albert
20.01.2006, 18:16 |
Was strebt Israel an? Thread gesperrt |
-->Die USA brauchen als hungriger Löwe den Platz an den großen Rohstoffquellen und zwar auch um den Dollar zu schützen. Soweit kapiert und logisch.
Und Israel fühlt sich ja auch dauernd von den Arabern genervt und jene stören die Entfaltung des auserwählten Volkes.
Ist deshalb ein Großkonflikt zu erwarten, der einfach mal deren Zahl drastisch reduziert? Dann wäre da ja immer noch China? Denkt man, das die gleich mit auseinanderfliegen(ökonomisch gesehen mit anschließenden inneren Unruhen), wenns in der Welt richtig kracht?
Und wie steht es mit den Ausländern/Moslems etc. bei uns, wenn die Israelis erst mal offiziell bei uns das Sagen haben? Kommen dann die Rückführungen? (in die zerbombte Heimat) Denn sinnvoll waren die doch hier nur, solange wir das bezahlt haben und damit auch ein latentes Potential für Unruhestiftung (sozusagen auf Abruf) war.
Fragen über Fragen?
Und noch eine: Welchem Politiker in Deutschland ist eigentlich noch zu trauen und was haltet ihr von der Sache des angeblich noch bestehenden Deutschen Reiches?
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shroom
20.01.2006, 21:45
@ albert
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Wikipedia zum letzten Punkt |
-->...was haltet ihr von der Sache des angeblich noch bestehenden Deutschen Reiches?
Ich halte davon gar nichts [img][/img]
Wikipedia.de meint:
Staatsrechtliche Fragen
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73):
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (…). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. (…) Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“
Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger. Damit wird eine staatsrechtliche Identität, die 1866 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.
Davon bleibt aber unberührt, dass, von einer politisch-historischen Perspektive aus betrachtet, das Reich mit der Niederlage im Zweiten Weltkrieg im Jahre 1945 untergegangen ist.
Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die (erweiterte) Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was zuvor bereits das Deutsche Reich (von 1871) gewesen war: ein (klein-)deutscher Nationalstaat, der (als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung) die Nachkriegsordnung mit seinen Grenzen anerkannt hat. Das"Deutsche Reich" hat mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 und den Grundgesetzänderungen durch den Einigungsvertrag - hier insbesondere die Änderung der Präambel und des Artikel 23 - endgültig aufgehört zu existieren.
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Tassie Devil
21.01.2006, 00:44
@ shroom
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Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) |
-->Die Völkerrechtslage in Deutschland
Stellungnahme des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht
I. Identität Deutschlands
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und daher auch nicht identisch mit dem Deutschland von heute. Das Deutsche Reich besteht vielmehr bis auf den heutigen Tag fort. Und zwar aus folgenden Rechtsgründen:
1. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem im Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, daß das Deutsche Reich und auch Preußen noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich zulässig von den Okkupationsmächten Polen, Rußland (Nord-Ostpreußen), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.
2. Nach allgemeinen Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am 08.05.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde. Das ist nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere militärische Macht den Staat „Deutsches Reich" und auch „Preußen" vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Französischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erklärung) ergibt. Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, daß debellatio Deutschlands nicht vorliegt und daß schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.
3. Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, daß das Deutsche Reich fortbesteht und daß das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Ã-ffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht. Sie ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht. Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer behauptet, daß die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei. Dies ist nicht richtig: Es kann nicht ein Staat mit einem anderen völkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein. Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, daß Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien.
Das soll so mal reichen, bis dato wurde noch kein Untergang des Deutschen Reiches, schon garnicht in Form der Marke 2+4, gesichtet.
Der Schwachsinn in wikipedia.de kann sich bei weitem nicht mit den Qualitaeten der sog. Mainstream-Oekonomie messen.
Wal, hast Du den Unfug im wiki angezettelt? [img][/img]
Gruss
TD
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albert
21.01.2006, 01:25
@ Tassie Devil
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Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) |
--> Danke Tassie für deine antwort. was hat das mit dem Reichskanzler Ebel auf sich. hat der nun Rechte (z.B. zur Paßausgabe) oder nicht? Und was bringt das?
Albert
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Tassie Devil
21.01.2006, 05:38
@ albert
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Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) |
-->> Danke Tassie für deine antwort. was hat das mit dem Reichskanzler Ebel auf sich. hat der nun Rechte (z.B. zur Paßausgabe) oder nicht? Und was bringt das?
