Tassie Devil
28.01.2006, 21:46 |
@fridolin - Deutsches Reich und Staatsangehoerigkeit Thread gesperrt |
-->Hi fridolin,
zunaechst resumiere ich mal.
Es kann keinerlei Zweifel daran geben, dass das Deutsche Reich weder 1945 noch zu irgend einem Zeitpunkt danach untergegangen ist.
Dass es so ist, dass naemlich das Deutsche Reich weiterhin ein staats- und voelkerrechtliches Subjekt ist, dafuer gibt es viele Hinweise und Fakten:
1. Die Kriegssiegermaechte haben zu keinem Zeitpunkt beginnend mit dem Jahr 1945 den Exitus des Deutschen Reiches festgestellt oder festgelegt, wozu sie m.E. aufgrund ihres Status als Siegermaechte selbst unter Missachtung oder Bruch der internationalen staats- und voelkerrechtlicher Regelungen durchaus in der Lage gewesen waeren.
2. Das hoechste Gericht der Bundesrepublik Deutschland, das BVG in Karlsruhe, hatte 1973 die fortbestehende Existenz des Deutschen Reiches festgestellt.
3. Andere Gerichte der Bundesrepublik Deutschland hatten zuvor und danach den Status der fortbestehenden Existenz des Deutschen Reiches ebenfalls adaptiert.
4. Die UN-Feindstaatenklausel gegen das Deutsche Reich ist aus dessen Charta nicht getilgt.
Wenn nun das BVG im Jahre 1973 definitiv die Ansicht vertrat, die Bundesrepublik Deutschland sei i.S. der Gebiete und Laendereien mit dem Deutschen Reich teil-identisch, ansonsten jedoch identisch, dann scheitert diese Ansicht der Identitaet schon allein daran, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und sein Zustandekommen keinesfalls mit auch nur irgendeiner Verfassung des Deutschen Reiches identisch sein kann.
Tatsaechlich ist es so, dass das Konstrukt der westlichen Siegermaechte namens Bundesrepublik Deutschland in wesentlichen Teilen bereits zuvor existente Konstrukte und Angelegenheiten des Deutschen Reiches ueberlagern.
An der Rechtsgueltigkeit und Rechtswirksamkeit dieser kriegssiegermaechtlich organisierten Ueberlagerung im Verlauf des Jahres 1949 hege ich keinerlei Zweifel, jedoch kann ein Ueberlagerungskonstrukt mit einem zu ueberlagernden Konstrukt niemals identisch sein.
Auch der Umstand, dass das Produkt siegermaechtlich aufgesetzten Konstruktes der Bundesrepublik Deutschland auf das Konstrukt des Deutschen Reiches eine Fortsetzung des letzteren unter anderem Namen sein koennte, kann nicht darueber hinweg taeuschen, dass es auch hier am Begriff der Identitaet mangelt, was wiederum Konsequenzen in staats- und voelkerrechtlicher Hinsicht zur Folge hat.
Soweit mal mein Resumee.
Dass das gesamte Konstrukt des heute zweifellos bestehenden Deutschen Reiches mit seinen Ueberlagerungen im Status quo erhebliche Rechtsunsicherheiten in sich birgt, darueber bestehen auch bei Dir sicherlich keine Zweifel.
Auch wenn ich mit dieser Webseite
Staatsangehoerigkeit
in vielem nicht oder nicht voellig konform gehe, greife ich dennoch nachfolgenden Absatz heraus:
Nach § 1 des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatszugehörigkeit vom 17.05.1956 (BGBl.-l S 431) ist die deutsche Staatsangehörigkeit mit Wirkung vom 26.04.1954 suspendiert und aufgehoben. Die betroffenen Staatenlosen Bürger haben jedoch das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit mit Rückwirkung auf den genannten Zeitpunkt wieder zu erwerben, wenn Sie ihren dauernden Aufenthalt seit dem 26.04.1945 im Gebiet des Deutschen Reiches wahrgenommen haben (§ 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1956).
Leider habe ich nicht die Moeglichkeit, den obigen orginalen Gesetzestext aus dem Jahre 1956 einsehen zu koennen, jedoch hege ich an der faktischen Authentitaet obigen Absatzes keinen Zweifel, und in der Tat kann ich aus der aktuellen Fassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland keinen Gesetzesparagraphen ersehen, der wie auch immer den Zugang zur Staatszugehoerigkeit regelt, sodass hier, wie bereits dargelegt, das Recht des deutschen Reiches zur Anwendung gelangen muss.
In der Angelegenheit einer rechtswirksamen Vertretung des Deutschen Reiches muss ich noch weitere Recherchen betreiben, ich bitte deshalb um weitere Geduld.
Gruss
TD
|
thoughtful
28.01.2006, 22:08
@ Tassie Devil
|
Re: @fridolin - Deutsches Reich und Staatsangehoerigkeit |
-->>Hi fridolin,
>zunaechst resumiere ich mal.
>Es kann keinerlei Zweifel daran geben, dass das Deutsche Reich weder 1945 noch zu irgend einem Zeitpunkt danach untergegangen ist.
>Dass es so ist, dass naemlich das Deutsche Reich weiterhin ein staats- und voelkerrechtliches Subjekt ist, dafuer gibt es viele Hinweise und Fakten:
>1. Die Kriegssiegermaechte haben zu keinem Zeitpunkt beginnend mit dem Jahr 1945 den Exitus des Deutschen Reiches festgestellt oder festgelegt, wozu sie m.E. aufgrund ihres Status als Siegermaechte selbst unter Missachtung oder Bruch der internationalen staats- und voelkerrechtlicher Regelungen durchaus in der Lage gewesen waeren.
>2. Das hoechste Gericht der Bundesrepublik Deutschland, das BVG in Karlsruhe, hatte 1973 die fortbestehende Existenz des Deutschen Reiches festgestellt.
>3. Andere Gerichte der Bundesrepublik Deutschland hatten zuvor und danach den Status der fortbestehenden Existenz des Deutschen Reiches ebenfalls adaptiert.
>4. Die UN-Feindstaatenklausel gegen das Deutsche Reich ist aus dessen Charta nicht getilgt.
----------------------------------------------------------------------
Die Feindstaatenklausel ist völkerrechtlich obsolet, ihre Streichn ung wäre rein redaktioneller Natur.
