Morricone
31.01.2006, 15:14 |
OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. Thread gesperrt |
-->Hi, ich möchte hier nicht lange um den heißen Brei reden, deshalb
weiß einer von Euch Rat zum Thema KK-Beiträge bei Selbständigen? Ich bin in der niedrigsten Stufe
(bis 1775 Euro, das sieht lt. KK der Gesetzgeber so vor. Es darf in Deutschland anscheinend keinen Selbständigen geben, der weniger als 1775 Euro verdient)
- und zahle bei der Techniker-KK 269,17 Euro.
Da ich aber im Moment (der dauert jetzt schon zwei Jahre) als Selbständiger nur ca. 1000 Euro verdiene, komme ich langsam in eine Schieflage.
Weiß einer Rat in meiner Situation?
LG
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Milly
31.01.2006, 16:01
@ Morricone
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Re: OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. |
-->Firma auf Ehefrau oder anderen nahen Verwandten übertragen (ggf. neu gründen)und sich von dem zum Billigtarif anstellen lassen. Machen im meinem Umfeld viele so.
Gibt extra Papierkram (Berufsgenossenschaften und all die Nervensägen), kommt aber letztlich deutlich günstiger.
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Zardoz
31.01.2006, 16:07
@ Morricone
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Re: OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. |
-->>Hi, ich möchte hier nicht lange um den heißen Brei reden, deshalb
>weiß einer von Euch Rat zum Thema KK-Beiträge bei Selbständigen? Ich bin in der niedrigsten Stufe
>(bis 1775 Euro, das sieht lt. KK der Gesetzgeber so vor. Es darf in Deutschland anscheinend keinen Selbständigen geben, der weniger als 1775 Euro verdient)
>- und zahle bei der Techniker-KK 269,17 Euro.
Tja, das kenne ich...
>Da ich aber im Moment (der dauert jetzt schon zwei Jahre) als Selbständiger nur ca. 1000 Euro verdiene, komme ich langsam in eine Schieflage.
... und das auch.
>Weiß einer Rat in meiner Situation?
Privatversicherung, heiraten oder Hartz...
Habe gerade mal nachgesehen: Als abhängig Beschäftigter mit 1000 Euro Brutto würdest Du 78 Euro KV- plus 11 Euro PV-Beitrag zahlen...
Nice week,
Zardoz
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Nachtigel
31.01.2006, 16:31
@ Morricone
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Re: OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. |
-->>Hi, ich möchte hier nicht lange um den heißen Brei reden, deshalb
>weiß einer von Euch Rat zum Thema KK-Beiträge bei Selbständigen? Ich bin in der niedrigsten Stufe
>(bis 1775 Euro, das sieht lt. KK der Gesetzgeber so vor. Es darf in Deutschland anscheinend keinen Selbständigen geben, der weniger als 1775 Euro verdient)
>- und zahle bei der Techniker-KK 269,17 Euro.
>Da ich aber im Moment (der dauert jetzt schon zwei Jahre) als Selbständiger nur ca. 1000 Euro verdiene, komme ich langsam in eine Schieflage.
>Weiß einer Rat in meiner Situation?
>LG
Hi Morriconne,
das ist guter Rat teuer ;-(.
Ich nehme mal an, die 1000,00 Euro p. m. sind Deine monatlichen Privatentnahmen.
Trotzdem änderts nichts dran, daß Du (evtl. ihr) davon leben mußt.
Möglich wäre: Krankenkasse wechseln - kannst Du bis 10% zum bisherigen Obulus sogar bei den gesetzlichen sparen.
Außerdem hast Du evtl. Krankheit mitversichert? Wenn Du nachweislich keinen Gewinn hast, und trotzdem"Krankengeld" mitversichert hast, kriegst Du im Falle des Falles nix komma nix.
Tja und dann wäre evtl. noch, wenn du properl gesund bist, ganz auf die KK verzichten und nur Notfälle (Krankenhaus/OP) über private Versicherung absichern.
Die Entscheidung hängt aber sicher auch vom Alter und Familienstatus ab, und wenn evtl. Kinder u. Ehefrau noch beitragsfrei mitversichert sind, würde ich total davon abraten.
Bei uns ist jetzt ein Selbständiger mit 57 plötzlich an Hirnbluten gestorben, dessen Geschäfte auch sehr mau waren, aber die Ehefrau war wenigstens beitragsfrei mitversichert. Ja und nun ist´s ziemlich Ebbe. So gesehen sind 1000,00 €"Verdienst" immerhin noch was, wenn auch nicht viel. Rentenversicherung resp. Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung geht ja vermutlich auch noch davon ab.