>Albert
Hi Albert,
ich zitiere noch einen weiteren Absatz aus der Stellungnahme des Staatsrechtlers Bracht:
II. Gesetzes- und Vertragsbindungen
1. In diesem Rahmen besteht auch die deutsche Staatsangehörigkeit fort, die rein staatsrechtlich nicht die der Bundesrepublik Deutschland ist, für die es kein eigenes Gesetz gibt. Wohl aber gibt es die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913: Jeder Deutsche ist also nach dem öffentlichen Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher. Selbst im Bundesgesetzblatt von 1997 findet sich das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Hier ist unter §1: Begriffsbestimmung Deutscher zu lesen: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
Ende des Zitats.
Ich bin weder Staatsrechtler noch habe ich eine formal-juristische Ausbildung genossen, allerdings habe ich mir einiges in autodidaktischer Weise auch auf diesem Gebiet angeeignet, was sich in ausreichender Praxis dann auch bewaehrt hat.
Aus dieser Perspektive heraus vermag ich nur eines zu deuten und zu sagen, und zwar dass an der ganzen BRDDR-Angelegenheit vor rund 15 Jahren einiges oberfaul (gemacht) wurde, darauf weisst auch gerade die Begriffsbestimmung"Deutscher" im Bundesgesetzblatt von 1997 (Neunzehnhundertsiebenundneunzig) hin.
Die Feststellung in obigem Beitrag aus wikipedia.de, dass das deutsche Reich im Verlauf des Jahres 1990 entgueltig untergegangen sei, ist staats- wie voelkerrechtlicher Kokolores oder Nonsens, ganz wie belieben.
Rein staats-/voelkerrechtlich gesehen ist der Status aller Personen in der BRDDR, soweit nicht unter das Auslaenderrecht fallend, sehr dubios, weil ihre Staatsangehoerigkeit zur"Bundesrepublik Deutschland" zwar"deutsch" ist, jedoch ist hiervon hergeleitet keine dieser Personen"Deutsche(r)", soweit er/sie nicht zusaetzlich die Reichsangehoerigkeit besitzt, die er/sie aber wiederum nicht durch die Bundesrepublik Deutschland erlangen kann.
Aus diesem und weiteren gravierenden Gruenden werde ich seit Jahren den dringenden Verdacht nicht los, dass in dieser gesamten Angelegenheit seitens der BRDDR Staatsmacht eine Politik der"totgeschwiegenen Vogelfreiheit" bzgl. der"deutsch-Staatsangehoerigen" praktiziert wird, vielleicht trifft der Begriff der Besatzungsmacht BRDDR, einem Staatsmachtkonstrukt der WKII Siegermaechte, viel besser den Kern der Dinge.
Dass von dieser Staatsmacht BRDDR die Macht des Faktischen auf die"deutsch-Staatsangehoerigen" einwirkt, hierbei u.a. das Gewaltmonopol, daran ist ueberhaupt nicht zu zweifeln, ob und inwiefern hierdurch das internationale Staats- und Voelkerrecht mit Stiefeln getreten wird ist eine voellig andere Frage.
Welche Rechte konkret im einzelnen die Reichsorganisation Ebel per Ukas und Dekret seitens der Kriegssiegermacht USA besitzt vermag ich im Augenblick nicht zu sagen, dass jedoch diese Verbindung bereits seit den 80-ger Jahren alles andere als Schall und Rauch ist, das ist zweifellos definitiv.
Ein Pass des deutschen Reiches, ausgestellt durch die dafuer legitimierte Staatsorganisation, wuerde Dir ueber alle Zweifel erhaben dessen Staatsangehoerigkeit verleihend den Status"Deutscher" vermitteln, damit haettest Du in jedem Falle eine Staatsangehoerigkeit gemaess internationalem Staat-/Voelkerrecht einschliesslich den hieraus herzuleitenden Folgen und Konsequenzen, was bei einem Pass der BRDDR jedoch keinesfalls so selbstverstaendlich ist, u.a. weil ihr hierzu das Gesetz fehlt, Dir ihre eigene Staatsangehoerigkeit und nicht die des deutschen Reiches, wozu sie auch nicht legitimiert ist, zu vermitteln.
