-->Arbeitslosenversicherung für Selbststaendige - Beitritt gut ueberdenken!
(ueberbrueckungsgeld.de) Seit 1. Februar 2006 können sich Gründer und Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit versichern. Mit geringen Beiträgen können Sie hohe Leistungsansprüche erwerben, insbesondere als Akademiker. Wo ist der Haken?
a. Freiwillig in die Pflichtmitgliedschaft: Schlecht, wenn die Beiträge steigen.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung der Selbstständigen sind unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. Berechnungsgrundlage sind 25 Prozent der"monatlichen Bezugsgröße" (2.450 Euro im Westen, 2.065 Euro im Osten). Bei 6,5 Prozent Beitragssatz resultiert daraus ein Monatsbeitrag von 40 bzw. 34 Euro. Wenn der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wie geplant zum 1.1.2007 auf 4,5 Prozent gesenkt werden sollte, würde sich der Beitrag sogar weiter reduzieren, auf unter 30 Euro.
Der Clou: Der resultierende Arbeitslosengeldanspruch richtet sich nicht nach den bezahlten Beiträgen, sondern in der Regel nach der Qualifikation des Versicherten:
- Arbeitslose mit Hochschul oder Fachhochschulausbildung erhalten 1042 bis 1.364 Euro (je nach Steuerklasse/Vorhandensein von Kindern)
- Arbeitslose mit Fachschulabschluss oder Meister 906 bis 1.200 Euro
- Arbeitslose mit abgeschlossener Ausbildung 763 bis 1.003 Euro und
- Arbeitslose ohne Ausbildung 617 bis 767 Euro.
(Ausnahme: Wenn Sie in den letzten 24 Monaten noch mindestens 150 Tage als Angestellter Beiträge eingezahlt haben, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeld-Anspruchs nach Ihrem Einkommen als Angestellter.)
Im günstigsten Fall beträgt das monatliche Arbeitslosengeld das 34-fache, im ungünstigsten Fall das 15-fache eines Monatsbeitrags. Normalerweise liegt das Verhältnis beim 6- bis 8-fachen. Selbstständige erhalten den Versicherungsschutz also zunächst außerordentlich günstig.
Mittelfristig kann die Rechnung aber nur aufgehen, wenn Selbstständige deutlich seltener arbeitslos werden als Angestellte. Da die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige freiwillig ist, werden sich bevorzugt Selbstständige versichern mit hohen Unsicherheiten bezüglich ihrer geschäftlichen Entwicklung. Und das bedeutet meines Erachtens, dass im Laufe der nächsten Jahre eine Beitragssteigerung auf das doppelte bis fünffache der jetzigen Höhe durchaus plausibel ist.
Zur Orientierung: Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung dient die"monatliche Bezugsgröße" als Berechnungsgrundlage für die Beiträge. Allerdings werden hier nicht 25%, sondern 50% (bei der Ich-AG) bzw. 75% der Bezugsgröße (bei allen anderen Selbstständigen) als Berechnungsgrundlage herangezogen. Außerdem stellt der so errechnete Wert die Untergrenze des ansonsten einkommensabhängigen Beitrags dar, die obere Bemessungsgrenze liegt bei knapp 200% der Bezugsgröße. Sollten also mehr Leistungen in Anspruch genommen werden als durch die niedrigen Beiträge abgedeckt, ist schon klar, wie die Beitragserhöhungen"einkommensgerecht" organisiert werden könnten.
Nun ist der Eintritt in die Arbeitslosenversicherung zwar freiwillig, begründet wird damit aber ein Versicherungspflichtverhältnis. Die Beitragszahlungen können nur beendet werden indem der Selbstständige seine Selbstständigkeit beendet oder absichtlich mit seinen Beitragszahlungen mindestens drei Monate in Verzug gerät.
Wer als Selbstständiger relativ etabliert ist und die Versicherung nur für den Notfall abschließt (so wie es die eigentliche Intention des Versicherungsangebots ist), risikiert in ein Versicherungspflichtverhältnis zu geraten, dessen Beiträge durch den Gesetzgeber - ähnlich wie bei anderen Zweigen der Sozialversicherung - im Laufe der Zeit immer weiter angehoben werden.
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weiterführender LINK
http://www.arbeitsagentur.de/conten...rter_inhalt/pdf/Hinweisblatt.pdf
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