Und was empfiehlt Dein Steuerberater, falls vorhanden?
Tja und dann gäbe es noch die dämlichen Sprüche von Amtswegen, die Du Dir evtl. auch noch anhören mußt, wenn es mal ganz eng wird:"wenn ihr Geschäft nicht einträglich ist, melden sie´s doch einfach ab und gehen auf ´s Sozialamt oder werden Arbeitnehmer."
Die Realität sieht dann aber oft anders aus - ab in die Schattenwirtschaft.
LG n8igel
PS.: war keine Rechtsberatung
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Morricone
31.01.2006, 16:43
@ Milly
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Danke Nachtigel und Zardoz. Milly`s Idee ist nicht schlecht |
-->>Firma auf Ehefrau oder anderen nahen Verwandten übertragen (ggf. neu gründen)und sich von dem zum Billigtarif anstellen lassen. Machen im meinem Umfeld viele so.
>Gibt extra Papierkram (Berufsgenossenschaften und all die Nervensägen), kommt aber letztlich deutlich günstiger.
Danke Nachtigel, Zardoz, Milly,
da ich verheiratet bin und meine Frau ihre eigene Firma hat (die genauso schlecht läuft), ziehe ich das durchaus in Betracht.
Ist zwar alles etwas seltsam, aber der Staat zwingt einen zu ungewöhnlichen Maßnahmen.
Vielen Dank an Alle.
LG
Morri
P. S. Dachte, daß ich irgendwie noch etwas - anderes - übersehen hätte.
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Nachtigel
31.01.2006, 16:55
@ Milly
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Re: OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. - mit etwas Bauchweh |
-->>Firma auf Ehefrau oder anderen nahen Verwandten übertragen (ggf. neu gründen)und sich von dem zum Billigtarif anstellen lassen. Machen im meinem Umfeld viele so.
>Gibt extra Papierkram (Berufsgenossenschaften und all die Nervensägen), kommt aber letztlich deutlich günstiger.
Hi Milly,
also den nahen Verwandten sehe ich problematisch - der macht es sicherlich auch nicht zum Nulltarif oder aus Nächstenliebe. Der Kreis wird da auch ziemlich eng jetzt. Früher wurden dafür häufig Rentner (der gute alte Opa) bemüht, aber der wird doch jetzt auch bei seinen Renteneinkünften zusätzlich besteuert (Schmerzgrenze um 1.550,00 € p.m.).
Tja und die gute Ehefrau, falls es die gibt. Was soll das bringen? Wenn die bis jetzt beitragsfrei mitversichert war (was ich mal jetzt unterstelle) wäre es doch nur ein Kreiselspiel, wenn die den Part übernehmen soll. Das funktioniert doch nur begrenzt - solange ICH-AG oder andere Fördermittel fliessen, was zumindest einen neuen Geschäftsplan erfordert.
Wäre die evtl. vorhandene Ehefrau"Vollzeit-Arbeitnehmer" könnte sie nur mit Zustimmung des Arbeitgebers ein Nebengewerbe betreiben. Falls da null Probleme, könnte m. E. aber der Ehemann auch bei der"fleißigen Ehefrau" beitragsfrei mitversichert werden, falls er als"Hausmann alle fünf gerade" sein läßt.
Check das aber bitte alles vorher ab, bevor es Brühe wird.
LG n8igel
PS. Morricone darf man fragen, was du so"in etwa" machst?
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Morricone
31.01.2006, 17:07
@ Nachtigel
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@ n8igel |
-->>>Firma auf Ehefrau oder anderen nahen Verwandten übertragen (ggf. neu gründen)und sich von dem zum Billigtarif anstellen lassen. Machen im meinem Umfeld viele so.
>>Gibt extra Papierkram (Berufsgenossenschaften und all die Nervensägen), kommt aber letztlich >LG n8igel
>PS. Morricone darf man fragen, was du so"in etwa" machst?
Hi,
PR - Werbung - Web - IT (mit einem"freien" Partner zusammen)
Aber das läuft jetzt nur noch am Rande, desdewesche gibts ja auch kaum Umsätze.
2004 habe ich einen Roman geschrieben, den ich dieses Jahr auf den Markt bringen möchte.