Ich will bei dieser gesamten Angelegenheit nicht die Pferde scheu machen, aber der gesamte Status quo ist ein aeusserst dubioser"hairraiser".
Gruss
TD
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FRANZ
21.01.2006, 21:32
@ Tassie Devil
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Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) |
-->Hallo TD,
ich kann deiner Meinung nur zustimmen!
Auf der u. g. Seite in den entsprechenden Links gibt es so manchen Punkt, der erst widerlegt werden will:-)
Außerdem würde bei dieser Betrachtungsweise manche Ungereimtheit in unserem"Rechtstaat" in einem anderen Licht erscheinen.
Gruß Franz
<ul> ~ http://www.alphastar-pro.de/DR-Heute/Wichtige_Links_fuer_wirkliche_Demokratie_und_Freiheit.htm</ul>
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Tassie Devil
21.01.2006, 21:45
@ Tassie Devil
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Re: Ein nachtraeglicher Zusatz |
-->Hi Albert,
noch ein kurzer Nachtrag: ich denke mal, dass es u.a. genau diese unmoeglichen Zustaende seit 1990 in den Bereichen des Staats- und Voelkerrechts aufgrund der Staats-Dualitaeten (BRDDR aka"Bundesrepublik Deutschland" und das Deutsche Reich) sind, die"man" im Zuge einer europaeischen Loesung, Stichwort europaeische Konstitution, in bestaendigere Bahnen ueberfuehren will, und dieses wohl moeglichst bald.
So lange werden die"deutsch-Staatsangehoerigen" der BRDDR auf alle Faelle gebunden und geknebelt bleiben, und natuerlich ueberhaupt nichts zu melden haben, dies allein im Hinblick auf den Besatzerstaat BRDDR aka"Bundesrepublik Deutschland".
Danach wird es wohl auch kaum besser aussehen, wenn man nicht als
Deutsche(r) die Reichszugehoerigkeit besitzt...
Gruss
TD
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gwg
22.01.2006, 12:52
@ Tassie Devil
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Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) |
-->>Rein staats-/voelkerrechtlich gesehen ist der Status aller Personen in der BRDDR, soweit nicht unter das Auslaenderrecht fallend, sehr dubios, weil ihre Staatsangehoerigkeit zur"Bundesrepublik Deutschland" zwar"deutsch" ist, jedoch ist hiervon hergeleitet keine dieser Personen"Deutsche(r)", soweit er/sie nicht zusaetzlich die Reichsangehoerigkeit besitzt, die er/sie aber wiederum nicht durch die Bundesrepublik Deutschland erlangen kann.
>Aus diesem und weiteren gravierenden Gruenden werde ich seit Jahren den dringenden Verdacht nicht los, dass in dieser gesamten Angelegenheit seitens der BRDDR Staatsmacht eine Politik der"totgeschwiegenen Vogelfreiheit" bzgl. der"deutsch-Staatsangehoerigen" praktiziert wird, vielleicht trifft der Begriff der Besatzungsmacht BRDDR, einem Staatsmachtkonstrukt der WKII Siegermaechte, viel besser den Kern der Dinge.
Hallo,
ich bin etwas verwirrt.
Soll das heissen, dass nach dieser Sichtweise Personen mit BRD-Pass staatenlos sind?
Dann wäre es auch verständlich, dass die per BRD-Pass integrierten Türken sich ihren türkischen Pass zurückholen. Und wir sollten uns auch einen besorgen.
Gruß
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Tassie Devil
23.01.2006, 04:18
@ gwg
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Re: Edel sei die Staatsmafia, trickreich und gut.:-) |
-->>>Rein staats-/voelkerrechtlich gesehen ist der Status aller Personen in der BRDDR, soweit nicht unter das Auslaenderrecht fallend, sehr dubios, weil ihre Staatsangehoerigkeit zur"Bundesrepublik Deutschland" zwar"deutsch" ist, jedoch ist hiervon hergeleitet keine dieser Personen"Deutsche(r)", soweit er/sie nicht zusaetzlich die Reichsangehoerigkeit besitzt, die er/sie aber wiederum nicht durch die Bundesrepublik Deutschland erlangen kann.