Der 2+4-Vertrag ersetzt einen formellen Friedensvertrag.
http://www.ipw.rwth-aachen.de/paper_7.pdf
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
>Wenn nun das BVG im Jahre 1973 definitiv die Ansicht vertrat, die Bundesrepublik Deutschland sei i.S. der Gebiete und Laendereien mit dem Deutschen Reich teil-identisch, ansonsten jedoch identisch, dann scheitert diese Ansicht der Identitaet schon allein daran, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und sein Zustandekommen keinesfalls mit auch nur irgendeiner Verfassung des Deutschen Reiches identisch sein kann.
>Tatsaechlich ist es so, dass das Konstrukt der westlichen Siegermaechte namens Bundesrepublik Deutschland in wesentlichen Teilen bereits zuvor existente Konstrukte und Angelegenheiten des Deutschen Reiches ueberlagern.
>An der Rechtsgueltigkeit und Rechtswirksamkeit dieser kriegssiegermaechtlich organisierten Ueberlagerung im Verlauf des Jahres 1949 hege ich keinerlei Zweifel, jedoch kann ein Ueberlagerungskonstrukt mit einem zu ueberlagernden Konstrukt niemals identisch sein.
>Auch der Umstand, dass das Produkt siegermaechtlich aufgesetzten Konstruktes der Bundesrepublik Deutschland auf das Konstrukt des Deutschen Reiches eine Fortsetzung des letzteren unter anderem Namen sein koennte, kann nicht darueber hinweg taeuschen, dass es auch hier am Begriff der Identitaet mangelt, was wiederum Konsequenzen in staats- und voelkerrechtlicher Hinsicht zur Folge hat.
>Soweit mal mein Resumee.
>Dass das gesamte Konstrukt des heute zweifellos bestehenden Deutschen Reiches mit seinen Ueberlagerungen im Status quo erhebliche Rechtsunsicherheiten in sich birgt, darueber bestehen auch bei Dir sicherlich keine Zweifel.
>Auch wenn ich mit dieser Webseite
>Staatsangehoerigkeit
>in vielem nicht oder nicht voellig konform gehe, greife ich dennoch nachfolgenden Absatz heraus:
>Nach § 1 des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatszugehörigkeit vom 17.05.1956 (BGBl.-l S 431) ist die deutsche Staatsangehörigkeit mit Wirkung vom 26.04.1954 suspendiert und aufgehoben. Die betroffenen Staatenlosen Bürger haben jedoch das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit mit Rückwirkung auf den genannten Zeitpunkt wieder zu erwerben, wenn Sie ihren dauernden Aufenthalt seit dem 26.04.1945 im Gebiet des Deutschen Reiches wahrgenommen haben (§ 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1956).
>Leider habe ich nicht die Moeglichkeit, den obigen orginalen Gesetzestext aus dem Jahre 1956 einsehen zu koennen, jedoch hege ich an der faktischen Authentitaet obigen Absatzes keinen Zweifel, und in der Tat kann ich aus der aktuellen Fassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland keinen Gesetzesparagraphen ersehen, der wie auch immer den Zugang zur Staatszugehoerigkeit regelt, sodass hier, wie bereits dargelegt, das Recht des deutschen Reiches zur Anwendung gelangen muss.
>In der Angelegenheit einer rechtswirksamen Vertretung des Deutschen Reiches muss ich noch weitere Recherchen betreiben, ich bitte deshalb um weitere Geduld.
>Gruss
>TD
|
Baldur der Ketzer
28.01.2006, 23:11
@ thoughtful
|
Re: obsolete Feindstaatenklausel? |
-->Hallo,
>Die Feindstaatenklausel ist völkerrechtlich obsolet, ihre Streichn ung wäre rein redaktioneller Natur.
>Der 2+4-Vertrag ersetzt einen formellen Friedensvertrag.
wenn es so einfach und trivial ist, wieso berichtigt man dann die Kleinigkeit nicht mal schnell so im Vorbeigehen redaktionell?
Ein Friedensvertrag könnte mit UK, F, RUS und USA vielleicht durch konkludentes HAndeln entbehrlich geworden sein, aber wie steht es mit den ganzen anderen Staaten, die dem Deutschen Reiche ebenfalls den Krieg erklärt hatten?
Im Übrigen betrifft der 2+4-Vertrag nur die BRD und die DDR, nicht aber das Deutsche Reich. Das sind drei völlig unterschiedliche Rechtssubjekte.
Man kann doch auch nicht mit zwei Mietern einen Mietvertrag abändern über einen dritten Mieter hinweg, der gar nicht mit dabei ist, und dann sagen, das gilt jetzt für Dich genauso. Völkerrechtlich sollte es nicht anders sein.
Das sind doch alles nur Versuche einer Verschlimmbesserung einer total verfahrenen und verkorksten völkerrechtlichen Sache, die man entweder dilletantisch oder pragmatisch irgendwie dem Status Quo anzupassen versuchte. Deswegen wird es aber noch lange nicht formal rechtmäßig.
Beste Grüße vom Baldur
|
Tassie Devil
28.01.2006, 23:44
@ thoughtful
|
Re: Keine Rechtsautomatiken |
-->>>4. Die UN-Feindstaatenklausel gegen das Deutsche Reich ist aus dessen Charta nicht getilgt.
>----------------------------------------------------------------------
>Die Feindstaatenklausel ist völkerrechtlich obsolet, ihre Streichn ung wäre rein redaktioneller Natur.
Nein!
>Der 2+4-Vertrag ersetzt einen formellen Friedensvertrag.
Die Frage ist, was unter dem Begriff"ersetzen" zu verstehen ist bei gleichzeitiger Verbindung mit den dahinter stehenden Erwartungen.
Die Interpretation, dass dieser 2+4-Vertrag einem formellen Friedensvertrag nach offiziellen internationalen Statuten gleichzusetzen ist oder gar mit diesem"identisch" sei, zielt meilenweit an der Realitaet vorbei.
>http://www.ipw.rwth-aachen.de/paper_7.pdf
I.S. der Feindstaatenklausel hat der Schreiber Ralph Rotte von der RWTH Aachen ganz offensichtlich ueberhaupt keine Ahnung von Juristerei und Jurisdiktion, dies schon garnicht auf internationaler Ebene.