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Nachtigel
31.01.2006, 17:21
@ Morricone
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Re: Danke Nachtigel und Zardoz. Milly`s Idee ist nicht schlecht |
-->>>Firma auf Ehefrau oder anderen nahen Verwandten übertragen (ggf. neu gründen)und sich von dem zum Billigtarif anstellen lassen. Machen im meinem Umfeld viele so.
>>Gibt extra Papierkram (Berufsgenossenschaften und all die Nervensägen), kommt aber letztlich deutlich günstiger.
>Danke Nachtigel, Zardoz, Milly,
>da ich verheiratet bin und meine Frau ihre eigene Firma hat (die genauso schlecht läuft), ziehe ich das durchaus in Betracht.
>Ist zwar alles etwas seltsam, aber der Staat zwingt einen zu ungewöhnlichen Maßnahmen.
>Vielen Dank an Alle.
>LG
>Morri
>P. S. Dachte, daß ich irgendwie noch etwas - anderes - übersehen hätte.
Hi Morricone,
in dem Fall würde ich auf eine Firma sofort verzichten und den Partner beitragsfrei familienversichern lassen.
Eine Firma als Nebengewerbe ummelden bringt dann m. E. abolut nichts, wenn Du maximale Kostenersparnis willst. Außerdem wird Dir in dem Nebenerwerbs-Fall die KK auf die Finger schauen (Nachweis Wochenarbeitszeit, Einkünfte Nebengewerbe).
Bei einer evtl. Einstellung als Minijobber entfällt ggf. Familienversicherung (Beachte: Gleitzonenregelung 400,00 bis 800,00 EURO. http://www.steuern-online.de/rechner/minijob/index.html
Die Familienversicherung
Ehepartner: Wer keine oder nur geringe Einnahmen aus einer beruflichen Tätigkeit bezieht, kann sich kostenfrei beim Ehepartner mitversichern. Das gilt allerdings nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei privaten Krankenversicherungen ist eine kostenfreie Familienversicherung nicht möglich.
Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung sind:
Familienangehörige sind nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig,
sie beziehen kein eigenes Gesamteinkommen von über 345 Euro (bzw. 400 Euro für geringfügig Beschäftigte) im Monat (Werte für 2005),
sie sind nicht selbst versichert (Pflicht- oder freiwillige Versicherung),
sie sind nicht auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit und
sie haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
Für Paare, die unverheiratet zusammenleben, besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung.
Im Mutterschutz und während der Elternzeit ist eine Familienversicherung nur möglich, wenn der Ehepartner schon vorher Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, also vorher nicht privat krankenversichert war.
http://www.eltern.de/beruf_geld/vorsorge/krankenkasse.html
LG n8igel
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nasowas
31.01.2006, 17:30
@ Morricone
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eventuell „sonstiger freiwillig Versicherter“ werden |
-->Hallo Morricone,
bin zufällig auch bei der TKK, zahle aber weniger.
Falls Du Dich nicht über Deine Frau etc. als Angestellter versichern wirst, wie einige dies Dir hier geraten haben, so gäbe es vielleicht eine Alternative:
Schau mal auf die Seite:
http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/dossiers/beitraege/010__tk__beitraege/03__beitraege/beitraege__nav.html#seq2
Die machen tatsächlich einen Unterschied, ob Du Selbständiger bist oder ob z.B. Dein Einkommen aus Vermietung, Verpachtung, Rente usw. besteht.
Wenn man jetzt denkt der Unterschied wäre vielleicht der Krankengeldanspruch, so ist dies falsch:
Bsp. Mindestbeitrag ohne Krankengeldanspruch: 233,36 Euro
*Die monatlichen Beiträge werden prozentual von mindestens 1837,50 EUR (gesetzliche Mindesteinnahme) berechnet.
Dagegen: Mindestbeitrag"sonstige freiwillige Versicherte" ohne Krankengeldanspruch: 111,88 Euro
*Die monatlichen Beiträge werden prozentual von mindestens 816,67 EUR (gesetzliche Mindestgrenze) berechnet.
Wenn ich Du wäre, würde ich versuchen auf den Tarif „sonstige freiwillige Versicherte“ umzusteigen. Ich vermute mal, dies wird innerhalb der gleichen Krankenkasse mit gewissen Schwierigkeiten verbunden sein, da die einen Selbständigen wohl nicht in den Tarif lassen.