>>Aus diesem und weiteren gravierenden Gruenden werde ich seit Jahren den dringenden Verdacht nicht los, dass in dieser gesamten Angelegenheit seitens der BRDDR Staatsmacht eine Politik der"totgeschwiegenen Vogelfreiheit" bzgl. der"deutsch-Staatsangehoerigen" praktiziert wird, vielleicht trifft der Begriff der Besatzungsmacht BRDDR, einem Staatsmachtkonstrukt der WKII Siegermaechte, viel besser den Kern der Dinge.
>Hallo,
Hi,
>ich bin etwas verwirrt.
Nur nicht kirre machen lassen! Link vom BAMF zu Juris
Bitte die PDF-Version anschauen, dort und nur dort ist noch die definitive Gesetztesbasis des RuStAG (Reichs- und Staats-Angehoerigkeits-Gesetzes) mit Datum vom 22.7.1913 zu erkennen, die nach wie vor Rechtsgueltigkeit wie auch Rechtswirksamkeit besitzt, und auf der alles andere in Folge bis zur letzten Aenderung am 14.3.2005 aufgebracht wurde.
Konkret: an den Stellen, an denen das dort nunmehr StAG lautende RuStAG (wie es auf der HTML-Seite nach wie vor in der Ueberschrift lautet) aus staats- und voelkerrechtlichen Gruenden rechtsunwirksam ist, kommt es zu den Konsequenzen, dass die Gesetzesvorversion heranzuziehen ist. Dieses datumsgemaesse Percolations-Prinzip setzt sich so lange fort, bis eine rechtsgueltige und damit rechtswirksame Gesetzesversion gesichtet wird, und die stammt nach meinen aktuellen Recherchen vom 15.5.1935, wobei nicht vergessen werden darf, dass seit dem 22.7.1913 bis dato grundsaetzlich das RuStAG das Fundament bildet.
Damit sollte klar sein, dass nach dieser Sichtweise alle Personen, die nach dem Ius Sanguis und dem Ius Solis (Blut- und Bodenrecht) deutschen Ursprungs sind, nicht staatenlos sind. [img]" alt="[image]" style="margin: 5px 0px 5px 0px" />
In diesem Zusammenhang spielt der BRDDR-Pass-Lappen eine Rolle wie der beruehmte umfallende Sack Reis in China.
>Und wir sollten uns auch einen besorgen.
Hmm, schaden tut so ein Pass des deutschen Reiches keinem echtem Deutschen etwas.
Einer bestimmten Gruppe, naemlich den im Zeitraum ab 21.9.1949 bis incl. 31.12.1954 geborenen Deutschen wuerde ich sogar dringend anraten, sich einen solchen Pass des deutschen Reiches zuzulegen, denn die koennten aus staatsrechtlichen Gruenden ggf. bereits tatsaechlich durch den Rost ins staatenlose gefallen sein, was sie jedoch durch den Erwerb eines solchen Passes heilen koennten. [img][/img]
>Gruß
Gruss
TD
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fridolin
23.01.2006, 11:09
@ Tassie Devil
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Nachfrage... |
-->
>Hmm, schaden tut so ein Pass des deutschen Reiches keinem echtem Deutschen etwas.
>Einer bestimmten Gruppe, naemlich den im Zeitraum ab 21.9.1949 bis incl. 31.12.1954 geborenen Deutschen wuerde ich sogar dringend anraten, sich einen solchen Pass des deutschen Reiches zuzulegen, denn die koennten aus staatsrechtlichen Gruenden ggf. bereits tatsaechlich durch den Rost ins staatenlose gefallen sein, was sie jedoch durch den Erwerb eines solchen Passes heilen koennten.
<font color=#0000FF>Hallo TD,
da würde mich doch zweierlei interessieren:
1) Was hat es mit den von Dir genannten Daten auf sich, und wieso sollen diese in dieser Hinsicht kritisch sein?
2) Falls diese Theorie stimmt - wieso soll dann eine bestimmte private Gruppe berechtigt sein, das"Deutsche Reich" zu vertreten, Amtshandlungen für dieses vorzunehmen und entsprechende Pässe auszugeben? Warum soll dies nicht auch Bäckermeister Müller in Klein-Kleckersdorf tun können?
Danke und Gruß.</font>
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Tassie Devil
23.01.2006, 17:56
@ fridolin
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Re: Antwort und eine Korrektur |
-->>
>>Hmm, schaden tut so ein Pass des deutschen Reiches keinem echtem Deutschen etwas.