Wenn in einem 2+4-Vertrag die Siegermaechte des WKII Deutschland Zugestaendnisse und Konzessionen wie auch immer machen, dann ist das eine Angelegenheit wie vorliegend unter 2 + 4 Rechts-Parteien. Hieraus quasi vollautomatische Aenderungen in hierbei ausserhalb stehende Rechtssubjekte wie die UN rechtsgueltig und rechtswirksam einzubringen spricht jedem Rechtsverstaendnis Hohn.
Ein Angeklagter, der von einem Strafgericht einen Freispruch 1. Klasse erhaelt, ist deshalb noch lange nicht vor hohen zivilrechtlichen Anspruechen gefeit, schon garnicht automatisch, und umgekehrt.
Im uebrigen, ist der 130 StGB der BRDDR, dessen Rechtmaessigkeit per se seit langem grossen Zweifeln unterliegt, und seine rigorose Anwendung etwa deshalb obsolet und nur noch"redaktioneller" Natur, weil eine gewisse 6-Millionenzahl, schon laengst von der Realitaet eingeholt, immer mehr der Zahl 0 entgegenstrebt?
Um Missverstaendnissen vorzubeugen, das Entgegenstreben zu der Zahl 0 heisst keinesfalls, dass diese Zahl je erreichbar ist, je erreicht werden wird und dann auch noch der geschichtlichen Wahrheit entspricht.
>xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
>>Gruss
>>TD
|
Theo Stuss
29.01.2006, 09:43
@ Tassie Devil
|
Re: Kann ich nicht nachvollziehen |
-->Hallo Tassie,
da der Reichsdeputationshauptschluß angesichts der Besetzung weiter Teile Deutschlands durch Napoleon zustande gekommen war, ist somit auch die Abschaffung der alten Reichsverfassung, die ganz klar bis 1806 in Kraft war, rechtsungültig. Es gibt weder eine Staatsbürgerschaft der BRDDR, noch eine von 1871.
Für mich ist nach wie vor Regensburg der Sitz des ständigen Reichstages und für reichsweite Belange ist allein das Reichskammergericht zuständig. Deutschland ist nach wie vor eine katholische Monarchie und der letzte deutsche König und römische Kaiser hieß Franz II. von Ã-sterreich.
Skuril, satrisch?
Je nach Standpunkt. Da die Tage der BRDDR nunmehr gezählt sind und die Besteuerungsbasis zur Finanzierung des Machterhalts in Frage steht und selbst der Finanzminister Deutschland offiziell unter das finanzielle Kuratell von Brüssel stellen will, kann offen über alles diskutiert werden. Die Reichsverfassung, die bis 1806 in Übung war, existierte mit einigen Abstrichen seit den Straßburger Eiden im 9.Jhr., mindestens hatten wir hier eine ungebrochene Kontinuität. So alt wird die BRDDR niemals werden.
Gruß,
Theo
|
fridolin
29.01.2006, 09:48
@ Tassie Devil
|
@TD - Danke und Anmerkungen |
--><font color=#0000FF>Hallo TD,
zunächst vielen Dank für Deine Mühe zu diesem interessanten Thema. Nur ein paar wenige Anmerkungen dazu:
1) Der ganze Komplex des Staats- und Völkerrechts ist nach meinem Eindruck eines der formaljuristisch kompliziertesten Gebiete, an das sich auch der ausgebildete Durchschnittsjurist nicht heranwagt. Bei allem Respekt bin mir nicht so sicher, ob man da mit den für die Praxis durchaus sinnvollen juristischen Grundkenntnissen zu endgültigen Schlußfolgerungen kommen kann. Ansonsten gilt die alte Regel: wenn zwei Juristen ein Problem diskutieren, gibt es mindestens drei verschiedene Meinungen. Ich persönlich will mir zu alledem keine endgültige Meinung bilden. </font>
Auch wenn ich mit dieser Webseite
>Staatsangehoerigkeit
>in vielem nicht oder nicht voellig konform gehe, greife ich dennoch nachfolgenden Absatz heraus:
>Nach § 1 des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatszugehörigkeit vom 17.05.1956 (BGBl.-l S 431) ist die deutsche Staatsangehörigkeit mit Wirkung vom 26.04.1954 suspendiert und aufgehoben. Die betroffenen Staatenlosen Bürger haben jedoch das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit mit Rückwirkung auf den genannten Zeitpunkt wieder zu erwerben, wenn Sie ihren dauernden Aufenthalt seit dem 26.04.1945 im Gebiet des Deutschen Reiches wahrgenommen haben (§ 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1956).
>Leider habe ich nicht die Moeglichkeit, den obigen orginalen Gesetzestext aus dem Jahre 1956 einsehen zu koennen, jedoch hege ich an der faktischen Authentitaet obigen Absatzes keinen Zweifel, und in der Tat kann ich aus der aktuellen Fassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland keinen Gesetzesparagraphen ersehen, der wie auch immer den Zugang zur Staatszugehoerigkeit regelt, sodass hier, wie bereits dargelegt, das Recht des deutschen Reiches zur Anwendung gelangen muss.
<font color=#0000FF>Nanu, das wundert mich doch, daß der EDV-Fachmann TD das nicht findet - schon der erste Versuch auf gut Glück spuckt in der Sammlung des Bundesrechts das pdf-Dokument des 1956er Staatsangehörigkeitsgesetzes aus: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stangregg_2/gesamt.pdf
Und bei näherem Hinsehen zeigt sich Erstaunliches: in dem Gesetz wird anscheinend die deutsche Staatsangehörigkeit von Ã-sterreichern geregelt, die diese 1938 nach dem Anschluß an das Deutsche Reich erworben haben - nicht etwa die deutsche Staatsangehörigkeit an sich. Also zeigt sich wieder einmal, wie vorsichtig man beim Zitieren aus Sekundärdokumenten sein sollte.
2) Die ganze Sache um die angebliche Ernennung einer"komissarischen Deutschen Reichsregierung" durch die USA im Jahre 1985 scheint nicht viel mehr als eine einzige Lachnummer zu sein. Näheres findet sich auf diesen Seiten: http://www.krr-faq.de/ und http://www.krr-faq.de/faq.php Vielleicht ist das ja für Dich auch interessant.
