bonjour
04.02.2006, 09:56 |
Deutsche Staatsangehörigkeit Thread gesperrt |
-->Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, siehe Link
Bayern ist das einzige"Bundesland", daß eine Verfassung hat, weil die
West-Alliierten Bayern wegen ihrer Konflikte mit der Sowjetunion
seinerzeit als Rettungsboot für den Fall installiert hatten, daß Groß-Berlin mitsamt seinem besonderen Viermächtestatus irgendwann mal"den Bach runtergehen
könnte": Dann wollte man mit Bayern ein zumindest kriegs- und
besatzungsrechtliches Gegengewicht, mit Verfassung und Staatspotential
eben,gegen ein etwaig komplett an die Sowjetunion verlorenes Groß-Berlin im
Petto gehabt haben.
Bayern hat sich bisher völlig unnötig von der BRD als"Bundesland"
vereinnahmen, sich dies aber bekanntlich gut bezahlen lassen. Angesichts
der bevorstehenden Zwangsauflösung der"BRD des vereinten Deutschland" wäre
plausibel, daß Bayern auf Distanz zu diesem sinkenden Schiff geht - zu
spät und vergeblich, aber symbolisch interessant dünkt die Sache durchaus.
Zu spät ist es deshalb, weil sogar Ã-sterreich von den Alliierten wieder
als Teil des Feindstaates Deutsches Reich umdefiniert wird: Den Flirt
Ã-sterreichs mit der von der alliierten Militärregierung nicht genehmigten
EU-Verfassung haben die Alliierten bereits mit Wiedereinteilung
Ã-sterreichs in die alten Besatzungszonen sowie mit - vor allem russischen
-Besetzungsdrohungen bestraft:
An den Straßen sind bereits nagelneue Zonenschilder an den Zonengrenzen
Ã-sterreichs aufgestellt, an Autobahnen sieht der erstaunte Autofahrer
schon mal, wie bei Bregenz, neue Schilder wie"Panzer Spur X
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h" usw.. Verständlich, daß den Bayern da schlecht wird, aber es nützt nichts - der Aufmarsch zur neuen Besetzung der kompletten BRD und Bayerns und Ã-sterreichs hat längst begonnen, Marsch-Schneisen etwa durch den Bayerischen Wald usw. sind schon vorbereitet.
"Das Erwachen wird unvermeidlich kommen, und es wird unvorstellbar grausam
sein.
Aber zu spät!"
(frei nach Henry Jaeger)
<ul> ~ http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/</ul>
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alberich
04.02.2006, 13:02
@ bonjour
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Was ist denn das für ein Schwachfug? |
-->>Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
>Bayerisches Staatsministerium des Innern, siehe Link
Ist ja logisch. Pässe kann man nachmachen.
>Bayern ist das einzige"Bundesland", daß eine Verfassung hat, weil die
>West-Alliierten Bayern wegen ihrer Konflikte mit der Sowjetunion
>seinerzeit als Rettungsboot für den Fall installiert hatten, daß Groß-Berlin mitsamt seinem besonderen Viermächtestatus irgendwann mal"den Bach runtergehen
>könnte": Dann wollte man mit Bayern ein zumindest kriegs- und
>besatzungsrechtliches Gegengewicht, mit Verfassung und Staatspotential
>eben,gegen ein etwaig komplett an die Sowjetunion verlorenes Groß-Berlin im
>Petto gehabt haben.
JEDES Bundesland hat eine Verfassung. Übrigens: auch Sachsen und Thüringen sind Freistaaten. Was ist damit?
Der Rest des Abschnitts ist somit für die Tonne.
Vor Posten bitte informieren. So ein Unfug ist nur ärgerlich.
>Bayern hat sich bisher völlig unnötig von der BRD als"Bundesland"
>vereinnahmen, sich dies aber bekanntlich gut bezahlen lassen. Angesichts
>der bevorstehenden Zwangsauflösung der"BRD des vereinten Deutschland"
>wäre plausibel, daß Bayern auf Distanz zu diesem sinkenden Schiff geht - zu
>spät und vergeblich, aber symbolisch interessant dünkt die Sache durchaus.