>>Einer bestimmten Gruppe, naemlich den im Zeitraum ab 21.9.1949 bis incl. 31.12.1954 geborenen Deutschen wuerde ich sogar dringend anraten, sich einen solchen Pass des deutschen Reiches zuzulegen, denn die koennten aus staatsrechtlichen Gruenden ggf. bereits tatsaechlich durch den Rost ins staatenlose gefallen sein, was sie jedoch durch den Erwerb eines solchen Passes heilen koennten.
><font color=#0000FF>Hallo TD,
Hi Fridolin,
zunaechst einmal eine Korrektur zu meinem Vorbeitrag.
Aufgrund der SHAEF-Orders der alliierten Siegermaechte des WKII ist die Bezugnahme u.a. auf die Aenderung des RuStAG vom 15.5.1935 verboten, sodass tatsaechlich die Ur-Version des RuStAG v. 22.7.1913 herangezogen werden muss.
>da würde mich doch zweierlei interessieren:
>1) Was hat es mit den von Dir genannten Daten auf sich, und wieso sollen diese in dieser Hinsicht kritisch sein?
Die kritischen Momente ergeben sich nur fuer die in diesem Zeitraum in den alten Bundeslaendern, exclusive dem Saarland, gekuerten Neu-Staatsbuergern (Neugeborene und Eingebuergerte) aus staats- und voelkerrechtlichen Gruenden.
Es tut mir leid, dass ich die sehr lange und komplexe Begruendung hier und jetzt nicht aufzeigen kann, jedoch wenige"Highlights" wie folgt:
1. Es bestehen keinerlei Zweifel, auch nicht bei den Siegermaechten des WKII, darueber, dass zu keinem Zeitpunkt im Jahre 1945 wie auch danach das deutsche Reich"untergegangen" ist, daher besteht es bis zum heutigen Tage. Dieser Untergang der"debellatio" (bellum lat. Krieg) waere auch ueberhaupt nicht nach dem Geschmack der Kriegssiegermaechte gewesen, weil eine vollstaendige Einverleibung der untergangenen Reichsstaatsgebiete per Annexion als eine nicht zu umgehende Zwangsfolge aus voelkerrechtlichen Gruenden (man kann einen Staat nicht einfach in den Orkus schicken und die dabei entstaatlichten Gebiete, deren Existenz in voelkerrechtlicher Hinsicht nach wie vor gegeben sind, einfach als Vakuum vor sich hin gammeln lassen, selbst wenn alles Leben darin abgetoetet waere) unangenehme Folgeerscheinungen fuer die Annektoren (zumindest fuer die westlichen Kriegssiegermaechte) mit sich gebracht haetten, die diese keinesfalls deshalb wollten, weil es letztendlich ziemlich teuer fuer sie geworden waere, anstatt umgekehrt Gelder aus Kriegsschulden aus den besiegten Gebieten herausziehen zu koennen. Letzteres war halt nur moeglich, insofern der besiegte Staat namens deutsches Reich zumindest vorlaeufig weiterhin existierte.
2. Erst ab dem 21.9.1949 haette am Existenzstatus des deutschen Reiches zwecks Vermeidung der unangenehmen Folgeerscheinungen fuer die Kriegssiegermaechte ueberhaupt etwas gedreht werden koennen, weil exakt an diesem Tag der Staat Bundesrepublik Deutschland in paralleler Existenz zum Staat deutsches Reich per UKAS der trizonesischen Westkriegssiegermaechte rechtsgueltig und rechtswirksam vom Stapel der siegermaechtlichen Bauwerften lief. Der Staat DDR folgte als"BRD-Konkurrenzstaat" auf aehnliche Weise, also ebenfalls parallel zur Existenz des deutschen Reiches, einige Zeit spaeter, jedoch war fuer dessen Bauwerften und den finalen Stapellauf ausschliesslich die Siegermacht der UDSSR zustaendig. Erst nach diesem letzten Ereignis waere das vollstaendige Versenken des deutschen Reiches ohne unangenehme Folgeerscheinungen aus oben Absatz 1 fuer auch nur 1 der Kriegssiegermaechte moeglich gewesen, aber jetzt mochte und wollte"man" diese Aufloesung seitens der Kriegssiegermaechte noch viel weniger, weil andere unangenehme Folgerscheinungen wie oben Absatz 1 die Machtraeume der Kriegssiegerstaaten aus WKII betreten haetten, die ich aber hier und jetzt nicht weiter verfolge.