Schöne Grüße
</font>
|
Dieter
29.01.2006, 11:03
@ Tassie Devil
|
zur praktischen Relevanz |
-->Hallo TD,
mit Interesse habe ich Deinen Beitrag gelesen, habe allerdings keine weitergehenden Infos nach Ahnung von dem Thema. Nur, wenn ich Deine Aussagen für wahr nehme, dann würden sich nach meinem Verständnis folgende Konsequenzen ergeben:
Nach dem II.WK wurden unter Aufsicht der Siegermächte und zu deren Bedingungen zwei Staaten gegründet, die BRD und die DDR. Beide Staatsgründungen fanden auf dem Gebiet des 3. Staates, dem"Deutschen Reich" statt. Dies war möglich, da das Deutsche Reich nicht über die Mittel und Möglichkeiten verfügte sich dagegen zu wehren.
Es wurde verfügt, daß Bürger, die in den Grenzen des Deutschen Reiches lebten, Bürger der BRD werden können. Und es lag im Interesse der Allierten, daß möglichst viele hiervon gebrauch machen, ansonsten wäre die BRD eine tote Hülle ohne Bürger geblieben, so wie es in dessen Folge das Deutsche Reich wurde.
Elsässer und Saarländer hatten die Möglichkeit zu entscheiden ob sie Franzosen werden wollten oder Bürger der BRD mit unterschiedlichem Ausgang.
Dies würde jetzt bedeuten, daß ein Elsäßer durchaus Bürger des Deutschen Reiches sowie Franzose sein kann mit quasi doppelter Staatsbürgerschaft. Ein Saarländer ist weder das eine noch das andere, nämlich Bürger der BRD, es sei denn er würde diese Staatsbürgerschaft abgeben. Ein Schlesier und Ostpreuße wäre nach wie vor Deutscher des Deutschen Reiches und ggf. auch Pole oder Russe mit doppelter Staatsbürgerschaft.
Es würde weiter bedeuten, daß sämtliche Verträge die die BRD und DDR oder beide gemeinsam geschlossen haben zwar für die BRD bindend sind, nicht aber für das Deutsche Reich. Das hat solange keine Bedeutung, solange das Deutsche Reich keine handlungsfähige Machtstruktur hat, was insbesondere auch ein Volk voraussetzt.
Durch die Gründung der BRD und der DDR ist aber genau das bezweckt worden. Dem Deutschen Reich wurde die Bevölkerung entzogen.
Ein Deutsches Reich kann also nur aufleben wenn es Bürger hätte, die dieses Staatsgebilde mit Leben erfüllen möchten. Ansonsten bleibt das Deutsche Reich eine tote Hülle.
Gruß Dieter
|
albert
29.01.2006, 11:32
@ Tassie Devil
|
Re: Keine Rechtsautomatiken |
-->Hi Tassi, sehe das genauso. Redaktioneller Natur-da lachen doch die Hühner-dann müßte das ja in wenigen Minuten zu erledigen sein mit ner kleinen extrafeier am brandenburger tor.
Da bleibt ein Hammer hängen, der bei bedarf genutzt werden kann.
Im Übrigen hörte ich, das mit 2+4 zwar Deutsacjland wieder volle Souveränität habe, gleichzeitig per Bundesgesetzblatt aber Artikel 7 usw. weiter in Kraft bleiben. Die Souveränität ist damit pure Propaganda.
Übrigens: Wo gibt es den Deutsches Reich Ausweis und was kostet er? Nach den Erfahrungen mit der NPD-Mitgliederstruktur wird da ja wohl auch die Hälfte aus BND Mitarbeitern bestehen.
grüße
albert
|
André
29.01.2006, 14:04
@ Tassie Devil
|
Re: Eine astrologische Anmerkung, die zeigt, dass die Diskussion sich bald |
--> erübrigen wird, da die BRD als Staat binnen der nächsten 7 Jahren verschwunden sein wird.
Vornehm ausgedrückt erhält Deutschland dann ein neues Staatshoroskop.
Nebenbei ganz im Einklang mit der Machtverschuldungsbeschreibung von dottore.
Hier zunächst das Zitat aus dem Nachbarforum:
"Vor einigen Wochen habe ich geschrieben, dass vor allem Anfang Februar die Probleme um Israel weiter eskalieren werden. Der Konflikt ist längst da und der Krieg wird erst im Frühjahr nächsten Jahres kommen. Dann aber heftig.
Siehe mein 3. Zeitfenster.
Die Sache ist längst beschlossen; aber es bedarf noch weiterer Eskalationsstufen.
Die nächste Eskalationsstufe ist um den Neumond vom 29. Januar ff.
Betrachtet man sich das Horoskop von Israel, so marschiert der Mars stramm auf die Stiersonne zu. Der Sieg der Hamas mit einen Orbis von 4 Grad war schon das erste Anzeichen.
Nun kommen mit der Neumondkonstellation Sonne-Mond-Merkur in Opposition zur Saturn-Pluto-Konjunktion Israels im Löwen weitere Auslöser hinzu.
Die Saturn-Pluto-Konstellation im Gründungshoroskop Israels bedeutet eigentlich, dass dieser Staat zeitlebens Existenzkämpfe, Kriege und Konflikte haben wird. Insofern wird es keinen richtigen Frieden für dieses Land geben.
Ja, nach diesem kommenden lang andauernden Krieg wird es dann einen kurzen Frieden geben, aber dann geht es erst richtig los.
Dann bricht plötzlich wieder ein weiterer Nahostkrieg aus.....und danach bekommt Israel ein neues Horoskop.
Wir dann übrigens auch.
Astro
Quelle: http://www.f23.parsimony.net/forum53379/messages/162117.htm
Und der Astrologe Dr. Müntefering prognostiziert dies ebenfalls seit langem den Untergang der BRD,mit so mancher Datumsangabe, nachzulesen unter www.zeitdiagnose.de
Also die Sterbephase der BRD ist bereits eingeleutet und die ersten Vorwehen dürften noch heuer einsetzen.
Seien wir zuversichtlich, dass besseres nachkommen wird.
MfG
A.
|
hoerby
29.01.2006, 15:09
@ albert
|
Reichsdokumente |
-->>Übrigens: Wo gibt es den Deutsches Reich Ausweis und was kostet er? Nach den Erfahrungen mit der NPD-Mitgliederstruktur wird da ja wohl auch die Hälfte aus BND Mitarbeitern bestehen.
