Popeye
09.11.2005, 08:45 |
Das hat doch Methode - Steuerberatungskosten Thread gesperrt |
-->In den neueren Giftlisten steht, dass Steuerberatungskosten zukünftig nicht mehr als Werbungskosten bzw. als Sonderausgaben abzugsfähig sein sollen.
Könnte man darin eine versteckte Absicht des Gesetzgebers sehen, die Steuergesetze zukünftig noch undurchsichtiger zu machen, um sich durch das Fehlen von Beratung durch Sachkundige unlautere Mehreinnahmen zu verschaffen?
|
JLL
09.11.2005, 08:52
@ Popeye
|
Re: Der Schuß könnte auch nach hinten losgehen. Auskünfte erteilt... |
-->... Ihr Finanzamt. Kostenlos
|
CRASH_GURU
09.11.2005, 08:52
@ Popeye
|
Re: Das hat doch Methode - Steuerberatungskosten |
-->>In den neueren Giftlisten steht, dass Steuerberatungskosten zukünftig nicht mehr als Werbungskosten bzw. als Sonderausgaben abzugsfähig sein sollen.
>Könnte man darin eine versteckte Absicht des Gesetzgebers sehen, die Steuergesetze zukünftig noch undurchsichtiger zu machen, um sich durch das Fehlen von Beratung durch Sachkundige unlautere Mehreinnahmen zu verschaffen?
Wer wird denn an sowas denken...
Könnte allerdings ein Rohrkrepierer werden wie so vieles andere auch, damit kündigt man die, wie ich meine, klammheimliche Solidarität auf.
Rgds from very sunny CT
|
Popeye
09.11.2005, 09:25
@ JLL
|
Re: Der Schuß könnte auch nach hinten losgehen. Auskünfte erteilt... |
-->>... Ihr Finanzamt. Kostenlos
Hallo, @JLL
Abgesehen von dem kleinen semantischen Unterschied zwischen Beratung und Auskunft, kann ich aus den §§ 89 und 90 AO keine unbedingte Auskunftspflicht ableiten.
Von den praktischen Konsequenzen (alle die bisher einen Berater hatten, laufen zum Finanzamt) will ich gar nicht reden.
Grüße
<ul> ~ http://www.sadaba.de/GSBT_AO_078_133.html</ul>
|
JLL
09.11.2005, 10:24
@ Popeye
|
Re: Die praktischen Konsequenzen sind ja gerade das Schöne daran. ;-) (o.Text) |
-->
|
bernor
15.11.2005, 21:12
@ Popeye
|
"Entwarnung" bei den Steuerberatungskosten... |
-->Hi,
die Dinge liegen ja mittlerweile so, daß die Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten auf den"betrieblichen" Teil beschränkt werden soll, was allerdings (so lt. heutiger Tageszeitung auch die Auffassung die beiden Spitzenverbände Deutscher Steuerberaterverband und Bundessteuerberaterkammer) nicht nur rein betriebliche Erklärungen (USt, GewSt) betrifft, sondern auch jene Teile der"persönlichen" Einkommensteuererklärung, mit denen überhaupt Einkünfte erklärt werden: weil mit diesen hinsichtlich der Ermittlung der Einkünfte prinzipiell einander gleichgestellte Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden (können) - nur der auf den Mantelbogen und ggf. die"Anlage Kinder" entfallende Teil der Beratungskosten bliebe außer vor.
Was man auch noch weitertreiben kann: Da man eine Einkommensteuererklärung zwar ohne die"Anlage Kinder", aber niemals ohne den Mantelbogen abgeben kann, müßte auch beim letzteren der rein formale Teil (ohne Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) noch"privat" und"betrieblich" aufgeteilt werden, damit es für den Mandaten optimal läuft (auch der Verhältnis der Einzelwerte auf der Berater-Rechnung zueinander kann sicher noch"optimiert" werden).
So bleiben, abgesehen vom Ärger wegen des Zusatzaufwands bei den Finanzbeamten (sofern die sich damit ärgern lassen), für den Staat nur Peanuts...
Gruß bernor
|
le chat
15.11.2005, 21:42
@ bernor
|
Re:"Entwarnung" bei den Steuerberatungskosten... |
-->Das sind einfach Deppen, zu blöd etwas richtig zu machen, oder es wenigstens bleiben zu lassen.
|