3. Sowohl der Staat BRD wie auch der Staat DDR warteten bei ihren Stapellaeufen parallel zum Staat deutsches Reich fuer ihre Staatsvoelker mit ihrer
jeweils eigenen Staatsbuergerschaft auf. Fuer jeden Staat muss auch das Element seiner Staatsbuerger klar definiert und gegeben sein, um in staatsrechtlicher Hinsicht ueberhaupt als Staat existent sein zu koennen. Der Staat DDR gab seine Staatsbuergerschaft erst mit seinem Untergang im Verlauf des Jahres 1990 auf, wohingegen der Staat BRD bereits im Verlauf des Jahres 1954 seine eigene Staatsbuergerschaft als solche wieder abschaffte (was aus Sicht der internationalen Staatsdefinitionsgrundlagen sowieso seine eigene Hochbrisanz inhaerent hat), weil man seitens der ex-trizonesischen Kriegssiegermaechte recht schnell die hinter der Staatsbuergerschaft des Staates BRD verborgen lauernden Tuecken und Fallen erkannt hatte.
Bis hierher, lieber Fridolin, siehst Du, was solche internationalen Verflechtungen auch i.S. Staats- und Voelkerrecht mit sich bringen und als Folgen nach sich ziehen, ich fasse mich jetzt aber nur noch kurz, zumindest hege ich dazu die Absicht:-):
4. Beide Staaten, die BRD wie auch die DDR, waren seit ihrem Stapellauf zu keinem Zeitpunkt von den Kriegssiegermaechten dazu autorisiert und legitimiert worden, auch nur das geringste Staeubchen am und im Staatskonstrukt deutsches Reich bewegen zu koennen, die Kriegssiegermaechte haetten das gleiche aus sich selbst heraus auch nicht vermocht, jedoch besassen letztere die Autoritaet und Legitimation dazu, auf die administrative Verwaltung des deutschen Reiches in ihrem Sinne einzuwirken, um auf diesem Wege Aenderungen im Staatskonstrukt deutsches Reich in staats- und voelkerrechtlicher Hinsicht zu bewirken.
5. Beiden Staaten, der BRD wie auch der DDR, war es nun seit ihrem Stapelauf rechtsgueltig und rechtswirksam moeglich, alle ihre staatsbuergerlichen Neuzugaenge wie auch immer oberhalb der deutschen Reichsplattform dergestaltig"abzufischen", sodass diese mit der Reichsplattform nicht in Kontakt gerieten, was in gesamter rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden ist.
Was den Staaten BRD wie auch DDR waehrend ihrer Lifecycles mangels Legitimation wiederum niemals moeglich war, und was keinem Staat mit Ausnahme des deutschen Reiches selbst moeglich war, ist und sein wird, das war/ist/wird das Herausloesen von Staatsangehoerigen des deutschen Reiches (sein), wie auch immer diese zu dieser Staatsbuergerschaft gekommen waren/sind/werden (z.B. die Altbestaende des deutschen Reiches vor dem 21.9.1949 oder auch die infolge rechtsungueltigen/rechtsunwirksamen"Abfischungsverfuegungen" seither auf die Reichsplattform"durchgefallenen" deutschen Staatsbuerger). Eine zweifache deutsche Staatszugehoerigkeit ist hier durchaus denkbar, im Zweifelsfalle jedoch ist das Staats- und Voelkerrecht vorrangig, was bedeutet, dass der Erwerb der Staatsangehoerigkeit der BRD ggf. auch der DDR aus Verfuegungen dieser Staaten selbst heraus rechtsungueltig und rechtsunwirksam waren, dazu haette schon jeder einzelne Staatsbuerger selbst sichbezueglich aktiv werden muessen.