Wie bitte? Wann? Durch wen?
>Zu spät ist es deshalb, weil sogar Ã-sterreich von den Alliierten wieder
>als Teil des Feindstaates Deutsches Reich umdefiniert wird: Den Flirt
>Ã-sterreichs mit der von der alliierten Militärregierung nicht genehmigten
>EU-Verfassung haben die Alliierten bereits mit Wiedereinteilung
>Ã-sterreichs in die alten Besatzungszonen sowie mit - vor allem russischen
>-Besetzungsdrohungen bestraft:
>An den Straßen sind bereits nagelneue Zonenschilder an den Zonengrenzen
>Ã-sterreichs aufgestellt, an Autobahnen sieht der erstaunte Autofahrer
>schon mal, wie bei Bregenz, neue Schilder wie"Panzer Spur X
>Höchstgeschwindigkeit 60 km/h" usw..
Aha, die Russen haben diese Schilder aufgestellt? Hast Du sie dabei gesehen? Oder waren es die Franzosen? Oder wurden die Ã-sterreichischen Straßenmeister mit vorgehaltener Waffe zum Aufstellen gezwungen?
Bitte genaueres!!
>Verständlich, daß den Bayern da schlecht wird, aber es nützt nichts - der >Aufmarsch zur neuen Besetzung der kompletten BRD und Bayerns und Ã-sterreichs >hat längst begonnen, Marsch-Schneisen etwa durch den Bayerischen Wald usw. >sind schon vorbereitet.
Wie bitte? Die Holzfäller waren schon unterwegs wegen der Schneisen? Wo bitte?
Da kann ich nur noch sagen:
Gute Nacht, bonjour. [img][/img]
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klingonenjoerg
04.02.2006, 17:44
@ bonjour
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Re: Deutsche Staatsangehörigkeit |
-->Bonjour und andere Staatsangehoerigkeits-"Spezialisten",
Steckt hinter den vielen (Unsinns)-Posts zur deutschen Staatsangehoerigkeit etwa folgende Methode: Ich bin zwar deutscher, aber nicht zum Patriotismus und zum Verfassungskonformismus gegenueber der Bundesrepublik Deutschland gebunden, weil die BRD namelich gar nicht Deutschland ist? Soll damit vielleicht sogar das Recht zu einem Staatsstreich, einer Revolution oder einem Umsturz juristisch legitimiert werden. (Da kommt mir sofort Prof. Carl Schmitt ins Gedaechtnis, der den Nazi-Umsturz 1933 rechtfertigte damit, dass wer den Notstand ausruft, auch immer das Recht auf seiner Seite hat. Elender Kriecher.)
Ich versteh mich demgegenueber als Patriot, der fuer das Recht, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik eintritt (egal wo ich gerade wohne). Alles andere ist Landesverrat fuer mich. Wer damit Probleme hat, keinen seinen Pass ja gerne verbrennen oder abgeben und woanders gluecklich werden. Es ist schliesslich keiner gezwungen, Deutscher zu sein/bleiben.
Joerg
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bonjour
04.02.2006, 19:38
@ alberich
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Re: Schwachfug? tja..... |
-->der Text ist aus einer unbekannten Quelle, Leute reimen sich etwas zusammen, was natürlich, wenn es so offensichtlich und durchschaubar wäre, bereits zum längst allseits verbreiteten Allgemeingut bzw.-wissen gehörte.
Vielleicht ist es so ähnlich wie mit 9/11, die weniger geläufigen Theorien dazu wurden zunächst auch abgetan - jetzt sieht es allerdings schon anders aus....
Aus dem Link habe ich zumindest mit Erstaunen entnehmen könne, daß ein Nachweis der teutschen Staatsangehörigkeit gar nicht so einfach zu führen ist....
Zitat:
Der Antrag auf eine Staatsangehörigkeitsurkunde ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Den Antragsvordruck gibt es bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt). Im Antrag sind die persönlichen Daten des Antragstellers und seiner Vorfahren bis zum Jahr 1938 zurück darzulegen. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass er und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt wurden. Das bedeutet, dass der Antragsteller zunächst seine Abstammungsverhältnisse nachweisen muss. Hierzu ist regelmäßig seine Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage einer Heiratsurkunde der Eltern und gegebenenfalls deren Scheidungsurteil in Betracht. Weitere Personenstandsurkunden kann die Staatsangehörigkeitsbehörde bei Bedarf nachfordern.
Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und gegebenenfalls seine Vorfahren als Deutsche behandelt wurden....
Nun ja, spricht doch irgendwie für sich....wie ist das eigentlich in anderen Ländern?
bonsoir BRD
<ul> ~ http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/</ul>
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bonjour
04.02.2006, 19:42
@ bonjour
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Re: ganzer Text vom Bayrischen Innenministerium |
-->hier, denn er kommt mit dem Link nicht zum Aufruf (warum keine Ahnung):
Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) glaubhaft gemacht werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Der Antrag auf eine Staatsangehörigkeitsurkunde ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Den Antragsvordruck gibt es bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt). Im Antrag sind die persönlichen Daten des Antragstellers und seiner Vorfahren bis zum Jahr 1938 zurück darzulegen. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass er und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt wurden. Das bedeutet, dass der Antragsteller zunächst seine Abstammungsverhältnisse nachweisen muss. Hierzu ist regelmäßig seine Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage einer Heiratsurkunde der Eltern und gegebenenfalls deren Scheidungsurteil in Betracht. Weitere Personenstandsurkunden kann die Staatsangehörigkeitsbehörde bei Bedarf nachfordern.
Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und gegebenenfalls seine Vorfahren als Deutsche behandelt wurden. Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Antragsteller behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen Behörden und Stellen einholen (z. B. bei Meldebehörde, Passbehörde, Standesamt, Wehrmachtsauskunftsstelle, Heimatauskunftsstelle usw.). Ergibt sich, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 25,00 €.
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Tassie Devil
04.02.2006, 21:42
@ klingonenjoerg
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Re: Deutsche Staatsangehörigkeit |
-->>Ich versteh mich demgegenueber als Patriot, der fuer das Recht, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik eintritt (egal wo ich gerade wohne). Alles andere ist Landesverrat fuer mich.
Und was ist das folgende fuer Dich?
Gesetzestreue zum Grundgesetz
>Joerg
Gruss
TD
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Tassie Devil
04.02.2006, 21:48
@ klingonenjoerg
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Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert |
-->>Ich versteh mich demgegenueber als Patriot, der fuer das Recht, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik eintritt (egal wo ich gerade wohne). Alles andere ist Landesverrat fuer mich.
Und was ist das folgende fuer Dich?
Gesetzestreue zum Grundgesetz
>Joerg
Gruss
TD
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klingonenjoerg
05.02.2006, 03:32
@ Tassie Devil
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Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert |
-->TD,
Mein Kommentar dazu: Staatsanwaelte machen keine Gesetze, sondern das Parlament. Staatsanwaelte legen die Gesetze auch nicht aus, sondern Richter.
Daraus ergibt sich dann dass, was bindend ist fuer uns.
Wenn Du meine persoenliche Auslegung des GG hier wuenschst: Angriffskriege, die das friedlichen Zusammenleben der Voelker stoeren, sind ausgeschlossen (Vorbereitung und Durchfuehrung). Angriffskriege, die das friedliche Zusammenleben der Voelker nicht stoeren, koennen vorbereitet und durchgefuehrt werden.
Allgemeiner: Verfassungen sind immer allgemein und zum Glueck relativ kurz formuliert. Das laesst immer Raum zu (auch abstruser) Interpretation.
P.S. Ich haette eigentlich auch einen Angriffskrieg auf Deine Argumentation zur Reichspogromnacht 1938 fuehren muessen, bin aber zeitlich nicht dazu gekommen ;-)
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bonjour
05.02.2006, 12:39
@ bonjour
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Re: Völkerrecht zum Nachlesen |
-->hier dürfte alles stehen, wenn man viel Zeit hat....
gruß b.
