newby
07.01.2006, 10:02 |
Schweizer Verrechnungssteuer Finanzamt Thread gesperrt |
-->Ich trage mich mit dem Gedanken, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen und zwar in CHF.
Somit wird die schweizer Verrechnungssteuer von 35% auf meine Zinsen abgezogen.
Da ich alles völlig legal betreiben möchte, stellt sich nun für mich die Frage:
"Wie lasse ich die gezahlte Verrechnungssteuer bei meinem Finanzamt anrechnen"?
Danke für Tipps.
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BillyGoatGruff
07.01.2006, 15:39
@ newby
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Re: Schweizer Verrechnungssteuer Finanzamt |
-->>Ich trage mich mit dem Gedanken, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen und zwar in CHF.
>Somit wird die schweizer Verrechnungssteuer von 35% auf meine Zinsen abgezogen.
>Da ich alles völlig legal betreiben möchte, stellt sich nun für mich die Frage:
>"Wie lasse ich die gezahlte Verrechnungssteuer bei meinem Finanzamt anrechnen"?
>Danke für Tipps.
Hallo Newby,
i.d.Regel gemäss (vorhandenem) Doppelbesteuerungsabkommen BRD - CH. Als in CH Steuerpflichtiger kenne ich nur den umgekehrten Fall: ich muss in CH deklarieren, was ich im Ausland halte. Das wird gebührend von einem von Gemeinde zu Gemeinde reisenden"Verrechnungssteuerexperten" geprüft und dann wird die Rückerstattung vorsorglich bezahlter Steuer freigegeben.
Als blutiger Laie bezahlte ich vor Jahren für den 'Vollservice' durch die Bank, die das dann auch für mich erledigte, 350.-SFR im Jahr. Mittlerweile macht das die Bank gar nicht mehr, da für sie wegen der komplizierten Administration zu aufwändig. Bin nun von dem genannten"Reisenden" in VSt-Sachen abhängig. Die paar $$ withholding tax in den USA lasse ich regelmässig schleifen, Aufwand lohnt nicht (und die fiese US-Admin bedankt sich nicht einmal bei mir dafür!)
Gruss, BGG
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newby
07.01.2006, 16:05
@ BillyGoatGruff
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Re: Schweizer Verrechnungssteuer Finanzamt |
-->Hi BGG,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Vielleicht frage ich mal ganz naiv beim Finanzamt nach, die müssen es ja wissen und zu verbergen habe ich ja schließlich nichts. Bin mal gespannt, ob die sich nur für die Zinseinkünfte oder auch die Einlagenhöhe interessieren, die sie ja eigentlich nichts angeht.
>>Ich trage mich mit dem Gedanken, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen und zwar in CHF.
>>Somit wird die schweizer Verrechnungssteuer von 35% auf meine Zinsen abgezogen.
>>Da ich alles völlig legal betreiben möchte, stellt sich nun für mich die Frage:
>>"Wie lasse ich die gezahlte Verrechnungssteuer bei meinem Finanzamt anrechnen"?
>>Danke für Tipps.
>Hallo Newby,
>i.d.Regel gemäss (vorhandenem) Doppelbesteuerungsabkommen BRD - CH. Als in CH Steuerpflichtiger kenne ich nur den umgekehrten Fall: ich muss in CH deklarieren, was ich im Ausland halte. Das wird gebührend von einem von Gemeinde zu Gemeinde reisenden"Verrechnungssteuerexperten" geprüft und dann wird die Rückerstattung vorsorglich bezahlter Steuer freigegeben.
>Als blutiger Laie bezahlte ich vor Jahren für den 'Vollservice' durch die Bank, die das dann auch für mich erledigte, 350.-SFR im Jahr. Mittlerweile macht das die Bank gar nicht mehr, da für sie wegen der komplizierten Administration zu aufwändig. Bin nun von dem genannten"Reisenden" in VSt-Sachen abhängig. Die paar $$ withholding tax in den USA lasse ich regelmässig schleifen, Aufwand lohnt nicht (und die fiese US-Admin bedankt sich nicht einmal bei mir dafür!)
>
>Gruss, BGG
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Masteraffe-sein-Bruder
08.01.2006, 18:11
@ newby
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.. ganz einfach |
-->Die Sache ist an sich ganz einfach:
Die Schweizer Bank zieht automatisch die Verrechnungssteuer ab; in der deutschen Steuererklärung sind dann die vollen Zinsen sowie die bereits gezahlten Schweizer Verrechnungssteuer (eigenes Feld!) anzugeben, d.h. die Verrechnungssteuer wird auf die zu zahlende deutsche EK-Steuer angerechnet....
Bei komplizierten Fragen würde ich mal ein grenznahes FA anrufen...
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