensgeldklage des Opfers gegen den angeblichen Täter abgewiesen hatte, tauchten Zweifel an seiner Schuld auf. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ließ ihn frei. Vergangenes Jahr ordnete das OLG die - zunächst vom Mannheimer Landgericht verweigerte - Wiederaufnahme des Prozesses an.
Der seit dem 30. Mai laufende Prozess brachte keine abschließende Klarheit darüber, ob ein anderer Täter in Betracht kommt. Das Gericht hatte den damaligen Geliebten des Opfers, einen Pforzheimer Polizeikollegen, als Zeugen vernommen. Der anfangs ebenfalls unter Verdacht stehende 46-Jährige war unmittelbar vor der Tat in einem Gefühlszwiespalt, weil ihn seine Ehefrau ultimativ dazu aufgefordert hatte, die Beziehung zur Geliebten zu beenden. Allerdings versichert seine Frau.....................
<ul> ~ er sei in der Tatnacht zum 29. April 1997 zu Hause gewesen.</ul>
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