Also wäre zu überlegen die Kasse zu wechseln und bei der neuen Krankenkasse nicht als Selbständiger aufzutreten, was Du natürlich gut durchdenken solltest, da dies schließlich nicht rauskommen sollte, wegen eventuell späterer Nachzahlungen.
Vielleicht Dein Gewerbe abmelden Dich bei der TKK auf den anderen Tarif umstellen lassen, anschließend die Krankenkasse als „sonstiger freiwillig Versicherter“ wechseln und Dein Gewerbe wieder anmelden, ohne dass die neue Krankenkasse was davon erfährt.
Ob Dir noch andere Nachteile (außer der Gefahr späterer Rückzahlungen) bei einem solchen Vorgehen entstehen, kann ich nicht beurteilen.
Nur zur Info:
Ich bin zur Zeit bei der Techniker Krankenkasse „sonstiger freiwillig Versicherter“. Ich muss jedes Jahr so ne Seite ausfüllen, wie hoch mein Einkommen ist und woraus es besteht.
Es wurde noch nie ein Steuerbescheid oder so etwas verlangt. Eine Selbstauskunft reichte jedes Mal. Wie dies bei anderen Krankenkassen läuft, kann ich nicht sagen. So etwas solltest Du natürlich versuchen in Erfahrung zu bringen, falls Du es machen würdest, wie ich es an Deiner Stelle machen würde.
Gruß
und viel Glück beim Versuch Deine Kosten zu senken.
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Milly
31.01.2006, 17:45
@ Morricone
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Re: @ n8igel + Morricone |
-->Hallo,
kommt natürlich alles auch auf das Vertrauen innerhalb der Sippschaft an, usw.
Grundsätzlich, Rentner müssen nur den Ertragsanteil ca. 32% versteuern, haben noch einen zusätzlichen Altersfreibetrag usw.
Sprich: Sofern nicht grade Mietshausbesitzer-Krösus, ist von der Durchschnittsrente (mal 32%, minus Altersfreibetrag) bis zum Beginn der Besteuerung noch ein bißchen"Luft" für eine kleine"Gewinnverschiebung".
1000 Euro Rohgewinn der Firma hatten wir, der Opa stellt den Enkel für 600 Euro an, plus 100 Euro Lohnnebenkosten, blieben noch 300 Euro Gewinn als Firmeninhaber (die man still dem Enkel zusteckt); sprich in den seltensten Fällen eine Steuerlast für den Opa.
Während Enkel auch keine Steuern bezahlen muß (bzw. nur 600 Euro für Splitting) und sich für geringe Sozialversicherungskosten immerhin noch einen"tollen" Rentenanspruch erwirbt.
Für das Finanzamt ist das auch einigermaßen glaubhaft, weil der Opa als"Investor" für das mittellose Balg eintritt, auch und gerade wenn er im Tagesgeschäft gar nichts tut.
Ich-AG - letztlich auch nur ein Versicherungszuschuß, man fängt ja etwa bei null an (Zuschuß minus Unkosten) - ist ne andere Baustelle, habe ich gar nicht gemeint.
Oh je, Morricone, bin selbst Verleger, wie in einem Post unten erläutert - nicht für Romane. Schriftsteller ist doch kein Erwerbsberuf!? (oder nur für die, die's eh schon dicke haben, sprich Politikermemoiren) Im superallergünstigsten Falle gibt es 1000-3000 Euro Honorar, in der Mehrzahl der Fälle gar nichts oder Geld mitbringen. Und 4stellige Verkaufszahlen frühestens, wenn jemand ne Fachkoryphäe darstellt.
Sieh's mal andersrum, geniale Schreiber wie Baldur oder Dottore bringen ganz umsonst im Internet ihre Weisheiten - wer soll da noch Geld für Bücher ausgeben!? Es ist ein absteigender Ast.
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Zardoz
31.01.2006, 18:34
@ nasowas
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Re: eventuell „sonstiger freiwillig Versicherter“ werden |
-->>Ich bin zur Zeit bei der Techniker Krankenkasse „sonstiger freiwillig Versicherter“. Ich muss jedes Jahr so ne Seite ausfüllen, wie hoch mein Einkommen ist und woraus es besteht.
>Es wurde noch nie ein Steuerbescheid oder so etwas verlangt. Eine Selbstauskunft reichte jedes Mal.