>grüße
>
>albert
Kennst Du keine Suchmaschine?? [img][/img]
Hier
http://www.reichsland-bayern.de/antraege/berlinerperso/index.php
moechte festhalten,dass ich nichts mit Nationalen oder Patriotistischen Tendenzen am Hut habe, ich lehne so etwas strikt ab.
mfg.h
1 + 1 = 2, aber wo ist die 2te Erde
Die Natur kennt keine Grenzen,der Mensch schaft Grenzen.
|
Immo
29.01.2006, 15:24
@ André
|
Re: Eine astrologische Anmerkung, die zeigt, dass die Diskussion sich bald |
-->Hallo!
VERGISS ES!
Ich betreibe seit gut zwanzig Jahren als"Hobby" die Astrologie und kann dir versichern dass mir noch kein Mundanastrologe (Horoskop auf die Welt und auf Staaten bezogen) untergekommen ist, der einen Treffer gelandet hätte auch wenn im Nachhinein immer wieder manche sich rühmen etwas vorhergesehen zu haben.
Und bei Zitaten aus dem blauen Forum sei bitte besonders vorsichtig, bei denen gibts jeden Monat oder besser fast wöchentlich einen neuen Tag der Katastrophen und Kriege bringt ;-)))
Selbst schuld diese Leute wenn sie ständig gebannt und ängstlich auf das"Kommende" starren um dann bei Nichteintritt sofort einen neuen Termin festzumachen.
Soviel zu"Prophezeiungen"
<hr>
> erübrigen wird, da die BRD als Staat binnen der nächsten 7 Jahren verschwunden sein wird.
>Vornehm ausgedrückt erhält Deutschland dann ein neues Staatshoroskop.
>Nebenbei ganz im Einklang mit der Machtverschuldungsbeschreibung von dottore.
>Hier zunächst das Zitat aus dem Nachbarforum:
>"Vor einigen Wochen habe ich geschrieben, dass vor allem Anfang Februar die Probleme um Israel weiter eskalieren werden. Der Konflikt ist längst da und der Krieg wird erst im Frühjahr nächsten Jahres kommen. Dann aber heftig.
>Siehe mein 3. Zeitfenster.
>Die Sache ist längst beschlossen; aber es bedarf noch weiterer Eskalationsstufen.
>Die nächste Eskalationsstufe ist um den Neumond vom 29. Januar ff.
>Betrachtet man sich das Horoskop von Israel, so marschiert der Mars stramm auf die Stiersonne zu. Der Sieg der Hamas mit einen Orbis von 4 Grad war schon das erste Anzeichen.
>Nun kommen mit der Neumondkonstellation Sonne-Mond-Merkur in Opposition zur Saturn-Pluto-Konjunktion Israels im Löwen weitere Auslöser hinzu.
>Die Saturn-Pluto-Konstellation im Gründungshoroskop Israels bedeutet eigentlich, dass dieser Staat zeitlebens Existenzkämpfe, Kriege und Konflikte haben wird. Insofern wird es keinen richtigen Frieden für dieses Land geben.
>Ja, nach diesem kommenden lang andauernden Krieg wird es dann einen kurzen Frieden geben, aber dann geht es erst richtig los.
>Dann bricht plötzlich wieder ein weiterer Nahostkrieg aus.....und danach bekommt Israel ein neues Horoskop.
>Wir dann übrigens auch.
>Astro
>Quelle: http://www.f23.parsimony.net/forum53379/messages/162117.htm
>Und der Astrologe Dr. Müntefering prognostiziert dies ebenfalls seit langem den Untergang der BRD,mit so mancher Datumsangabe, nachzulesen unter www.zeitdiagnose.de
>Also die Sterbephase der BRD ist bereits eingeleutet und die ersten Vorwehen dürften noch heuer einsetzen.
>Seien wir zuversichtlich, dass besseres nachkommen wird.
>MfG
>A.
|
Tassie Devil
29.01.2006, 16:15
@ fridolin
|
Re: @fridolin - gleichfalls Dank und weitere Anmerkungen |
-->><font color=#0000FF>Hallo TD,
Hallo fridolin,
>zunächst vielen Dank für Deine Mühe zu diesem interessanten Thema. Nur ein paar wenige Anmerkungen dazu:
>1) Der ganze Komplex des Staats- und Völkerrechts ist nach meinem Eindruck eines der formaljuristisch kompliziertesten Gebiete, an das sich auch der ausgebildete Durchschnittsjurist nicht heranwagt. Bei allem Respekt bin mir nicht so sicher, ob man da mit den für die Praxis durchaus sinnvollen juristischen Grundkenntnissen zu endgültigen Schlußfolgerungen kommen kann.
Man muss, fridolin, man muss, will man es nicht dem reinen Zufall ueberlassen, auch nur bei temporaerer Anwesenheit in dieser durch und durch korrupten und maroden Bundesrepublik Deutschland nicht unter die Raeder staatsmafioser Regie von ganz oben bis in die Niederungen kommunaler Ebenen zu geraten.
An dieser Stelle nur der ganz dezente Hinweis, dass ich weiss, von was ich schreibe, im uebrigen hatte ich mit"Nazitum" wie auch immer nie etwas
am Hut, was andere jedoch anders sehen (moegen), denn nicht erst seit dato reicht bereits die einfache Feststellung einer bestehenden Existenz des deutschen Reiches im allgemeinen voellig dazu aus, sich schleunigst von Nazikeulen schwingenden Jung-wie-Alt-Konsumentendeppen und -Fernseh-Flachhirnen in Sicherheit bringen zu muessen.
>Ansonsten gilt die alte Regel: wenn zwei Juristen ein Problem diskutieren, gibt es mindestens drei verschiedene Meinungen.
Dieses Problem haben nicht nur die Damen und Herren der BRDDR-"Rechtsstaat"-Juristerei.
>Ich persönlich will mir zu alledem keine endgültige Meinung bilden.
Suum cuique.
