ackid
17.11.2005, 00:45 |
Frage ans Forum GEZ-Gebühren Thread gesperrt |
-->Hallo!!
Meine Mutter ist im September verstorben, habe es der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) mitgeteilt. Da ist doch gestern ein Brief von der GEZ gekommen, das ich noch offen stehende Gebühren (2Mon.) von meiner Mutter nachzahlen soll. Muss ich das als Tochter, oder kann ich mich dagegen wehren.
Gruß Ackid
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Diogenes
17.11.2005, 07:16
@ ackid
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Re: Frage ans Forum GEZ-Gebühren |
-->>Hallo!!
>Meine Mutter ist im September verstorben, habe es der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) mitgeteilt. Da ist doch gestern ein Brief von der GEZ gekommen, das ich noch offen stehende Gebühren (2Mon.) von meiner Mutter nachzahlen soll. Muss ich das als Tochter, oder kann ich mich dagegen wehren.
>Gruß Ackid
Hi Ackid,
Mein Beileid.
Um welche 2 Monate handelt es sich? Wenn deine Mutter da bereits verstorben war, würde ich die GEZ nochmal kontaktieren, vielleicht ist da was schiefgelaufen. Betreffen die 2 Monate noch ihre Lebenszeit, dann mußt du die 2 Monate bezahlen. Prinzipiell müssen die Schulden Verstorbener beglichen werden.
Es sei denn, man tritt ein Erbe bedingt an. Dann werden die Schulden des Verstorbenen aus dessen Vermögen bedient. Bleibt danach noch Vermögen übrig, bekommen es die Erben. Reicht das Vermögen nicht zur Tilgung der Schulden aus, haben die Gläubiger Pech gehabt. (Solche Fragen sollte aber man immer mit einem Notar oder Rechtsanwalt erörtern)
Gruß
Diogenes
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ackid
17.11.2005, 10:24
@ Diogenes
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Re: Frage ans Forum GEZ-Gebühren |
-->>>Hallo!!
>>Meine Mutter ist im September verstorben, habe es der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) mitgeteilt. Da ist doch gestern ein Brief von der GEZ gekommen, das ich noch offen stehende Gebühren (2Mon.) von meiner Mutter nachzahlen soll. Muss ich das als Tochter, oder kann ich mich dagegen wehren.
>>Gruß Ackid
>Hi Ackid,
>Mein Beileid.
>Um welche 2 Monate handelt es sich? Wenn deine Mutter da bereits verstorben war, würde ich die GEZ nochmal kontaktieren, vielleicht ist da was schiefgelaufen. Betreffen die 2 Monate noch ihre Lebenszeit, dann mußt du die 2 Monate bezahlen. Prinzipiell müssen die Schulden Verstorbener beglichen werden.
>Es sei denn, man tritt ein Erbe bedingt an. Dann werden die Schulden des Verstorbenen aus dessen Vermögen bedient. Bleibt danach noch Vermögen übrig, bekommen es die Erben. Reicht das Vermögen nicht zur Tilgung der Schulden aus, haben die Gläubiger Pech gehabt. (Solche Fragen sollte aber man immer mit einem Notar oder Rechtsanwalt erörtern)
>Gruß
>Diogenes
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Danke
für die Antwort, werde ich zähneknirschend [img][/img] die offenstehenden Gebühren begleichen
Gruß Ackid
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