6. Durch Aufgabe seiner eigenen Staatsbuergerschaft des Staates BRD im Verlauf des Jahres 1954 sind alle die im oben genannten Zeitraum"abgefischten" Staatsbuerger sehr wahrscheinlich der Staatenlosigkeit anheim gefallen, weil fuer diese infolge rechtsgueltigen und rechtswirksamen"Abfischens" zuvor die stets unterbaute Reichsplattform nicht (mehr) griff, und auch dem Staat BRD die Legitimation zu einer Aenderung der Reichsplattform ja stets fehlte, um diesen Zustand zu aendern. Neuzugaenge ausserhalb dieses Zeitraumes haben aus voriger Perspektive deshalb mit einer Staatenlosigkeit kein Problem, weil sie entweder Staatsangehoerige des deutschen Reiches waren und geblieben sind, dies ggf. ihnen unbekannter Weise, oder durch rechtsungueltige/rechtsunwirksame"Abfischungsverfuegungen" seitens des Staates BRD auf die Reichsplattform"durchgefallen" sind.
Abschliessend, Fridolin, weise ich jetzt darauf hin, dass meine gesamten obigen Ausfuehrungen durch Deine Fragestellung nur die Zeitperspektive 1945 - 1990 umfasst und nachfolgende Zeitraeume voellig beiseite laesst.
>2) Falls diese Theorie stimmt
Zumindest im nicht feinmaschigsten Rahmen kannst Du von deren Stimmigkeit ausgehen, um jedoch auch dieses Raster wasserfest abzudichten muesste ich allerdings noch wesentlich mehr Zeit zu einer Feinanalyse aufwenden, die ich
z.Zt. leider nicht habe.
>- wieso soll dann eine bestimmte private Gruppe berechtigt sein, das"Deutsche Reich" zu vertreten, Amtshandlungen für dieses vorzunehmen und entsprechende Pässe auszugeben?
Du irrst, Fridolin, von einer"privaten" Gruppe kann ueberhaupt keine Rede sein.
Natuerlich waren die Gruppenmitglieder vor ihrer Ernennung als Staatsfunktionaere des deutschen Reiches"privat", aber nach ihrer Ernennung zu Amtstraegern des deutschen Reiches durch die Kriegssiegermaechte des WK II im Verlauf des Jahres 1985, dieses alles wiederum in voelliger Harmonie und Uebereinstimmung mit den internationalen Rechtsbestimmungen des Staats- und Voelkerrechts, machte die ehemals"privaten" Mitglieder zu Amtsinhabern einer bereits seit langer Zeit existenten Staatsmacht namens deutsches Reich, und aus die Maus. Ganz einfach.
>Warum soll dies nicht auch Bäckermeister Müller in Klein-Kleckersdorf tun können?
Haette Mueller zum richtigen Zeitpunkt zuvor auch noch die richtigen Verbindungen zu den Kriegssiegermaechten gehabt, dann waeren diese ggf. dazu geneigt gewesen, ihn zum Chef des deutschen Reiches zu kroenen, seit 1985 ist fuer Mueller aber dieser Zug fuer diesen Streckenverlauf definitiv abgefahren.
>Danke und Gruß.</font>
Gruss
TD
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fridolin
23.01.2006, 19:47
@ Tassie Devil
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Danke und noch kleine Frage... |
--><font color=#0000FF>Hallo TD,
danke für die ausführlichen Erläuterungen. Interessante Sache. Ich will das nicht weiter vertiefen, nur zwei Nachfragen zu Details: </font>
Der Staat DDR gab seine Staatsbuergerschaft erst mit seinem Untergang im Verlauf des Jahres 1990 auf, wohingegen der Staat BRD bereits im Verlauf des Jahres 1954 seine eigene Staatsbuergerschaft als solche wieder abschaffte (was aus Sicht der internationalen Staatsdefinitionsgrundlagen sowieso seine eigene Hochbrisanz inhaerent hat), weil man seitens der ex-trizonesischen Kriegssiegermaechte recht schnell die hinter der Staatsbuergerschaft des Staates BRD verborgen lauernden Tuecken und Fallen erkannt hatte.
<font color=#0000FF>Was ist formal im Laufe des Jahres 1954 geschehen, das als"Abschaffung der eigenen Staatsbürgerschaft" der neuen BRD zum 31.12.1954 angesehen werden könnte?</font>
von einer"privaten" Gruppe kann ueberhaupt keine Rede sein.
