-->Steuersparmodelle sterben Sekundentod durch neuen § 15 b EStG
Heutiger Kabinettsbeschluss macht Steuersparfonds nach 10. November den Garaus.
Schocker am Dienstag. Das alte Kabinett hat nach einer Meldung der Deutschen Presseagentur in der heutigen Sitzung einen Beschluss im Umlaufverfahren gefasst, wonach die Verlustausgleichsbeschränkung bereits für Beteiligungsangebote gilt, denen der Steuerpflichtige nach dem 10. November 2005 beigetreten ist. Der Inhalt und damit die Konsequenzen des neuen § 15 b EStG, der hauptsächlich den steuerorientierten Modellen wie beispielsweise Medien-, Wertpapier und Umweltfonds die Existenzgrundlage entzieht, war spätestens seit dem Referentenentwurf im Frühjahr 2005 bekannt (fondstelegramm berichtete mehrfach). Sehr überraschend dagegen ist die Tatsache, dass dieses neue Gesetz erstens so schnell und zweitens ohne Übergangsfrist in Kraft treten soll. Dieser Beschluss des alten Kabinetts wird voraussichtlich vom neuen Bundestag und vom Bundesrat noch in diesem Jahr genehmigt.
Regelung des 15 b. Der neue § 15 b EStG wird im Zuge des „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen“ eingeführt. Damit sind alle Fonds mit Verlustzuweisungen ab Freitag, den 11. November auf Eis gelegt. Sie können ihre negativen Steuerergebnisse nicht an Anleger zur Verrechnung mit anderen Einkünften weitergeben. Denn nur, wenn der Anleger bis spätestens zum 10. November 2005 um 24 Uhr wirksam beigetreten ist, gelten noch die alten Bedingungen. Erfolgt der Beitritt erst danach, dann ist nur noch ein Vortrag innerhalb der selben Einkunftsquelle, das heißt dem Fonds selbst, möglich.
Ausverkauf. Es bleiben nur noch drei Tage bis zum Stichtag. Wie bereits nach dem ersten Warnschuss der Politik im Frühjahr, forcieren nun einige Initiatoren und Vertriebe den Abverkauf verfügbarer Fondsanteile. Allerdings darf in der Schlußverkaufstimmung nicht übersehen werden, dass nicht alle Fonds betroffen sind. Lediglich die Angebote mit Verlustzuweisungen sind der Bundesregierung ein Dorn im Auge. Von der Einordnung als Steuerstundungsmodelle sind faktisch vor allem Medien-, New Energy- und Wertpapierfonds betroffen. Die vermeintlich attraktivsten Steuervorteile nützen aber am Ende nichts, wenn das wirtschaftliche Konzept dahinter nicht funktioniert. Zahlreiche notleidende Immobilienfonds mit ostdeutschen Objekten wie zuletzt das Desaster der „Pyramide“ von Fundus, aber auch die Schiffsfonds alten Zuschnitts verdeutlichen, was passieren kann, wenn die Steuergier wirtschaftliche Überlegungen verdrängt.
Das Vorziehen des Stichtages von ursprünglich 1. Januar 2006 auf den 11. November 2005 dürfte die Branche rund 1,5 Milliarden Euro kosten. Die Mehreinnahmen, die sich der Staat für 2005 erhofft hat, sind dagegen utopisch.
Quelle: www.fondstelegramm.de
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