Das ist ja nett... mich hat die TKK jahrelang verfolgt wegen der Steuerbescheide. Also darf man in diesem Land alles mögliche sein. Nur nicht selbstständig...
Nice week,
Zardoz
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Nachtigel
31.01.2006, 19:11
@ Zardoz
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Re: eventuell „sonstiger freiwillig Versicherter“ werden |
-->>>Ich bin zur Zeit bei der Techniker Krankenkasse „sonstiger freiwillig Versicherter“. Ich muss jedes Jahr so ne Seite ausfüllen, wie hoch mein Einkommen ist und woraus es besteht.
>>Es wurde noch nie ein Steuerbescheid oder so etwas verlangt. Eine Selbstauskunft reichte jedes Mal.
>Das ist ja nett... mich hat die TKK jahrelang verfolgt wegen der Steuerbescheide. Also darf man in diesem Land alles mögliche sein. Nur nicht selbstständig...
>Nice week,
>Zardoz
Hi Zardoz,
gemach und abwarten. Den Steuerbescheid verlangen die noch - garantiert (erfahrungsgemäß).
LG n8igel
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fridolin
31.01.2006, 19:27
@ Nachtigel
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Nachfragen zur Beitragshöhe |
-->Mal zwei dumme Nachfragen: wenn die Beitragshöhe vom Einkommen abhängt und man nicht sowieso über die Bemessungsgrenze liegt, inwieweit erfolgen dann (a) Nachforderungen und (b) Erstattungen, wenn das tatsächliche Einkommen laut Steuerbescheid über/unter dem angegebenen Einkommen liegt?
Bei schwankenden Einkünften kann man ja sein Einkommen im voraus allenfalls nur schätzungsweise angeben. Ich habe da mal gehört, daß Erstattungen nachher gar nicht möglich seien. Stimmt das? Was soll man dann überhaupt angeben, wenn man keine klaren Vorstellungen über sein zu erwartendes Einkommen hat (nicht jeder ist halt Beamter auf Lebenszeit)?
Wird weiterhin der KK-Beitrag aus 1/12 des Jahreseinkommens ermittelt (nur darüber hat man ja einen Steuerbescheid), oder muß bei schwankenden Einkünften immer das jeweilige Monatseinkommen ermittelt (und wie überhaupt nachgewiesen) werden?
Danke für Hinweise.
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Nachtigel
31.01.2006, 21:01
@ fridolin
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Re: Nachfragen zur Beitragshöhe |
-->>Mal zwei dumme Nachfragen: wenn die Beitragshöhe vom Einkommen abhängt und man nicht sowieso über die Bemessungsgrenze liegt, inwieweit erfolgen dann (a) Nachforderungen und (b) Erstattungen, wenn das tatsächliche Einkommen laut Steuerbescheid über/unter dem angegebenen Einkommen liegt?
wenn man generell unterhalb der Mindesteinkommensgrenze liegt, erfolgen weder Erstattung noch Nachzahlung, aber der Steuerbescheid ist die Grundlage für den Nachweis
>Bei schwankenden Einkünften kann man ja sein Einkommen im voraus allenfalls nur schätzungsweise angeben. Ich habe da mal gehört, daß Erstattungen nachher gar nicht möglich seien. Stimmt das? Was soll man dann überhaupt angeben, wenn man keine klaren Vorstellungen über sein zu erwartendes Einkommen hat (nicht jeder ist halt Beamter auf Lebenszeit)?
wenn man sich nicht sicher über sein zu erwartendes Einkommen ist, sollte man eher angeben unterhalb der MEK-Grenze zu liegen, entbehrt aber nicht vor Nachforderung, falls die Geschäfte doch besser laufen
>Wird weiterhin der KK-Beitrag aus 1/12 des Jahreseinkommens ermittelt (nur darüber hat man ja einen Steuerbescheid), oder muß bei schwankenden Einkünften immer das jeweilige Monatseinkommen ermittelt (und wie überhaupt nachgewiesen) werden?
Jahres-Steuerbescheid ist hier Grundlage, im Nachhinein wird m. W. nicht jeder Monat bei der KK separat aufgedrösselt, da müßest du ja sonst noch alle 12 BwA´s mit einreichen
>Danke für Hinweise.
LG n8igel
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albert
31.01.2006, 23:59
@ Morricone
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Re: OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. |
-->>Weiß einer Rat in meiner Situation?
>LG
Hi Morricone,
meld dich doch mal bei mir. hatte schon mehrere Bücher von Dir.