<ul> ~ http://www.zaoerv.de/01_1929/vol1.cfm</ul>
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Tassie Devil
05.02.2006, 17:16
@ klingonenjoerg
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Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert |
-->>TD,
Hi Joerg,
>Mein Kommentar dazu: Staatsanwaelte machen keine Gesetze, sondern das Parlament.
Damit bin ich voellig einverstanden.
>Staatsanwaelte legen die Gesetze auch nicht aus, sondern Richter.
Einspruch, Euer Ehren.
Auch Staatsanwaelte legen Gesetze aus.
Staatsanwaelte haben die Aufgabe, bei hinreichendem Tatverdacht aktiv zu werden und in Folge zu ermitteln.
Um zu einem hinreichenden Tatverdacht ueberhaupt zu kommen, bedarf es zu allererst dringendst der Auslegung der Gesetze seitens der Staatsanwaltschaft, denn nur das Studium der Gesetzeslage bei gleichzeitig angemessener Interpretation und Auslage vermag ueberhaupt einen hinreichenden Tatverdacht zu begruenden.
>Daraus ergibt sich dann dass, was bindend ist fuer uns.
Ja, und zwar so lange, wie die auf dem Gewaltmonopol basierende Staatsmacht ihren Strafanspruch im Falle von Zuwiderhandlung durchzusetzen vermag.
Bitte, verstehe das jetzt wiederum nicht als Aufruf zu Revolution und Umsturz, aber Du weisst, dass dem deutschen Volk auch im GG Massnahmen verbrieft sind, die letztendlich auf derartiges hinauslaufen koennen.
>Wenn Du meine persoenliche Auslegung des GG hier wuenschst: Angriffskriege, die das friedlichen Zusammenleben der Voelker stoeren, sind ausgeschlossen (Vorbereitung und Durchfuehrung). Angriffskriege, die das friedliche Zusammenleben der Voelker nicht stoeren, koennen vorbereitet und durchgefuehrt werden.
Mit Deiner Auslegung gehe ich voellig konform, sagt sie doch klipp und klar aus, dass das Vorbereiten und Durchfuehren eines Angriffkrieges gegen ein einzelnes Volk (Achtung: Singular! Ausserdem: Volk, und nicht Staat!) durchaus nicht gegen das GG verstoesst, was zweifellos auch meine Billigung findet.
Im vorliegenden Fall geht es jedoch darum, dass der Generalbundesanwalt Kai Uwe Nehm mit der Begruendung, dass"die Vorbereitung zu einem Angriffskrieg zwar strafbar sei, nicht hingegen das Fuehren eines solchen" derartig neben der Auslage des zutreffenden Grundgesetzartikels liegt, dass nur noch von einem monstroessen Skandal die Rede sein kann.
>Allgemeiner: Verfassungen sind immer allgemein und zum Glueck relativ kurz formuliert. Das laesst immer Raum zu (auch abstruser) Interpretation.
Ja, zweifellos.
>P.S. Ich haette eigentlich auch einen Angriffskrieg auf Deine Argumentation zur Reichspogromnacht 1938 fuehren muessen, bin aber zeitlich nicht dazu gekommen ;-)
Du kannst das ja gelegentlich noch nachholen, heartly welcome! ;-)
Gruss
TD
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nasowas
05.02.2006, 17:30
@ klingonenjoerg
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Re: Staatsanwälte machen keine Gesetze |
--><font color=#0000FF>"Mein Kommentar dazu: Staatsanwaelte machen keine Gesetze, sondern das Parlament. Staatsanwaelte legen die Gesetze auch nicht aus, sondern Richter."</font>
Hallo,
diese tolle Darlegung hat nur einen Haken. Wenn ein Staatsanwalt, weil politisch selbst parteibuchzugehörig, keine Anklage einbringt, wie soll da ein Richter ein Urteil, in einer Strafsache, fällen?
Aus meinem Empfinden heraus, kann man diese BRD verachten und kann trotzdem ein Patriot sein.
Gruß
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klingonenjoerg
06.02.2006, 20:23
@ nasowas
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Re: Staatsanwälte machen keine Gesetze |
-->Alle,
Prima Diskussion. Ich wuenschte, wir haetten so schon in der Schule diskutieren koennen, aber die Agenda meiner 68er Lehrer war leider eine andere: Du kleines Individuum bist viel zu bloed zum Denken, ueberlass das mal der Regierung und den Raeten. Und lass uns die schoene Pension (Achtung: boese Satiere).