</font>
>Auch wenn ich mit dieser Webseite
>>Staatsangehoerigkeit
>>in vielem nicht oder nicht voellig konform gehe, greife ich dennoch nachfolgenden Absatz heraus:
>>Nach § 1 des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatszugehörigkeit vom 17.05.1956 (BGBl.-l S 431) ist die deutsche Staatsangehörigkeit mit Wirkung vom 26.04.1954 suspendiert und aufgehoben. Die betroffenen Staatenlosen Bürger haben jedoch das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit mit Rückwirkung auf den genannten Zeitpunkt wieder zu erwerben, wenn Sie ihren dauernden Aufenthalt seit dem 26.04.1945 im Gebiet des Deutschen Reiches wahrgenommen haben (§ 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1956).
>>Leider habe ich nicht die Moeglichkeit, den obigen orginalen Gesetzestext aus dem Jahre 1956 einsehen zu koennen, jedoch hege ich an der faktischen Authentitaet obigen Absatzes keinen Zweifel, und in der Tat kann ich aus der aktuellen Fassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland keinen Gesetzesparagraphen ersehen, der wie auch immer den Zugang zur Staatszugehoerigkeit regelt, sodass hier, wie bereits dargelegt, das Recht des deutschen Reiches zur Anwendung gelangen muss.
><font color=#0000FF>Nanu, das wundert mich doch, daß der EDV-Fachmann TD das nicht findet - schon der erste Versuch auf gut Glück spuckt in der Sammlung des Bundesrechts das pdf-Dokument des 1956er Staatsangehörigkeitsgesetzes aus: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stangregg_2/gesamt.pdf
Klasse, fridolin, meinen verbindlichsten Dank, ich haette eigentlich draufkommen muessen, auch dort zu suchen, aber meine mehrstuendige Suche ueber google mit meinen Stichwoertern war leider nicht von Erfolg gekroent, bundesrecht.juris.de tauchte nirgendwo bei den Resultaten auf den ersten 10 Seiten auf.
Uebrigens, als menschliches Subjekt jahrzehntelanger EDV-fachmaennischer Tatkraft unterscheide ich mich auch bei der Quote des Erfolgs/Misserfolgs operativen Entscheidens und Handelns von den metallenen
Objekten meines beruflichen Interesses, ich nehme mir das Recht heraus und behalte mir dieses auch weiterhin vor, selbst unter grossem Bemuehen mit hoeheren Quotenzahlen aufwarten zu duerfen. [img][/img]
>Und bei näherem Hinsehen zeigt sich Erstaunliches: in dem Gesetz wird anscheinend die deutsche Staatsangehörigkeit von Ã-sterreichern geregelt, die diese 1938 nach dem Anschluß an das Deutsche Reich erworben haben - nicht etwa die deutsche Staatsangehörigkeit an sich.
Ja, richtig, ich habe dabei irgend eine Ueberraschung unterschwellig vermutet, was allein aus diesem Grunde jetzt jedoch lediglich meinen dringenden Ratschlag in einem Vorbeitrag meinerseits fuer die bewusste Gruppe hinfaellig werden laesst, sich umgehend um eine Staatsbuergerschaft des Deutschen Reiches zu bemuehen.
>Also zeigt sich wieder einmal, wie vorsichtig man beim Zitieren aus Sekundärdokumenten sein sollte.
Das ist zweifellos richtig.
Muss ich Deiner Ansicht nach diese Vorsicht jetzt auch auf das RuStAG bzw. StAG, verkuendet auf der offiziellen Website der Bundesrepublik Deutschland bundesrecht.juris.de, anwendend walten lassen, wenn auf der dem IDGR nahestehenden Website www.krr-faq.de, was ja per se schon einiges andeutet, von Frechheit gesetzgeberischen Handelns seitens der Bundesrepublik Deutschland die Rede ist, weil man auch hier auf staatstraegerlichen Dilettantismus ohne Ende erkennt?
>2) Die ganze Sache um die angebliche Ernennung einer"komissarischen Deutschen Reichsregierung" durch die USA im Jahre 1985 scheint nicht viel mehr als eine einzige Lachnummer zu sein. Näheres findet sich auf diesen Seiten: http://www.krr-faq.de/ und http://www.krr-faq.de/faq.php Vielleicht ist das ja für Dich auch interessant.
Aber ja, durchaus.
Ich bin in diesen Websites bei weitem noch nicht bis zum Ende durch, auch findet sich bei mir immer dann ein seltsamer Geschmack auf meiner Zunge ein, wenn ich bereits gleich auf einer serioes aufgemachten Portalseite von n-fachen Attributen der Marke"rechtsextremistisch" und"rechtsradikal" visuell ueberfallen werde, ausgleichend im gesamten Site-Content jedoch durchweg nur von"linken" Angelegenheiten geschrieben wird, wenn sich eine Attributfindung dieser Glaubensrichtung nicht umgehen laesst, jedoch bleibe ich bei meiner bisherigen Haltung, naemlich auch Angelegenheiten, die nicht unbedingt meinem Geschmacke entsprechen, zumindest zur Kenntnis zu nehmen und wo immer moeglich zu respektieren.
Als Lachnummer vermag ich die wahrscheinliche Posse der angebliche Ernennung einer"komissarischen Deutschen Reichsregierung" durch die USA im Jahre 1985
nicht aufzufassen, dazu ist mir die gesamte Buehnenauffuehrung"Die deutsche Tragoedie in mehreren Teilen" viel zu Ernst.
Auch denke ich, dass wir beide uns in dem Konsenz einig sind, dass tatsaechlich einiges faul ist im"freiesten deutschen Staat aller Zeiten", und etwas genauer hingeblickt sind bereits erhebliche Verrottungen groesserer Teile oben an den Kopfteilen wie unten an den Grund"festen", hiervon einiges bereits in den Zustand vermodernder Verwesung und Faeulnis uebergegangen, nicht zu uebersehen.
Nochmals, fridolin, ich weiss von was ich schreibe, und aus aktuellem privat/geschaeftlichem Anlass meinerseits, wie auch in der Vergangenheit zumindest des oefteren, stelle ich jetzt an dieser Stelle einmal mehr fest, dass mir zu der vor Jahrzehnten von verschiedenen Seiten prophezeiten"Staatskarriere" ("...das wird mal ein ganz Grosser...") eine Eigenschaft fehlt, was mir bereits die Tuere zum Beruf eines Beamten einfachster/unterster Dienstebene auf immer verschliesst, das ist naemlich die dabei unabdingbar notwendige Grundportion an Korruptionsfaehigkeit, die ich nie aufzubringen vermochte und vermag.