Ich hab deine emailadresse nicht mehr.
sonst adresse über elli von mir besorgen.
liebe grüße
albert
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LenzHannover
01.02.2006, 01:06
@ Zardoz
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bei 1000 Brutto zahlt man insgesamt 400 Euro incl. AG Anteil (o.Text) |
-->
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LenzHannover
01.02.2006, 01:07
@ Milly
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Rentner versteuern jetzt mind. 50% der Rente (o.Text) |
-->
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LenzHannover
01.02.2006, 01:10
@ Morricone
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Dein Partner soll dich für 500 Euro einstellen, gibt dann sogar mal ein wenig |
-->Rente. Macht aber nervig Arbeit.
Zum restlichen Betrag sage ich mal nix ;-)
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Milly
01.02.2006, 01:31
@ LenzHannover
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Re: Rentner versteuern jetzt mind. 50% der Rente - oh je |
-->Danke, Lenz, für den Hinweis.
Bin erst heute die Steuerbescheide 2003 und 2004 von meiner Mutter durchgegangen, und das war noch echt zivil - wie grade erst beim gurgeln gelernt, ab 2005 also 50% statt 32%, wobei die abzugsfähigen 50% im Nominalbetrag von 2005 eingefroren werden.
Naja, Rentenerhöhungen gibt es ja sowieso nicht, aber sollte demnächst mal massiv inflationiert werden, kommen die Bestandsrentner auch in den Genuß einer fast vollen Besteuerung. Nachtigall...
Warum hat man in der Systempresse darüber nichts gehört!?? - bin ich wohl auch den Nebelkerzen aufgesessen, die treten ja immer unwichtiges breit.
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Zardoz
01.02.2006, 01:40
@ LenzHannover
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Re: inkl. Rentenversicherung |
-->Hier die Zahlen (StKl. 1, keine Kinder), Berechnungsprogramm s. u.
Brutto-Arbeitslohn: 1.000,00
Lohnsteuer: 13,17
Solidaritätszuschlag: 0,00
Kirchensteuer: 1,19
Krankenversicherung: 78,00
Pflegeversicherung: 11,00
Rentenversicherung: 97,50
Arbeitslosenvers.: 32,50
Netto-Arbeitslohn: 766,64
Macht dann inkl. AG-Anteil (78,00 + 11,00 + 97,50 + 32,50) x 2 = 438,00.
Nice week,
Zardoz
<ul> ~ Spiegel Online Brutto-Netto-Rechner</ul>
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Nachtigel
01.02.2006, 10:31
@ Morricone
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@Morricone: Richter schränken kostenlose Mitversicherung in GKV ein |
-->Hi Morricone,
zur Ergänzung des gestrigen Threads folgendes:
Richter schränken kostenlose Mitversicherung in GKV ein
GKV-Beiträge sind bei Einkommen aus Privatrente fällig
KASSEL (mwo). Wer privat für sein Alter vorsorgt, muß möglicherweise aus einer Privatrente eigene Beiträge zur Krankenkasse bezahlen. Eine kostenlose Mitversicherung beim gesetzlich versicherten Ehepartner kommt dann nicht in Betracht, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.
Nach einem weiteren bekanntgegebenen Urteil gilt dies auch bei einer in Monatsraten gezahlten Abfindung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kinder und der Ehepartner kostenlos mitversichert, solange sie kein größeres Einkommen haben. Die Grenze liegt derzeit bei 350 Euro monatlich. Bei den sogenannten Minijobs bis zu 400 Euro werden die Beiträge pauschal entrichtet.
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Im zweiten Fall erhielt der Kläger aus einer privaten Lebensverscherung eine monatliche Rente von umgerechnet 386 Euro. Und auch damit sei die Geringfügigkeitsgrenze der Familienversicherung überschritten, urteilte das BSG. Denn maßgeblich sei hier nicht nur der steuerpflichtige Kapitalertrag der Versicherung, sondern nach einer Sondervorschrift des Gesetzes ausdrücklich der ganze Zahlbetrag der Rente, betonten die Kasseler Richter. Dies gelte gleichermaßen für gesetzliche wie auch für private Renten.
Urteile des Bundessozialgerichts: Az: B 12 KR 2/05 R (Abfindung) und B 12 KR 10/04 R (Privatrente)
<ul> ~ GKV-Beiträge sind bei Einkommen aus Privatrente fällig</ul>
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