Unabdingbare Grundlage fuer den Patriotismus ist es, die bestehenden Gesetze einzuhalten und sich dafuer einzusetzen, dass die Gesetze von allen eingehalten werden. Das ist fuer mich die conditio sine qua. Niemand kann sich als Patriot bezeichnen, der z.B. bewusst Steuern hinterzieht. Patriotismus ist eine Teilmenge der Rechtschaffenheit. Wer Patriot werden will, muss zuerst rechtschaffen werden. (Natuerlich im Rahmen dessen, was uns Menschen moeglich ist. Niemand ist perfekt.)
Na klar bin ich auch frustriert ueber die vielen Dinge die falsch laufen in der Bundesrepublik. Alle die Warnungen, die Alexander F. Tytler bezueglich Demokratie aussprach, treffen auf unser Land 1:1 zu. Wir wissen alle, dass es nicht so weitergehen kann wie bisher. Wir stuerzen ungebremst auf den fiskalischen und Kreditabgrund zu. Die Korruption und der Machtmissbrauch unserer Eliten traegt sicherlich dazu bei, aber zuletzt ist es immer das Volk als ganzes, was den Untergang herbeifuehrt. Waeren wir ein verantwortliches Volk, haetten wir niemals unverantwortliche Fuehrer / Institutionen / Systeme zugelassen. Wir wearen niemals auf die schmeichlerischen und verfuehrereischen Sozialsysteme oder Rechtsansprueche hereingefallen, sondern wuerden selber fuer uns sorgen und wir wuessten, dass Wohlstand nur durch Fleiss und Sparsamkeit kommt. Wir wuerden uns dann auch selber, jeder einzelne und in privaten Organisationen um das Wohl der Armen kuemmern. So gaebe es gar keinen Grund fuer eine Sozialbuerokratie. Last, but not least haetten wir dann auch unabhaengige Staatsanwaelte und Gerichte.
Joerg
P.S. So wie Schwarz-Rot-Gold fuer das Hambacher Fest steht, bedeutet das fuer mich auch das Recht fuer alle unbescholtenen Buerger, Waffen tragen zu duerfen. Wenn ich mich recht erinnere, war das immer eine Forderung der Buergerbewegung im 19. Jahrhundert gewesen. Aber da haben wir uns wieder einmal das Recht billig abkaufen lassen.
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bernor
06.02.2006, 22:08
@ klingonenjoerg
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Der Patriot - das Ideal? |
-->Hi Jörg,
Unabdingbare Grundlage fuer den Patriotismus ist es, die bestehenden Gesetze einzuhalten und sich dafuer einzusetzen, dass die Gesetze von allen eingehalten werden. Das ist fuer mich die conditio sine qua[non]. Niemand kann sich als Patriot bezeichnen, der z.B. bewusst Steuern hinterzieht. Patriotismus ist eine Teilmenge der Rechtschaffenheit. Wer Patriot werden will, muss zuerst rechtschaffen werden. (Natuerlich im Rahmen dessen, was uns Menschen moeglich ist. Niemand ist perfekt.)
Hoher Anspruch. Und weise von Dir, daß Du ihn auch sofort einschränkst - wie sieht's denn da mit der"Rechtschaffenheit" derer aus, die die Gesetze machen?
Was ist, wenn"das Ungesetz gesetzlich überwaltet und eine Welt des Irrtums sich entfaltet" (Goethe, Faust II) - müßte sich da nicht der wahre"rechtschaffende" Patriot, sofern er nicht selbst im"Irrtum" befangen ist, gegen die bestehenden Gesetze wenden (oder gleich auswandern)?
Überhaupt dieses Wort"rechtschaffen": es heißt ja eigentlich, daß man damit soziale Normen"vorlebt" bzw. vorhandene stärkt.
Dumm nur, wenn sich diese sich mit staatlich gesetzten Normen beißen.
Gruß bernor
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