>Schöne Grüße
></font>
Gruss
TD
|
André
29.01.2006, 18:45
@ Immo
|
Re: On verra! Kenne selbst viele Treffer, aber gewiß nicht die Zeitungsfritzen (o.Text) |
-->
|
Tassie Devil
29.01.2006, 18:55
@ Dieter
|
Re: zur praktischen Relevanz |
-->>Hallo TD,
Hallo Dieter,
>mit Interesse habe ich Deinen Beitrag gelesen, habe allerdings keine weitergehenden Infos nach Ahnung von dem Thema. Nur, wenn ich Deine Aussagen für wahr nehme, dann würden sich nach meinem Verständnis folgende Konsequenzen ergeben:
>Nach dem II.WK wurden unter Aufsicht der Siegermächte und zu deren Bedingungen zwei Staaten gegründet, die BRD und die DDR.
Nein, bereits hier liegst Du nicht richtig.
Deine Ansicht der zwei Staatengruendungen trifft zwar fuer die These zu, welche bis zuletzt von der untergegangenen DDR vertreten wurde, nicht jedoch fuer Auffassungen seitens der BRD, die sich als ein auf das deutsche Reich aufgesetztes Staats-Teile-Konstrukt begreifen durfte.
Das ist es ja, was das BVG 1973 rechtsverbindlich feststellte, als es mit dem Begriff der Identitaet von Deutschem Reich und Bunderepublik Deutschland verbal-begrifflich deutlich daneben schoss.
>Beide Staatsgründungen fanden auf dem Gebiet des 3. Staates, dem"Deutschen Reich" statt. Dies war möglich, da das Deutsche Reich nicht über die Mittel und Möglichkeiten verfügte sich dagegen zu wehren.
Nur die Staatsgruendung der DDR fand auf (ehemaligem) Reichsgebiet statt, weil fuer diesen Staat das deutsche Reich nicht nur nicht mehr operativ sondern untergegangen war, letzteres spaetestens mit Gruendung der DDR.
>Es wurde verfügt, daß Bürger, die in den Grenzen des Deutschen Reiches lebten, Bürger der BRD werden können.
Es gab nie eine eigene Staatsbuergerschaft des Staats-Aufsatzes BRD, es war immer die Staatsbuergerschaft des Deutschen Reiches, auf die die Bundesrepublik Deutschland zurueckgriff und heute noch zurueckgreift, die deutschen Reichsbuerger mussten sich allerdings infolge der per SHAEF verfuegten Regularien Bundesbuerger nennen.
Aber ich unterstelle jetzt mal, dass Du mit dem Begriff BRD das Staatskonstrukt Deutsches Reich plus siegermaechtlichem BRD-Staatskonstrukt-Aufsatz meinst.
>Und es lag im Interesse der Allierten, daß möglichst viele hiervon gebrauch machen, ansonsten wäre die BRD eine tote Hülle ohne Bürger geblieben, so wie es in dessen Folge das Deutsche Reich wurde.
Das steht im krassen Widerspruch zum BVG.
Dieter, auch das Interesse der 3 West-Alliierten in Bezug auf das Deutsche Reich/BRD war letztendlich nur in einer Angelegenheit zu suchen und zu finden, naemlich wie am besten und effizientesten Leistung aus den Kriegsverlierern heraus zu holen ist. In einem frueheren Posting habe ich dargestellt, warum die Konstruktion Deutsches Reich plus BRD-Aufsatz hierfuer besonders geeignet war und ist.
Dem Grunde nach ist es genau umgekehrt, wie Du schreibst, alles deutet darauf hin, dass die deutschen Bundesbuerger tatsaechlich Reichsbuerger sind, was ihnen aus guten Gruenden verheimlicht wird, einmal ganz davon abgesehen, dass dieser Begriff per SHAEF-Diktion verboten war und moeglicher Weise heute noch ist, wohin gegen der BRD-Aufsatz als reines Machtkonstrukt keine eigene Staatsbuergerschaft kannte und kennt, zur Vermeidung seiner leeren Huelle sich jedoch des Staatsvolkes des Deutschen Reiches, dem Reichsbuerger, bedient. Das inoperative Deutsche Reich vermag sich nicht gegen diese Konstruktion zu wehren, der deutscher Bundesbuerger genannte Staatsangehoerige des deutschen Reiches, der deutsche Reichsbuerger ist nicht in der Lage und deshalb ausser Stande, diese Konstruktion und seinen eigenen Status quo zu blicken.
Wo blieb und bleibt z.B. nach der"Wiedervereinigung" die im BRD-Grundgesetz verankerte Ausserkraftsetzung eben dieses Grundgesetzes durch eine Konstition/Verfassung des deutschen Volkes, die diesen Namen auch tatsaechlich verdient?
Statt dessen werden die mutmasslichen Reichsbuerger des deutschen Reiches wie eine Hammelherde verschnuert und verpackt Richtung einer europaeischen Konstitution/Verfassung gekarrt, ohne dass sie auch nur Maehhh verlauten lassen duerfen, weil ansonsten zumindest das Saussen der Nazi- oder Antisemiten-Keulen wie Sirenenklaenge die Luft schwaengern.
>Elsässer und Saarländer hatten die Möglichkeit zu entscheiden ob sie Franzosen werden wollten oder Bürger der BRD mit unterschiedlichem Ausgang.
Ja.
>Dies würde jetzt bedeuten, daß ein Elsäßer durchaus Bürger des Deutschen Reiches sowie Franzose sein kann mit quasi doppelter Staatsbürgerschaft.
Aus Sicht des inoperativen Deutschen Reiches ja, aus der Sicht einschliesslich dem BRD-Aufsatz nein, siehe BVG.
>Ein Saarländer ist weder das eine noch das andere, nämlich Bürger der BRD, es sei denn er würde diese Staatsbürgerschaft abgeben.
Die Eingliederung des Saarlandes zur BRD im Jahre 1957 hat bewirkt, dass deren Buerger allesamt zu de-facto Reichsbuergern, zu Staatsangehoerigen des Deutschen Reiches wurden, die Verwaltung des Saargebietes per se oblag seither nur dem Aufsatz BRD und nicht dem inoperativen Deutschen Reich.
