Aleph
01.11.2005, 20:07 |
Habe ein Problem: eBay-Versteigerung Thread gesperrt |
-->Hallo,
ich habe vor zwei Wochen bei eBay ein Auto ersteigert mit der angegebenen Kilometerleistung 116.000 km. In der Ausschreibung stand, Scheckheft sei vorhanden.
Als ich das Fahrzeug in München abholen wollte (Fahrtzeit: 7 h), stellte sich heraus, dass nur ein zweiter KFZ-Brief und nur ein zweites Scheckheft existieren. Das Fahrzeug ist Baujahr 1988, der erste Eintrag im Scheckheft ist von 1998 beim km-Stand 35.000 km. Also kann die Kilometerleisting nicht stimmen. Es handelt sich um Betrug. Ich nahm das Fahrzeug nicht ab, und schrieb unverzüglich den Sachverhalt eBay. Bisher habe ich statt einer fundierten Antwort die Mahnung des Versteigerers über eBay erhalten, den Kaufpreis zu zahlen.
Ist der Vertrag überhaupt zustande gekommen? Sollte ich den RA einschalten? Erschwerend ist, dass der Versteigerer mit dem Eigentümer (Halter) des Fahrzeugs nicht übereinstimmt. Kann ich von eBay die Personalien des Versteigers verlangen, um gegebenfalls eine Anzeige wegen Betrugs aufzugeben. Gegen den Halter wäre eine Anzeige sinnlos.
Dank für jede Antwort.
Beste Grüße
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Theo Stuss
01.11.2005, 20:35
@ Aleph
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Re: Ist mir genauso gegangen |
-->Schönen Abend,
Abnehmen mußt Du da gar nichts, aber Ebay kann Dich grundlos expedieren.
Da will ein Mitglied (Baywatches) von mir 10EUR für eine ersteigerte Fälschung von Maple Leaf Gold. Vor der Teilnehmerin wird gewarnt wegen Betruges. Mehrere Opfer, auch in Frankreich.
Mal sehen, ob man mich für 10EUR bei Ebay hinausschmeißt.
Theo
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Diogenes
01.11.2005, 20:53
@ Aleph
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Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung |
-->Hi Aleph,
>ich habe vor zwei Wochen bei eBay ein Auto ersteigert mit der angegebenen Kilometerleistung 116.000 km. In der Ausschreibung stand, Scheckheft sei vorhanden.
>Als ich das Fahrzeug in München abholen wollte (Fahrtzeit: 7 h), stellte sich heraus, dass nur ein zweiter KFZ-Brief und nur ein zweites Scheckheft existieren.
>Das Fahrzeug ist Baujahr 1988, der erste Eintrag im Scheckheft ist von 1998 beim km-Stand 35.000 km. Also kann die Kilometerleisting nicht stimmen. Es handelt sich um Betrug.
Klingt in der Tat faul. Allerdings ist nicht auszuschließen, daß die 35.000 wirklich stimmen, der Vorbesitzer könnte sehr wenig gefahren sein - unwahrscheinlich, aber möglich. Eine Frage der Beweislage.
>Ich nahm das Fahrzeug nicht ab, und schrieb unverzüglich den Sachverhalt eBay. Bisher habe ich statt einer fundierten Antwort die Mahnung des Versteigerers über eBay erhalten, den Kaufpreis zu zahlen.
>Ist der Vertrag überhaupt zustande gekommen?
Wenn es sich um Betrug handelt, nicht. Wenn die Kilometerleistung nicht stimmt, auch nicht, da dann ein Vertragsbestandteil nicht gegeben ist.
>Sollte ich den RA einschalten?
Du wirst den Vertrag anfechten müssen bzw. darlegen müssen, daß dieser nicht zustande gekommen ist. Wahrscheinlich hast du die Beweislast. Da ist ein RA empfehlenswert.
Außerdem findet ein Brief von einem RA oft leichter Gehör (bei e-Bay z.B.).
>Erschwerend ist, dass der Versteigerer mit dem Eigentümer (Halter) des Fahrzeugs nicht übereinstimmt.
Wie kann jemand etwas versteigern, das ihm nicht gehört? Handelt er im Auftrag des Eigentümers? Wenn ja, kann er das belegen? Hat er vom Eigentümer schriftlich den Auftrag?
(Ist der angebliche Eigentümer überhaupt der wirkliche Eigentümer? Vielleicht deswegen der zweite Kfz-Brief?)
>Kann ich von eBay die Personalien des Versteigers verlangen, um gegebenfalls eine Anzeige wegen Betrugs aufzugeben.
Ja. Name und Adresse der Vertragspartner sind grundlegender Vertragsbestandteil. Wie sollst du sonst wissen, mit wem du (angeblich) einen Vertrag hast.
>Gegen den Halter wäre eine Anzeige sinnlos.
Würde zuerst mit einem RA den Sachverhalt abklären, ob es wirklich Betrug ist. Wenn ja, dann Anzeige.