Natuerlich waren die Gruppenmitglieder vor ihrer Ernennung als Staatsfunktionaere des deutschen Reiches"privat", aber nach ihrer Ernennung zu Amtstraegern des deutschen Reiches durch die Kriegssiegermaechte des WK II im Verlauf des Jahres 1985, dieses alles wiederum in voelliger Harmonie und Uebereinstimmung mit den internationalen Rechtsbestimmungen des Staats- und Voelkerrechts, machte die ehemals"privaten" Mitglieder zu Amtsinhabern einer bereits seit langer Zeit existenten Staatsmacht namens deutsches Reich, und aus die Maus.
<font color=#0000FF>Hier analog gefragt: was passierte im Jahre 1985, wodurch dieser Personenkreis zu"Amtsträgern des Deutschen Reiches" durch die Kriegssiegermächte ernannt worden sein soll?
Danke nochmals und schönen Gruß. </font>
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Tassie Devil
25.01.2006, 08:08
@ fridolin
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Re: @fridolin; Pausengong |
-->><font color=#0000FF>Hallo TD,
>danke für die ausführlichen Erläuterungen. Interessante Sache. Ich will das nicht weiter vertiefen, nur zwei Nachfragen zu Details: </font>
>Der Staat DDR gab seine Staatsbuergerschaft erst mit seinem Untergang im Verlauf des Jahres 1990 auf, wohingegen der Staat BRD bereits im Verlauf des Jahres 1954 seine eigene Staatsbuergerschaft als solche wieder abschaffte (was aus Sicht der internationalen Staatsdefinitionsgrundlagen sowieso seine eigene Hochbrisanz inhaerent hat), weil man seitens der ex-trizonesischen Kriegssiegermaechte recht schnell die hinter der Staatsbuergerschaft des Staates BRD verborgen lauernden Tuecken und Fallen erkannt hatte.
><font color=#0000FF>Was ist formal im Laufe des Jahres 1954 geschehen, das als"Abschaffung der eigenen Staatsbürgerschaft" der neuen BRD zum 31.12.1954 angesehen werden könnte?</font>
>von einer"privaten" Gruppe kann ueberhaupt keine Rede sein.
>Natuerlich waren die Gruppenmitglieder vor ihrer Ernennung als Staatsfunktionaere des deutschen Reiches"privat", aber nach ihrer Ernennung zu Amtstraegern des deutschen Reiches durch die Kriegssiegermaechte des WK II im Verlauf des Jahres 1985, dieses alles wiederum in voelliger Harmonie und Uebereinstimmung mit den internationalen Rechtsbestimmungen des Staats- und Voelkerrechts, machte die ehemals"privaten" Mitglieder zu Amtsinhabern einer bereits seit langer Zeit existenten Staatsmacht namens deutsches Reich, und aus die Maus.
><font color=#0000FF>Hier analog gefragt: was passierte im Jahre 1985, wodurch dieser Personenkreis zu"Amtsträgern des Deutschen Reiches" durch die Kriegssiegermächte ernannt worden sein soll?
>Danke nochmals und schönen Gruß. </font>
Hi fridolin,
es tut mir leid, Dir bisher nicht geantwortet zu haben.
Ich kann Dir auch jetzt noch keine genaueren Antworten zu Deinen Fragen geben, ich muss noch weiter recherchieren, dazu habe ich im Moment leider nur wenig Zeit.
Jedoch ein kleiner Zwischenstand zur Lage, allerdings ohne Gewaehr.
Zu Deiner Frage 1 scheint die Aufgabe in Zusammenhang mit einer Aenderung des Pass- und Meldegesetztes zu stehen, dort waren dann die Auswirkungen ersichtlich.
Zu Deiner Frage 2 scheint sich bzgl. des erlauchten Personenkreises ein grosser, dicker Tuerke heraus zu kristallisieren, die Art und Weise der"offiziellen Amtseinhebung" zu"Amtstraegern des Deutschen Reiches" durch die Kriegssiegermaechte erscheint mir, gelinde gesagt, ziemlich dubios.
Zur Existenz des deutschen Reiches, grundsaetzlich jedoch existiert dieses bis heute fort, daran kann es keinen Zweifel geben, es sei denn, dass wiederum unter Bruch der Regeln des internationalen Staats- und Voelkerrechtes gegenteiliges von ganz oben herab dekretiert wird oder ggf. bereits wurde, letzteres dann ebenfalls in einem geheimen Kaemmerlein schlummernd.
Ich melde mich in dieser Angelegenheit in den naechsten, sagen wir mal 2-3, Tagen.
Gruss
TD
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