>Ein Schlesier und Ostpreuße wäre nach wie vor Deutscher des Deutschen Reiches und ggf. auch Pole oder Russe mit doppelter Staatsbürgerschaft.
Wiederum, aus Sicht des inoperativen Deutschen Reiches ja, aus der Sicht einschliesslich dem BRD-Aufsatz nein, siehe BVG.
>Es würde weiter bedeuten, daß sämtliche Verträge die die BRD und DDR oder beide gemeinsam geschlossen haben zwar für die BRD bindend sind, nicht aber für das Deutsche Reich.
Ja, und zwar weil das Deutsche Reich, wie auch das BVG ausfuehrt, inoperativ war.
>Das hat solange keine Bedeutung, solange das Deutsche Reich keine handlungsfähige Machtstruktur hat, was insbesondere auch ein Volk voraussetzt.
Das ist eben der grosse Irrtum. Das nach wie vor inoperative Deutsche Reich hat nach wie vor jede Menge Volk, die Schaefchen werden alle vom BRD(DR)-Aufsatz betreut, der ja nur deren bestes will, wie man seit mehr als 1 Dekade ueberdeutlichst sieht: deren Geld und deren Leistung.
>Durch die Gründung der BRD und der DDR ist aber genau das bezweckt worden. Dem Deutschen Reich wurde die Bevölkerung entzogen.
Nein, was die BRD betrifft nicht. Darueber hinaus wurde durch den Untergang der DDR durch die BRDDR noch weitere Reichsbuergerschaefchen dem deutschen Reich zugefuehrt.
>Ein Deutsches Reich kann also nur aufleben wenn es Bürger hätte, die dieses Staatsgebilde mit Leben erfüllen möchten. Ansonsten bleibt das Deutsche Reich eine tote Hülle.
Meine Ansicht folgt(e) wo und wie auch immer moeglich dem BVG und der verwaltenden Machthuelle der Bundesrepublik Deutschland.
Ich lasse mich nur nicht von dieser selbstlegalisierten hochkriminellen Staatsmafia-Truppe ein Leben lang verblenden und verar...en.
>Gruß Dieter
Gruss
TD
|
Tassie Devil
29.01.2006, 19:15
@ albert
|
Re: Keine Rechtsautomatiken |
-->>Hi Tassi, sehe das genauso. Redaktioneller Natur-da lachen doch die Hühner-dann müßte das ja in wenigen Minuten zu erledigen sein mit ner kleinen extrafeier am brandenburger tor.
>Da bleibt ein Hammer hängen, der bei bedarf genutzt werden kann.
Hi Albert,
genau so ist es.
>Im Übrigen hörte ich, das mit 2+4 zwar Deutsacjland wieder volle Souveränität habe, gleichzeitig per Bundesgesetzblatt aber Artikel 7 usw. weiter in Kraft bleiben. Die Souveränität ist damit pure Propaganda.
Richtig, pures Bloedgeschwaetz und Gefasel bester Qualitaet.
Was Du vielleicht nicht weisst, bereits 1955 wurde ja die volle Souveraenitaet ueber die BRD wieder verhaengt, bis auf nur gaaaaanz winzige Ausnahmen...
>Übrigens: Wo gibt es den Deutsches Reich Ausweis und was kostet er?
Ich habe keine Ahnung was das Dingens kostet.
Um an den Ausweis zu kommen steigst Du wohl am besten ueber die Faq-Krr-Links in fridolins Beitrag ein, dort muesstest Du m.E. am schnellsten ans Ziel gelangen.
>Nach den Erfahrungen mit der NPD-Mitgliederstruktur wird da ja wohl auch die Hälfte aus BND Mitarbeitern bestehen.
Jooo, das ist nicht auszuschliessen. [img][/img]
>grüße
>
>albert
Gruss
TD
|
Christian
29.01.2006, 21:29
@ Tassie Devil
|
Re: Na denn: Auf nach Neuschwabenland |
-->Hab schon ein Flugscheibentaxi geordert...
Also ehrlich: Sind derlei Artikel hier ernst gemeint?
|
Christian
29.01.2006, 21:31
@ André
|
Re: Anmerkung zur astrologischen Anmerkung |
-->Habe noch keinen Astrologen kennen gelernt oder gelesen, der sein Geld mit"Alles wird gut..." verdient hätte. Diese Branche lebt von der Angst der anderen. Scharlatane, Lügner, Beutelschneider. Eben so eine Art Analysten...
|
- Elli -
29.01.2006, 23:09
@ Christian
|
Re: das frage ich mich auch |
-->>Also ehrlich: Sind derlei Artikel hier ernst gemeint?
|
Tassie Devil
30.01.2006, 11:51
@ Christian
|
Re: Si tacuisses... |
-->>Hab schon ein Flugscheibentaxi geordert...
Warum versuchst Du meinen Beitrag ins Laecherliche herabzuziehen?
>Also ehrlich: Sind derlei Artikel hier ernst gemeint?
Zumindest einige der Forumsleser, abgesehen vom direkt von mir angesprochenen fridolin, muessen die Ernsthaftigkeit des Beitrages, genauer das darin angesprochene Thema, dem entsprechend aufgefasst haben, und sie haben sich sogar dazu entschlossen, ihrerseits Beitraege dazu zu verfassen.
Also ehrlich: sachliche Kritik, mit Argumenten und Fakten untermauert, ist jederzeit willkommen, aber rein rethorisches Larifari wie vorliegend muss ich als unsachliches Gemaule auffassen, das ggf. sogar sehr hintergruendige Zwecke verfolgt, und das allein als solches eigentlich keine Antwort verdient.
|
Elli (Boardmaster)--
30.01.2006, 13:16
@ Tassie Devil
|
Re: @TD: Ich musste hier etwas löschen |
-->>Im uebrigen, ist der 130 StGB der BRDDR, dessen Rechtmaessigkeit per se seit langem grossen Zweifeln unterliegt, und seine rigorose Anwendung etwa deshalb obsolet und nur noch"redaktioneller" Natur, weil [.... gelöscht von Elli...... ]
|
Tassie Devil
30.01.2006, 16:36
@ Elli (Boardmaster)--
|
Re: @Elli: Ja, das geht vollkommen in Ordnung,... (mkT) |
-->...ich hatte das geloeschte ziemlich zuenftig/deftig formuliert. [img][/img]
Gruss
TD
|