Gruß
Diogenes
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Diogenes
01.11.2005, 20:56
@ Diogenes
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Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung |
-->P.S.
Nachdem du ja keinen Vertrag unterschrieben hast, ist es fraglich, in wie weit es überhaupt einen gültigen Vertrag gibt.
Deswegen einen Rechtsanwalt fragen, bevor du dich auf größeren Schriftverkehr einläßt.
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Aleph
01.11.2005, 21:11
@ Diogenes
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Dank für die Antworten! (o.Text) |
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Gewinnmitnehmer
01.11.2005, 22:57
@ Aleph
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Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung |
-->Hallo,
eBay wird da gar nichts unternehmen. Weder wird Dir geholfen, noch dem Verkäufer. Wenn der Verkäufer eBay mitteilt, dass Du endgültig das Teil nicht abgenommen hast, bekommt er die Gebühren wieder und Du eine Verwarnung, aber sicherlich keinen Ausschluß (ich gehe davon aus, dass Du Dir bislang noch nix hast zu schulden kommen lassen) 3 Würfe haste frei.
Die Adresse des Verkäufer muss Du doch jetzt schon haben, schließlich stand die ja in der Mail, die Du bei Auktionsende von eBay bekommen hast. Ich würde erst einmal abwarten, wie der Verkäufer selbst reagiert. Vielleicht bekommst Du eine negative Bewertung, die kommentierst Du mit etwas wie"zu viele Ungereimtheiten, ging nicht mit rechten Dingen zu" oder so. Gleichzeitig gibst du dann eine negative zurück. Nur nicht sowas reinschreiben wie"Betrüger" oder so. Sollte der Verkäufer"aufdringlich" werden, schreib ihm, dass Du in Erwägung ziehst ihn wegen Betrug anzuzeigen, alles weitere würdest Du aber noch mit Deinem Anwalt besprechen. Reaktion abwarten.
Einen gültigen Kaufvertrag bist Du nach meiner Meinung eingegangen, nur wird selten etwas so heiss gegessen, wie es gekocht wird. dass Du wirklich gewillt warst den Wagen zu nehmen zeigt ja auch, dass Du Dir den weiten Weg aufgehalst hast.
Thomas
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ManfredF
02.11.2005, 10:16
@ Aleph
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Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung |
-->Hallo,
einen Anwalt braucht Du mE hier nicht.
Es gibt Meldeformulare, zB Probleme mit anderen Mitgliedern -> mögliche Betrugsfälle->mein Anliegen ist nicht aufgeführt
http://pages.ebay.de/help/contact_us/_base/index.html?tier0=report_listing.html
dann schilderst Du den Vorfall. Damit solltest Du aus dem Vorwurf des Nicht-Bezahlen-Wollens rauskommen, und der Verkäufer hat den ganzen Stress. Der wird sich sicherlich nicht mehr melden, außerdem kann er das Fahrzeug immer noch dem zweit-Höchstbietenden andrehen.
Gruß
ManfredF
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Midas
02.11.2005, 14:16
@ Aleph
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Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung |
-->Normalerweise kommt bei einer Online-Auktion ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande. Bei einem gewerblichen Verkäufer sieht der Gesetzgeber ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen vor; bei einem privaten Verkäufer wird das Rücktrittsrecht in der Regel im Kleingedruckten ausgeschlossen. Lesen Sie hierzu bitte nochmals aufmerksam die Artikelbeschreibung.
Die Grenzen zwischen gewerblichem und privatem Verkäufer sind fließend. Einige Verkäufer versuchen das Rücktrittsrecht dadurch zu umgehen, daß sie sich als private Verkäufer bezeichnen. Es kann durchaus sein, daß ein privater Verkäufer mit einem entsprechend hohen Bewertungsprofil als gewerblich einzustufen ist. Vor allem, wenn er, wie in Ihrem Fall, für fremde Rechnung verkauft.
Siehe dazu auch untenstehender Link.
Im Übrigen kommt es auf die Artikelbeschreibung an. Ich würde den Sachverhalt unbedingt von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. (Wird u.U. von der Rechtsschutzversicherung übernommen.)
Viel Erfolg!
P.S.:
Man kann allerdings nicht allein aufgrund der Tatsache, daß ein zehn Jahre alter Wagen eine Kilometerleistung von 35.000 aufweist, Betrug annehmen. Der 9 Jahre alte Wagen meiner 86-jährigen Nachbarin hat knappe 10.000 km auf dem Tacho. Das Scheckheft ist ebenfalls vom Autohaus nachgetragen, weil die alte Dame das 1. Scheckheft verlegt hat.
Was mich in Ihrem Fall jedoch stutzig macht, ist der 2. Kfz-Brief. Das würde ich auf jeden Fall überprüfen lassen, um nicht evtl. Hehlerware zu übernehmen.
<ul> ~ http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4</ul>
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